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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

24.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1301305.09.2019

Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 30 Mio. Euro. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen (NRW) (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?  2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung (Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die zugesagte Förderung?  3. Wann und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche Zuwendungsempfänger aus NRW (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen? Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer oder Glasfaserkabel verlegt?  4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde bzw. Stadt bzw. in welchem Kreis auch der Anschluss mindestens einer Schule vorgesehen?  5. Wie viele Schulen in NRW sollten insgesamt durch das Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem schnelleren Kupferkabel versorgt werden?  6. Wie viele Haushalte sind bisher in NRW durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s gekommen?  7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung der Mittel in NRW?  8. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13013 19. Wahlperiode 05.09.2019  9. Wie viele Gemeinden aus NRW haben bisher ihre Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben? Welche Gemeinden waren das, und auf wie viel Geld wurde im Einzelnen verzichtet? 10. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet? 11. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die NRW-Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben? In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte? Welche Gemeinden waren hier betroffen? Berlin, den 16. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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