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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte Motorentypen

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

12.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1270727.08.2019

Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte Motorentypen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte Motorentypen Mit Urteil vom 12. Juni 2019 – 5 U 1318/18 – entschied das Oberlandesgericht Koblenz: „Wer vorsätzlich ein Fahrzeug mit einer unzulässigen, weil die Typengenehmigung infrage stellenden Einrichtung (hier Abgasrückführungsabschalteinrichtung) in den Verkehr bringt, kann aufgrund sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadensersatz schulden“ (vgl. OLG Koblenz, NJW 2019, 2237). Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der streitgegenständlichen Umschaltlogik unter bewusstem Verschweigen der (gesetzwidrigen) Softwareprogrammierung stellt eine konkludente Täuschung dar, da der Hersteller mit dem Inverkehrbringen konkludent die Erklärung abgibt, der Einsatz des Fahrzeugs sei im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig (vgl. NJW 2019, 2237 Rn. 16; OLG Karlsruhe, ZVertriebsR 2019, 178 Rn. 8). Volkswagen hat damit Kunden ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung verkauft, und zwar ausgestattet mit einer Software, die dafür sorgt, dass der Sharan auf dem Prüfstand die vorgegebenen Abgaswerte einhielt, im Straßenverkehr jedoch um ein Vielfaches überschritt (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/ industrie/vw-abgasskandal-bislang-geheime-kba-papiere- lieferndieselklaegern-neue-argumente/24703872.html?ticket=ST-6761716- HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6). Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist bisher allerdings nur der Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 2-Liter-Motor EA 189 von Volkswagen bekannt. Bescheide zu den anderen Motorvarianten, insbesondere jene zu den 3- oder 4,2-Liter-Motoren von Audi und Porsche, sind, so das Handelsblatt vom 5. August 2019, bisher nicht öffentlich einsehbar (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-abgasskandal- bislanggeheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/ 24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6). Darüber hinaus hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide zurück und gibt diese selbst auf Antrag von Rechtsanwälten nicht heraus, so das Handelsblatt weiter (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw- abgasskandalbislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/ 24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Aus welchem Grund hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide über die untersuchten Motorentypen zurück? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12707 19. Wahlperiode 27.08.2019 2. Wie viele Bescheide hat das Kraftfahrt-Bundesamt über manipulierte Motorentypen erstellt? 3. Bei welchen Motorentypen wurden Manipulationen festgellt (bitte im Einzelnen auflisten und die Bescheide zur Verfügung stellen)? 4. Aus welchem Grund erhalten Rechtsanwälte keine Akteneinsicht in die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes? 5. Wann kann mit einer Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Bescheide über alle untersuchten Motorentypen durch das Kraftfahrt- Bundesamt gerechnet werden? 6. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Kraftfahrt- Bundesamtes auf Anfragen von Rechtsanwälten auf Akteneinsicht in die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes? 7. Aus welchem Grund schlägt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vor, Kläger und ihre Anwälte könnten versuchen, per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in die KBA-Bescheide zu erlangen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw- abgasskandalbislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/ 24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6)? Berlin, den 12. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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