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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auslastung und Krisenresilienz der Bundeswehrkrankenhäuser

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.04.2026

Aktualisiert

22.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/472117.03.2026

Auslastung und Krisenresilienz der Bundeswehrkrankenhäuser

der Abgeordneten Andreas Paul, Hannes Gnauck, Mirco Hanker, Martin Hess, Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Rüdiger Lucassen, Stefan Henze, Torben Braga, Prof. Dr. Daniel Zerbin, Dr. Christina Baum, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Gereon Bollmann, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Thomas Fetsch, Alexis L. Giersch, Nicole Hess, Martina Kempf Stefan Möller, Kerstin Przygodda, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt, Martin Sichert, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Artikel 87a Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf (www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.html). Die Aufgaben der Bundeswehr umfassen die Landes- und Bündnisverteidigung sowie Beiträge zur internationalen Krisenbewältigung. In den Verteidigungspolitischen Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung wird die Landes- und Bündnisverteidigung ausdrücklich als prioritäre Aufgabe hervorgehoben und die Notwendigkeit einer durchhaltefähigen militärischen Gesamtstruktur betont (Bundesministerium der Verteidigung, Verteidigungspolitische Richtlinien 2023, Berlin 2023, Abschnitt „Strategischer Rahmen“, S. 6 bis 9; www.bmvg.de/de/aktuelles/verteidigungspolitische-richtlinien-2023-veroeffentlicht-5701338).

Ein wesentlicher Unterstützungsbereich ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr, der für die weltweite medizinische Versorgung der deutschen Streitkräfte verantwortlich ist. Der gesundheitliche Schutz, die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von Soldatinnen und Soldaten, muss im In- und Ausland für die Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte sichergestellt sein. Zentrale Einrichtungen des sanitätsdienstlichen Versorgungsnetzes der Bundeswehr sind in Deutschland die Bundeswehrkrankenhäuser. Die Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) sind bundeswehreigene Krankenhäuser, die vom Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) betrieben werden. Die Standorte der aktuell fünf Bundeswehrkrankenhäuser in Deutschland befinden sich in Berlin, Hamburg, Koblenz, Ulm und Westerstede. Diese Krankenhäuser bieten sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen für Bundeswehrangehörige an und können auch von zivilen Patienten und Patientinnen in Anspruch genommen werden, da die Bundeswehrkrankenhäuser in die Krankenhaus- und Landesbettenplänen der jeweiligen Länder eingebunden sind (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 154/19: Die Bundeswehr-Krankenhäuser, Abschnitt 2.1, S. 5 f.). Nach Veröffentlichung der Bundeswehr verfügen die Bundeswehrkrankenhäuser mit insgesamt ca. 7 000 Beschäftigten über insgesamt ca. 1 800 voll- und teilstationäre Betten, von denen die Hälfte der Betten sog. Vertrags- bzw. Planbetten sind, die nur für die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung vorbehalten werden (www.bwkranken-haus.de/de/ueber-uns).

Nach Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung würden sich zukünftige militärische Auseinandersetzungen auch auf das deutsche Gesundheitssystem auswirken, da der Sanitätsdienst der Bundeswehr auf das zivile Gesundheitssystem Deutschlands angewiesen ist. Im Bündnis- oder Verteidigungsfall ist daher ein abgestimmtes Zusammenwirken militärischer und ziviler Strukturen des Gesundheitswesens erforderlich (Krankenhäuser, Apotheken, niedergelassene Ärzte, Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen usw.), da die sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr, einschließlich der Bundeswehrkrankenhäuser, allein nicht sämtliche Versorgungsbedarfe abdecken können (Bundeswehr online, Landes- und Bündnisverteidigung, Gesundheitswesen und Versorgung im Verteidigungsfall, Abschnitt „Mehr Bedarf aber sinkende medizinische Kapazitäten“, Absatz 3; www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/ sanitaetsdienst/gesundheitswesen-versorgungverteidigungsfall). Im Bündnis- oder Verteidigungsfall muss die medizinische Behandlung von Verwundeten der Bundeswehr als auch von alliierten Streitkräften als Bündnispartner in Deutschland gewährleistet werden. Die zwangsläufige Folge ist die Einschränkung der Versorgungsleistungen des Sanitätsdienstes sowie der Bundeswehrkrankenhäuser und damit auch der Gesundheitsversorgung der deutschen Zivilbevölkerung (Bundeswehr online, Landes- und Bündnisverteidigung; „Gesundheitswesen: Versorgung im Verteidigungsfall“, „Mehr Bedarf aber sinkende medizinische Kapazitäten“, Absatz 1 und 2; www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/sanitaetsdienst/gesundheitswesen-versorgung-verteidigungsfall).

Diese Einschätzung wurde auch von Experten der Bundeswehr und der zivilen Krankenhausmedizin in Berlin vor dem Gesundheitsausschuss bestätigt. In einem öffentlichen Fachgespräch des Gesundheitsausschusses vom 10. April 2024 wurde auf die erheblichen Herausforderungen für das Gesundheitswesen im Verteidigungs- oder Katastrophenfall hingewiesen. Es wurde betont, dass bei hochintensiven Szenarien mit deutlich erhöhten Verwundetenfallzahlen (von mehreren Hundert Verletzten pro Tag) zu rechnen sei, was in der zu erwartenden Größenordnung deutlich über der Routineauslastung ziviler Krankenhäuser liegt und die vorhandenen sanitätsdienstlichen Kapazitäten herausfordert (Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, hib (heute im bundestag)-Meldung „Ertüchtigung des Gesundheitssystems im Kriegsfall“, hib 221/2024, vom 10. April 2024, Absatz 2; www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997560). „Die Szenarien der Bundeswehr gehen von 300 bis 1 000 Patientinnen und Patienten aus – davon ein Drittel intensivpflichtig […]“ (www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/sanitaetsdienst/gesundheitswesen-versorgung-verteidigungsfall ).

Während die Bundeswehrkrankenhäuser im regulären Friedensbetrieb in die zivile Krankenhausversorgung integriert sind und ihre Kapazitäten an planbaren stationären und ambulanten Behandlungszahlen ausrichten (WD 2 – 3000 – 154/19, S. 5 bis 7), würde ein Verteidigungsfall mit einem signifikant erhöhten Verwundetenanfall eine erhebliche Ausweitung der Behandlungs-, Operations- und Intensivkapazitäten erfordern. Zugleich ist davon auszugehen, dass ein großer Teil des sanitätsdienstlichen Personals in Frontnähe zum Einsatz kommen würde (Bundeswehr online, Landes- und Bündnisverteidigung; „Gesundheitswesen: Versorgung im Verteidigungsfall“, „Mehr Bedarf aber sinkende medizinische Kapazitäten“, Absatz 1, Satz 2; www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/sanitaetsdienst/gesundheitswesen-versorgung-verteidigungsfall).

Um aktuell einschätzen zu können, in welchem Umfang die Bundeswehrkrankenhäuser im Krisen- oder Verteidigungsfall unabhängig von den veröffentlichten Fallzahlen von stationär ca. 53 400 und ambulant ca. 757 000 Fällen pro Jahr (Bundeswehrkrankenhaus online, „Über Uns“, Kapitel „Beschreibung“; www.bwkrankenhaus.de/de/ueber-uns) belastbar sind und die medizinischen Kapazitäten zur Versorgung der zivilen Bevölkerung eingeschränkt werden, ist nach Auffassung der Fragesteller eine systematische, aktuelle Erfassung der Leistungsfähigkeit der Bundeswehrkrankenhäuser (einschließlich Bettenangebot, personeller Ressourcen, operativer Kapazitäten sowie logistischer Voraussetzungen) im öffentlichen Interesse.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele planmäßig ausgewiesene voll- und teilstationäre Betten stehen in den Bundeswehrkrankenhäusern derzeit zur Verfügung, wie hoch ist jeweils deren durchschnittliche Belegung im Jahresmittel 2024 und 2025 gewesen, und wie stellen sich diese Zahlen jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern dar?

2

Wie viele Ärztinnen und Ärzte sind von den derzeit insgesamt ca. 7 000 Beschäftigten an den Bundeswehrkrankenhäusern tätig, wie viele ärztliche Dienstposten sind dort jeweils ausgewiesen, und wie viele dieser Dienstposten sind derzeit unbesetzt (bitte jeweils auch nach Bundeswehrkrankenhäusern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Dienstposten im Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung (unterteilt nach Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte und weiteres Assistenzpersonal) sind an den Bundeswehrkrankenhäusern ausgewiesen, und wie viele dieser Dienstposten sind derzeit vakant (bitte nach Bundeswehrkrankenhäusern aufschlüsseln)?

4

Welche planerisch zugrunde gelegten Behandlungskapazitäten bestehen derzeit in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern für die stationäre und ambulante Versorgung, und auf welche durchschnittlichen täglichen Behandlungszahlen sind die jeweiligen Einrichtungen organisatorisch ausgelegt (bitte jeweils nach Standort und Versorgungsart aufschlüsseln)?

5

Wie viele operative Eingriffe (stationär und ambulant) wurden in den Jahren 2023 und 2024 in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern jeweils durchgeführt (bitte nach Standort und Fachabteilung aufschlüsseln), und welche vorläufigen Zahlen liegen für das Jahr 2025 vor, und wie hoch war die durchschnittliche Zahl operativer Eingriffe pro Kalendertag?

6

Wie viele funktionsfähige Operationssäle stehen in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern jeweils zur Verfügung, wie viele davon werden im Regelbetrieb planmäßig betrieben, und für welche tägliche Regelbetriebsdauer sind diese ausgelegt (bitte nach Standort aufschlüsseln)?

7

Welche grundsätzlichen organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um die Behandlungskapazitäten der Bundeswehrkrankenhäuser in einer außergewöhnlichen nationalen Krisenlage zu erhöhen (z. B. Ausweitung von Schichtsystemen, Zurückstellung elektiver Eingriffe, temporäre Umwidmung von Funktionsbereichen), ohne dabei einsatzrelevante Detailplanungen offenzulegen?

8

Welche statistisch erfassten durchschnittlichen Wartezeiten bestehen in den Jahren 2023 und 2024 zwischen medizinischer Indikationsstellung und Durchführung planbarer operativer Eingriffe in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (bitte nach Standort und Fachabteilung aufschlüsseln)?

9

Ist die Notstromversorgung der Bundeswehrkrankenhäuser nach derzeitiger Planung so ausgelegt, dass bei einem mehrtägigen großflächigen Stromausfall ein fortgesetzter Krankenhausbetrieb möglich ist, und umfasst die Notstromversorgung jeweils den Gesamtbetrieb oder lediglich priorisierte Funktionsbereiche (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

10

Für welche Mindestdauer ist die Notstromversorgung der einzelnen Bundeswehrkrankenhäuser nach derzeitiger Planung ausgelegt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

11

Wurden in den letzten fünf Jahren Übungen oder Belastungstests zur Notstromfähigkeit der Bundeswehrkrankenhäuser durchgeführt, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

12

Existieren für die Bundeswehrkrankenhäuser ressortübergreifend abgestimmte Planungen für einen kurzfristigen personellen und infrastrukturellen Aufwuchs im Krisen- oder Verteidigungsfall, und wenn ja, welche wesentlichen Maßnahmen sind darin vorgesehen?

13

Sind Ausbau- oder Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Bundeswehrkrankenhäusern geplant oder bereits beschlossen, und wenn ja, welche Maßnahmen betreffen welche Standorte, und in welchem zeitlichen Rahmen sollen sie umgesetzt werden?

14

Wie viele Ärztinnen und Ärzte würden nach derzeitiger Planung im Verteidigungsfall aus den Bundeswehrkrankenhäusern für sanitätsdienstliche Aufgaben außerhalb der Krankenhäuser, insbesondere zur Verwundetenversorgung auf den Versorgungsebenen Role 1 und Role 2, herangezogen, und wie stellt sich dieser Personalabzug jeweils nach Bundeswehrkrankenhaus dar?

15

Durch welche Maßnahmen sollen die dadurch entstehenden personellen Vakanzen in den Bundeswehrkrankenhäusern kompensiert werden, um die stationäre und ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten (vgl. Frage 14)?

16

Wurden mit den zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Konzepte erarbeitet, um zivile Akteure bzw. Partner des Gesundheitswesens (insbesondere Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken) auf eine verstärkte Mitwirkung im Krisen- oder Verteidigungsfall vorzubereiten, und wenn ja, wann, und in welcher Form wurde oder wird eine Beteiligung zur Vorbereitung auf den Krisenfall vorgenommen?

17

Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., im Krisen- oder Verteidigungsfall entstehende zusätzliche Belastungen aufseiten der zivilen Krankenhäuser und der vertragsärztlichen Versorgung zu kompensieren, um eine angemessene Patientenversorgung der allgemeinen, zivilen Bevölkerung sicherzustellen?

18

Wie viele Krankentransportfahrzeuge stehen der Bundeswehr derzeit zur Verfügung, wie verteilen sich diese auf die einzelnen Fahrzeugmuster, und wie viele zusätzliche Krankentransportfahrzeuge sollen nach derzeitiger Planung bis zum Jahr 2030 beschafft werden?

19

Welches Personal ist nach derzeitigem Planungsstand für den medizinischen Transport verwundeter Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, und in welchem quantitativen Umfang steht dieses Personal zur Verfügung?

Berlin, den 16. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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