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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfassungskonforme Demographie- und Sozialpolitik

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1288530.08.2019

Verfassungskonforme Demographie- und Sozialpolitik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Martin Reichardt, Dr. Gottfried Curio, Dr. Lothar Maier, Tobias Matthias Peterka, Uwe Witt, Enrico Komning, Siegbert Droese, Joana Cotar, Jens Maier, Christoph Neumann, Dr. Axel Gehrke, Dr. Bruno Hollnagel, Dr. Harald Weyel, Steffen Kotré und der Fraktion der AfD Verfassungskonforme Demografie- und Sozialpolitik Unter dem Gesichtspunkt bestandserhaltender Bevölkerungspolitik in Deutschland, ausgehend von einer Zahl von 2,1 lebendgeborenen Kindern pro Frau, stellt die sog. kompensatorische Zuwanderung keine Problemlösung dar, da auch die zugewanderte Bevölkerung das für den Bestandserhalt nötige Niveau nicht erreichen wird (Birg, Herwig: „Die Gretchenfrage der deutschen Demographiepolitik: Erneuerung der Gesellschaft durch Geburten im Inland oder durch Zuwanderungen aus dem Ausland?“ Erschienen in: ZSE. Zeitschrift für Staats-und Europawissenschaften, 3/2016, S. 351 bis 377). Zu diesem Befund kommt nach Ansicht der Fragesteller die Nachhaltigkeitslücke bei der intergenerativen Lastenverteilung durch den Anstieg der zunehmend geringer qualifizierten Bevölkerungszusammensetzung in Deutschland (Abwanderung Hochqualifizierter, sinkende Qualität der Leistungen von Schulabgängern – vor allem in den sog. MINT-Fächern (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) –, Zuzug gering qualifizierter Migranten). Aus dem Bundeshaushalt wurden im Jahr 2017 mehr als 21 Mrd. Euro für asylbedingte Kosten ausgegeben (www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/ 265776/kosten-und-ausgaben), während sie nach Ansicht der Fragesteller die Problematik der Abwanderung hochqualifizierter deutscher Staatsbürger vernachlässigt (www.nzz.ch/meinung/deutschlands-doppeltes- migrationsproblemzu-und-abwanderung-ld.1464988). Ebenfalls wird nach Ansicht der Fragesteller die Umsetzung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts bei der Lastenverteilung dieser demografischen Fehlentwicklungen durch die Berücksichtigung der Erziehungsleistungen bei der Beitragsbemessung umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme (BVerfG, Urteil vom 3. April 2001, Az: 1 BvR 1629/94, in BVerfGE 103, 242 ff.) vernachlässigt. Aus dem Tenor des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Forderung, bis spätestens zum 31. Dezember 2004 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen unter Berücksichtigung des Prüfgebots auch für andere Zweige der Sozialversicherung. Die Bundesregierung hat dies nach Ansicht der Fragesteller in ungenügender Weise dergestalt umgesetzt, indem nicht etwa Eltern eine Beitragsermäßigung erhalten, sondern indem Kinderlose einen Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung zahlen müssen (www.transparent-beraten.de/ privatepflegeversicherung/kinderlose/). Deutscher Bundestag Drucksache 19/12885 19. Wahlperiode 30.08.2019 Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 30. September 2015, Az: B 12 KR 15/12 R, in: BSGE 120, 23 f.) hat zwar die Verfassungsgemäßheit der bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen in der Sozialversicherung erkannt, zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass es Sache des Gesetzgebers sei, einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen Belastungen durch die Kinderbetreuung und Kindererziehung im Beitragsrecht der Sozialversicherung herbeizuführen. Das Urteil ist nach Ansicht der Fragesteller zweifelhaft in dem Sinne, als dass es die Tatsache ignoriert, dass „kinderlose Menschen die gleichen Vorteile genießen wie die Menschen mit Kindern“ (zitiert nach: Birg, Herwig: Die Gretchenfrage. S. 365, www.herwig-birg.de/downloads/ dokumente/Birg-Gretchenfrage-ZSE-2016.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung in demografischer Hinsicht die Äußerung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache 2015: „Zuwanderung ist ein Gewinn für uns alle“?  2. Wie viele Deutsche wandern nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr in das Ausland ab, um dort zu leben und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (bitte nach beruflicher Qualifikation der Auswanderer und sofern bekannt, den Gründen für die Auswanderung aufschlüsseln)?  3. Was tut die Bundesregierung dafür, um hochqualifizierten Arbeitskräften (Absolventen der sog. MINT-Fächer) zu helfen, ihr erworbenes Wissen in den deutschen Arbeitsmarkt einzubringen?  4. Wie viele Deutsche sind nach Kenntnis der Bundesregierung wieder nach Deutschland zurückgekehrt, weil sie lieber wieder in Deutschland leben und arbeiten wollen?  5. Wird die Bundesregierung auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung einer verfassungskonformen Regelung – wie im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten. Urteil des BVerfG vom 3. April 2001, 1 BvR 1629/94 verlangt –, unter Berücksichtigung der Darstellung der Fragesteller in der Vorbemerkung reagieren und einen neuen Gesetzentwurf einreichen?  6. Wird die Bundesregierung auf die Forderung aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 reagieren und einen Gesetzentwurf für einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen Belastungen durch die Kinderbetreuung und Kindererziehung im Beitragsrecht der Sozialversicherung vorlegen?  7. Wird die Bundesregierung den sozialpolitischen Gestaltungsspielraum, den sie aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 3 GG zur Verfügung stehen hat, nutzen, um Beitragserleichterungen für Familien mit Kindern einzuführen?  8. Inwieweit wird die Bundesregierung ihre tatsächliche Migrationspolitik der Jahre 2015 bis 2018, welche die Fragesteller für mindestens rechts-, wenn nicht gar verfassungswidrig halten (vgl. auch https://jungefreiheit.de/ politik/deutschland/2019/rupert-scholz-wirft-regierung- andauerndenverfassungsbruch-vor/), konkret fortsetzen bzw. abändern, insbesondere unter Berücksichtigung der juristischen Fundamente dieser Migrationspolitik (bitte erläutern bzw. begründen)?  9. Für wie hoch hält die Bundesregierung den Netto-Effekt der kompensatorischen Einwanderung (Netto-Zuwanderung von Wirtschaftsmigranten minus Abwanderung von Deutschen) in Euro pro Jahr seit 2015? 10. Welcher Anteil des Gesamtetats des Bundesfministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2015 bis 2018 kommt tatsächlich Familien zugute? Berlin, den 15. Juni 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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