Kosten für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Erste Vorschläge für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) wurden von der Europäischen Kommission 2005 vorgelegt. Seitdem schleppt sich das Projekt aufgrund technischer Probleme von Verschiebung zu Verschiebung. Besondere Schwierigkeiten bereitete offensichtlich die Ausweitung auf biometrische Daten und andere Zusatzfunktionen gegenüber SIS I.
Da eine Inbetriebnahme von SIS II aufgrund von technischen und logistischen Problemen bis 2007/2008 nicht möglich war, wurde als Zwischenlösung eine erweiterte Version des SIS I – das so genannte SIS one4all – parallel zu den Arbeiten am SIS II entwickelt und im September 2007 in Betrieb genommen. Diese Übergangslösung stellte offenbar auch die Grundvoraussetzung für den im Dezember 2007 erfolgten Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Staaten dar.
Die bisherigen Planungen sahen die Ablösung der Interimslösung „SIS one4all“ durch die Inbetriebnahme von SIS II für Ende 2010 vor.
Anfang des Jahres 2010 stellte die Bundesregierung das faktische Scheitern des Projekts fest und im Vorbericht zum Rat der Justiz- und Innenminister am 25. und 26. Februar 2010 heißt es, dass der geforderte Test, der die „grundsätzliche Tragfähigkeit des technischen Ansatzes für das SIS II belegen soll“ nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Noch einmal sollte die endgültige Entscheidung bis Ende April 2010 vertagt werden.
Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) kostete das Projekt europaweit ohne laufende und Personalkosten bisher 54,3 Mio. Euro; Deutschland musste davon 12,1 Mio. Euro aufwenden.
Diese Investitionen seien allerdings, heißt es aus dem BMI, in keinem Fall umsonst gewesen, da man sie auch für das inzwischen favorisierte Alternativkonzept „SIS I Plus“, eine französische Entwicklung, verwenden könne. Auch die SIS II-Rechtsgrundlagen sollen vollständig angewandt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch sind die eingangs genannten Kosten einschließlich laufender und Personalkosten, und aus welchen Haushaltstiteln werden die deutschen Beiträge genommen?
Sind in den genannten Summen auch die Kosten für Entwicklung, Versuch und Betrieb von „SIS one4all“ enthalten?
Wenn nein, wie hoch sind sie?
Welche Staaten beteiligen sich an „SIS one4all“, und welche Staaten blieben dem System mit welcher Begründung fern?
Ist „SIS I Plus“ eine Neuentwicklung oder die Fortsetzung von „SIS one4all“?
Aufgrund welcher technischer Probleme ist SIS II letzten Endes gescheitert, und waren es immer dieselben seit dem Start des Projekts?
Um wie viel wurde SIS II durch die Verzögerungen aufgrund technischer Probleme teurer als ursprünglich geplant, und in welchen europäischen Parlamenten wurde über die veränderten Ansätze und die jeweilige Fortsetzung des Projekts abgestimmt?
Worin unterscheidet sich SIS I Plus von SIS II außer der Tatsache, dass SIS I Plus alles kann, was SIS II hätte können sollen, aber nicht erreicht hat?
Wer hat wann die „grundsätzliche Tragfähigkeit des technischen Ansatzes“ von SIS I Plus mit welchen Ergebnissen getestet?
Bis wann wird SIS I Plus voll einsatzfähig sein, wie hoch werden die Kosten bis dahin veranschlagt, und mit welchen laufenden Betriebs- und Personalkosten rechnet die Bundesregierung danach?