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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1284629.08.2019

Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Margit Stumpp, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 30 Millionen Euro. http://breitbandbuero.de/wissenswertes/foerderprogram- me/bundesfoerderung-breitband/. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Bayern (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?  2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung (Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die zugesagte Förderung?  3. Wann, und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche Zuwendungsempfänger aus Bayern (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen? Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer- oder Glasfaserkabel verlegt?  4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde auch der Anschluss mindestens einer Schule vorgesehen?  5. Wie viele Schulen in Bayern sollten insgesamt durch das Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem schnelleren Kupferkabel versorgt werden?  6. Wie viele Haushalte sind bisher in Bayern durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s gekommen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12846 19. Wahlperiode 29.08.2019  7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung der Mittel in Bayern?  8. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, wenn Gemeinden, die bereits 2016 einen Förderbescheid erhielten (nach Betreibermodell oder Wirtschaftlichkeitslücke), aktuell immer noch nicht mit der Verlegung der Kabel angefangen haben?  9. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet? 10. Wie viele Gemeinden/Landkreise aus Bayern haben bisher ihre Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben? Welche Kommunen/Landkreise waren das, und auf wie viel Geld wurde im Einzelnen verzichtet? 11. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet? 12. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bayerischen Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben? In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte? Welche Gemeinden waren hier betroffen? Berlin, den 16. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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