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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzierung der in Deutschland und im Ausland stationierten deutschen Seemannsmissionen
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
01.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1306710.09.2019
Finanzierung der in Deutschland und im Ausland stationierten deutschen Seemannsmissionen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Finanzierung der in Deutschland und im Ausland stationierten deutschen
Seemannsmissionen
Weltweit werden über 90 Prozent des Ferngüterhandels über den Seeweg
abgewickelt (vgl. Jahresbericht Deutsche Marine 2018: 158), für die
Bundesrepublik Deutschland sind es rund 20 Prozent des Außenhandels, die über den
Seeverkehr bestritten werden (vgl. ebd.: 157). Die Seefahrt stellt somit eine
wichtige Grundlage für die globalen Handelsbeziehungen dar. Für die
reibungslose Abwicklung des Handels sind die Seeleute häufig viele Wochen und weit
entfernt von ihrer Heimat im Einsatz. Die kirchlichen Seemannsmissionen
bieten ihnen auch in der Ferne Seelsorge- und Sozialeinrichtungen. Durch die
Globalisierung nimmt auch die Zahl der deutschen Communitys im Ausland zu.
Neben den staatlichen, kulturellen und kirchlichen Vertretungen übernehmen
die Seemannsmissionen auch hier die Funktion von Begegnungsstätten für die
im Ausland dauerhaft lebenden deutschen Bürger.
Nach Regel 4.4 Nummer 1 des Seearbeitsübereinkommens (2006) der
Internationalen Arbeitsorganisation haben die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die
Bundesrepublik Deutschland gehört, in ihren Seehäfen Sozialeinrichtungen für
die Seeleute vorzuhalten. In deutschen Seehäfen bestehen diese in Form der
Seemannsheime und Seemannsclubs, die sich in Trägerschaft der kirchlichen
Einrichtungen befinden. Somit muss der Bund keine unmittelbar staatlichen
Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land schaffen. Daher
beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen.
Nach § 119 Absatz 4 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) standen bis
Anfang 2019 hierfür 500.000 Euro zur Verfügung. Nach einem
Gesetzänderungsverfahren auf Vorschlag der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen
(Bundestagsdrucksache 19/7425) wurden diese Mittel auf 1 Mio. Euro erhöht.
Insgesamt ist die Deutsche Seemannsmission in über 35 Hafenstädten auf der
ganzen Welt präsent (Leitbild Deutsche Seemannmission, 2019). Allerdings
sinken seit Jahren die finanziellen Zuschüsse an die Seemannsmissionen aus
anderen Quellen. So seien beispielsweise die freiwilligen Reederabgaben
eingebrochen (www.evangelisch.de/inhalte/143754/13-05-2017/seemanns
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13067
19. Wahlperiode 10.09.2019
missionen-leiden-unter-finanznoeten). Die Erhöhung der finanziellen
Zuschüsse durch die Bundesregierung trifft allerdings nur die innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland stationierten Seemannsmissionen. Die weiteren Standorte
der Organisationen im Ausland leiden dagegen unter den Einnahmeeinbußen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Budgetentwicklung der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen
Seemannsmission Stella Maris seit 1999 vor (bitte getrennt nach Organisation und Jahr
aufschlüsseln)?
2. Welche Hilfen haben die Deutsche Seemannsmission bzw. die Katholische
Seemannsmission Stella Maris seit 1999 direkt oder indirekt aus dem
Bundeshaushalt erhalten (bitte getrennt nach Einzelplan und Jahr aufschlüsseln)?
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung
der Einnahmen der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen
Seemannsmission Stella Maris vor?
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung
der Ausgaben der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen
Seemannsmission Stella Maris vor?
5. Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht die Verdopplung der zur
Verfügung stehenden Mittel?
6. Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des Finanzbedarfs
der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission
Stella Maris ein?
7. Ist vonseiten der Bundesregierung eine Erhöhung der finanziellen Hilfen für
die im Ausland stationierten Seemannsmissionen der Deutschen
Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris geplant?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn nein, wieso nicht?
8. Würde eine finanzielle Förderung der im Ausland stationierten
Seemannsmissionen durch den Bund unter die ODA-Quote fallen, und falls nein,
warum nicht?
9. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich möglich, dass
Zahlungen nichtstaatlicher Dritter, beispielsweise der Kirchen, aus der
Bundesrepublik Deutschland an die im Ausland stationierten
Seemannsmissionen unter die ODA-Quote fallen, und falls nein, warum nicht?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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