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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Handlungsspielräume von Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

30.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1284729.08.2019

Handlungsspielräume von Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Handlungsspielräume von Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt Über die Hälfte aller Beschäftigten arbeitete 2017 in flexiblen Arbeitszeitmodellen. Flexible Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort gehen oft mit einer höheren Belastung für Beschäftigte einher. Gerade bei Vertrauensarbeitszeit wird tendenziell länger gearbeitet und es herrscht ein größerer Termin- und Leistungsdruck als in festen Arbeitszeitmodellen. Auch mit Mobilität und Ortsflexibilität steigt das Risiko für Arbeitsintensivierung, Stress und längere Arbeitszeiten. Die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen. Die gesundheitlichen Belastungen korrelieren jedoch mit der Höhe der Qualifikation und dem Einkommen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10574). Es gibt Hinweise, dass die negativen Effekte flexibler Arbeit durch einen großen eigenen Handlungsspielraum und ein hohes Maß an Selbstbestimmung abgeschwächt werden können. In der Veröffentlichung „Arbeitsschutz in der Praxis: Psychische Arbeitsbelastung und Gesundheit“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es: „Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit eigene Entscheidungen treffen können, z. B. selbst Arbeitsmittel und Arbeitsweise wählen oder wenigstens die Reihenfolge der Aufgaben und Pausenintervalle bestimmen, sind nachweislich motivierter und gesünder“. Auch laut dem „DGB-Index Gute Arbeit 2016“ (DGB = Deutscher Gewerkschaftsbund) gehen „Partizipationsmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Arbeitsgestaltung […] mit geringeren Belastungsniveaus einher. Unter den Beschäftigten, die keinen Einfluss auf den Einsatz der digitalen Technik an ihrem Arbeitsplatz haben, berichtet etwa jede/jeder Zweite über das Gefühl des Ausgeliefertseins. Unter den Beschäftigten, die in sehr hohem Maße Einfluss nehmen können, sind es hingegen nur halb so viele. Und dort, wo Beschäftigte Einfluss auf die zu bewältigende Arbeitsmenge haben, ist die Arbeitsintensität geringer ausgeprägt“. Die Erwerbstätigenbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Bundesinstituts für Berufsbildung hat das Ziel, den Wandel der Arbeitswelt zu erfassen und zu beschreiben. Beschäftigte werden dabei auch zu ihren Handlungsspielräumen bei der Arbeit befragt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12847 19. Wahlperiode 29.08.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie häufig können Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung ihre eigene Arbeit selbst planen und einteilen, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012 und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene Belastung für die Beschäftigten?  2. Wie häufig haben Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung Einfluss auf die ihnen zugewiesene Arbeitsmenge, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012 und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene Belastung für die Beschäftigten?  3. Wie häufig können Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung selbst darüber entscheiden, wann sie Pause machen, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012 und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene Belastung für die Beschäftigten?  4. Wie häufig werden Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung nicht rechtzeitig über einschneidende Entscheidungen, Veränderungen und Pläne für die Zukunft ihres Betriebes informiert, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012 und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene Belastung für die Beschäftigten?  5. Wie häufig erhalten Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung nicht alle notwendigen Informationen, um ihre Tätigkeit ordentlich ausführen zu können, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012 und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene Belastung für die Beschäftigten?  6. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit größere Handlungsspielräume von Beschäftigten in einem Zusammenhang mit der persönlichen Arbeitsbelastung stehen (bitte ausführen)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich?  7. Auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde nach Kenntnis Bundesregierung in der Veröffentlichung „Arbeitsschutz in der Praxis: Psychische Arbeitsbelastung und Gesundheit“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geschlussfolgert, dass Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit eigene Entscheidungen treffen können, z. B. selbst Arbeitsmittel und Arbeitsweise wählen oder wenigstens die Reihenfolge der Aufgaben und Pausenintervalle bestimmen, nachweislich motivierter und gesünder sind?  8. Welche Korrelationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Repräsentativerhebung zur „Entwicklung einer empirischen Basis zur Arbeitsfähigkeit und funktionellen Gesundheit“ zwischen Handlungsspielräumen von Beschäftigten und einer depressiven Symptomatik (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)?  9. Welche Korrelationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Repräsentativerhebung zur „Entwicklung einer empirischen Basis zur Arbeitsfähigkeit und funktionellen Gesundheit“ zwischen Handlungsspielräumen von Beschäftigten und Burnout (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)? 10. Welche Korrelationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und laut der BAuA-Repräsentativerhebung zur „Entwicklung einer empirischen Basis zur Arbeitsfähigkeit und funktionellen Gesundheit“ zwischen Handlungsspielräumen und Erholungsfähigkeit von Beschäftigten (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in einem Zusammenhang mit der Möglichkeit von Beschäftigten stehen, ihre eigene Arbeit selbst zu planen und einzuteilen (bitte ausführen)? 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? 13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich? Berlin, den 16. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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