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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung Batteriezelle

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

18.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1266326.08.2019

Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung Batteriezelle

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12663 19. Wahlperiode 26.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp, Dr. Ingrid Nestle, Erhard Grundl, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung Batteriezelle Am 28. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) öffentlich verkündet, dass Münster als Standort für die „Forschungsfertigung Batteriezelle“ (FFB) ausgewählt wurde. Der Bund beabsichtigt, bis zu 500 Mio. Euro in Aufbau und Betrieb der FFB zu investieren. Für diese Forschungsfertigung waren neben Münster auch die Standorte Ulm, Augsburg, Dresden, Salzgitter und Itzehoe im Auswahlverfahren. Rund um diese für den Mobilitätsstandort Deutschland wichtige innovations- und industriepolitische Förderentscheidung sind nach Ansicht der Fragestellenden auch nach der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019 viele Fragen offen und ergeben sich neue Widersprüche. Die Bundesregierung ist aus Sicht der Fragesteller nun gefordert, alle Fakten rund um die Bewerbungen der Standorte, das Auswahlverfahren und die Entscheidungswege im BMBF und dem BMWi zu veröffentlichen und maximale Transparenz herzustellen. Die in verschiedenen Fragen enthaltenen inhaltlichen Angaben gehen – soweit nicht anders bezeichnet – zurück auf die Aussagen von Bundesministerin Anja Karliczek und weiterer Beschäftigter des BMBF aus der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Personen im BMBF und darüber hinaus (bei Personen außerhalb des BMBF bitte institutionelle Anbindung nennen) waren an der Erarbeitung des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ beteiligt, und an welchem Tag beschloss das BMBF dieses Dachkonzept (durch Mitzeichnung der Bundesministerin Anja Karliczek)? 2. Nach welchen Kriterien und durch welchen Prozess wurden die Fraunhofer- Gesellschaft (FhG) als zukünftige Bauherrin und Betreiberin der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) ausgewählt, und an welchem Tag hat das BMBF final diese Entscheidung getroffen? 3. An welchem Tag versandte die FhG den Brief an die Forschungsakteure aus den sechs Städten Augsburg, Dresden, Itzehoe, Münster, Salzgitter und Ulm mit der Aufforderung, sich als Standort für die FFB zu bewerben? 4. Bis wann mussten die Bewerbungen der Standorte spätestens eingegangen sein, um noch berücksichtigt zu werden, und zu welchem Datum gingen die Bewerbungen der sechs Standorte bei der FhG und dem BMBF ein? 5. Welche Personen auf welcher Hierarchieebene und mit welcher Funktion haben im BMBF und im BMWi zu welchem Zeitpunkt entschieden oder zur Kenntnis genommen, dass es zur Auswahl des Standorts für die FFB eine Gründungskommission geben soll, und wie wurde ihr Auftrag zu diesem Zeitpunkt definiert? 6. Wie lauten die vollständigen Namen sowie die Institutionen der Mitglieder der Gründungskommission? 7. Nach welchem Verfahren wurden die Mitglieder der Gründungskommission ausgewählt, zu welchem Zeitpunkt wurden sie zur Mitarbeit in der Kommission eingeladen, und wann startete die Arbeit der Gründungskommission? 8. Wann und an welchen Orten trat die Gründungskommission zu Beratungen zusammen (bitte jeweils das Datum, die anwesenden Personen mit Nennung ihrer institutionellen Anbindung, den Sitzungsstart, das Sitzungsende sowie den Ort des jeweiligen Treffens benennen)? 9. Wie war der Auftrag an die Gründungskommission formuliert, und welches Ergebnis bzw. welche Ergebnisse sollte die Gründungskommission ursprünglich erarbeiten? 10. Inwiefern wich das Ergebnis der Gründungskommission, die grundsätzliche Eignung von Standorten festzustellen, vom ursprünglichen Auftrag ab, und wenn ja, wie war die Änderung dieser Zielvorgabe begründet? 11. Was war jeweils Gegenstand der Beratungen der jeweiligen Sitzung der Gründungskommission? 12. Wie genau sind die Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und (4) Finanzierung definiert (bitte alle vier Kriterien detailliert erläutern)? 13. Wenn keine Bewertung mit Punkten erfolgt ist, aus welchem Grund gab es dann prozentuale Angaben zu der Gewichtung der vier Kriterien, und an welcher Stelle ist diese zum Tragen gekommen? 14. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben eine Bewertung der Standorte vorgenommen, diese gegenüber der FhG, dem BMWi oder dem BMBF kommuniziert, und wie genau lautet die Bewertung entlang der Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und (4) Finanzierung (bitte für jedes Mitglied der Gründungskommission einzeln angeben)? 15. Bedeutet die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 94 von Dr. Anna Christmann vom 18. Juli 2019 (Bundestagsdrucksache 19/11757) enthaltenen Aussage des BMBF, dass die Gründungskommission vier Standorte (Augsburg, Münster, Salzgitter, Ulm) für „grundsätzlich geeignet befunden“ habe und dass gleichzeitig keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, dass diese vier Standorte in der Bewertung durch die Gründungskommission (über alle fünf Kriterien hinweg) auf exakt die gleiche Punktezahl bzw. Bewertung kamen? Wenn nein, welche Punktezahlen wurden jeweils erzielt (bitte nach Kriterien aufschlüsseln)? 16. Inwiefern ist es zutreffend, dass die anderen Standorte „Kompensationszahlungen“ (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hat-die-forschungsministerin- diewahrheit-gesagt-karliczek-geraet-in-bedraengnis/24672488.html) erhalten werden? Wenn ja, wann wurde dies entschieden, wie hoch fallen diese Zahlungen jeweils aus, und sind sie in den veranschlagten 500 Mio. Euro enthalten oder handelt es sich um eine zusätzliche Finanzierung? 17. Wann genau kam die Gründungskommission zu dem Beschluss, die vier Standorte Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm für grundsätzlich geeignet zu bewerten (bitte Tag und Uhrzeit des Beschlusses angeben)? 18. Haben die nichtanwesenden Mitglieder im Vorfeld der Sitzung der Gründungskommission am 25. Juni ein Votum abgegeben, und wenn ja, wie lautete dieses, und welche Mitglieder haben das Votum unterstützt? 19. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben das Dokument, welches von einem Mitglied der Gründungskommission am 23. Juni 2019 an den Abteilungsleiter IV des BMWi und Unterabteilungsleiter 51 des BMBF versandt wurde und in welchem Ulm als Standort vorschlagen wird, unterzeichnet (bitte alle Namen und deren Institution nennen)? 20. Aus welchen Gründen wurde besagtes Schreiben in der letzten Sitzung und damit für die Standortentscheidung nicht berücksichtigt, wenn es doch explizit als Diskussionsbeitrag für diese Sitzung eingespeist worden ist? 21. Von welchen Personen ist zu welchem Zeitpunkt entschieden worden, dass es kein Votum der Gründungskommission für einen Standort geben wird, und wie und zu welchem Zeitpunkt wurde die Kommission in diese Entscheidung eingebunden oder darüber informiert? 22. Wann hat die FhG die Einengung der für die FFB geeigneten Standorte von vier auf drei vorgenommen, und wann genau wurde diese Bewertung durch eine E-Mail von einem Vertreter der FhG an den Unterabteilungsleiter 51 des BMBF kommuniziert (bitte Tag und Uhrzeit des Versands dieser E-Mail angeben)? 23. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die Fraunhofer- Gesellschaft den Standort Augsburg für nicht geeignet eingestuft hat, und wie fielen demgegenüber die Bewertungen der anderen verbliebenen drei Standorte durch Fraunhofer aus? 24. Auf Grundlage welcher Überlegungen und zu welchem Zeitpunkt hat die FhG sich nach Kenntnis der Bundesregierung dazu entschieden, in einem laufenden Verfahren neue, zusätzliche Kriterien oder eine Ausdifferenzierung der Kriterien für die Bewertung der Standorte einzuführen? 25. Waren neben der FhG weitere Mitglieder der Gründungskommission und weitere Personen bzw. Institutionen an der Genese der zusätzlichen Kriterien beteiligt? Wenn ja, welche waren dies? 26. Inwiefern wurden die zusätzlichen Kriterien „Kompetenz der Beteiligten“, „volkswirtschaftlicher Nutzen“ und „ökologischer Ansatz“ den Bewerbern transparent gemacht, inwiefern hatten diese die Möglichkeit, die Darstellung ihrer Konzepte entsprechend zu ergänzen, und wann lagen der Gründungskommission alle notwendigen Informationen vor, diese nachträglich ergänzten Kriterien umfassend zu bewerten? 27. Inwieweit spielte bei dem Kriterium Ökologischer Ansatz neben der Frage des Recycling auch die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen und die von der Bundesregierung festgelegten Netzengpassgebiete eine Rolle? 28. Zu welcher Bewertung kamen das BMBF und das BMWi hinsichtlich der verbliebenen drei Standorte (Münster, Salzgitter und Ulm) entlang der Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit, (4) Finanzierung und der Mindestanforderung (5) Grundstück und Gebäude sowie der neuen zusätzlichen Kriterien (6) Kompetenz der Beteiligten, (7) volkswirtschaftlicher Nutzen und (8) Ökologischer Ansatz, und welche Bewertungsdokumente wurden dazu erstellt, auf deren Grundlage anschließend der Unterabteilungsleiter 51 des BMBF, in Absprache mit dem Abteilungsleiter IV (BMWi), die finale Entscheidung bei der Auswahl des Standorts der FFB traf (bitte hier die detaillierten Bewertungen der drei Standorte hinsichtlich aller Kriterien durch das BMBF und das BMWi aufführen)? 29. Wann genau lagen diese Bewertungen hinsichtlich der acht Kriterien durch das BMBF und das BMWi final vor (bitte Tag und Uhrzeit nennen), und welche Rangliste ergab sich daraus für Ulm und Salzgitter? 30. Wann genau wurde durch den Unterabteilungsleiter 51 des BMBF der Vermerk mit der Standortentscheidung für Münster an den Abteilungsleiter 5 des BMBF gesandt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)? 31. Wann genau versandte das BMWi die offizielle Bestätigung für die Entscheidung pro Münster an das BMBF (bitte Tag und Uhrzeit nennen)? 32. Wurde Bundesminister Peter Altmaier ausschließlich Münster als Sieger in der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder hat er eine Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen? 33. Welche Maßnahmen hat Bundesminister Peter Altmaier, sollte ihm keine vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte vorgelegt worden sein, daraufhin veranlasst? 34. Wann hat sich Bundesminister Peter Altmaier mit Mitgliedern der Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF und des BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung für die FFB ausgetauscht? 35. Wann hat die FhG die Entscheidung pro Münster „begrüßt“ (Aussage von Bundesministerin Anja Karliczek in der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – ABFTA – am 24. Juli 2019, bitte Form, Tag und Datum dieser Mitteilung der FhG an das BMBF angeben)? 36. Wann, und welche Personen erklärten per Schreiben an das BMBF oder die FhG, dass sie die Standortentscheidung pro Münster ausdrücklich unterstützten, und wie lautet der exakte Inhalt dieser Schreiben (bitte wenn möglich Tag und Uhrzeit des Versands dieser Schreiben nennen)? 37. Warum wurde lediglich der Vorsitz für die Sitzung ans BMWi abgegeben, in der selbst gar keine Entscheidung getroffen wurde, die Entscheidung selbst dann aber trotzdem im BMBF durch Unterabteilungsleiter 51 getroffen, obwohl dieser mit Schreiben vom 13. Juni 2019 der Gründungskommission mitgeteilt hatte, dass der Vorsitz der Gründungskommission für die Sitzung am 25. Juni 2019 beim BMWi liegen werde und dies mit der Befangenheit von Bundesministerin Anja Karliczek für den Standort Münster begründet wurde? 38. Wie war Bundesministerin Anja Karliczek in das Aufsetzen des Entscheidungsprozesses zur Standortfindung der FFB involviert, und wurde die Möglichkeit diskutiert, dass es in der Gründungskommission zu Interessenskonflikten kommen könnte und wie damit umzugehen sei? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? 39. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek erstmalig darüber in Kenntnis gesetzt, dass erstens Münster durch die FhG zur Bewerbung aufgefordert wurde und dass zweitens Münster sich schließlich auch als Standort für die FFB beworben hat? 40. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass auch Ibbenbüren an dem Konzept des Standorts Münster beteiligt wäre, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 41. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass es in der Gründungskommission Interessenskonflikte gebe oder gab, die einen eindeutigen Vorschlag für einen Standort nicht zulassen, und welche Konsequenzen hat die Bundesministerin daraus gezogen? 42. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass die Fraunhofer Gesellschaft nochmals eine Ausdifferenzierung der Kriterien vorgeschlagen hat, nach denen das BMBF eine abschließende Standortauswahl vornehmen würde? 43. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Standortentscheidung der FFB pro Münster in Kenntnis gesetzt, und wie wurde ihr gegenüber diese Entscheidung begründet? 44. Wurde Bundesministerin Anja Karliczek ausschließlich Münster als Sieger in der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder hat sie eine Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen? 45. Welche Maßnahmen hat Bundesministerin Anja Karliczek, falls ihr keine vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte vorlegt wurde, daraufhin veranlasst? 46. Wann hat sich Bundesministerin Anja Karliczek mit Mitgliedern der Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF und des BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung FFB ausgetauscht? 47. Gab es eine Rücksprache der Bundesministerin Anja Karliczek mit dem Abteilungsleiter der Abteilung 5 des BMBF (Forschung für Digitalisierung und Innovationen) und dem Unterabteilungsleiter der Unterabteilung 51 (Forschung für den Digitalen Wandel), in der der Entscheidungsprozess und die abschließende Rangfolge der Standorte durch das BMBF diskutiert worden ist? 48. Wann und durch wen wurden Prof. Martin Winter, Prof. Achim Kampker und Prof. Reimund Neugebauer zur Pressekonferenz am 28. Juni 2019, Beginn 8:30 Uhr eingeladen, bei welcher die Entscheidung pro Münster mitgeteilt wurde? Berlin, den 1. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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