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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
(Insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
06.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1256222.08.2019
Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12562
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Claudia Müller, Markus Tressel, Steffi Lemke,
Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
Nach knapp einjähriger Erarbeitung hat der Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur Andreas Scheuer am 14. Mai 2019 den Masterplan
Binnenschifffahrt vorgestellt. Auf der Pressekonferenz erweckte Bundesminister
Scheuer nach Ansicht der Fragesteller den Eindruck, als würde sich der
Masterplan Binnenschifffahrt in erster Linie an die Güterschifffahrt richten: „Wir wollen
die Binnenschifffahrt stärken und so viele Güter wie möglich über die
Wasserstraßen transportieren. […] Dafür haben wir jetzt den Masterplan
Binnenschifffahrt geschaffen“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2019/
041-scheuer-masterplan-binnenschifffahrt.html). Auch die einführenden Worte
im Vorwort und in der Einleitung fokussieren sich ausschließlich auf die
Herausforderungen in der Güterschifffahrt (vgl. Masterplan Binnenschifffahrt, S. 4-7,
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.
pdf?__blob=publicationFile). Die touristische Fahrgast- und Kabinenschifffahrt
hingegen wird im gesamten Dokument nicht explizit erwähnt.
Im Gegensatz dazu teilte der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Enak Ferlemann auf eine Nachfrage
zur Antwort auf die Schriftliche Frage 119 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf
Bundestagsdrucksache 19/10765 mit: „Die Maßnahmen im Masterplan
Binnenschifffahrt beziehen sich gleichermaßen auf Güterschiffe wie auf
Fahrgastschiffe.“
Da das Netz der Bundeswasserstraßen mit mehr als 7 000 Kilometern
Binnenwasserstraßen elementar ist für den touristischen Schiffsverkehr, stellt sich die
Frage, in welcher Weise die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt im Masterplan
berücksichtigt wurde und welche Maßnahmen daraus sich ausdrücklich an die
touristische Schifffahrt richten. Insbesondere die häufig nicht vorhandenen
Katalysatoren, fehlende Rußpartikelfilter und die bisher zaghafte Nutzung von
Landstromanlagen touristischer Fahrgast- und Kabinenschiffe stellen sich
insbesondere für die Hafenanwohnerinnen und Hafenanwohner als problematisch dar (vgl.
www.welt.de/regionales/bayern/article180072522/Tourismus-Wenn-Traumschiffe-
zum-Albtraum-fuer-die-Anwohner-werden.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Vor welchen Herausforderungen steht die touristische Fahrgast- und
Kabinenschifffahrt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welche dieser Herausforderungen greift der Masterplan Binnenschifffahrt
konkret auf?
2. Welche Ziele verfolgt der Masterplan Binnenschifffahrt konkret und
ausschließlich in Bezug auf die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt?
3. Haben an der Erarbeitung des Masterplans Binnenschifffahrt auch
Vertreterinnen und Vertreter aus der touristischen Schifffahrt bzw. der Fahrtgast- und
Kabinenschifffahrt mitgewirkt?
Wenn ja, welche?
4. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an die Infrastruktur der Bundeswasserstraßen, und in
welcher Weise wurden diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des
Handlungsfeldes „Bereitstellung der Infrastruktur“ berücksichtigt (bitte die
konkreten Maßnahmen nennen)?
5. Inwiefern ist die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt von dem auf Seite 11 des
Masterplans Binnenschifffahrt angesprochenen Konflikt bei der
Raumplanung „zwischen den Interessen der Binnenhäfen und konkurrierenden
Interessen anderer, z. B. in den Bereichen Tourismus, Wohnen am Wasser‘ oder
Umwelt- und Naturschutz“ betroffen (bitte begründen) (vgl. Masterplan
Binnenschifffahrt, S. 11)?
6. Wann wird die Bundesregierung die Rahmenvorschrift zur Verpflichtung der
Fahrzeuge, ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie ausschließlich
über Landstromanschluss zu decken, die am 1. Juni 2018 auf dem Rhein in
Kraft getreten ist, auch für die Mosel, die Donau und die Wasserstraßen im
Geltungsbereich der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung übernehmen (vgl.
Masterplan Binnenschifffahrt, S. 12)?
7. Welche Defizite hat die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich der Umweltverträglichkeit, und in welcher
Weise wurden diese Defizite in den einzelnen Maßnahmen des
Handlungsfeldes „Maßnahmen für eine umweltfreundliche und wettbewerbsfähige
Flotte“ adressiert (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
8. Inwiefern sind Fahrgast- und Kabinenschiffe von den fehlenden Angeboten
von Binnenschiffsmotoren der Motorenklassen IWA und IWP, die die
europäischen Vorgaben der NRMM-Verordnung (NRMM = Non-Road Mobile
Machinery) erfüllen, betroffen (vgl. Masterplan Binnenschifffahrt, S. 13)?
9. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an die Digitalisierung, und in welcher Weise wurden
diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Bewältigung der digitalen Herausforderungen“
berücksichtigt (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
10. Inwiefern betreffen die einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Stärkung der Binnenschifffahrt in der multimodalen
Transportkette“ die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt?
11. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an Arbeits- und Fachkräfte, und in welcher Weise
wurden diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Binnenschifffahrt“
berücksichtigt (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
Berlin, den 5. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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