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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Struktur der Autobahnraststätten-Betreiber Tank & Rast und vertragliche Beziehungen mit dem Bund

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

24.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1293203.09.2019

Struktur der Autobahnraststätten-Betreiber Tank & Rast und vertragliche Beziehungen mit dem Bund

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Struktur der Autobahnraststätten-Betreiber Tank & Rast und vertragliche Beziehungen mit dem Bund Im Jahr 1998 wurde die damals staatliche Tank & Rast AG durch den Verkauf der Aktien an ein Bieterkonsortium privatisiert (Wissenschftlicher Dienst: WD 5 – 3000 – 125/18). Als Kaufpreis wurden damals rund 600 Mio. DM genannt (vgl. www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-399.html). Nachfolgend wurde die AG in die Form einer GmbH überführt und im Jahr 2015 an ein Bieterkonsortium, bestehend aus Allianz Capital Partners, der Münchener-Rück-Tochter MEAG, dem Staatsfonds von Abu Dhabi, ADIA, und den kanadische Infrastruktur-Investor Borealis, für einen Kaufpreis von 3,5 Mrd. Euro weiterverkauft (vgl. www.handelsblatt.com/finanzen/ bankenversicherungen/milliardendeal-perfekt-allianz-macht-das-rennen-bei-tank- undrast/12138234.html?ticket=ST-2537581-n15LaWzLhneiB1f4opFn-ap6). Die jährliche Konzessionsabgabe der Tank & Rast an den Bundeshaushalt beträgt trotz steigender Gewinne seit 1998 relativ unverändert rund 16 Mio. Euro pro Jahr. Die aktuelle Struktur der Tank & Rast GmbH sowie die genauen Besitzverhältnisse sind aus Sicht der Fragesteller jedoch unklar. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Tank & Rast Holding GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  2. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Deutsche Raststätten-Holding GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  3. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH und Co. KG, und zu jeweils welchen Anteilen?  4. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Deutsche Raststätten Gruppe GmbH, Deutsche Raststätten Gruppe GmbH II, Deutsche Raststätten Gruppe GmbH III und Deutsche Raststätten Gruppe GmbH IV, und zu jeweils welchen Anteilen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12932 19. Wahlperiode 03.09.2019  5. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Belieferungsgesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  6. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R Investment GmbH & Co. KG, und zu jeweils welchen Anteilen?  7. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R Real Estate GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  8. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R MLP GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  9. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R BidCo GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 10. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Management GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 11. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Ostdeutsche Autobahntankstellengesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 12. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Betriebsgesellschaft West mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 13. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Tank & Rast Entwicklungsgesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 14. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast QSR GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 15. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast QSR Betriebsgesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 16. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, zu welchem Preis und von wem zuletzt Anteile der genannten GmbHs ver- und gekauft worden sind, und wenn ja, wie lauten diese? 17. Mit welchen dieser Gesellschaften hat der Bund vertragliche Beziehungen, und welche? 18. Welche dieser Gesellschaften hält aktuell die Konzessionsrechte für den Betrieb bzw. die Verpachtung der Raststätten an deutschen Autobahnen? 19. Welche dieser Gesellschaften bzw. welche anderen juristischen Personen entrichten die jährliche Konzessionsabgabe an den Bund, und welche dieser Gesellschaften stellt die Informationen bezüglich der Berechnung der Konzessionsabgabe im Sinne der Verordnung über Höhe und Erhebung der Konzessionsabgabe für das Betreiben eines Nebenbetriebs an der Bundesautobahn (BAB-Konzessionsabgabenverordnung – BAB-KAbgV) zur Verfügung? 20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, welche Gewinnabführungsverträge zwischen den genannten Gesellschaften gelten, und wenn ja, welche? 21. Welche Grundstücke und Gebäude an Bundesautobahnen gehören nach wie vor dem Bund? Welche Grundstücke und Gebäude an Bundesautobahnen befinden sich direkt im Eigentum einer der genannten Gesellschaften, und welcher? 22. In welchen Jahren und mit welchem Ergebnis hat das Bundesamt für Güterverkehr die Bücher welcher der genannten Gesellschaften bzw. welcher anderen juristischen Personen im Sinne von § 3 BAB-KAbgV seit 1998 geprüft? 23. Welche juristische Person hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr im Sinne von § 4 BAB-KAbgV Sicherheitsleistungen zur Sicherung der Ansprüche auf Zahlung der Konzessionsabgabe hinterlegt? 24. Welche vertraglichen Regelungen sind für den Fall einer möglichen Insolvenz der Konzessionsnehmer vereinbart? 25. Wie viele Gerichtsverfahren hat es seit 1998 zwischen dem Bund und welchen Konzessionsnehmern gegeben? 26. Welche Gründe gibt es dafür, dass trotz allgemein steigender Preise die Konzessionsabgabe seit 1998 bei ca. 16 Mio. Euro pro Haushaltsjahr liegt (bitte einzeln aufführen)? 27. Wie lang ist die Laufzeit der aktuellen Konzessionsrechte, und welche Klauseln gibt es, die eine vorzeitige Kündigung vonseiten der Bundesregierung erlauben (bitte einzeln aufführen)? 28. Ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Quotenregelung bei der Vergabe von Liefer- und Vertriebsrechten noch wirksam (vgl. www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/ 2017/24_02_2017_TankundRast_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=3)? Wenn ja, zu welchem Preis sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte von welcher juristischen Person versteigert worden? 29. Welche – nach Definition des Bundeskartellamtes – mittelständischen Mineralölunternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung von der neuen Quotenregelung profitiert, konnten also Liefer- und Vertriebsrechte an Autobahnraststätten erwerben? 30. Wie kann das Bundeskartellamt eine marktbeherrschende Stellung für Kraftstoffe und Reiseverpflegung ausschließen, wenn gar nicht bekannt ist, ob die Angaben zum Besitz von Autohöfen der Tank & Rast zutreffen (vgl.: Antwort zu Frage 7 auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten Victor Perli vom 13. Juni 2019)? 31. Welchen Anteil der Kosten für den Ausbau von Stromtankstellen an Autobahnraststätten bzw. Autohöfen trägt die Tank & Rast, und welchen Anteil trägt der Bund (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 32. Welche Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen Raststättenbetreiber in Bezug auf die Sicherung der Informationstechnik- (IT-) und sonstiger Infrastruktur erfüllen, und trägt die Tank & Rast oder tragen die jeweiligen Pächter die Kosten? 33. Wo, und von wem können die Privatisierungsverträge und alle anderen vertraglichen Vereinbarungen des Bundes mit der Tank & Rast eingesehen werden? 34. Wie viele, und welche Raststätten und Autohöfe wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in den Jahren 2010 bis 2019 von jeweils welchem Hauptzollamt geprüft? Wie viele, und welche Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten wurden dabei jeweils festgestellt? Berlin, den 12. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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