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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung - Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

18.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1252921.08.2019

Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung - Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12529 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Dr. Ingrid Nestle, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Renate Künast, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung – Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will Laut Artikel 3 der Governance-Verordnung der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem Jahr 2019 bei der Europäischen Kommission regelmäßig sogenannte Integrierte Nationale Energie- und Klimapläne (NECPs) einzureichen. In den NECPs sollen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele für das Jahr 2030 (40 Prozent Treibhausgasreduktion, 32 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und Steigerung der Energieeffizienz auf 32,5 Prozent) darlegen. Sollte sich in den NECPs zeigen, dass die EU-2030-Ziele verfehlt werden, kann die EU-Kommission auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten bzw. auf EU-Ebene zusätzliche Maßnahmen anregen. Deutschland hat seinen Entwurf des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans am 20. Dezember 2018 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Mehrere Studien haben den deutschen NECP ausgewertet und sind zu dem Schluss gekommen, dass die von Deutschland dargelegten Maßnahmen nicht ausreichend für den deutschen Beitrag zu den EU-Klimazielen für 2030 sind. Deutschland belegte in der Studie „Planning for Net Zero“ mit seinem Plan den zweitletzten Platz auf der europäischen Rangliste der NECPs (siehe „Planning for Net Zero“: https://europeanclimate.org/wp-content/uploads/2019/05/Planning- for-Net-Zero.-Assessing-the-draft-NECPs.pdf, „Time to Pick up the Pace“: www.caneurope.org/docman/climate-energy-targets/3477-time-to-pick-up- thepace-insights-into-the-draft-national-energy-and-climate-plans/file, „Just Transition or Just Talk?“: www.caneurope.org/docman/coal-phase-out/3545-just- transitionor-just-talk/file). Am 18. Juni 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlungen zur Verbesserung der NECPs. Laut Einschätzung der EU-Kommission reichen die im Entwurf des deutschen NECP dargelegten Politiken und Maßnahmen nicht aus, um das im Rahmen der EU-Lastenteilungsentscheidung festgelegte deutsche Ziel von 38 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu erreichen. Die EU- Kommission fordert Deutschland deshalb auf, zusätzliche Politiken und Maßnahmen festzulegen, um die Klimalücke zu schließen. Des Weiteren empfiehlt die EU-Kommission, detaillierte und quantifizierte Politiken und Maßnahmen vorzulegen, um den deutschen Beitrag zum Ziel von 30 Prozent erneuerbaren Energien zu verwirklichen, Maßnahmen zur Erfüllung des Ziels des Verkehrssektors zu präsentieren, einen mit Maßnahmen unterlegten ehrgeizigen Beitrag zum Ziel von 32,5 Prozent Energieeffizienz vorzulegen sowie Maßnahmen und Pläne zum Auslaufen der Subventionen für fossile Brennstoffe aufzuführen. Laut der Governance-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten eine öffentliche Konsultation der NECPs durchführen. Diese wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 14. Juni 2019 in Form einer Online-Konsultation gestartet und läuft bis zum 2. August 2019. Bis zum 31. Dezember 2019 haben die Mitgliedstaaten Zeit, ihre NECPs im Lichte der Empfehlungen der EU-Kommission und der öffentlichen Konsultation zu überarbeiten und eine finale Version vorzulegen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten laut Governance-Verordnung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2020 Langfriststrategien einzureichen, welche mit den NECPs konsistent sein müssen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wird die Bundesregierung das Ergebnis der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB-Kommission) in den finalen NECP einbeziehen, vor dem Hintergrund, dass in der aktuell vorliegenden Version auf die WSB-Kommission verwiesen wird und deren Abschlussbericht mittlerweile seit Januar 2019 vorliegt? Falls nein, warum nicht? 2. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Klimaschutzmaßnahmen (CO2- Preis, Klimaschutzgesetz, Kohleausstieg, Maßnahmenpakete für Sektorenziele 2030), welche im Klimakabinett ausgearbeitet und bis September 2019 beschlossen werden sollen, in den NECP zu integrieren (bitte zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen)? 3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Bericht „Just Transition or Just Talk?“ von CAN Europe und Sandbag, welcher eine Bewertung der NECPs der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die Kohleverstromung vornimmt und in dem Deutschland aufgrund des von der WSB-Kommission vorgeschlagenen Enddatums 2038 für die Kohleverstromung den vorletzten Platz belegt? 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der deutsche NECP in der Analyse „Planning for net zero“ von Climact und dem Ecologic Institute nur 12,5 Prozent von möglichen 100 Prozent erreicht und Deutschland im Ranking aller EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Slowakei den vorletzten Platz belegt? 5. Wird die Bundesregierung die Anregung der Analyse „Planning for net zero“ berücksichtigen, Informationen über die notwendigen Investitionen bis 2030 bereitzustellen? 6. Warum hat die Bundesregierung im NECP kein Ziel für die Beendigung von Subventionen für fossile Brennstoffe festgeschrieben? a) Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission umsetzen, alle Subventionen für fossile Brennstoffe aufzulisten und Maßnahmen aufzuführen, um diese Subventionen auslaufen zu lassen? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zur Referenzentwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren für die Jahre 2021 bis 2040 von den im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Sektorzielen teilweise stark abweichen (Tabelle B8 im NECP)? a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Energiewirtschaft laut Projektion im NECP im Jahr 2030 263 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind? b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Industrie laut Projektion im NECP im Jahr 2030 106 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 140 bis 143 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind? c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr laut Projektion im NECP im Jahr 2030 147 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 95 bis 98 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind? d) Wie schätzt die Bundesregierung die Emissionen im Bereich Gebäude für das Jahr 2030 ein, welche in der Projektion im NECP nicht gesondert aufgeführt sind? 8. Warum legt die Bundesregierung im NECP bei der Angabe des angestrebten Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch das Energiekonzept 2010 zugrunde, statt das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 als Basis der Berechnungen zu verwenden? Plant die Bundesregierung, das 65-Prozent-Ziel in der finalen Version des NECP festzuschreiben? 9. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Anteil erneuerbarer Energien für die Jahre 2021 bis 2040 von den nationalen und europäischen Zielen teilweise stark abweichen (Tabelle B10 im NECP)? a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Strom im Jahr 2040 nur ein Anteil von 55,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird, obwohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits für das Jahr 2035 einen Anteil von 55 bis 60 Prozent vorsieht und sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf geeinigt hat, 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil bereits im Jahr 2030 zu erreichen? b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr erst im Jahr 2030 ein Anteil von 10,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird, obgleich die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU festlegt, dass jeder EU-Mitgliedstaat im Verkehrssektor bereits im Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen erreichen muss? c) Warum führt die Bundesregierung keine Projektion für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf, obgleich im Energiekonzept 2010 für das Jahr 2030 ein Anteil von 30 Prozent und für das Jahr 2040 ein Anteil von 45 Prozent vorgesehen ist? 10. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen, die laut Empfehlungen der EU- Kommission notwendig sind, plant die Bundesregierung, das Ziel eines Anteils erneuerbarer Energien von 30 Prozent am Endenergieverbrauch zu erreichen? 11. Warum schreibt die Bundesregierung im NECP kein Energieeffizienz-Ziel für 2030, sondern lediglich eine aus den Zielen für 2020 und 2050 linear abgeleitete nationale Zielgröße des Primärenergieverbrauchs fest? Plant die Bundesregierung, im finalen NECP ein eigenständiges Ziel für 2030 zu verankern, wie von der EU-Kommission gefordert, um damit eine Berechnung des deutschen Beitrags zum EU-weiten Energieeffizienz-Ziel von 32,5 Prozent bis 2030 zu ermöglichen? 12. Warum legt der vorliegende Plan kein Ziel für die Reduktion des Endenergieverbrauchs für 2030 fest? Plant die Bundesregierung, ein solches Ziel im finalen NECP festzulegen? Falls nein, warum nicht? 13. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Energieeffizienz zu ergreifen, vor dem Hintergrund, dass der NECP lediglich bereits existierende Maßnahmen auflistet, welche nicht einmal ausreichen, um das Reduktionsziel für den Primärenergieverbrauch für 2020 zu erreichen (siehe auch Frage 15a)? 14. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung das Effizienzziel für den Verkehrssektor, den Endenergieverbrauch im Verkehr bis 2020 um rund 10 Prozent und bis 2050 um rund 40 Prozent gegenüber 2005 zu senken, zu erreichen? 15. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Primär- und Endenergieverbrauch für die Jahre 2021 bis 2040 teilweise stark von den Zielen im Energiekonzept 2010 abweichen (Tabelle B13 im NECP)? a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 20 Prozent und bis zum Jahr 2040 um 29 Prozent gegenüber 2010 verringert, obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 20 Prozent vorgesehen ist? b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 nur um 7 Prozent verringert, obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 10 Prozent vorgesehen ist? c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass Endenergieverbrauch im Verkehrssektor weiter ansteigt und erst ab 2024 rückläufig ist, obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 10 Prozent gegenüber 2005 vorgesehen ist? d) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des Primärenergieverbrauchs für den Sektor Gebäude an, obgleich dieser laut Energiekonzept 2010 bis 2050 um 80 Prozent sinken soll? e) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des Wärmebedarfs des Gebäudebestandes an, obgleich dieser laut Energiekonzept 2010 bis 2020 um 20 Prozent sinken und bis 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll? 16. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Emissionen aus der Landnutzung vollständig ausgeglichen werden, indem durch Maßnahmen im gleichen Sektor eine entsprechende Menge CO₂ aus der Atmosphäre abgebaut wird („No-Debit“-Regel) (bitte die entsprechenden Maßnahmen auflisten)? 17. Wird die Bundesregierung im finalen NECP eine umfassende Folgenabschätzung vornehmen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um das deutsche Ziel der EU-Lastenteilungsentscheidung von 48 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu erreichen? 18. Warum hat die Bundesregierung bis zum Beginn der öffentlichen Konsultation des NECP seit Einreichen des Entwurfs sechs Monate verstreichen lassen, obgleich seitdem keine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen wurden? 19. Wie begründet die Bundesregierung die Auswahl eines Online-Tools für die öffentliche Konsultation des NECP statt eines Dialogprozesses, wie er beispielsweise bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 durchgeführt wurde? 20. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung den Deutschen Bundestag am NECP zu beteiligen, wie sie es in ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/4667 angekündigt hat (bitte Datum und Form der Beteiligung angeben)? 21. Wird es für die Zivilgesellschaft und den Deutschen Bundestag eine Möglichkeit zur Beteiligung am aktualisierten Entwurf des NECP geben, bevor dieser als finale Version an die EU-Kommission übermittelt wird? a) Falls ja, wann? b) Falls nein, warum nicht, und wie kann in diesem Fall die Aussage im Staff Working Document der Empfehlungen der EU-Kommission verstanden werden, dass neben der bereits gestarteten öffentlichen Konsultation in Deutschland im Laufe des Jahres weitere Konsultationen geplant sind? 22. Plant die Bundesregierung, den Klimaschutzplan 2050 zu aktualisieren, vor dem Hintergrund, dass die EU-Mitgliedstaaten laut Artikel 15 der Governance-Verordnung bis Anfang 2020 mit den NECPs konsistente nationale Langfriststrategien einreichen müssen, der Klimaschutzplan 2050 aufgrund klimapolitischer Entwicklungen wie dem Ergebnis der WSB-Kommission und dem Bekenntnis der Bundeskanzlerin zu Klimaneutralität bis 2050 jedoch nicht mehr aktuell ist? a) Falls ja, plant die Bundesregierung, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, wie in Artikel 10 der Governance-Verordnung vorgeschrieben? b) Falls nein, warum nicht? Berlin, den 6. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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