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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
06.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1253121.08.2019
Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12531
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke,
Niema Movassat, Zaklin Nastic, Pascal Meiser, Alexander Ulrich und
der Fraktion DIE LINKE.
Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
Die Europäische Union will den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten den
Abgleich biometrischer Daten im Treffer-/Kein-Treffer-Verfahren deutlich
erleichtern. Dies betrifft unter anderem Fahndungsfotos oder Lichtbilder in polizeilichen
Datenbanken (Bundestagsdrucksache 19/9407). Hierzu soll der Vertrag von Prüm
herangezogen werden, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung des
Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal
eingestuften Migration regelt.
Das Vorhaben ist Teil des Programms „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“), das
die Europäische Union auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates
anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Prüm-Beschlüsse begonnen hat
(Ratsdokument 10550/18). Dabei sollen Datenformate, Abfrageverfahren und der
Folgeschriftverkehr vereinfacht werden. Die Europäische Kommission hat das
Beratungsunternehmen Deloitte mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie
beauftragt. Für den Aufbau des neuen Systems haben die EU-Mitgliedstaaten drei
sogenannte Fokusgruppen zu DNA-Daten (Leitung: Deutschland),
Fingerabdrücken (Leitung: Österreich) sowie Fahrzeugregisterdaten (noch ohne Leitung)
eingerichtet. Um „Next Generation Prüm“ auf Gesichtserkennung auszuweiten,
existiert eine vierte Fokusgruppe unter der Leitung Österreichs. An ihr nimmt auch
das Bundeskriminalamt (BKA) teil, das dort seine Erfahrungen aus deutschen
Projekten einbringen kann.
Über die Einführung neuer Funktionen in „Next Generation Prüm“ ist noch nicht
entschieden. Trotzdem finanziert die EU-Kommission mit einer halben Million
Euro Forschungen für ein europäisches Gesichtserkennungssystem (http://gleft.de/
32U). Unter Leitung des estnischen Justizministeriums prüfen polizeiliche
Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den Niederlanden im
Projekt TELEFI („Towards the European Level Exchange of Facial Images“)
mögliche technische Verfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Umsetzung des
Programms „Next Generation Prüm“?
2. Welche Datenformate nutzen Bundesbehörden für Abfragen von DNA-
Daten oder Fingerabdrücken im Rahmen des Vertrags von Prüm?
3. Welche Daten werden bei einer solchen Abfrage übermittelt (bitte alle
möglichen Datenfelder angeben)?
4. Welche Defizite sieht das Bundeskriminalamt im Rahmen des sogenannten
Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm, und wie könnten diese aus ihrer
Sicht behoben werden?
5. Welche Daten könnten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Abfrage im
Rahmen des Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm beigelegt werden,
um deren Bearbeitung zügiger zu gestalten?
6. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Europäischen
Kommission bei dem Beratungsunternehmen Deloitte beauftragte
Machbarkeitsstudie vorliegen?
a) Sofern diese nicht wie mitgeteilt im September 2019 vorliegen soll, was
ist der Bundesregierung über Gründe für die Verzögerung bekannt?
b) Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Studie?
7. Welche Angaben zur Ausweitung oder Verbesserung des Prüm-Verfahrens
hat die Bundesregierung im Vorfeld der Studie an die Europäische
Kommission mitgeteilt?
8. Welche Workshops zur Umsetzung des Programms „Next Generation Prüm“
haben nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, und wer nahm
daran teil?
Welche weiteren Workshops sind geplant?
9. Welche Verbesserungsmöglichkeiten hat die Firma Deloitte nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits in den Workshops zur Umsetzung des
Programms „Next Generation Prüm“ vorgestellt (bitte zu Gesichtserkennung
ausführlich erläutern)?
10. Was kann die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Leitung sowie
der Mitglieder der Fokusgruppen im Rahmen des Programms „Next
Generation Prüm“ (auch zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit)
mitteilen?
a) Welche Sitzungen der Fokusgruppen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung stattgefunden, und wer nahm außer den bereits erfragten
Mitgliedern daran teil?
b) Entlang welcher Linien wurden welche Tagesordnungspunkte behandelt?
11. Welche Erfahrungen welcher deutschen Projekte zur Gesichtserkennung
bzw. der dort genutzten Technik bringt das BKA in der entsprechenden
Fokusgruppe ein?
12. Welche technischen Verfahren zur Vernetzung nationaler polizeilicher
Datenbanken mit Gesichtsbildern hält das BKA für geeignet, und inwiefern
könnten dabei die in den vom BKA geleiteten Projekten ADEP und
UMF gewonnenen Erfahrungen genutzt werden (Bundestagsdrucksachen
19/10725 und 19/7310)?
13. Welche Anpassungen waren erforderlich, damit die Abfragefunktion von
EPRIS-ADEP während des Pilotprojektes in das bestehende,
eigenentwickelte Vorgangsbearbeitungssystem des BKA integriert werden konnte, und
wer nahm diese vor (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 5)?
a) Welche weiteren Schritte im Vorhaben EPRIS-ADEP (auch ADEP 2)
haben sich nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache ergeben?
b) Welche noch nicht zu bewertenden Rechtsfragen stellen sich aus Sicht der
Bundesregierung in einem denkbaren Regelbetrieb von EPRIS-ADEP?
c) Aus welchen Erwägungen eignet sich ADEP aus Sicht der
Bundesregierung auch für Abfragen im Rahmen des Vertrags von Prüm?
14. Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der EU-
Kommission im Vorfeld der Studie oder im Rahmen der Fokusgruppen
Lichtbilder übermittelt, etwa um die nötige Qualität dieser Bilder für
Gesichtserkennungssysteme zu ermitteln?
a) Falls ja, woher stammten diese Lichtbilder?
b) Wo werden diese aus den Mitgliedstaaten geschickten Lichtbilder nach
Kenntnis der Bundesregierung gespeichert?
15. Wo sollen nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Erprobungen im
Rahmen der Fokusgruppe zur Gesichtserkennung von entsprechenden
Technologien stattfinden?
16. Was ist der Bundesregierung über Angebote der Firma Microsoft bekannt,
Cloud-Lösungen auch im Bereich der europäischen Inneren Sicherheit und
für biometrische Systeme zu nutzen (http://gleft.de/32L), und inwiefern
machen deutsche Behörden (auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit EU-
Agenturen) davon Gebrauch?
17. Welche technischen und rechtlichen Änderungen müssen aus Sicht der
Bundesregierung hinsichtlich der kürzlich angenommenen EU-Verordnungen zu
„Interoperabilität“ vorgenommen werden, um die dort erlaubte
Identifizierung von Drittstaatsangehörigen mithilfe ihrer Fingerabdrücke zu
ermöglichen (Artikel 20 und 22), und welche deutschen Polizei- oder
Geheimdienstbehörden dürften diese Daten nutzen?
18. Inwiefern und aus welchen Erwägungen befürwortet die Bundesregierung,
auch Drittstaaten im Rahmen des Vertrags von Prüm den Abgleich
biometrischer Daten zu ermöglichen (Ratsdokument 10550/18)?
a) Welche Abkommen müssten in einem solchen Fall geschlossen werden,
und inwiefern würde aus Sicht der Bundesregierung ein Abkommen von
Regierungen dieser Länder mit Europol genügen?
b) Wann haben Bundesbehörden den Wirkbetrieb im Rahmen des Vertrages
von Prüm mit Großbritannien aufgenommen, und welche Daten können
seitdem gegenseitig abgefragt werden?
19. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der EU-Mitgliedstaaten oder
der Europäischen Kommission bekannt, die grenzüberschreitende Abfrage
von Gesichtsbildern nicht im Rahmen des bestehenden Vertrages, sondern in
einem Prüm-ähnlichen Gesichtserkennungssystem umzusetzen?
20. Mit welchen Ausschreibungen waren die 4 404 erzielten „Fahndungstreffer“,
die bei Grenzkontrollen gemäß Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex
anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg im Zeitraum vom 12. Juni bis 11. Juli
2017 festgestellt wurden, im Schengener Informationssystem (SIS)
gespeichert (Bundestagsdrucksache 19/11972; bitte zu den Zahlen der „Treffer“ die
entsprechenden Artikel des SIS II angeben), und welche der
„Fahndungstreffer“ basierten lediglich auf Einträgen in deutschen Datenbanken (bitte auch
hier zu allen Ausschreibungsgründen die Speicherungen darstellen)?
21. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in Ratsarbeitsgruppen
darüber bekannt, inwiefern Behörden aus Großbritannien illegale Kopien von
Informationen oder Verschlusssachen des Schengener Informationssystems
(SIS) angelegt und auch privaten Firmen wie IBM den Zugang zu diesen
ermöglicht haben, was die Europäische Kommission als „sehr
schwerwiegende Mängel“ und „schwerwiegende und unmittelbare Risiken für die
Integrität und Sicherheit von SIS-Daten sowie für die betroffenen Personen“
bezeichnet („UK taking ‚steps‘ after illegal copying of EU Schengen data“,
https://euobserver.com vom 25. Juli 2019), zumal Großbritannien die Daten
im Rahmen bilateraler Abkommen auch an US-Behörden weitergeben
könnte?
a) Welche Daten wurden demnach illegal kopiert?
b) Wie werden diese Verstöße auf EU-Ebene verfolgt?
22. Bereitet sich die Bundesregierung wie etwa die Schweiz darauf vor, die
Polizeikooperation mit Großbritannien im Falle eines „No-Deal-Brexit“
fortzuführen, der dazu führen muss dass alle Informationen britischer Behörden im
Schengener Informationssystem gelöscht werden („Bundesrätin Keller-
Sutter auf Arbeitsbesuch in London: Schweiz vertieft Zusammenarbeit mit
dem Vereinigten Königreich“, Pressemitteilung EJPD vom 10. Juli 2019;
vgl. auch http://gleft.de/33C)?
23. Wie könnte die Rechtshilfe mit Großbritannien hinsichtlich des Schengener
Informationssystems aus Sicht der Bundesregierung über alternative
Datenübermittlungen (etwa mithilfe von Interpol-Informationssystemen)
kompensiert werden (vgl. Berichtsanforderung aus der 14. Sitzung des
Unterausschusses zu Fragen der Europäischen Union des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages am 7. Juni 2019, Dokument 2019/0490407), und
welche Defizite ergeben sich hieraus?
Berlin, den 7. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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