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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
(insgesamt 24 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
09.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1256322.08.2019
Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12563
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Birke Bull-Bischoff,
Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Sören Pellmann,
Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
Mit einem Etat von rund 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2018 und 86 inländischen und
fünf ausländischen Instituten und Forschungseinrichtungen ist die Max-Planck-
Gesellschaft (MPG) eine der renommiertesten außeruniversitären
Forschungsgemeinschaften der Welt. Nach aktuellen Zahlen (vgl. www.mpg.de/zahlen_fakten)
in der Max-Planck-Gesellschaft arbeiten mehr als die Hälfte der über 23 000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich, ein Drittel davon
sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Die Hälfte
aller in der Max-Planck-Gesellschaft Forschenden sind Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus dem Ausland. Bei einem Gesamtanteil der männlichen
Mitarbeitenden von 55,6 Prozent, allein davon 70 Prozent im wissenschaftlichen Bereich, ist
die Gleichberechtigung der Geschlechter in den wissenschaftlichen Abteilungen
noch ein weites Ziel (vgl. www.mpg.de/13594402/jahresbericht-2018-lage
bericht-geschaeftjahr-2018.pdf, S.42).
In mehreren Zeitungsberichten aus dem Frühjahr und Sommer 2018 und 2019
wurde bekannt, dass es massive Vorwürfe des Machtmissbrauchs,
wissenschaftlichen Fehlverhaltens, der diskriminierenden Behandlung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, Fälle sexueller Belästigung und Mobbing in mehreren
Instituten der Max-Planck-Gesellschaft sowie Inkompetenzen in der Leitung von
Instituten gegeben haben soll (vgl. http://tagesspiegel.de/wissen/machtmissbrauch-in-
der-wissenschaft-max-planck-forscherin-nennt-vorwürfe-haltlos/22932720.html).
Das Max-Planck-PhDnet, welches über 5 000 Doktorandinnen und Doktoranden
vertritt, die aktuell mit der MPG assoziiert sind, beschreibt die oben geschilderten
Missstände „nur als Spitze des Eisbergs“ (vgl. www.phdnet.mpg.de/44662/Power
AbuseStatement). Für das PhDnet resultieren diese strukturellen Probleme des
aktuellen Wissenschaftssystems aus erstens den steilen Hierarchien und den
Abhängigkeiten der Doktorandinnen und Doktoranden, zweitens dem zu hohen
Publikationsdruck und drittens dem fehlenden Training in der Personalführung durch
wissenschaftliche Führungspersönlichkeiten (vgl. ebd.).
Im Februar 2019 wurde durch das MPI eine Umfrage zu Arbeitskultur und
Arbeitsatmosphäre der Max-Planck-Gesellschaft (www.mpg.de/12718510/
maxplanck-umfrage-arbeitskultur) durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden
im Juni veröffentlicht und Veränderungen hinsichtlich der Zusammenarbeit,
Arbeitskultur und Arbeitsatmosphäre angekündigt (vgl. www.mpg.de/13630963/
max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfrage-zu-arbeitskultur-und-atmosphaere).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wie viele Vorfälle von
Machtmissbrauch, Leitungsinkompetenzen, wissenschaftlichem
Fehlverhalten, Mobbing oder Ähnlichem in welchen Instituten der MPG (bitte nach
Instituten, vorgeworfenem Fehlverhalten und Anzahl der Fälle sowie
eingeschlagener Lösungswege aufschlüsseln)?
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der formale Ablauf bei
Bekanntwerden von Beschwerden innerhalb der MPG?
Findet diese Vorgehensweise in allen Instituten der MPG Anwendung?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln aufschlüsseln)?
3. Welche Fachbeiräte und welche Beauftragte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der MPG für Fehlverhalten und Beschwerden in welchen
Instituten ansprechbar und zuständig (bitte einzeln aufschlüsseln)?
4. Welche Beschwerdestellen, Beauftragte und Fachbeiräte haben wie und
wann in welchen Instituten auf welche Vorwürfe reagiert (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
5. Haben diese Beschwerdestellen, Beauftragten und Fachbeiräte nach
Erkenntnissen der Bundesregierung adäquat auf die Vorwürfe reagiert (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Präsidenten der
Max-Planck-Gesellschaft Dr. Martin Stratmann eingerichtete Taskforce, mit
welchen Personen ist die Taskforce besetzt, und was ist das Ziel ihrer
Einrichtung?
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation
der Beauftragten (z. B. Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte etc.) und
Ombudspersonen innerhalb der MPG (bitte ggf. nach Grad der Freistellung,
Mitarbeitenden, Ausstattungen, Befristung des Arbeitsverhältnisses etc.
aufschlüsseln)?
8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation
der Arbeitnehmerinnenvertretung und Arbeitnehmervertretung innerhalb der
MPG (bitte ggf. nach Grad der Freistellung, Mitarbeitenden, Ausstattungen,
Befristung des Arbeitsverhältnisses etc. aufschlüsseln)?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der Regeln
guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der MPG, wenn
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehalten werden, „hypothesenkonform“ zu
arbeiten und diesen Thesen entsprechende Ergebnisse zu erarbeiten (vgl.
„Max-Planck-Forscherin nennt Vorwürfe „haltlos““, DER TAGESSPIE-
GEL vom 21. August 2018)?
10. Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, unabhängige und
ergebnisoffene Forschung zu betreiben, wenn die beruflichen Perspektiven
der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler explizit daran gekoppelt
werden, dass sie „hypothesenkonform“ arbeiten?
11. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das sogenannte Harnack-Prinzip,
also die freie Entscheidung über Forschungsziele und Ressourcen, Fälle von
Machtmissbrauch, Mobbing und wissenschaftlichem Fehlverhalten
begünstigt?
Wenn ja, wieso?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
12. Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt,
um die in Frage 11 genannten Missstände zu beheben, ohne die
Wissenschaftsfreiheit einzuschränken (bitte begründen)?
13. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt, verstärkt auf
obligatorische Trainings zur Führung des Personals, Kurse zur Konfliktlösung und
zur gewaltfreien Kommunikation für wissenschaftliche
Führungspersönlichkeiten innerhalb des Forschungs- und Wissenschaftssystems zu setzen, und
wenn nein, bitte begründen?
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der vorhandene
Verhaltenskodex, sowie der von PhDnet vorgeschlagene erweiterte Verhaltenskodex,
Machtmissbrauch eindämmen könnte (bitte begründen)?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser
Maßnahmen einsetzen?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von PhDnet
vorgeschlagene unabhängige Promotionskolleg Machtmissbrauch eindämmen könnte
(bitte begründen)?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser
Maßnahmen einsetzen?
16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete
Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
hinderlich für gute Forschung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
17. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete
Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
hinderlich bei der Durchsetzung von deren Arbeitnehmerinteressen und
Ansprüchen auf korrektes Verhalten der Vorgesetzten?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
18. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von
Doktorandinnen und Doktoranden und anderen Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftlern in den betreffenden Forschungsinstituten
aufgrund der oben geschilderten Problemlagen?
Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte
detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)?
19. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von Post-Docs und
anderem wissenschaftlichen Personal in den betreffenden
Forschungsinstituten aufgrund der oben geschilderten Problemlagen?
Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte
detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)?
20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von
Nichtveröffentlichungen der Urheberschaft von Studien und anderen Publikationen, explizit dem
Streichen von Autorinnen und Autoren auf Wunsch von
Institutsdirektorinnen und Institutsdirektoren (bitte detailliert ausführen und nach Instituten
und Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln)?
21. Welche Kanzlei wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Max-
Planck-Institut für Astrophysik in Garching als Reaktion auf die
Mobbingvorwürfe beauftragt?
Was ist die Aufgabe dieser Kanzlei?
22. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung disziplinarische und oder
arbeitsrechtliche Konsequenzen auf die Vorwürfe persönlichen Fehlverhaltens in
den betroffenen Instituten (bitte detailliert ausführen und nach Instituten
aufschlüsseln)?
23. Hält die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller sehr weit
gefassten Entscheidungskompetenzen, die Direktorinnen und Direktoren
außeruniversitärer Forschungsinstitute im Bereich der Personalrekrutierung,
Personalführung und Forschungsausrichtung genießen, für einen Risikofaktor, der
übergriffigem und verantwortungslosem Verhalten Vorschub leisten kann
(bitte begründen)?
24. Sind der Bundesregierung die Schritte und Maßnahmen bekannt, welche die
Max-Planck-Gesellschaft plant, um die sich aus ihrer Umfrage (www.mpg.
de/13630963/max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfrage-zu-arbeits
kultur-und-atmosphaere) ergebenden Problemlagen zu verbessern?
Hält die Bundesregierung diese für angemessen bzw. hinreichend zur Lösung
der Problemlagen?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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