Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Wirkung, Kosten und Umsetzung der "Klimamaßnahmen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(insgesamt 57 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1266226.08.2019
Wirkung, Kosten und Umsetzung der "Klimamaßnahmen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12662
19. Wahlperiode 26.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Lisa Badum, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Renate Künast,
Claudia Müller, Dr. Ingrid Nestle, Cem Özdemir, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirkung, Kosten und Umsetzung der „Klimamaßnahmen“ des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Bundesregierung hat ein Klimakabinett eingesetzt, um unter anderem
Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzziels im Verkehr für das Jahr 2030 zu
beschließen. Die verkehrsbedingten CO2-Emissionen müssen nach dem Ziel der
Bundesregierung bis zum Jahr 2030 um 40 bis 42 Prozent reduziert werden, doch
derzeit liegen sie noch fast so hoch wie im Vergleichsjahr 1990 (vgl. www.tages
schau.de/faktenfinder/co2-emissionen-103.html).
Am 29. Mai 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur mitgeteilt, bei der damaligen Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung
mehr als 50 Klimaschutzmaßnahmen vorgestellt zu haben (vgl. https://twitter.
com/bmvi/status/1133693360278069248). Veröffentlicht wurde jedoch eine
Liste, in der weniger als 50 Maßnahmen enthalten waren (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Anlage/K/massnahmen-klimaschutz-in-der-verkehrspolitik.
pdf?__blob=publicationFile). Am 28. Juni 2019 hat das
Bundesverkehrsministerium eine neue Maßnahmenliste vorgelegt, die nach Rechnung des
Bundesministeriums 53 Maßnahmen in sechs Maßnahmenfeldern benennt. Für jedes
Maßnahmenfeld nennt das Bundesministerium eine Gesamtmenge an CO2-Emissionen,
die durch die Maßnahmen eingespart werden sollen (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-der-verkehrspolitik.html).
Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich bei den Maßnahmen, aus denen in
den folgenden Fragen zitiert wird, weder um ausreichend konkretisierte noch
vollständig neue Maßnahmen. Folglich lassen sich die tatsächlichen CO2-
Reduktionsmengen nicht ermitteln oder belegen. Auch der zusätzliche
Finanzierungsbedarf durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird nicht quantifiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern bezieht sich der „Mittelanstieg auf 3 Mrd. Euro p. a. für die
Schiene“ ausschließlich auf die Bedarfsplanprojekte aus dem
Bundesverkehrswegeplan, und wann, und wie wird die Bundesregierung diese Mittel
bereitstellen?
2. Welche konkreten „Engpässe auf der Schiene“ wird die Bundesregierung
über die bereits angekündigten oder eingeleiteten Maßnahmen hinaus bis
wann „beseitigen“, und insbesondere welche „zehn am stärksten
frequentierten Verkehrsknotenpunkte und -strecken“ werden bis wann ausgebaut?
3. Bis wann wird die Bundesregierung welche Schienenwege „elektrifizieren“,
bis wann wird die Bundesregierung welche zusätzlichen Finanzierungsmittel
bereitstellen, die über die Angaben in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950 hinausgehen, und wie viel
Prozent der Strecken sollen bis zum Jahr 2030 elektrifiziert sein?
4. Wie geht die Maßnahme, eine „attraktive Taktung und schnelles Umsteigen
[zu] fördern“, über die Pläne um das Vorhaben Deutschlandtakt hinaus, und
wann soll die Maßnahme umgesetzt werden?
5. Was erachtet die Bundesregierung als „Grüne Bahn“, wann und wie wird die
Bundesregierung die „‚Grüne Bahn‘ ausbauen“, und welche Ziele und
Zwischenziele setzt sie sich dabei?
6. Auf welche Weise geht die Maßnahme, den „Schienenpersonenverkehr [zu]
digitalisieren“, über bereits angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen,
z. B. das Konzept „Digitale Schiene Deutschland“, hinaus, welche
Gesamtkosten neben den bereits genannten Kosten zum Starterpaket (vgl. Antwort
auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 19/11757) entstehen
durch diese Maßnahme, und wann und auf welche Weise erfolgt die dafür
erforderliche Mittelbereitstellung?
7. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um die
„Mehrwertsteuer für den Fernverkehr von 19 Prozent auf 7 Prozent“ zu
senken, und ab wann soll der geringere Mehrwertsteuersatz gelten?
8. Auf welche Weise wird die Bundesregierung durch eine Erhöhung der
Bundesmittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die „Kapazitäten
ausbauen“ bzw. den Ausbau sicherstellen und die „Angebotsqualität
verbessern“ bzw. eine Verbesserung sicherstellen, und wie wird die
Bundesregierung sicherstellen, dass diese zusätzlichen Maßnahmen überhaupt erfolgen
können, wenn über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch Projekte
zur Elektrifizierung von Bahnstrecken finanziert werden sollen (vgl. Antwort
auf die Schriftliche Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950)?
9. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Förderung von Elektrobussen
verstärken“, inwiefern handelt es sich dabei um Maßnahmen abseits des
bereits bekannten Sofortprogramms „Saubere Luft“, und um welche
zusätzlichen Mittel wird die Bundesregierung die Förderrichtlinie
„Elektromobilität“ und die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr bis wann aufstocken?
10. Wann wird die Bundesregierung im Fahrradbereich den Mittelanstieg für
„Schnellwege, Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und
„Sonderprogramm Deutschland-Routen“ jeweils umsetzen?
11. Um welche Höhe soll der Mittelanstieg für „Schnellwege,
Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und „Sonderprogramm Deutschland-Routen“
jeweils erfolgen (bitte derzeitige Mittel für „Schnellwege,
Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und „Sonderprogramm Deutschland-Routen“
im Bundeshaushalt jeweils mit Titelbezeichnungen und aktueller
Fördersumme sowie die jeweils geplante Mittelerhöhung für die Jahre 2020 und
2021 auflisten)?
12. Wann, und wie wird die Bundesregierung „fahrradfreundlichere
Rahmenbedingungen schaffen“, und inwiefern geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen wie der Novelle der
Straßenverkehrsordnung oder der Arbeiten am Nationalen Radverkehrsplan hinaus?
13. Aus welchem Grund enthält dieser Maßnahmenbereich trotz der Erwähnung
des Fußverkehrs im Titel keine Klimaschutzmaßnahmen für den Fußverkehr,
und welche Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Fußverkehrs wird die
Bundesregierung bis wann umsetzen?
14. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die 13 in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die 13 in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
15. Wann wird die Bundesregierung die „Strategie ‚Wasserstoff erneuerbare
Kraftstoffe‘“ vorlegen, welche Schwerpunkte und Maßnahmen wird sie
besitzen, wie wird sie sich von der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung unterscheiden, und wann, und auf welche Weise wird die
Strategie anschließend gesetzlich verankert?
16. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen „Forschungs-
und Entwicklungslücken schließen“, und um welche Lücken handelt es sich
konkret?
17. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen
„Erzeugungsanlagen fördern“, und welche Mengen alternativer Kraftstoffe sollen bis zum
Jahr 2030 jeweils jährlich produziert werden?
18. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen eine
„Beimischungsquote einführen“, und in welcher Höhe und für welche Kraftstoffe
soll diese Quote für welche Jahre und für welche Regelungsadressaten
gelten?
19. Wann wird die Bundesregierung das „Aufbauprogramm mit einem Volumen
von 2 Milliarden Euro“ starten, welche Laufzeit wird es besitzen, welche
Kraftstoffe wird es betreffen, und wie wird die Bundesregierung das
Programm gestalten (bitte unter Nennung der Ziele, Förderbedingungen,
berechtige Antragsteller und Förderhöhen auflisten)?
20. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die sieben in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und
zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die sieben in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs
bis zum Jahr 2030 jährlich?
21. Welche Produktionsmengen von strombasierten Flüssigkraftstoffen und
deren Anteil am Kraftstoffverbrauch im Verkehrssektor in Deutschland hält die
Bundesregierung im Jahr 2030 für realistisch, wenn beispielsweise Vertreter
des Mineralölkonzerns Shell betonen, dass solche strombasierten Kraftstoffe
in marktrelevanten Mengen „nicht vor 2030, teilweise auch noch später“
(www.automobil-produktion.de/technik-produktion/forschung-entwicklung/
synthetische-kraftstoffe-loesung-oder-sackgasse-317.html) zur Verfügung
stehen, und wie viele Tonnen CO2 werden durch strombasierte Kraftstoffe
bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart?
22. Welche Strecken mit welcher Länge werden im Rahmen der Maßnahme, die
„Infrastruktur für bis zu 740m lange Güterzüge“ zu schaffen, für die Nutzung
durch 740 m lange Güterzüge ausgebaut, und inwiefern handelt es sich um
Maßnahmen, die über die bekannten 75 Einzelmaßnahmen (vgl. Antworten
auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/11024 und
19/11915) hinausgehen?
23. Welche Kosten entstehen dabei pro Strecke und Jahr, in welchen Jahren
stehen die Strecken zur Verfügung, und wann, und auf welche Weise wird die
Bundesregierung die Finanzierungsmittel bereitstellen?
24. Auf welche Weise geht die Maßnahme, den „Schienengüterverkehr [zu]
digitalisieren“, über bereits angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen, z. B.
das Konzept „Digitale Schiene Deutschland“, hinaus, welche Gesamtkosten
neben den bereits genannten Kosten zum Starterpaket (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 19/11757) entstehen durch
diese Maßnahme, und wann und auf welche Weise erfolgt die dafür
erforderliche Mittelbereitstellung?
25. Auf welche Weise, die über die bisherigen Maßnahmen und insbesondere die
bis Ende 2021 geltende Förderrichtlinie hinausgeht (vgl. Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10086), wird die
Bundesregierung den „kombinierten Verkehr ausbauen“, welche zusätzlichen
Finanzierungsmittel sind dafür notwendig, und wann, und auf welche Weise wird die
Bundesregierung diese Mittel bereitstellen?
26. Wann, und wie wird die Bundesregierung den „Schienengüterverkehr
elektrifizieren“ bzw. „weg von den Diesel-Triebwagen“ kommen, bis wann wird
die Bundesregierung welche zusätzlichen Finanzierungsmittel für Züge und
Infrastruktur bereitstellen, die über die Angaben in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950 hinausgehen,
und wie viel Prozent der Strecken sollen bis zum Jahr 2030 elektrifiziert
sein?
27. Wann, und wie wird die Bundesregierung „Maßnahmen zur Stärkung der
Binnenschifffahrt“ umsetzen, wie gehen diese Maßnahmen über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen sowie über die in der
Maßnahmenliste genannten Beispiele hinaus, und welche vordringlichen Maßnahmen im
Bundesverkehrswegeplan sollen, wie in den Beispielen ausgeführt, schneller
umgesetzt werden?
28. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Förderung alternativer
Antriebe für Binnenschiffe“ umsetzen, und inwiefern wird sie insbesondere das
„Förderprogramm zur Modernisierung der Binnenschifffahrt“
weiterentwickeln (bitte unter Nennung der Ziele, Förderbedingungen, berechtige
Antragsteller und Förderhöhen beantworten)?
29. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die acht in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die acht in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
30. Warum werden im Bereich des Güterverkehrs nach Kenntnis der
Bundesregierung nur geringe jährliche CO2-Emissionsminderungen erreicht, und aus
welchem Grund kann über eine Verlagerung von Güterverkehr auf die
Schiene keine stärkere Emissionsminderung erzielt werden?
31. Wann, für welchen Zeitraum, für welche Fahrzeuge, für welche Antriebe, für
welche Nutzer und um welche Beträge abseits der im Dokument
aufgeführten Beispiele wird die Bundesregierung das „Niveau der Kaufprämie
erhöhen“?
32. Wann, und wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Kaufprämie den
„Umstieg bei gewerblichen Vielfahrern besonders unterstützen“ und die
„Planungssicherheit erhöhen“?
33. Wann, in welcher Höhe, für welchen Zeitraum, für welche Fahrzeuge, für
welche Antriebe und für welche Nutzer wird die Bundesregierung eine
„Kaufprämie auch für E-Gebrauchtfahrzeuge“ einführen?
34. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Dienstwagensteuer stärker
nach CO2 differenzieren“, in welcher Höhe werden „umweltfreundliche
Dienstwagen […] geringer besteuert als Fahrzeuge mit höherem CO2-
Ausstoß“, in welcher Weise werden im Gegenzug Fahrzeuge mit höherem CO2-
Ausstoß höher besteuert, und inwiefern wird die Bundesregierung die
Besteuerung grundsätzlich an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge koppeln?
35. Wie wird die Bundesregierung die „öffentliche Ladeinfrastruktur fördern“,
wie wird sie insbesondere das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur“
anpassen bzw. um welche Summe wird sie es aufstocken, und wie viele öffentliche
Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
36. Wie wird die Bundesregierung die „private Ladeinfrastruktur fördern“,
welche neuen Förderprogramme wird sie schaffen, und wie viele private
Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
37. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um das
Miet- und Wohneigentumsrecht so zu reformieren, dass es für Mieter und
Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern leichter wird, eine
Ladestation an den Hausstellplätzen zu installieren?
38. Wann wird das Bundeskabinett das „Gesetzesvorhaben zum beschleunigten
Hochlauf der Elektromobilität“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/
K/elektromobilitaet-wird-schneller-ausgebaut.html) voraussichtlich
beschließen, aus welchem Grund erarbeitet das Bundesverkehrsministerium
Gesetzentwürfe im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz („Einbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden (u. a.
WEG/Mietrecht)“, vgl. ebd.), und wie verhält sich diese Initiative des
Bundesverkehrsministeriums zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
Wohneigentumsrecht sowie zu den Vorarbeiten des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz?
39. Wie wird die Bundesregierung die „gewerbliche Ladeinfrastruktur fördern“,
welche neuen Förderprogramme wird sie schaffen, und wie viele
gewerbliche Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
40. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die 13 in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die 13 in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
41. Ab wann, für welche Fahrzeuge, für welche Antriebe, für welche Nutzer, in
welcher Höhe und für welchen Zeitraum wird die Bundesregierung im
Rahmen der „staatliche[n] Kaufprämie für Nutzfahrzeuge mit alternativen
Antrieben“ die „Mehrkosten fördern“, und inwiefern wird sich diese Förderung
vom bestehenden Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme
schwere Nutzfahrzeuge“ unterscheiden?
42. Ab wann, in welcher Höhe, für welche Fahrzeuge und für welchen Zeitraum
wird die Bundesregierung die „Lkw-Maut nach CO2 differenzieren“?
43. Wie wird die Bundesregierung „genügend H2-Tankstellen sicherstellen“,
wie viele Wasserstofftankstellen sollen bis zum Jahr 2030 für welche
Fahrzeuge zur Verfügung stehen, und wie wird sie bestehende Förderprogramme
anpassen bzw. aufstocken, um dieses Ziel zu erreichen?
44. Wie wird die Bundesregierung „Lademöglichkeiten für Batterie-Lkw
schaffen“, welche Förderprogramme wird sie dafür anpassen oder neu schaffen
(bitte unter Nennung der Ausbauziele, Förderbedingungen, berechtige
Antragsteller und Förderhöhen auflisten), wie viele Ladepunkte sollen im Jahr
2030 zur Verfügung stehen, und wie viele Fahrzeugen sollen die Ladepunkte
im Jahr 2030 nutzen können?
45. Wann, und wie wird die Bundesregierung „Oberleitungen für Pendelstrecken
einrichten“, welche Strecken wird dies betreffen, auf welche Weise bzw. mit
welchen Förderprogrammen wird die Bundesregierung den Aufbau
unterstützen (bitte unter Nennung der Förderbedingungen, der Standorte, der
berechtigen Antragsteller und der Förderhöhen auflisten), wie viele Fahrzeuge
sollen die Strecken im Jahr 2030 nutzen, und wie viele Kilometer
Oberleitungen sollen im Jahr 2030 errichtet sein?
46. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die acht in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die acht in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
47. Wann, und wie wird die Bundesregierung „superschnelle Mobilfunknetze
und Breitband ermöglichen“, und wie geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen hinaus?
48. Wann, und wie wird die Bundesregierung „praxisnahe Anwendungen
erproben“, wie trägt eine reine Erprobung zum Klimaschutz bei, und wie geht
diese Maßnahme über bereits angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen
sowie über die in der Maßnahmenliste genannten Beispiele hinaus?
49. Wann, und wie wird die Bundesregierung „digitale Interaktionen stärken“,
und wie geht diese Maßnahme über bereits angekündigte oder eingeleitete
Maßnahmen hinaus?
50. Wann, und wie wird die Bundesregierung „rechtliche Grundlagen moderner
Mobilität schaffen“, und wie geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen sowie über die in der Maßnahmenliste
genannten Beispiele hinaus?
51. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die vier in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die vier in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
52. Welche Gutachterinnen und Gutachter haben die in der Maßnahmenliste für
jeden Maßnahmenbereich aufgeführten CO2-Einsparmengen berechnet, und
für wie valide hält die Bundesregierung diese Mengenangaben?
53. Aus welchem Grund unterscheiden sich die für jeden Maßnahmenbereich
aufgeführten CO2-Einsparmengen zwischen der am 29. Mai 2019
vorgelegten Liste und der am 28. Juni 2019 vorgelegten Liste?
54. Auf welche bereits „beschlossenen Maßnahmen“ bezieht sich die
Bundesregierung bei der Berechnung der erforderlichen CO2-Einsparung zu
Erreichung des Klimaziels im Verkehrssektor, und wie viel trägt jede dieser
Maßnahmen zu der angegeben Einsparung von insgesamt 13 Millionen Tonnen
CO2 bei (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-
der-verkehrspolitik.html)?
55. Warum beinhaltet die Maßnahmenliste keine Klimaschutzmaßnahmen für
den innerdeutschen oder internationalen Luftverkehr?
56. Welche Verlagerungsziele hat sich die Bundesregierung für die auf dem
Luftfahrtgipfel am 5. Oktober 2018 in Hamburg vereinbarte Verlagerung von
Kurzstrecken- und Zubringer-Flugverkehr auf die Schiene gesetzt, bis wann
sollen diese Ziele umgesetzt werden, und welche Maßnahmen wird die
Bundesregierung umsetzen, um diese Verlagerung auf die Schiene zu erreichen?
57. Wie viele Tonnen CO2 wird durch diese Verlagerung bis zum Jahr 2030
eingespart, und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führt dies bis zum Jahr 2030 jährlich?
Berlin, den 12. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15.04.2026
Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23.04.2026
Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29.04.2026
Fragen zur Maskenbeschaffung an die Bundesregierung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20.01.2026