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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung der in Deutschland und im Ausland stationierten deutschen Seemannsmissionen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1306710.09.2019

Finanzierung der in Deutschland und im Ausland stationierten deutschen Seemannsmissionen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Finanzierung der in Deutschland und im Ausland stationierten deutschen Seemannsmissionen Weltweit werden über 90 Prozent des Ferngüterhandels über den Seeweg abgewickelt (vgl. Jahresbericht Deutsche Marine 2018: 158), für die Bundesrepublik Deutschland sind es rund 20 Prozent des Außenhandels, die über den Seeverkehr bestritten werden (vgl. ebd.: 157). Die Seefahrt stellt somit eine wichtige Grundlage für die globalen Handelsbeziehungen dar. Für die reibungslose Abwicklung des Handels sind die Seeleute häufig viele Wochen und weit entfernt von ihrer Heimat im Einsatz. Die kirchlichen Seemannsmissionen bieten ihnen auch in der Ferne Seelsorge- und Sozialeinrichtungen. Durch die Globalisierung nimmt auch die Zahl der deutschen Communitys im Ausland zu. Neben den staatlichen, kulturellen und kirchlichen Vertretungen übernehmen die Seemannsmissionen auch hier die Funktion von Begegnungsstätten für die im Ausland dauerhaft lebenden deutschen Bürger. Nach Regel 4.4 Nummer 1 des Seearbeitsübereinkommens (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation haben die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, in ihren Seehäfen Sozialeinrichtungen für die Seeleute vorzuhalten. In deutschen Seehäfen bestehen diese in Form der Seemannsheime und Seemannsclubs, die sich in Trägerschaft der kirchlichen Einrichtungen befinden. Somit muss der Bund keine unmittelbar staatlichen Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land schaffen. Daher beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen. Nach § 119 Absatz 4 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) standen bis Anfang 2019 hierfür 500.000 Euro zur Verfügung. Nach einem Gesetzänderungsverfahren auf Vorschlag der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen (Bundestagsdrucksache 19/7425) wurden diese Mittel auf 1 Mio. Euro erhöht. Insgesamt ist die Deutsche Seemannsmission in über 35 Hafenstädten auf der ganzen Welt präsent (Leitbild Deutsche Seemannmission, 2019). Allerdings sinken seit Jahren die finanziellen Zuschüsse an die Seemannsmissionen aus anderen Quellen. So seien beispielsweise die freiwilligen Reederabgaben eingebrochen (www.evangelisch.de/inhalte/143754/13-05-2017/seemanns Deutscher Bundestag Drucksache 19/13067 19. Wahlperiode 10.09.2019 missionen-leiden-unter-finanznoeten). Die Erhöhung der finanziellen Zuschüsse durch die Bundesregierung trifft allerdings nur die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stationierten Seemannsmissionen. Die weiteren Standorte der Organisationen im Ausland leiden dagegen unter den Einnahmeeinbußen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Budgetentwicklung der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris seit 1999 vor (bitte getrennt nach Organisation und Jahr aufschlüsseln)? 2. Welche Hilfen haben die Deutsche Seemannsmission bzw. die Katholische Seemannsmission Stella Maris seit 1999 direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte getrennt nach Einzelplan und Jahr aufschlüsseln)? 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung der Einnahmen der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris vor? 4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung der Ausgaben der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris vor? 5. Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht die Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel? 6. Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des Finanzbedarfs der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris ein? 7. Ist vonseiten der Bundesregierung eine Erhöhung der finanziellen Hilfen für die im Ausland stationierten Seemannsmissionen der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris geplant? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, wieso nicht? 8. Würde eine finanzielle Förderung der im Ausland stationierten Seemannsmissionen durch den Bund unter die ODA-Quote fallen, und falls nein, warum nicht? 9. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich möglich, dass Zahlungen nichtstaatlicher Dritter, beispielsweise der Kirchen, aus der Bundesrepublik Deutschland an die im Ausland stationierten Seemannsmissionen unter die ODA-Quote fallen, und falls nein, warum nicht? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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