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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Beschäftigung von aus Interessenverbänden kommenden Personen in den Bundesministerien
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1252721.08.2019
Beschäftigung von aus Interessenverbänden kommenden Personen in den Bundesministerien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12527
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Petra Pau, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Beschäftigung von aus Interessenverbänden kommenden Personen in den
Bundesministerien
Die Bundesregierung berichtet seit 2008 an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung.
Sie stellt die Berichte seit 2014 auch in ihrem Internetangebot öffentlich zur
Verfügung. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des
öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der
Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 regelt nähere Einzelheiten zum Einsatz externer Personen.
Externe Person ist danach, wer „außerhalb des öffentlichen Dienstes in einem
Arbeitsverhältnis steht und vorübergehend und unter Aufrechterhaltung seines
bisherigen Arbeitsverhältnisses in der Bundesverwaltung tätig ist“. Die Personen
sollen danach regelmäßig nicht über sechs Monate eingesetzt werden.
Notwendiges Fachwissen der Bundesverwaltung soll grundsätzlich durch eigenes Personal
abgedeckt werden.
Nicht erfasst von der Definition der externen Personen werden „entgeltliche
Auftragsverhältnisse, die Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen zum Gegenstand
haben und befristete Arbeitsverträge“ (vgl. ebenda).
Nicht erfasst werden von der Definition auch solche Personen, die direkt zuvor
bei Interessenverbänden oder Unternehmen beschäftigt waren, jedoch (nur)
aktuell kein Anstellungsverhältnis mehr dort haben. Wenn solche Personen in den
Bundesministerien nur vorübergehend beschäftigt sind, stellt sich nach Ansicht
der Fragesteller die Frage möglicher Interessenkonflikte im Hinblick auf die
Einflussnahme auf Gesetzentwürfe und Rechtsverordnungen und Einzelmaßnahmen
wie etwa die Vergabe von Aufträgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Bundesministerien seit Beginn der 19. Wahlperiode befristet beschäftigt,
die direkt zuvor bei einem Interessenverband oder Interessenverein,
Branchenverband, oder sonst einer im Geschäftsbereich des jeweiligen
Bundesministeriums tätigen Interessenvertretung beschäftigt waren, und in welcher
Funktion jeweils?
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr möglicher
Interessenkonflikte bei Beschäftigten oder Beauftragten, die zuvor oder mit einem
vertraglichen Rückkehranspruch bei den in Frage 1 genannten Verbänden oder
sonstigen juristischen Personen beschäftigt waren, die entgeltlich im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums tätig sind (bitte begründen)?
3. Durch welche Maßnahmen schließt die Bundesregierung ggf. aus, dass
solche Beschäftigte in den Bundesministerien mit Gesetzentwürfen oder
Rechtsverordnungen inhaltlich befasst werden (im Rahmen der
Entwurfserstellung, Vorarbeiten, Gutachten, Expertisen, Änderungen o. Ä.), die direkt
vorher bei einem externen Dritten beschäftigt oder von diesem beauftragt
waren, der vom konkreten Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs oder
der Rechtsverordnung grundsätzlich betroffen ist oder sein kann?
4. Wie oft und in welchen Fällen waren solche Beschäftigte in den
Bundesministerien seit Beginn der 19. Wahlperiode mit Gesetzentwürfen oder
Rechtsverordnungen befasst (im Rahmen der Entwurfserstellung, Vorarbeiten,
Gutachten, Expertisen, Änderungen o. Ä.), die direkt vorher bei einem externen
Dritten beschäftigt oder von diesem beauftragt waren, der vom
Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs oder der Rechtsverordnung grundsätzlich
betroffen ist oder sein kann?
5. Wie oft und in welchen Fällen waren solche Beschäftigte in den
Bundesministerien seit Beginn der 19. Wahlperiode mit Einzelentscheidungen (wie
etwa der Vergabe von Aufträgen) befasst, die direkt vorher bei einem
externen Dritten beschäftigt oder von diesem beauftragt waren, der von der
Einzelentscheidung betroffen ist, also beispielsweise profitiert?
6. Inwiefern haben Beschäftigte und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer
der Bundesministerien und der Bundesbehörden (etwa Gutachterinnen oder
Gutachter) die Pflicht, das Bundesministerium oder die Bundesbehörden
über mögliche Interessenverknüpfungen oder mögliche Interessenkonflikte
durch frühere oder bestehende Verbindungen aufzuklären (bitte detailliert
darstellen)?
7. In wie vielen Fällen haben Beschäftigte oder Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmer ein Bundesministerium oder eine Bundesbehörde über
Interessenverknüpfungen und Interessenkonflikte informiert?
Berlin, den 5. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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