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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlungen gegen Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

11.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1270527.08.2019

Ermittlungen gegen Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Michel Brandt, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Ermittlungen gegen Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz Die Staatsanwaltschaft Kempten, die für solche Verfahren zuständig ist, ermittelte zwischen 2013 und 2017 in 67 Fällen wegen Straftaten im Auslandseinsatz. Hinzu kommen Fälle, bei denen eine Soldatin oder ein Soldat verdächtigt wird, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. Dann ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Ermittelt wurde seit 2013 unter anderem wegen Diebstahls, Gehorsamsverweigerung oder Körperverletzung (www.maz-online.de/ Nachrichten/Panorama/Strafverfahren-gegen-Soldaten-im-Auslandseinsatz). Wir fragen die Bundesregierung: 1. In wie vielen Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft oder die Bundesanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 gegen Soldatinnen oder Soldaten wegen Straftaten im Auslandseinsatz und wegen jeweils welcher Straftat (bitte nach Straftat, Jahr und jeweiligem Einsatz aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt (bitte nach Straftat, Jahr, Einsatz und Grund für die Einstellung des Verfahrens aufschlüsseln)? 3. Aufgrund welcher Situationen kam es seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu Ermittlungen wegen Gehorsamsverweigerung (bitte einzeln aufführen)? a) In wie vielen Fällen verweigerten die betroffenen Soldatinnen bzw. Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung den Gehorsam, weil sie die jeweiligen Befehle für nicht rechtmäßig hielten? b) In wie vielen Fällen war es nach Ansicht der Bundesregierung rechtens, dass die Soldatinnen bzw. Soldaten den Befehl nicht ausführten, da dieser eine Straftat darstellte? 4. Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den übrigen Verfahren jeweils die geschädigte Person? Handelte es sich bei diesen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils ebenfalls um Angehörige der Bundeswehr (bitte nach Straftat und Jahr aufschlüsseln)? 5. Inwiefern wurden die Geschädigten, die nicht Angehörige der Bundeswehr waren, nach Kenntnis der Bundesregierung entschädigt? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12705 19. Wahlperiode 27.08.2019 6. Durch wen, auf welche Weise, und auf welcher Rechtsgrundlage werden beim Verdacht auf Straftaten durch Bundeswehrangehörige während eines Auslandseinsatzes die Ermittlungen durchgeführt, und welche Rolle kommt hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung afghanischen Sicherheitsbehörden zu? Berlin, den 14. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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