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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Künstliche Intelligenz und Verantwortung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12059)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1284829.08.2019

Künstliche Intelligenz und Verantwortung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12059)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Künstliche Intelligenz und Verantwortung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12059) In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (auf Bundestagsdrucksache 19/12059) wurde zu Frage 9 der Kleinen Anfrage folgende Antwort der Bundesregierung gegeben: „Die Bundesregierung geht, wie in der KI-Strategie dargelegt, davon aus, dass die Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und Länder mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird.“ Die Antwort der Bundesregierung scheint nach Ansicht der Fragesteller etwas verwunderlich, denn bereits im März 2019 konnte einem Medienbericht entnommen werden, dass offenbar das Bundesministerium der Finanzen in seinem Finanzplan dafür überhaupt keine zusätzlichen Mittel bereitstellen wolle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/forschung-finanzminister- scholzwill-kuenstliche-intelligenz-nicht-zusaetzlich-foerdern-/ 24102706.html?ticket=ST-2757520-mKFOPeg4i2mksXTXMvRh-ap1). Über die im Bundeshaushalt veranschlagten 500 Mio. Euro hinaus würden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. 2,5 Mrd. Euro sollen durch eine Finanzumschichtung aus anderen Bundesministerien (Forschungs-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium) finanziert werden. Die Bundesministerien hätten auch „zugesagt, andere Töpfe umzuwidmen, neue Gelder über die 500 Millionen Euro hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra anzumelden oder bestehende Förderprogramme zu spezifizieren“ (ebd.) (siehe auch: www.manager-magazin.de/ politik/deutschland/millionen-statt-milliarden-fuer-ki-strategie- a-1258401.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bis 2023 insgesamt nur 500 Mio. Euro zusätzlich für die KI-Strategie (KI = Künstliche Intelligenz) veranschlagt sind und diese bereits mit dem Bundeshaushalt 2019 beschlossen wurden? 2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass weitere Mittel zur Erreichung der durch die Bundesregierung angestrebten 3 Mrd. Euro (ergo 2,5 Mrd. Euro) aus anderen Bundesministerien durch Umschichtung der Etats (Forschungs-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium) finanziert werden sollen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12848 19. Wahlperiode 29.08.2019 Falls nein, wie soll das laut KI-Strategie des Bundes bis 2025 vorgesehene Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro erreicht werden? 3. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12059 zu dem Schluss, dass die Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und Länder mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird? 4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass andere Töpfe von den Bundesministerien umgewidmet wurden oder werden, neue Gelder über die 500 Mio. Euro hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra angemeldet wurden bzw. werden oder bestehende Förderprogramme zu spezifizieren seien? 5. Welche konkreten Evaluationsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 19/12059) wurden dabei gesetzt, und wann ist mit einem Ergebnis der Evaluationsmaßnahmen zu rechnen? 6. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 19/12059 zu dem Schluss, dass nicht davon auszugehen sei, dass durch den Einsatz von KI-Systemen zwangsläufig erhebliche Datenmengen entstehen? 7. Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht technisch vorbereitet für die Speicherung, Sicherung und Verarbeitung des künftig anfallenden Datenvolumens, das durch den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit entstehen wird? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wo, und wie wird das anfallende Datenvolumen durch den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit gespeichert, gesichert und verarbeitet? c) Welche Maßnahmen der Bundesregierung sind erforderlich, um in diesem Bereich insbesondere die Datensicherheit in Zukunft zu gewährleisten? Berlin, den 15. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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