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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes und Perspektiven einer dauerhaften Sicherstellung der Investitionsfähigkeit der Kommunen

Geplante Maßnahmen nach Ende des Förderungszeitraumes des ZuInvG Ende 2011, Lockerung des Kriteriums der Zusätzlichkeit, Vorlage des Berichts des Bundesrechnungshofes, geltend gemachte Rückforderungen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/125526. 03. 2010

Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes und Perspektiven einer dauerhaften Sicherstellung der Investitionsfähigkeit der Kommunen

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dagmar Enkelmann, Ulla Lötzer, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vom 2. März 2009 (ZuInvG) hat durch seine bisherige Umsetzung nach Angaben des Deutschen Städtetages zu einer Erhöhung der kommunalen Investitionen um 1,7 Prozent im Jahre 2009 geführt. Und es ist zu erwarten, dass die Investitionen der Kommunen für das Jahr 2010 um 14,2 Prozent steigen werden. Ohne das ZuInvG wären jedoch sowohl für das Jahr 2009 als auch für das Jahr 2010 Rückgänge bei den kommunalen Investitionen zu erwarten gewesen.

Die regulären Investitionen außerhalb des Konjunkturpakets II nehmen sowohl im Jahr 2009 wie auch im Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich ab. In seiner Erklärung vom 4. März 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen die Lage so eingeschätzt, dass mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II zwar einige finanzielle Engpässe vorübergehend überbrückt werden konnten, das System insgesamt jedoch weiterhin fragil sei.

Vor dem Hintergrund des eingangs dargestellten einmaligen Effektes des ZuInvG auf die Entwicklung der kommunalen Investitionen und dem Umstand, dass der durch dieses Gesetz geregelte Förderungszeitraum mit dem Jahr 2011 endet, stellt sich die Frage, wie zukünftig eine hinreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen gewährleistet werden kann, damit diese die auch weiterhin nötigen Investitionen tätigen können (immerhin rechnet das Deutsche Institut für Urbanistik in seinem Bericht aus dem Jahr 2008 mit einem kommunalen Investitionsbedarf in Höhe von 704 Mrd. Euro für den Zeitraum 2006 bis 2020, was einem jährlichen Investitionsbedarf in Höhe von knapp 47 Mrd. Euro entspricht). Gesetzgeberische Maßnahmen zu einer längerfristiger wirkenden Verbesserung kommunaler Einnahmen, etwa eine (möglicherweise befristete) Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, waren von der letzten Bundesregierung nach Aussage der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl vom 1. April 2009 nicht in Erwägung gezogen worden.

Ende Februar dieses Jahres hat das Bundeskabinett nun beschlossen, eine Gemeindefinanzkommission einzusetzen. Zu deren Prüfaufträgen gehört ein möglicher aufkommensneutraler Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren (kommunalen) Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz.

Neben der Frage nach der Sicherstellung einer hinreichenden Investitionsfähigkeit der Kommunen über den Förderungszeitraum des ZuInvG hinaus bestehen unsererseits weiterhin Unklarheiten bezogen auf die gegenwärtige Praxis der Umsetzung des ZuInvG. So hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, am 20. Januar 2010 in seiner Beantwortung der Frage des Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt) nach dem zu erwartenden Schicksal des § 3a ZuInvG erklärt, die Bundesregierung unterstütze eine Änderung des § 3a ZuInvG. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 75 Prozent des Volumens von 13,3 Mrd. Euro (10 Mrd. Euro vom Bund und 3,3 Mrd. Euro von den Ländern) bewilligt oder in Auftrag gegeben. Ausgezahlt wurden aus dem Bundesanteil bis jetzt 1,3 Mrd. Euro.

In dem Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vom 25. Februar 2010 (S. 16) wird in einer Bilanz erster Erhebungen von 128 Vorhaben mit einem Volumen von 30 Mrd. Euro im Zeitraum August bis September 2009 festgestellt, dass 9 Prozent der untersuchten Maßnahmen nicht den Vorgaben des ZuInvG entsprachen oder zumindest Grenzfälle darstellten. Die Erhebungen wurden bei insgesamt 33 kreisangehörigen Städten in den 13 Flächenländern vorgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Plant die Bundesregierung nach Ende des Förderungszeitraums des ZuInvG Ende 2011 weitere Maßnahmen, um die Investitionsfähigkeit der Kommunen zu steigern oder zumindest zu stabilisieren?

2

Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kommunen ihren Investitionsbedarf von jährlich knapp 47 Mrd. Euro bis zum Jahr 2020 aufbringen?

3

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, ein kommunales Investitionsprogramm des Bundes aufzulegen?

4

Plant die Bundesregierung für die Investitionsförderung nach dem ZuInvG das Kriterium der Zusätzlichkeit (§ 3a ZuInvG: hiernach müssen Projekte, die gefördert werden sollen, in Bezug auf das Vorhaben und in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben zusätzlich sein) zu lockern?

5

Wenn nein, welche Änderungsmöglichkeiten von § 3a ZuInvG unterstützt die Bundesregierung, und wie werden diese Änderungen durch die Bundesregierung begründet?

6

Inwieweit würde sich bei den 8,7 Mrd. Euro bewilligter, aber noch nicht ausgezahlter Investitionsförderung durch den Bund eine etwaige Veränderung von § 3a ZuInvG rechtlich auswirken?

Wäre für die Bewertung der Förderungsfähigkeit der Zeitpunkt der Bewilligung oder der Zeitpunkt der Auszahlung maßgeblich?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Kommunen vor, die Fördermittel nicht abrufen, weil sie wegen der Unsicherheiten beim Kriterium der Zusätzlichkeit Rückzahlungspflichten fürchten?

8

Gibt es seitens der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit von Kommunen bereits geplante Investitionen entsprechend umgewidmet wurden, um Fördergelder nach dem ZuInvG zu erhalten?

9

Wenn ja, in welchem Umfang?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit die Bundesländer dafür Sorge tragen, dass auch finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, Zugang zu Investitionshilfen nach dem ZuInvG zu erhalten?

11

Wenn ja, wie sind die entsprechenden Verfahren in den jeweiligen Bundesländern ausgestaltet?

12

Wann ist mit einem Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 6a ZuInvG für den Zeitraum nach September 2009 zu rechnen?

13

Wurden bisher Rückforderungen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 ZuInvG seitens des Bundes geltend gemacht?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Rückforderungen der Länder gegenüber den Kommunen?

15

Wie sind die entsprechenden Verfahren zur Rückforderung in den einzelnen Bundesländern ausgestaltet?

Berlin, den 26. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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