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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

09.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1256322.08.2019

Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12563 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft Mit einem Etat von rund 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2018 und 86 inländischen und fünf ausländischen Instituten und Forschungseinrichtungen ist die Max-Planck- Gesellschaft (MPG) eine der renommiertesten außeruniversitären Forschungsgemeinschaften der Welt. Nach aktuellen Zahlen (vgl. www.mpg.de/zahlen_fakten) in der Max-Planck-Gesellschaft arbeiten mehr als die Hälfte der über 23 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich, ein Drittel davon sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Die Hälfte aller in der Max-Planck-Gesellschaft Forschenden sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland. Bei einem Gesamtanteil der männlichen Mitarbeitenden von 55,6 Prozent, allein davon 70 Prozent im wissenschaftlichen Bereich, ist die Gleichberechtigung der Geschlechter in den wissenschaftlichen Abteilungen noch ein weites Ziel (vgl. www.mpg.de/13594402/jahresbericht-2018-lage bericht-geschaeftjahr-2018.pdf, S.42). In mehreren Zeitungsberichten aus dem Frühjahr und Sommer 2018 und 2019 wurde bekannt, dass es massive Vorwürfe des Machtmissbrauchs, wissenschaftlichen Fehlverhaltens, der diskriminierenden Behandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Fälle sexueller Belästigung und Mobbing in mehreren Instituten der Max-Planck-Gesellschaft sowie Inkompetenzen in der Leitung von Instituten gegeben haben soll (vgl. http://tagesspiegel.de/wissen/machtmissbrauch-in- der-wissenschaft-max-planck-forscherin-nennt-vorwürfe-haltlos/22932720.html). Das Max-Planck-PhDnet, welches über 5 000 Doktorandinnen und Doktoranden vertritt, die aktuell mit der MPG assoziiert sind, beschreibt die oben geschilderten Missstände „nur als Spitze des Eisbergs“ (vgl. www.phdnet.mpg.de/44662/Power AbuseStatement). Für das PhDnet resultieren diese strukturellen Probleme des aktuellen Wissenschaftssystems aus erstens den steilen Hierarchien und den Abhängigkeiten der Doktorandinnen und Doktoranden, zweitens dem zu hohen Publikationsdruck und drittens dem fehlenden Training in der Personalführung durch wissenschaftliche Führungspersönlichkeiten (vgl. ebd.). Im Februar 2019 wurde durch das MPI eine Umfrage zu Arbeitskultur und Arbeitsatmosphäre der Max-Planck-Gesellschaft (www.mpg.de/12718510/ maxplanck-umfrage-arbeitskultur) durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden im Juni veröffentlicht und Veränderungen hinsichtlich der Zusammenarbeit, Arbeitskultur und Arbeitsatmosphäre angekündigt (vgl. www.mpg.de/13630963/ max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfrage-zu-arbeitskultur-und-atmosphaere). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wie viele Vorfälle von Machtmissbrauch, Leitungsinkompetenzen, wissenschaftlichem Fehlverhalten, Mobbing oder Ähnlichem in welchen Instituten der MPG (bitte nach Instituten, vorgeworfenem Fehlverhalten und Anzahl der Fälle sowie eingeschlagener Lösungswege aufschlüsseln)? 2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der formale Ablauf bei Bekanntwerden von Beschwerden innerhalb der MPG? Findet diese Vorgehensweise in allen Instituten der MPG Anwendung? Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln aufschlüsseln)? 3. Welche Fachbeiräte und welche Beauftragte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der MPG für Fehlverhalten und Beschwerden in welchen Instituten ansprechbar und zuständig (bitte einzeln aufschlüsseln)? 4. Welche Beschwerdestellen, Beauftragte und Fachbeiräte haben wie und wann in welchen Instituten auf welche Vorwürfe reagiert (bitte einzeln aufschlüsseln)? 5. Haben diese Beschwerdestellen, Beauftragten und Fachbeiräte nach Erkenntnissen der Bundesregierung adäquat auf die Vorwürfe reagiert (bitte einzeln aufschlüsseln)? 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft Dr. Martin Stratmann eingerichtete Taskforce, mit welchen Personen ist die Taskforce besetzt, und was ist das Ziel ihrer Einrichtung? 7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation der Beauftragten (z. B. Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte etc.) und Ombudspersonen innerhalb der MPG (bitte ggf. nach Grad der Freistellung, Mitarbeitenden, Ausstattungen, Befristung des Arbeitsverhältnisses etc. aufschlüsseln)? 8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation der Arbeitnehmerinnenvertretung und Arbeitnehmervertretung innerhalb der MPG (bitte ggf. nach Grad der Freistellung, Mitarbeitenden, Ausstattungen, Befristung des Arbeitsverhältnisses etc. aufschlüsseln)? 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der MPG, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehalten werden, „hypothesenkonform“ zu arbeiten und diesen Thesen entsprechende Ergebnisse zu erarbeiten (vgl. „Max-Planck-Forscherin nennt Vorwürfe „haltlos““, DER TAGESSPIE- GEL vom 21. August 2018)? 10. Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, unabhängige und ergebnisoffene Forschung zu betreiben, wenn die beruflichen Perspektiven der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler explizit daran gekoppelt werden, dass sie „hypothesenkonform“ arbeiten? 11. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das sogenannte Harnack-Prinzip, also die freie Entscheidung über Forschungsziele und Ressourcen, Fälle von Machtmissbrauch, Mobbing und wissenschaftlichem Fehlverhalten begünstigt? Wenn ja, wieso? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 12. Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt, um die in Frage 11 genannten Missstände zu beheben, ohne die Wissenschaftsfreiheit einzuschränken (bitte begründen)? 13. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt, verstärkt auf obligatorische Trainings zur Führung des Personals, Kurse zur Konfliktlösung und zur gewaltfreien Kommunikation für wissenschaftliche Führungspersönlichkeiten innerhalb des Forschungs- und Wissenschaftssystems zu setzen, und wenn nein, bitte begründen? 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der vorhandene Verhaltenskodex, sowie der von PhDnet vorgeschlagene erweiterte Verhaltenskodex, Machtmissbrauch eindämmen könnte (bitte begründen)? Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser Maßnahmen einsetzen? 15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von PhDnet vorgeschlagene unabhängige Promotionskolleg Machtmissbrauch eindämmen könnte (bitte begründen)? Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser Maßnahmen einsetzen? 16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler hinderlich für gute Forschung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 17. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler hinderlich bei der Durchsetzung von deren Arbeitnehmerinteressen und Ansprüchen auf korrektes Verhalten der Vorgesetzten? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 18. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von Doktorandinnen und Doktoranden und anderen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern in den betreffenden Forschungsinstituten aufgrund der oben geschilderten Problemlagen? Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)? 19. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von Post-Docs und anderem wissenschaftlichen Personal in den betreffenden Forschungsinstituten aufgrund der oben geschilderten Problemlagen? Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)? 20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Nichtveröffentlichungen der Urheberschaft von Studien und anderen Publikationen, explizit dem Streichen von Autorinnen und Autoren auf Wunsch von Institutsdirektorinnen und Institutsdirektoren (bitte detailliert ausführen und nach Instituten und Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln)? 21. Welche Kanzlei wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Max- Planck-Institut für Astrophysik in Garching als Reaktion auf die Mobbingvorwürfe beauftragt? Was ist die Aufgabe dieser Kanzlei? 22. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung disziplinarische und oder arbeitsrechtliche Konsequenzen auf die Vorwürfe persönlichen Fehlverhaltens in den betroffenen Instituten (bitte detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)? 23. Hält die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller sehr weit gefassten Entscheidungskompetenzen, die Direktorinnen und Direktoren außeruniversitärer Forschungsinstitute im Bereich der Personalrekrutierung, Personalführung und Forschungsausrichtung genießen, für einen Risikofaktor, der übergriffigem und verantwortungslosem Verhalten Vorschub leisten kann (bitte begründen)? 24. Sind der Bundesregierung die Schritte und Maßnahmen bekannt, welche die Max-Planck-Gesellschaft plant, um die sich aus ihrer Umfrage (www.mpg. de/13630963/max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfrage-zu-arbeits kultur-und-atmosphaere) ergebenden Problemlagen zu verbessern? Hält die Bundesregierung diese für angemessen bzw. hinreichend zur Lösung der Problemlagen? Berlin, den 12. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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