[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Margit Stumpp, Oliver Krischer,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner
und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet.
Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen.
Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens
50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im
Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden.
Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis
zu 30 Millionen Euro.
http://breitbandbuero.de/wissenswertes/foerderprogram-
me/bundesfoerderung-breitband/.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Bayern (Kommunen,
Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des
Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach
Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?
2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung
(Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die
zugesagte Förderung?
3. Wann, und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche
Zuwendungsempfänger aus Bayern (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell
und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen?
Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer- oder
Glasfaserkabel verlegt?
4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde auch der
Anschluss mindestens einer Schule vorgesehen?
5. Wie viele Schulen in Bayern sollten insgesamt durch das
Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem
schnelleren Kupferkabel versorgt werden?
6. Wie viele Haushalte sind bisher in Bayern durch das
Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s
gekommen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12846
19. Wahlperiode 29.08.2019
7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung
der Mittel in Bayern?
8. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, wenn Gemeinden, die bereits
2016 einen Förderbescheid erhielten (nach Betreibermodell oder
Wirtschaftlichkeitslücke), aktuell immer noch nicht mit der Verlegung der
Kabel angefangen haben?
9. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet?
10. Wie viele Gemeinden/Landkreise aus Bayern haben bisher ihre
Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke
zurückgegeben?
Welche Kommunen/Landkreise waren das, und auf wie viel Geld wurde im
Einzelnen verzichtet?
11. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau
nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der
Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
12. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bayerischen
Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben?
In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide
zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte?
Welche Gemeinden waren hier betroffen?
Berlin, den 16. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]