Flughafenplatzneubau Coburg-Brandensteinsebene
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Barbara Höll, Dorothee Menzner, Ralph Lenkert, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Viele Jahrzehnte wurde der Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene nach Sichtflugregeln betrieben. 2001 wurde, zunächst für zwei Jahre, der Flugbetrieb nach den Vorschriften für den Instrumentenflug (engl. Instrument flight rules – IFR) genehmigt. 2003 wurde die Ausnahmebewilligung bis Ende 2007 erteilt. Gegenwärtig läuft die Bewilligung für den IFR-Betrieb bis 31. Dezember 2010.
Im August 2007 wurde in Bayern ein Raumordnungsverfahren für einen Flugplatzneubau im Landkreis Coburg abgeschlossen. Als Begründung für die Notwendigkeit eines Neubaus werden von der Beratungsfirma CDM Consult GmbH, die für die Arbeitsgemeinschaft Flugplatzneubau (ARGE) tätig ist, Sicherheitsmängel am bestehenden Flugplatz Brandensteinsebene angeführt. Grund für diese Mängel seien Tatbestände, die bislang eine Ausnahmegenehmigung für die Verkürzung des Sicherheitsstreifens von 60 auf 30 Meter und für den Verzicht auf eine Anflugbefeuerung notwendig machten. Hierzu äußerte ein Gutachter der Firma CDM Consult GmbH am 1. August 2007 in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage der Bürgerinitiative Ulrichstock: „Zunehmend wird hier seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine deutlich restriktivere Haltung erkennbar, um die durch Ausnahmegenehmigungen legitimierten, aber teilweise gravierenden Sicherheitsmängel abzustellen.“
Staatssekretär Jörg Hennerkes vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erklärte dagegen in seiner Antwort auf ein Schreiben der Bürgerinitiative am 14. Februar 2007 zu diesem Thema, Ausnahmen würden nur dann erteilt, wenn keine Sicherheitsmängel festgestellt werden könnten. Von Sicherheitsmängeln am Flugplatz Brandensteinsebene aufgrund der erteilten Ausnahmegenehmigungen sei nichts bekannt. Weiterhin teilte Jörg Hennerkes mit, ein Ausbau des bestehenden Flugplatzes sei „nach heutiger Erkenntnis“ nicht realisierbar.
In einem Schreiben an den bayerischen Landtagsabgeordneten Jürgen Heike vom 28. Dezember 2009 teilte die Regierung von Mittelfranken wiederum mit, das BMVBS habe sich mit Schreiben vom 9. November 2009 gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie klar geäußert, dass einer weiteren Verlängerung der Ausnahmebewilligung zur Durchführung des Instrumentenflugbetriebes am Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene nicht zugestimmt werden könne. Dem Aero-Club Coburg als Betreiber des Verkehrslandeplatzes ist davon allerdings nichts bekannt. Im Gegenteil geht der Aero-Club davon aus, dass er in einigen Monaten die weitere Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Instrumentenflug beantragen kann.
Im o. g. Schreiben der Regierung von Mittelfranken wird weiterhin angeführt, die „Zeit der Verlängerung der Ausnahmebewilligung sollte nach Ansicht des BMVBS aber dafür genutzt werden, einen richtlinienkonformen Zustand des Verkehrslandeplatzes herzustellen“. Gemeint ist offensichtlich die Richtlinie über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb des BMVBS.
Des Weiteren wurde in der Coburger Lokalpresse behauptet, es bestünden Unfallrisiken auf dem Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene, „die das BMVBS offenbar nicht länger tragen wolle“ (Coburger Neue Presse vom 12. Januar 2010). Der Instrumentenflug wurde im Jahr 2001 zunächst für zwei Jahre genehmigt und dann mehrfach verlängert, letztmalig mit Bescheid vom 5. September 2007 bis zum 31. Dezember 2010.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Werden an deutschen Flugplätzen Ausnahmegenehmigungen erteilt, die zu Sicherheitsmängeln oder gravierenden Sicherheitsmängeln führen?
Bestehen am Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene Sicherheitsrisiken durch die erteilten Ausnahmegenehmigungen, und wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Coburger Presse bezüglich der „Unfallrisiken“ am Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene?
Ist es richtig, dass das BMVBS einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen am Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene nicht zustimmt? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Welche Voraussetzungen haben sich geändert bzw. werden nicht mehr erfüllt, dass der Genehmigungsbescheid für den Instrumentenflug, der im Jahr 2001 erstmals erteilt und danach mehrfach verlängert wurde, nun nicht mehr erteilt werden kann?
Wenn die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen für den Instrumentenflugbetrieb in Coburg zu solch gravierenden Sicherheitsmängeln führen, wie behauptet wird, müsste dann nicht unverzüglich der Instrumentenflugbetrieb eingestellt werden, um die Coburger Bevölkerung sowie Passagiere und Piloten zu schützen, und wäre dann die im Jahr 2001 erstmalig erteilte Zustimmung zum Instrumentenflug überhaupt verantwortbar?
Beinhaltet die Aussage des BMVBS vom 14. Februar 2007, nach der der Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene nicht ausgebaut werden könne, nicht gleichzeitig, dass der „richtlinienkonforme Zustand“ dort unmöglich hergestellt werden kann, und warum wurde trotzdem die Ausnahmegenehmigung erteilt, um in dieser Zeit „den richtlinienkonformen Zustand“ des Verkehrslandeplatzes herzustellen?
Welche aktuellen Auflagen hat das BMVBS dem Aero-Club Coburg als Flugplatzbetreiber auferlegt, damit die Ausnahmegenehmigungen über den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert werden können?
Unter welchen Bedingungen werden unbefristete Ausnahmegenehmigungen an Flugplätzen erteilt?