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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesundheitliche Folgen von Hitzeperioden

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1255922.08.2019

Gesundheitliche Folgen von Hitzeperioden

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12559 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Susanne Ferschl, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann, Victor Perli, Jessica Tatti, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Gesundheitliche Folgen von Hitzeperioden Der Klimawandel stellt für die Gesundheit der Bevölkerung eine Gefahr dar. Die immer heißer werdenden Sommer forderten in der jüngeren Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Todesopfern (https://www.sueddeutsche.de/wissen/klima wandel-gesundheit-studie-1.4231760). Bis zum Jahr 2050 rechnen Forscher mit einer Verfünffachung der Hitzeperioden (https://drive.google.com/file/d/1dnQpATTTI_mki1aYbysn6MxUxV8PARLi/ view). Schon heute sind Hitzewellen laut Deutschem Wetterdienst etwa fünfmal wahrscheinlicher als noch vor 50 Jahren (www.tagesschau.de/inland/hitzewelle- hoch-yvonne-101.html). Eine forcierte Klimaschutzpolitik ist notwendig, aber zugleich muss sich das deutsche Gesundheitssystem auf die schon jetzt auftretenden und künftig unvermeidbaren Zusatzbelastungen einstellen. Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit fordert Hitzeaktionspläne, die von Ländern, Kommunen und Behörden vereinbart und umgesetzt werden (www.klimawandel-gesundheit.de/2019/ 07/15/pm-hitzeaktionsplaene/). Zwar lägen Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vor, seien aber bisher nur von wenigen Akteuren aufgegriffen worden. Laut der Allianz gilt in Frankreich bereits seit 2017 ein 4-stufiger Hitzeaktionsplan (ebenda). Die WHO hat Gesundheitshinweise zur Prävention hitzebedingter Gesundheitsschäden herausgegeben (www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0015/402072/ PublicHealth-German5bis.pdf?ua=1). Demzufolge sind ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen sowie Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status (niedriges Einkommen und/oder Vermögen, niedriger Bildungsgrad) und sozial isolierte Menschen besonders durch Gesundheitsgefahren durch Hitze bedroht. Gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Hitze und Sonneneinstrahlung verursachen zudem zehntausende Fehltage bei Beschäftigten (www.tagesschau.de/ investigativ/krankentage-hitze-101.html, www.linksfraktion.de/fileadmin/user_ upload/PDF_Dokumente/2019/190723_Jutta-Krellmann_Auswertung_Hitze.pdf). Bei einer Raumtemperatur von über +26 Grad Celsius sollen, bei einer Raumtemperatur über +30 Grad müssen vom Arbeitgeber wirksame Maßnahmen gegen die Hitze ergriffen werden. Ab 35 Grad Celsius Innentemperatur ist der Raum nicht mehr als Arbeitsstätte geeignet (https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/uner- traegliche-temperaturen-am-arbeitsplatz-was-koennen-beschaeftigte-tun). Eine feste Temperaturgrenze, ab der die Beschäftigten freizustellen sind, gibt es allerdings nicht. Ein Beratungsunternehmen für Versicherer hat in einer Studie angemahnt, dass die privaten Krankenversicherer auch „die Folgen des Klimawandels auf den Krankenstand und die Lebenserwartung bewerten“ müssen. „So würden Hitzewellen erfahrungsgemäß zu deutlich höheren Schadenverläufen führen, womit auch die aktuellen Sterbetafeln der Versicherer hinterfragt werden müssten“ (vgl. https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2019/07/23/zielke-private-kran kenversicherer-muessen-sich-auf-folgen-des-klimawandels-einstellen.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Personengruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Gesundheitsschäden aufgrund von Hitze und Sonnenstrahlung betroffen, und wie groß sind diese Bevölkerungsgruppen jeweils in Deutschland? 2. Welche gesundheitlichen Folgen können Hitze und Sonnenstrahlung nach Kenntnis der Bundesregierung hervorrufen? Welche Rolle spielen dabei psychische Belastungen infolge von Hitze? 3. Inwiefern sind Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status nach Kenntnis der Bundesregierung stärker von Gesundheitsschäden aufgrund von Hitze und Sonnenstrahlung betroffen? 4. Wie hat sich die Zahl der hitze- oder sonnenstrahlbedingten Akuterkrankungen seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte pro Jahr und Erkrankung angeben)? 5. Wie haben sich längerfristiger Folgeerkrankungen aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung, insbesondere Hautkrebs, in den vergangenen 20 Jahre entwickelt (bitte pro Jahr und Erkrankung angeben)? 6. Mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für die kommenden 20 Jahre in Bezug auf Häufigkeit und Stärke von Hitzeperioden? 7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um Bevölkerung und Fachpersonal (Gesundheitssystem, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Tagesstätten etc.) über Gesundheitsgefahren von und den richtigen Umgang mit Hitzeperioden und starker Sonnenstrahlung zu informieren? 8. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der mittelbare Einfluss des Klimawandels auf die Gesundheit der Bevölkerung (z. B. Infektionen bzw. Parasiten, Allergene, Dürren, Lebensmittelhygiene, Sommersmog, bodennahes Ozon)? 9. Welche Rolle spielen Gesundheitsgefahren durch Hitze und Sonnenstrahlung bei der Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung? 10. Inwiefern hält die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan Hitze für erforderlich, und was hat sie dafür unternommen? 11. Wann wird die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) von 2008 aktualisieren? 12. Welche Rolle spielen hitze- und sonnenstrahlbedingte Gesundheitsprobleme bei der Gesundheitsberichterstattung des Bundes? 13. Inwiefern plant die Bundesregierung, zusammen mit Ländern und Kommunen einen Hitzeaktionsplan zu vereinbaren, und welche Rollen spielt gegebenenfalls dabei die Gesundheits- und Pflegeversorgung? 14. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (www.bmu.de/fileadmin/ Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_ bf.pdf) Maßnahmenpläne für a) Alten- und Pflegeheime, b) Einrichtungen für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen, c) Krankenhäuser, Not- und Rettungsdienste, d) Einrichtungen zur Rehabilitation, e) Schulen, f) Kindertageseinrichtungen und g) bestimmte Arbeitsstätten vereinbart worden? 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Hitzefrei-Tage in deutschen Schulen seit 2008 entwickelt (falls möglich bitte pro Bundesland und Jahr angeben)? Inwiefern befürwortet die Bundesregierung dazu bundeseinheitliche Vorgaben oder Rahmenempfehlungen? 16. Inwiefern sind Kinder und Jugendliche besonders vulnerabel gegen Hitze und Sonnenstrahlung, und welche Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern, um Kinder und Jugendliche in Schulen, Kitas und sonstigen Betreuungseinrichtungen vor Gesundheitsschäden durch Hitze zu schützen? Inwiefern können die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen herangezogen werden? 17. Welche Vorgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Universitäten und Berufsschulen bindend, um Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende vor Gesundheitsschäden durch Hitze zu schützen? 18. Inwiefern ist in Schulen, Kitas und anderen Betreuungseinrichtungen die Versorgung mit Trinkwasser z. B. durch Wasserspender nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt? 19. Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Schutz vor Hitze und Sonnenstrahlung gesetzlich vorgeschrieben? 20. Unter welchen Voraussetzungen können nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte zum Schutz der eigenen Gesundheit vor Hitze oder starker Sonnenstrahlung der Arbeit fernbleiben oder einzelne Tätigkeiten ablehnen? 21. Unter welchen Voraussetzungen können nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte zum Schutz der eigenen Gesundheit vor Hitze das Recht einfordern, ihre Arbeit falls möglich von zuhause aus zu erledigen (Homeoffice)? 22. Welche Maßnahmen der Überwachungsbehörden zur Durchsetzung dieser Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern sind ihr Defizite bei der Durchsetzung der Regelungen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Hitze und Sonnenstrahlung bekannt? 23. Welche Rolle spielen Gesundheitsgefahren durch Hitze und Sonnenstrahlung in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)? Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? 24. Inwiefern gelten Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit vor Hitze und Sonnenstrahlung notwendig sind (etwa Aufenthalt zur Abkühlung im Schatten oder Zeit zum Trinken), nach Kenntnis der Bundesregierung als Arbeitszeit? 25. Inwiefern sind besondere Kleidung oder Sonnenschutzmittel oder bauliche Maßnahmen wie Sonnendächer, die zum Schutz vor Gesundheitsschäden bei Arbeiten im Freien notwendig sind, vom Arbeitgeber zu stellen? 26. Inwiefern plant die Bundesregierung, ein bundeseinheitliches Recht auf „Hitzefrei“ bei Arbeiten im Freien bzw. unter Sonnenexposition oder bei zu hohen Innentemperaturen und Unterlassen wirksamer Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber zu initiieren? 27. Bei wie vielen Menschen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 jährlich Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt? 28. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung ein gesondertes Screeningangebot auf Hautkrebs für Menschen, die viel im Freien arbeiten, und was hat sie dafür unternommen? 29. Angehörige welcher besonders betroffener Berufe sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie stark Sonnenstrahlung ausgesetzt (bitte jeweils Standard-Erythem-Dosis – SED – angeben)? 30. Was sagt die Einheit Standard-Erythem-Dosis (SED) aus? Wie viel SED gelten als unbedenklich, und welche zulässige Obergrenze gilt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung? 31. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung (chronisch) erkrankte Menschen grundsätzlich als vulnerable Gruppe bei Gesundheitsschäden durch Hitze einzustufen? 32. Welche Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Krankenhäuser und Einrichtungen der ambulanten Gesundheitsversorgung, um Patientinnen und Patienten vor Gesundheitsschäden durch Hitze zu schützen? Inwiefern befürwortet die Bundesregierung hier bundeseinheitliche Vorgaben oder Rahmenempfehlungen? 33. Welche Rolle spielt der Schutz vor Gesundheitsschäden durch Hitze nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Qualitätsberichten der Krankenhäuser? Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? 34. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Pflegebedarf grundsätzlich als vulnerable Gruppe bei Gesundheitsschäden durch Hitze und Sonnenstrahlung einzustufen? 35. Führte der Mehraufwand durch die Hitze nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zu teilweisen oder gänzlichen Schließungen von stationären Einrichtungen, weil aufgrund des Personalmangels in der Pflege und der Urlaubszeit im Sommer Schichten nicht adäquat besetzt werden konnten? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Gibt es stationäre Einrichtungen, die aus diesem Grund nach Kenntnis der Bundesregierung einen Aufnahmestopp verhängt haben? Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte wenn möglich jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)? 36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der hitzebedingten Todesfälle von Seniorinnen und Senioren seit 2008 entwickelt, die einen Pflegegrad haben und ambulant betreut werden (bitte pro Jahr und Pflegegrad angeben)? 37. Welche Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für stationäre Pflegeeinrichtungen, um Patientinnen und Patienten vor Gesundheitsschäden durch Hitze zu schützen? 38. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Schutz vor Gesundheitsschäden durch Hitze bei den einrichtungsbezogenen Qualitätsberichten der Pflegeeinrichtungen oder anderen Maßnahmen der Qualitätssicherung (etwa Expertenstandards)? 39. Welche besonderen Bedarfe haben nach Kenntnis der Bundesregierung ältere Menschen bei großer Hitze und was unternimmt die Bundesregierung, um sie bei der Bewältigung von Hitzeperioden zu unterstützen? 40. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der demographische Wandel in Bezug auf Überlegungen der Bundesregierung zum Schutz älterer Menschen vor Gesundheitsschäden durch Hitzeperioden? 41. Welche Initiativen und Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auf Zusatzbelastungen aufgrund von Hitzeperioden vorzubereiten? 42. Welche Rolle spielen Gesundheitsschäden aufgrund von Hitze und Sonnenstrahlung im Bevölkerungsschutz? 43. Inwiefern existieren für Hitzeperioden verbindliche, konzertierte Hitzepläne (etwa analog zu Pandemieplänen bei Infektionskrankheiten), um Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und des Zivilschutzes auf Zusatzbelastungen vorzubereiten? 44. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Behandlung von Gesundheitsschäden aufgrund von Hitze und Sonnenstrahlung im Medizinstudium, und welche Rolle spielen sie im Masterplan Medizinstudium 2020? 45. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der öffentliche Gesundheitsdienst von Kommunen, Ländern und Bund (insbesondere die kommunalen Gesundheitsämter) bei der Bewältigung von Hitzeperioden in Hinsicht auf die Gesundheit der Bevölkerung? 46. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Ansicht eines Beratungsunternehmens, wonach die Sterbetafeln der Versicherer an zu erwartende Häufungen von Hitzewellen angepasst werden müssten? 47. Inwiefern gibt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Überlegungen, den Klimawandel bei der Erstellung von Sterbetafeln der privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen, und inwiefern gibt es Pläne der Bundesregierung, eine Berücksichtigung gesetzlich vorzuschreiben? 48. Sind der Bundesregierung Modelle bekannt, die von Aktuaren verwendet werden, um erhöhte Sterbewahrscheinlichkeiten durch den Klimawandel bzw. eine Erhöhung der „Schadensfälle“ zu berechnen, und wenn ja, wie hoch ist der Effekt? Berlin, den 12. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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