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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zusammenarbeit mit Ägypten im Bereich Migration und Sicherheit (2019)
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
24.09.2019
Aktualisiert
09.02.2023
BT19/1266126.08.2019
Zusammenarbeit mit Ägypten im Bereich Migration und Sicherheit (2019)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12661
19. Wahlperiode 26.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt,
Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Zusammenarbeit mit Ägypten im Bereich Migration und Sicherheit (2019)
Mit dem Ziel, die „tieferen Ursachen von irregulärer Migration und
Vertreibungen in Afrika zu bekämpfen“, richtete die Europäische Union im Jahr 2015 den
Nothilfe-Treuhandfonds EUTF Afrika ein. Derzeit finanziert der Fonds mit
4,1 Mrd. Euro Maßnahmen in 26 Ländern der drei Regionalfenster Sahelzone/
Tschadseebecken, Horn von Afrika und Nordafrika (Pressemitteilung des
Europäischen Rechnungshofs vom 5. Dezember 2019).
Die EUTF-Mittel werden u. a. zur Schulung von Polizei und Grenzbehörden, dem
Aufbau von Informationssystemen sowie für Programme zur „freiwilligen“
Rückkehr von Migranten aus Transitländern und Rückübernahme abgelehnter
Asylsuchender aus der EU genutzt (www.swp-berlin.org/publikation/der-
eutreuhandfonds-fuer-afrika). Zuletzt hatte die Bundesregierung 116,7 Mio. Euro in
das Nordafrika-Fenster des EUTF eingezahlt (Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/12116).
Entsprechend den Gründungsdokumenten des EUTF werden afrikanische
Partnerländer sowie der Regionalorganisationen von der Europäischen Kommission
zu Sitzungen der Regionalfenster eingeladen (Bundestagsdrucksache 19/11033,
Antwort zu Frage 3). Deren Regierungen sichern im Rahmen von Sitzungen des
Exekutivausschusses „ihre Unterstützung bei der Durchführung von Projekten zu,
unterstreichen die im Programmdokument genannten Rahmenbedingungen,
schildern die Lage im Land oder der Region“. Sie können auch zu geplanten
Vorhaben in Nachbarländern Stellung nehmen. Endgültige Entscheidungen über die
Mittelvergabe trifft ein Exekutivausschuss (Operational Committee – OpCom)
des EUTF in Brüssel.
EUTF-Gelder sollen an „besonders fragile“ Länder an Hauptmigrationsrouten
ausbezahlt werden (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1. August 2018).
In Nordafrika gehört dazu auch Ägypten. Das Land hat sich nach Auskunft der
Bundesregierung (wie Marokko, und Algerien sowie „in geringerer Ausprägung
auch Tunesien“) in den letzten Jahren zunehmend auch zu einem Zielland von
Migration entwickelt (Bundestagsdrucksache 19/10020, Antwort zu Frage 1).
Im Februar 2017 schrieb die Bundesregierung, dass aus dem EUTF noch keine
Auszahlungen an Ägypten getätigt wurden (Bundestagsdrucksache 18/11098,
Antwort zu Frage 20), obwohl die ägyptische Regierung bei der EU-Kommission
eine Liste mit Vorhaben zur Finanzierung eingereicht hatte.
Im Dezember 2017 hat die EU-Kommission einen „Migrationsdialog“ mit
Ägypten mit dem Ziel begonnen, „eine stärkere und strategischere Zusammenarbeit im
Bereich der Migration als Teil der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten für den
Zeitraum 2017-2020 aufzubauen“ (Kommissionsdokument COM/2018/0250
final). Die Verhandlungen begannen mit der Unterzeichnung eines Projekts für
60 Mio. Euro. Hierzu verwies die Bundesregierung auf die weiterhin ausstehende
Ratifizierung des zwischen der EU und der ägyptischen Regierung am 29.
Oktober 2017 geschlossenen Finanzierungsabkommens durch das ägyptische
Parlament (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 17).
Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hat die EU-
Kommission eine Finanzhilfevereinbarung für das regionale Entwicklungs- und
Schutzprogramm für Nordafrika unterzeichnet. Dieses Programm deckt auch
Ägypten ab.
Mit Ägypten bestehen laut der Bundesregierung seit 2018 „bilaterale
Vereinbarungen oder praktische Absprachen“ zur Rückübernahme von eigenen
Staatsangehörigen, außerdem zu Verfahren zur Identifizierung von Staatsangehörigen und
Ausstellung von Dokumenten (Bundestagsdrucksache 19/7191, Antwort zu
Frage 17). Im Rahmen des EUTF wurde mit Ägypten ein „schriftliches
Identifizierungsverfahren“ vereinbart, mit dem ägyptische Staatsangehörige zur
Ausstellung von Dokumenten identifiziert werden können. Diese erfolgt auf
Antragstellung nach einem persönlichen Interview mit der zuständigen ägyptischen
Auslandsvertretung.
Auch die Bundesregierung will ihre „migrationspolitische Zusammenarbeit mit
Ägypten“ mit den Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie
„Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“,
verstärken (Bundestagsdrucksache 18/10437). Am 27. August 2017 haben die
Beteiligten ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich geschlossen
(Bundestagsdrucksache 19/1981). Zu Umsetzungsmaßnahmen befindet sich die
Bundespolizei in „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite zum
Fähigkeitsaufbau der ägyptischen Grenzpolizei“ (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu
Frage 5).
Im Juli 2016 hat die Bundesregierung ein „Abkommen über die Zusammenarbeit
im Sicherheitsbereich“ mit Ägypten geschlossen (Bundestagsdrucksache 19/756,
Antwort zu Frage 11). Es regelt den Datentausch unter Polizeien und
Geheimdiensten sowie die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten weiterhin nicht als
ernstzunehmendes Herkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa
Schutz suchen (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 1), und
inwiefern hat sich Ägypten nach der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/10020 (Frage 1) weiterhin zu einem Zielland von
Migration entwickelt?
2. Für welche Projekte hat die Bundesregierung 116,7 Mio. Euro in das
Nordafrika-Fenster des EUTF eingezahlt, und welche Maßnahmen wurden aus
diesen Mitteln in Libyen und Ägypten gefördert (Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/12116)?
3. Über welche Gesamtmittel verfügt der EUTF im Nordafrika-Fenster, und
wie verteilen sich diese auf die EU und ihre einzelnen Mitgliedstaaten?
a) Welchen Anteil haben die Verwaltungskosten des EUTF an diesen
Mitteln?
b) Welche EUTF-Mittel im Nordafrika-Fenster sind bereits für welche
Projekte ausgegeben und damit gebunden?
c) Welche Mittel können im Jahr 2019 vergeben werden, bzw. über welche
Mittel für 2019 wurde bereits entschieden?
d) Welche Finanzierungslücken existierten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 im Nordafrika-Fenster des EUTF, und
wurden bzw. werden diese geschlossen?
4. Welche EUTF-Programme werden derzeit mit welchen Vorhaben in
Ägypten durchgeführt?
a) Inwiefern wurden diese Programme bzw. Projekte verlängert, verändert
oder nachfinanziert?
b) Welche beschlossenen EUTF-Programme wurden nicht begonnen, und
welche Gründe kennt die Bundesregierung hierfür?
5. Welche Sitzungen des Exekutivausschusses zum EUTF-Nordafrika-Fenster
haben im Jahr 2019 stattgefunden?
a) Welche Vorhaben wurden dort beschlossen?
b) Welche ägyptischen Behörden nahmen an den Sitzungen des
Exekutivausschusses teil?
6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren EUTF-
Programme nach Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/10021 in Ägypten durchgeführt bzw. ratifiziert werden sollen, und
welchen Umfang haben diese?
Wer ist von den Projekten begünstigt, wer führt diese durch, und wer sind
die Teilnehmer bzw. Auftragnehmer?
7. Welche Programme und Projekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR)
und der Internationalen Organisation im Themenbereich Migration in
Ägypten durchgeführt, und welche weiteren sind geplant oder befinden sich in der
Abstimmung?
8. Welche Programme und Projekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit im Rahmen des Neighbourhood, Development and International
Cooperation Instrument (NDICI) in Ägypten durchgeführt, und welche
weiteren sind geplant?
9. Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im
„Migrationsdialog“ zwischen der Europäischen Union und Ägypten
behandelt, welche Passagen enthält deren Referenzrahmen, und welche
Maßnahmen wurden dort verabredet (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu
Frage 12)?
10. Welche Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen des
Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) über eine „Migrationspartnerschaft“ mit
Ägypten mitteilen?
a) Wer nimmt derzeit auf beiden Seiten an den Verhandlungen teil?
b) Welche Treffen auf hoher Beamtenebene haben hierzu bereits
stattgefunden, und welche sind geplant?
c) Welche Treffen auf technischer Ebene wurden zu bestimmten Themen
angesetzt?
11. Was ist der Bundesregierung nach der Antwort zu Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 19/272 über den konkreten Stand der Verhandlungen über
Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzagentur und Tunesien, Marokko,
Libyen und Ägypten bekannt, und wann soll nach derzeitigem Stand der
Abschluss erfolgen?
12. Welche Kooperationen und Abkommen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen der EU-Polizeiagentur Europol sowie der EU-
Grenzagentur Frontex und Ägypten, bzw. welche Änderungen haben sich seit der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 ergeben?
a) Welche weiteren Treffen von Frontex fanden seit Oktober 2016 mit
ägyptischen Behörden statt, und welche Ergebnisse sind der Bundesregierung
bekannt?
b) Hat die EU inzwischen einen Verbindungsbeamten für den Bereich
Migration („European Migration Liaison Officer“) nach Ägypten entsandt?
c) Auf welche Weise und mit welchen Behörden nimmt Ägypten an der
„Africa-Frontex Intelligence Community“ teil oder profitiert von den dort
gesammelten Erkenntnissen?
d) Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen für ein
Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der
Regierung Ägyptens bekannt (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu
Frage 1)?
13. Welche Maßnahmen der Zusammenarbeit sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aus den Gesprächen der Europäischen Union mit der ägyptischen
Regierung „bezüglich Fragen der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“
gefolgt, zu deren Themen „u. a. Fragen der Radikalisierungsprävention,
justizielle Zusammenarbeit, Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden
sowie Zusammenarbeit im Grenzschutz“ identifiziert wurden
(Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu den Fragen 4 und 9)?
14. Welche Programme bzw. Projekte zu Terrorismusbekämpfung finanziert die
EU nach Kenntnis der Bundesregierung in Ägypten im Rahmen des
Stabilitätsinstruments („Instrument contributing to Stability and Peace“, IcSP), des
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie über das
Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), und wer führt diese durch
(Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 9)?
15. Welche Verabredungen oder Maßnahmen sind der Bundesregierung aus der
Zusammenarbeit der Europäischen Union und Ägypten als Ko-Vorsitze der
Arbeitsgruppe Horn von Afrika im Global Counterterrorism Forum (GCTF)
bekannt (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 9)?
16. Auf welche Weise wird Ägypten im Rahmen der Initiative „Global Action
to Prevent and Address Trafficking in Persons and the Smuggling of
Migrants“ (GLO.ACT) von der EU und dem Büro der Vereinten Nationen für
Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unterstützt
(Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 7), und welche Programme bzw.
Projekte „zur Bekämpfung illegaler Migration und des
Menschenschmuggels“ werden darüber finanziert?
17. Was weiß die Bundesregierung über bilaterale Abkommen zur Bekämpfung
irregulärer Migration bzw. Abschiebe- bzw. Rückübernahmeabkommen
Ägyptens mit EU-Mittelmeeranrainern, wie es beispielsweise zu Italien
bekannt ist (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 11), und
inwiefern werden diese Abkommen derzeit auch angewandt?
18. Inwiefern haben die weiteren Gespräche der Bundesregierung mit der
ägyptischen Regierung zur Konkretisierung von Maßnahmen der am 27. August
2017 unterzeichneten politischen Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen
Zusammenarbeit im Migrationsbereich nach einem „Auftakttreffen“
mittlerweile stattgefunden, bzw. welche Änderungen haben sich nach der Antwort
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1981 ergeben?
19. Welche Umsetzungsmaßnahmen wurden im deutsch-ägyptischen
„Migrationsdialog“ in den vereinbarten Kooperationsbereichen verhandelt, und
welche wurden bereits beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu
Frage 10)?
a) Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat derzeit mit dem
ägyptischen Ministerium für Migrationsangelegenheiten zusammen?
b) Welche Vorschläge zur Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens zur
Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur
anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren hat die
Bundesregierung gegenüber der Regierung Ägyptens vorgelegt, und wie wurde
hierüber entschieden (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 8)?
c) In welche Abschiebeflüge aus Deutschland war der Verbindungsbeamte
der Bundespolizei in Kairo zur Planung und Vorbereitung eingebunden?
d) Inwiefern wurden für die Abschiebungen bereits Standard-Prozeduren
(„Standard Operating Procedures“ bzw. „einheitliche
Verfahrensgrundsätze“) festgelegt (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 7),
und falls einem deutschen Entwurf für einheitliche Verfahrensgrundsätze
von der ägyptischen Regierung noch nicht zugestimmt wurde, welche
Gründe kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
e) Wo befindet das „Migrationsberatungszentrum“ der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, und welche „Umsetzungsmodalitäten“ haben die GIZ oder das BMZ
für dessen Arbeit verabredet bzw. beschlossen
(Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 6)?
20. Auf welche Weise setzt die Bundesregierung ihre angekündigte „verstärkte
migrationspolitische Zusammenarbeit mit Ägypten“ und die genannten
Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung
lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“, um
(Bundestagsdrucksache 18/10437)?
a) Inwiefern ist der „Abstimmungsprozess“ zu der von der ägyptischen
Regierung vorgelegten „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“
mittlerweile abgeschlossen, und welche ausführlichen Angaben kann die
Bundesregierung zu deren Inhalt machen (Plenarprotokoll 19/41, Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 81 des Abgeordneten Andrej
Hunko)?
b) Sofern sich diese „Bedarfsliste“ weiterhin im „Prüfungs- und
Planungsprozess“ des Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Kairo mit dem
ägyptischen Innenministerium befindet, wann soll dieser abgeschlossen
sein?
21. Was ergaben die „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite zum
Fähigkeitsaufbau der ägyptischen Grenzpolizei, die mittels erhöhter polizeilicher
Aufbauhilfe in ihren strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen
gestärkt werden soll“, und welche „zuständigen ägyptischen Behörden“
werden damit adressiert (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 5)?
a) Welche bilateralen Programme bzw. Projekte führt die Bundesregierung
derzeit in Ägypten im Themenbereich Migration/Grenzkontrolle/
Grenzüberwachung durch bzw. unterstützt diese?
b) Welche weiteren Einzelheiten kann die Bundesregierung zu den auf
Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahmen
der Bereiche Grenzkontrolle/-überwachung, Dokumenten- und
Urkundensicherheit, Luftsicherheitskontrolle, technische Ausstattung und damit
verbundene Schulungsmaßnahmen sowie Einsatzmobilität, unter
anderem Streifenfahrzeuge für den Küstenbereich mitteilen?
c) Ist die seit mehreren Jahren geplante und stets verzögerte Einführung
biometrischer Sicherheitsmerkmale für ägyptische Pässe mittlerweile
erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 12)?
22. Inwiefern hat sich der Ausbau des Informationsaustausches mit Ägypten
nach Abschluss des Abkommens vom Juli 2016 „über die Zusammenarbeit
im Sicherheitsbereich“ aus Sicht der Bundesregierung (auch im Hinblick auf
die Wahrung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze) bewährt
(Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 11), und welche Defizite sind ihr
bekannt geworden?
a) In welchem Umfang tauschen die beteiligten Behörden im Rahmen des
Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung
Ägyptens nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts der
Vertragsparteien im Einzelfall Daten aus?
b) Welche „Fachleute“ wurden bzw. werden im Rahmen der Umsetzung des
deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich seit der Antwort
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9965 ausgetauscht?
c) Inwiefern wurden auch das Zollkriminalamt und die Bundespolizei
mittels entsprechender Ersuchen von ägyptischer Seite um Unterstützung
gebeten oder haben selbst Unterstützungsersuchen an die ägyptischen
Behörden gerichtet (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 12)?
23. Welche Maßnahmen des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der
Bundespolizeiakademie sind für 2019 und 2020 mit ägyptischen Behörden
geplant (bitte jeweils das Datum und die Begünstigten nennen)?
24. Enthalten die auf Bundestagsdrucksache 19/2792 (Antwort zu Frage 15)
genannten Genehmigungen zur Ausfuhr „digitaler Kryptotechnik“ und
„Software für Informationssicherheit“ nach Ägypten Soft- und Hardware, die auch
zur Entschlüsselung von Telekommunikation genutzt werden kann?
Welche weiteren Genehmigungen wurden nach Beantwortung der
Bundestagsdrucksache erteilt?
25. Konnte die Bundesregierung die Praxis willkürlicher Erschießungen durch
ägyptische Sicherheitsbehörden mittlerweile verifizieren, oder verweist sie
hierzu auf den Stand der Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu
Frage 19 von vor einem Jahr?
Berlin, den 8. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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