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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1281029.08.2019

Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Lisa Badum, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung Nachdem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten vor den sich verstärkenden Folgen einer menschengemachten Klimakrise warnen und die globalen Wirkungsmechanismen nach Ansicht der Fragesteller längst wissenschaftlich unumstritten sind, ist der Klimaschutz nun im Zentrum der politischen Debatte angelangt. Der Bericht des Intergouvernemental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen von Oktober 2018 betont, dass bereits jedes Zehntel Grad Erderwärmung fatale Folgen für das hochkomplexe und zugleich fragile Ökosystem und seine Bewohnerinnen und Bewohner hat. Seit Monaten demonstrieren insbesondere junge Menschen bei „Fridays for Future“ weltweit dafür, diese Warnungen aus der Wissenschaft ernst zu nehmen und in politisches Handeln umzusetzen. Eine verantwortliche Klimaschutzpolitik bedarf nach Ansicht der Fragesteller darum erstklassiger Klimaforschung, um Handlungsalternativen im Kampf gegen die Klimakrise zu entwickeln. Diese tragen dazu bei, die Zielerreichung der internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen – die durchschnittliche Erderhitzung weit unter zwei Grad Celsius, möglichst bei 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu halten Dabei kommt es aus Sicht der Fragesteller nicht allein auf technische Neuentwicklungen, sondern insbesondere auch auf soziale und ökologische Innovationen an, die Gesellschaft und Natur als Ganzes in den Blick nehmen und so zu nachhaltigen Lösungen beitragen. Eine nach Ansicht der Fragesteller überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland hält Forschung und Entwicklung für die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Klimakrise (vgl. ARD-DeutschlandTrend vom 1. August 2019). Die Fragesteller begrüßen, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek eine Erhöhung der klima- und klimaschutzbezogenen Forschung im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fordert (vgl. Meldung der dpa vom 5. August 2019), wie es die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag schon lange tut (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 19/5816 oder 18/7048). Bisher hat das BMBF jedoch keine Details dieser Forderung veröffentlicht, die als bloße Forderung noch keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12810 19. Wahlperiode 29.08.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erfüllen, um als klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung im Sinne der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Äußerung von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek gewertet und gefördert werden zu können?  2. Wie setzen sich die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten 1,6 Mrd. Euro für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 zusammen (bitte in Tabellenform aufschlüsseln, wie viele Mittel jeweils jährlich für die Themenbereiche „Energie“, „Industrie“, „Landwirtschaft“, „Mobilität“ und „Finanzwirtschaft“ sowie „Gebäude“ und ggf. weitere Themenbereiche vorgesehen sind mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels)?  3. Wie hoch sind die aktuell im Haushalt des BMBF seit 2015 für die jeweils in Frage 2 genannten Themenbereiche bereitgestellten Mittel für klimabzw. klimaschutzbezogene Forschung sowie die jährlichen Gesamtausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung beim BMBF seit 2015 (bitte in Tabellenform nach den entsprechenden Themenbereichen mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels pro Jahr aufschlüsseln)?  4. Wie sollen die angekündigten Mehrinvestitionen für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 auf die in Frage 2 genannten Themenbereiche aufgeteilt werden, und wie hoch sollen die zusätzlich geplanten Ausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung bis 2024 jährlich insgesamt ausfallen (bitte in Tabellenform nach den entsprechenden Themenbereichen mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels pro Jahr aufschlüsseln)?  5. Sollten zum derzeitigen Stand des regierungsinternen Abstimmungsprozesses keine genauen Angaben zu den Fragen 2 und/oder 4 sowie ggf. weiteren Fragen möglich sein, auf welcher Grundlage basieren dann die Aussagen von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zur Erhöhung der klima- und klimaschutzbezogenen Forschung vom 5. August 2019?  6. Welche Aufwüchse sind für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung im Rahmen der Ressortforschung und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, und inwiefern soll es durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zu weiteren Aufwüchsen kommen?  7. Welche Rolle misst die Bundesregierung klima- und klimaschutzbezogenen Forschungsinvestitionen bei der Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels bis 2025 bei, und ist sie der Ansicht, dass eine Erhöhung der Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 für klimafreundliche Technologien einen ausreichenden Beitrag leisten kann?  8. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung entsprechender Forschungsförderformate für klima- und klimaschutzbezogene Forschung die Impulse des Hightech-Forums „Wege zum 3,5-Prozent- Ziel“, insbesondere eines strategischen Stakeholder-Dialogs, der Schaffung neuer Innovationsformate, wie z. B. Reallabore und der Nachwuchsförderung (bitte jeweils Beispiele nennen)?  9. In welchem Zusammenhang stehen die angekündigten Mehrinvestitionen für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung mit dem von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek angekündigten „Innovationsprogramm Klimaschutz“? 10. Warum ist in der Antwort des BMBF auf die Schriftliche Frage 998 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/12120 nicht mehr die Rede von einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“, sondern einem generellen „Maßnahmenpaket“, und ist mit der veränderten Bezeichnung eine inhaltliche Neukonzipierung verbunden? Wenn ja, was ist der Grund für diese Neukonzipierung, und welche inhaltlichen Konsequenzen hat sie? 11. Warum sollen die Mittel des „Innovationsprogramms Klimaschutz“ im Bereich „Landwirtschaft“ erst ab 2021 und in den Bereichen „Mobilität“ und „Finanzwirtschaft“ erst ab 2022 zur Verfügung stehen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Kai Gehring vom 25. Juni 2019, Plenarprotokoll 19/106)? Ab wann sollen die Mittel in den anderen relevanten Sektoren hin zur klimafreundlichen Transformation zur Verfügung gestellt werden? 12. Warum ist die Zusammenstellung bereits laufender Forschungsförderprogramme unter einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“ Gegenstand eines regierungsinternen Abstimmungsprozesses (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 98 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/12120, obwohl die Haushaltsmittel bereits bewilligt sind und die Programme bereits laufen? Welche Ressorts sind Teil dieses Abstimmungsprozesses? 13. Welchen Anteil machen die Ausgaben für Projekte zur Bekämpfung der Klimakrise innerhalb der Hightech-Strategie der Bundesregierung im Jahr 2019 aus? Wie hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und welcher Anteil ist für 2020 geplant? 14. Welchen Stellenwert werden – neben technischen – ökologische und soziale Innovationen bei der Förderung klima- bzw. klimaschutzbezogener Forschung einnehmen, und welches Verständnis von „sozialen und ökologischen Innovationen“ liegt dem zugrunde? 15. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine eventuelle Anrechnung des ITER-Budgets auf die Klimaziele der Europäischen Union (EU), und welchen Wortlaut hat sie als finale Position diesbezüglich an die EU übermittelt? 16. Misst die Bundesregierung den von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bei der Vorstellung des Lenkungskreises für die Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050 am 7. Juni 2019 genannten Bereichen „CO2-Vermeidung“, „CO2-Nutzung“ und „CO2-Rückholung aus der Atmosphäre“ die gleiche Rolle bei der Bewältigung der Klimakrise bei oder werden ein oder zwei Bereiche prioritär verfolgt? Wie verteilen sich die im aktuellen Haushalt des BMBF bereitgestellten Forschungsmittel anteilig auf diese drei Bereiche (ggf. näherungsweise Angabe)? 17. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung für eine tiefenschärfere, regional und sektoral präzisere Prognostizierung der Folgen der Klimakrise bei und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? 18. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? 19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur Klimakommunikation und der Entwicklung neuer Partizipations- und Kommunikationsformate, wie beispielsweise Reallaboren bei, und sollen solche Vorhaben durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? 20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verzahnung von Klima- und Nachhaltigkeitsforschung bei, und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? 21. Ist angesichts der angekündigten Stärkung der Klimaforschung auch für die neue Agentur für Sprunginnovationen ein Schwerpunkt auf Innovationen zur Bekämpfung der Klimakrise geplant? 22. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher teilgenommen, und welche Themen wurden auf der jeweiligen Sitzung besprochen (bitte mit Angabe der Daten)? 23. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher nicht teilgenommen und ist daraus zu schlussfolgern, dass bei diesen Sitzungen Forschung, Innovation und Bildung keine Rolle gespielt haben (bitte mit Angabe der Daten)? 24. Wer entscheidet, ob Bundesforschungsministerin Anja Karliczek an einer Sitzung des sog. Klimakabinetts teilnimmt? 25. Wie ist die Äußerung von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zu verstehen, wonach sie sich „im Klimakabinett (…) massiv dafür einsetzen“ werde (dpa-Meldung vom 5. August 2019) die klima- und klimaschutzbezogene Forschung finanziell zu stärken, obwohl sie kein reguläres Mitglied des sog. Klimakabinetts ist und das sog. Klimakabinett keine Haushaltsentscheidungen fällen kann (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9664)? 26. Bis wann ist mit einer abschließenden Entscheidung über die angekündigten Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro zu rechnen? Wer wird diese Entscheidung fällen, und wann sollen die ersten Mittel fließen? Wie wird dabei ausgeschlossen, dass bereits bestehende, reguläre Förderformate lediglich als klima- bzw. klimaschutzbezogen in ihrer Bezeichnung umklassifiziert werden, um den Aufwuchs größer erscheinen zu lassen als er tatsächlich ist? 27. Welches Mandat besitzt der Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050, und wie wird sichergestellt, dass die Arbeitsergebnisse in die Politik der Bundesregierung einfließen werden, bzw. inwiefern werden erste Ergebnisse des Lenkungskreises bereits im derzeit laufenden Arbeitsprozess des sog. Klimakabinetts einfließen? 28. Wann ist das erste Treffen des Lenkungskreises für die Wissenschaftsplattform angedacht, und in welcher Regelmäßigkeit wird dieser Kreis zusammen kommen? Ist der Lenkungskreis an die laufende Wahlperiode geknüpft oder wird er darüber hinaus tätig sein und sind Bundesministerien im Lenkungskreis vertreten, und wenn ja, welche? 29. Welche Berichte, Stellungnahmen und vergleichbaren Veröffentlichungen wird der Lenkungskreis nach derzeitiger Planung veröffentlichen, und inwiefern werden diese Veröffentlichungen vor der Freigabe durch die Bundesregierung geprüft und ggf. verändert (bitte mit Datumsangabe)? Falls eine solche Veränderung erfolgt, inwiefern ist diese für Parlament und Öffentlichkeit im Nachhinein nachvollziehbar? 30. Inwiefern ist der Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050 an der weiteren Ausgestaltung der klima- und klimaschutzbezogenen Forschungsförderung des BMBF, insbesondere hinsichtlich der nun zusätzlich angekündigten Fördermittel beteiligt? Berlin, den 15. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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