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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
(insgesamt 21 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1293403.09.2019
Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos,
Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring,
Niema Movassat, Sören Pellmann, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und
der Fraktion DIE LINKE.
Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
Nach einer Recherche des Online-Portals Buzzfeed.News vom Mai 2019
wurden dem Anti-Gewalt-Projekt Maneo 2017 allein in Berlin „324 Angriffe und
Beleidigungen gegen Schwule, aber auch gegen lesbische Frauen und Trans-
Personen“ gemeldet (www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/uebergriffe-
gewaltgegen-lgbt-umfrage).
Nach Presseberichten folterten im April 2018 drei rechtsextreme Männer einen
schwulen Mann in Chemnitz zu Tode (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/
queerspiegel/landgericht-chemnitz-toetung-eines-homosexuellen-wird-
nichtals-mord-gewertet/24436990.html). In den sozialen Medien wird homo- und
transfeindlicher Hass geschürt, Cybermobbing gegen LSBTIQ (Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen) findet
in beträchtlichen Größenordnungen statt (www.schau-hin.info/grundlagen/
cybermobbing-terror-im-netz). Ausdrucks- und Lebensweisen queerer
Menschen werden verunglimpft, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, homo-
und transfeindliche Hasskriminalität sowie Gewaltaufrufe nehmen zu, wie auch
repräsentative Studien darlegen (www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/
Bericht_Hass_im_Netz.pdf).
Während die rechtliche Situation von LSBTIQ in den letzten Jahren etwa im
Rahmen der „Ehe für alle“, Rehabilitierungen von Verurteilten nach § 175 des
Strafgesetzbuchs (StGB) oder der Gesetzgebung zur „Dritten Option“
verbessert wurde, gehören Diskriminierungen und Übergriffe verschiedener Art
aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität aus Sicht der
Fragesteller weiterhin zum Alltag. Unabhängige Beratungsstellen verzeichnen
zunehmende Gewalttaten gegen LSBTIQ auch als Zeichen erhöhter
Meldebereitschaft zumindest dort, wo es sensible Strukturen gibt. Gleichzeitig bleibt
das Dunkelfeld signifikant groß. Der im Mai 2019 veröffentlichte Maneo-
Arbeitsbericht spricht von erhöhten Fallzahlen und Anzeigebereitschaften
gegenüber der Polizei. Obwohl mehr Fälle ins „Hellfeld“ kommen, würden viele
Betroffene „viel zu wenig ihre Möglichkeit erkennen, sich mit einer Anzeige zu
wehren“ (www.maneo.de/fileadmin/user_upload/dateien/MANEO-
Report-2018-online_Teil_1.pdf).
Als Bundesland, das explizit Daten zu homo- und transfeindlichen Straftaten in
seiner Kriminalitätsstatistik veröffentlicht und zu diesem Themenbereich
verhältnismäßig sensible Strukturen und politische Maßnahmen umgesetzt hat,
dürfte Berlin das größte „Hellfeld“ zur Hasskriminalität gegen LSBTIQ auf-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12934
19. Wahlperiode 03.09.2019
weisen (vgl. www.berlin.de/polizei/_assets/aufgaben/praevention/
straftaten_lsbti.pdf). In der Regel bleiben nach Auffassung der Fragesteller
Polizeistatistiken deutlich weiter hinter den Realitäten von Hasskriminalität
zurück. Eine aktuelle „Dunkelfeld“-Studie der LAQ Queeres Netzwerk Sachsen
verzeichnet für die vergangenen fünf Jahre 1.672 Straftaten gegen LSBTIQ in
Sachsen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die „Anzeigebereitschaft […]
sowohl in Bezug auf die angegebene[n] Fallzahlen als auch in Bezug auf die
Betroffenen sehr gering [ist]. Die offizielle Kriminalstatistik im Bereich
Politisch motivierte Kriminalität (PKM) bildet in Bezug auf Gewalt gegen die
sexuelle Orientierung nur einen Bruchteil der realen Gewalterfahrungen ab.
Dabei fällt nicht nur auf, dass das „Dunkelfeld“ erheblich größer ist als das
„Hellfeld“, also die zur Anzeige gebrachten Straftaten. Bei weitem werden
nicht alle Taten, die von LSBTTIQ* als vorurteilsmotivierte Kriminalität
gewertet und zur Anzeige gebracht werden, auch im Rahmen der genannten
Statistik als solche erfasst“ (www.queeres-netzwerk-sachsen.de/wp-content/
uploads/2019/06/Gewalterfahrungsstudie-LSBTTIQ-
Sachsen_LAGQNS_2019.pdf). Opferberatungen und Betroffenenverbände
fordern seit längerem mehr Sensibilisierung, statistische Trennschärfe und Queer-
Kompetenz von Polizei und Staatsanwaltschaften (vgl. www.queeres-netzwerk-
sachsen.de/wp-content/uploads/2019/06/
Zusammenfassung_Gewalterfahrungsstudie-LSBTTIQ-
Sachsen_LAGQNS_2019.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wo, und in welchem Umfang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Polizei und
Bundespolizei für LSBTIQ, und wie viele Personalstellen sind hierfür vorgesehen
bzw. besetzt (bitte nach Bundesländern, Bundespolizei und ggf.
Jahreszahlen der entsprechenden Einführung auflisten)?
2. Wie erfolgt in den Bundesländern und bei der Bundespolizei die Erfassung
innerhalb des Polizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte
Kriminalität (KPMD-PMK) von Anzeigen oder Hinweisen in Bezug auf
vorurteilsmotivierte Kriminalität (Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität) gegenüber
LSBTIQ?
a) In welchen Themen und Unterthemen des Erfassungssystems zur
Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten gegen LSBTIQ erfasst?
b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Erfassung einer Straftat in diesen
Themen bzw. Unterthemen?
3. Wo, und inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Formen von
Hasskriminalität speziell gegen LSBTIQ Teil der Ausbildung zum
Polizeibeamten bzw. zur Polizeibeamtin?
Inwiefern wird in der Ausbildung der Bundespolizei auf besondere
Gewaltgefährdungen und Erfahrungen hingewiesen, und wie viele
Ausbildungsstunden sind hierfür vorgesehen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
4. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für LSBTIQ bei den
Staatsanwaltschaften, und wie viele Personalstellen existieren hierfür (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
5. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Pressestellen der Polizei zum Bericht über homo-, trans*- und
interfeindliche Straftaten aufgefordert oder verpflichtet?
6. Wie viele homo, trans*- bzw. interfeindliche Straftaten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 verübt (bitte, soweit möglich, quartalsweise nach
Bundesländern, Anzahl und Art der Straftat aufschlüsseln)?
7. Wie viele Strafverfahren aufgrund welcher Straftatbestände wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung wegen Hasskriminalität gegen LSBTIQ seit
2013
a) eingeleitet,
b) eingestellt?
8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen homo, trans*- bzw. interfeindlicher Straftaten 2013 bis 2018 und im
ersten Halbjahr 2019 angeklagt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach
Bundesländern und Art der Straftaten aufschlüsseln)?
9. Wie viele der Tatverdächtigen wurden zu einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe
mit Bewährung, Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Jugendstrafe
verurteilt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art
der Straftaten aufschlüsseln)?
10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Überfällen mit homo-, trans*- bzw. interfeindlicher oder zu vermutender homo-,
trans*- bzw. interfeindlicher Motivation in den Jahren 2013 bis 2018 und
im ersten Halbjahr 2019
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt,
c) getötet
(bitte, soweit möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der
Straftat aufschlüsseln)?
11. Inwiefern sind der Bundesregierung Differenzierungen über die von
vorurteilsmotivierter Kriminalität betroffenen Personengruppen bekannt?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über vorurteilsmotivierte
Gewalttaten speziell gegen z. B. homosexuelle (Cis-)Frauen und (Cis-)Männer,
trans*, intergeschlechtliche, bisexuelle Menschen vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle qualifizierte Studien und
Erhebungen, die von deutlich höheren Fallzahlen in Bezug auf Straftaten gegen
LSBTIQ ausgehen als die offiziellen PMK-Statistiken (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung das hohe „Dunkelfeld“ bei dieser Form
von Hasskriminalität?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der vorhandenen Daten im
Bereich Hasskriminalität gegen LSBTIQ insbesondere in Hinblick auf den
Verfahrensablauf zwischen der Erfassung als entsprechende Straftat durch
die Polizei und dem weiteren Prozess der Strafverfolgung (beispielsweise
Verurteilung oder Verfahrenseinstellung)?
Wird seitens der Bundesregierung entsprechend Verbesserungsbedarf bei
der Erhebungspraxis gesehen?
14. Inwiefern existieren bereits Pläne für die „unabhängige Evaluierung des
PMK-Erfassungssystems mit einer Überprüfung der theoretischen
Grundlagen“, wie sie in den Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises
Antisemitismus im Bereich Kriminalitätsprävention und Strafverfolgung
(Bundestagsdrucksache 18/11970) enthalten ist (Erläuterung dort: „Vor
allem die verwendeten Definitionen und die vier Dimensionen (1)
Deliktqualität, (2) Phänomenbereiche, (3) Themenfelder und (4) extremistische
Qualität sollen überprüft werden ebenso wie deren Anwendung in der
Ermittlungspraxis.“)?
15. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die hohen
Dunkelziffern bei homo- bzw. transfeindlich motivierten Straftaten im
Themenfeld „Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität“ zu verringern bzw. die
Anzeigebereitschaft Betroffener und das Problembewusstsein der
Behörden zu erhöhen?
16. Welche Anstrengungen werden unternommen, um unter
Polizeibediensteten über Einstellungsmuster gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu
informieren?
17. Welche präventiven Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
LSBTIQ besser vor Straftaten zu schützen?
18. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Betroffenen
von Hasskriminalität gegen LSBTIQ Anlauf- und Beratungsstellen
vorzuhalten?
19. Inwiefern ist der Bundesregierung das aktuelle bundesweite gemeinsame
Projekt „ZEIG SIE AN!“ des Verbandes lesbischer und schwuler
Polizeibediensteter in Deutschland (VelsPol Deutschland e.V.) bekannt, und erfolgt
eine Unterstützung des Projektes auf Bundes- oder auf Landesebene?
20. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Akzeptanz und
Interessenvertretung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten innerhalb
der Polizeien auf Bundes- und Landesebene gefördert?
21. Mit welcher Strategie werden institutionelle Opferhilfen für LSBTIQ,
insbesondere für lesbische und queere Frauen sowie für Trans*-Personen, auf
Bundesebene von der Bundesregierung gefördert?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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