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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Private IoT-Geräte am Arbeitsplatz
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1281629.08.2019
Private IoT- Geräte am Arbeitsplatz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der
Fraktion der AfD
Private IoT-Geräte am Arbeitsplatz
Mitarbeiter nehmen immer häufiger ihre eigenen privaten IoT-Geräte wie
Laptops, Tablets, Smartphones, Smartwatches, Fitness-Tracker, E-Reader und
portable Spielekonsolen oder tragbare Smart-Home-Geräte wie intelligente
Kaffeemaschinen mit auf den Arbeitsplatz. Die Mitarbeiter entsprechen damit dem
Konzept „Bring Your Own Device“ (BYOD). Diese wurden oder werden
oftmals zu beruflichen Zwecken mit dem Netzwerk des Arbeitgebers verbunden,
um immer und überall auf die beruflichen Daten zugreifen zu können
(www.security-insider.de/private-iot-geraete-im-unternehmen-a-846683/).
Dieser Umstand kann den Arbeitgeber und dessen Netzsicherheit nach Ansicht
der Fragesteller vor erhebliche Sicherheitsprobleme stellen und ist generell eine
große Herausforderung für die Netzwerkverantwortlichen. Klassische BYOD-
Geräte (Tablet, Laptop) werden durch die Security-Verantwortlichen am
Arbeitsplatz derzeit schon abgesichert (www.security-insider.de/private-
iotgeraete-im-unternehmen-a-846683/).
Die Mitnahme neuerer IoT-Geräte birgt nach Ansicht der Fragesteller enorme
Sicherheitsrisiken und Bedrohungen der Arbeitsplatznetzwerke. Angreifer
können von außen unter Ausnutzung von Schwachstellen Daten von einem System
entwenden, ein Gerät unter ihre Kontrolle bringen, den Anwender
ausspionieren oder Daten manipulieren oder löschen. Bei einem Cyber-Angriff auf die
Server des DNS-Anbieters Dyn 2016 waren Webseiten von Unternehmen unter
anderem von Twitter und Netflix betroffen. Ein Botnet auf Basis des Internet of
Things, das über eine Schadsoftware namens Mirai erzeugt wurde, war
offenbar dafür verantwortlich (siehe www.allaboutcircuits.com/news/mirai-
theprogram-that-makes-iot-botnet-zombies/). Selbst der Verlust von privaten IoT-
Geräten kann demnach schon eine Schwachstelle für betroffene
Arbeitsnetzwerke darstellen.
Auch Hackern könnte hier Tür und Tor über einen Hintereingang geöffnet
werden. Über Manipulation bestimmter Funktionen der IoT-Geräte könnten Hacker
in ein Netzwerk des Arbeitgebers eindringen. „Gelingt es Angreifern, einmal in
das Netzwerk einzudringen, können sie sich dort weiter ausbreiten und
beispielsweise nach anderen verwundbaren Geräten suchen, Informationen
stehlen, auf Server und Systeme zugreifen oder Geräte für Botnets kapern“
(www.security-insider.de/private-iot-geraete-im-unternehmen-a-846683/).
Selbst der Chef des neuen Cyber-Kommandos der Bundeswehr bestätigt laut
einem Medienbericht, dass Fitness-Tracker, IoT und die Nutzung von privaten
Smartphones für Soldaten Sicherheitsrisiken bergen (https://diepresse.com/
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12816
19. Wahlperiode 29.08.2019
home/techscience/5669079/Deutscher-Cyberkommandant-warnt-vor-
Risikendurch-Smartphones).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass durch die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten an den Arbeitsplatz große
Sicherheitsrisiken bestehen, welche die Netzwerksicherheit von Arbeitgebern gefährden
kann?
2. Hat in diesem Zusammenhang die Bundesregierung Aufklärungs- und
Informationsmaßnahmen für Industrie und Wirtschaft und Unternehmen geplant
oder durchgeführt, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen in welchem
Umfang wurden durchgeführt?
3. Wie viele Angriffe fanden seit dem Beginn der 19. Wahlperiode nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Netzwerke von Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesministerien und
deren nachgeordnete Behörden usw.) vor allem über Smartwatches, IoT-Geräte
und dergleichen statt, und in welchem Umfang fielen diese aus?
4. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass generell die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten hohe Sicherheitsrisiken in
Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung,
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden usw.) mit sich bringen kann?
5. Ist in Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag,
Bundesregierung, Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden usw.) die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten im Sinne des BYOD generell gestattet, und
wenn ja, können sich die Mitarbeiter mit ihren privaten IoT-Geräten auch
mit dem Arbeitsnetzwerk verbinden?
6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Netzwerke von
Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung,
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden usw.), vor allem aber hoch
sensible Einrichtungen des Bundesnachrichtendienstes (BND),
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der
Bundeswehr ausreichend und letztaktuell vor Angriffen über IoT-Geräte
geschützt?
7. Welche konkreten Maßnahmen haben die einzelnen Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesministerien und
deren nachgeordnete Behörden usw.) gesetzt, um das Abhören,
Transkribieren und Auswerten von Mitschnitten von Sprachsoftware (zum Beispiel auf
Smartphones oder Kaffeemaschinen) zu verunmöglichen und somit den
Schutz sensibler Daten zu gewährleisten?
Berlin, den 15. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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