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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sekundär-Rohstoffe aus Kohleverbrennung - volkswirtschaftliche Konsequenzen der sogenannten Energiewende

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

26.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1310311.09.2019

Sekundär-Rohstoffe aus Kohleverbrennung - volkswirtschaftliche Konsequenzen der sogenannten Energiewende

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Axel Gehrke, Frank Magnitz, Dr. Rainer Kraft, Steffen Kotré, Dr. Christian Wirth, Martin Sichert, Dr. Lothar Maier, Kay Gottschalk, Dr. Harald Weyel, Jens Maier, Dietmar Friedhoff, Uwe Schulz, Wilhelm von Gottberg, Franziska Gminder, Jürgen Braun, Johannes Huber und der Fraktion der AfD Sekundärrohstoffe aus Kohleverbrennung – volkswirtschaftliche Konsequenzen aus der sogenannten Energiewende Nach dem Willen der Bundesregierung soll neben der Kernkraft auch die Energiegewinnung aus Kohle langfristig von erneuerbaren Energien ersetzt werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Ziel ausgegeben, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 auf bis zu 65 Prozent auszubauen (www.cdu.de/ koalitionsvertrag-2018, S. 71 abgerufen am 16. März 2018). Bei der industriellen Verbrennung von Kohle entstehen Nebenprodukte, welche derzeit in vielen Branchen gebraucht werden und Verwendung finden. Zu nennen sind hier insbesondere: Carbonatsand, der zum Beispiel für die Giftstoff- Filterung eingesetzt wird, oder Steinkohlenflugasche, die zur Aufbereitung von Pflanzsubstraten benutzt wird. Bis zum Jahr 2038 wird die Gewinnung von Steinkohlenflugasche voraussichtlich auf null sinken (Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.: Studie „Die Nachfrage nach Primär- und Sekundärrohstoffen der Steine-und-Erden-Industrie bis 2035 in Deutschland“ – Aktualisierung 2019, S. 42) Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 6. Juni 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einberufen. Auch diese Kom-mission hat in ihrem Abschlussbericht vom Januar 2019 auf die Problematik hingewiesen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/ abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und- beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile, S. 51, 86). Die Kleine Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung gedenkt, die fehlenden Sekundärrohstoffe zu ersetzen, wenn weitere Kohlekraftwerke stillgelegt werden, und ob, und wie die Versorgung mit diesen Rohstoffen auch in Zukunft gesichert ist. Um eine gesamtwirtschaftliche Folgeabschätzung durchführen zu können, ist nach Ansicht der Fragesteller eine Prognose etwaiger Ausfälle vorzunehmen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wird die Frage eines Ausfalls des Sekundärrohstoffs Steinkohlenflugasche bei der Deutschen Rohstoffagentur behandelt, und wenn ja, welches sind die Deutscher Bundestag Drucksache 19/13103 19. Wahlperiode 11.09.2019 Maßnahmen mit Hinblick auf den zu erwartenden Ausfall dieser Ressourcen spätestens im Jahr 2038? 2. Welche kundenspezifische Beratung für klein- und mittelständische Unternehmen führt die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Rohstoffstrategie für Unternehmen durch, die Steinkohlenflugasche verarbeiten? 3. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die der Rohstoffagentur aus dem Bundeshaushalt seit Gründung 2010 jährlich bereitgestellt wurden (bitte nach Jahr und Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel aufschlüsseln) für Unternehmen, die Steinkohlenflugasche verarbeiten? 4. Welche Ersatzprodukte stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Nebenprodukte aus Kohleverbrennung zur Verfügung, sollte die Bundesrepublik Deutschland komplett aus der Kohleverbrennung aussteigen? a) Aus welchen Produktions- oder Bezugsquellen stammen diese Ersatzprodukte nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Aus welchen Ländern stammen diese Ersatzprodukte nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welchen Mengen werden diese nach Deutschland eingeführt (bitte nach Herkunftsland und Mengenangaben aufschlüsseln)? c) Welche Kosten sind beim Bezug dieser Ersatzprodukte im Vergleich zur aktuellen Bezugssituation nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten? d) Welche Umweltbelastungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gewinnung, Herstellung und den Bezug dieser Ersatzprodukte? 5. Wird die Bundesregierung den Staatlichen geologischen Diensten (www.infogeo.de/Infogeo/DE/Startseite/startseite_node.html) ein Steuerungsgremium zuordnen, das im Sinne einer Gleichberechtigung im Bundesraumordnungsplan und den durch formalrechtliche Ausweisungen im Nachteil gegenüber den Natur-, Grundwasser- oder Hochwasserschutz befindlichen Fragen der Rohstoffsicherung handeln kann? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 15. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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