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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Prävention von Berufskrankheiten

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1319113.09.2019

Prävention von Berufskrankheiten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Prävention von Berufskrankheiten Die Zahl der angezeigten Berufskrankheiten ist in den letzten zehn Jahren wieder angestiegen, dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9505 hervor. Dies ist aus Sicht der Fragestellenden eine besorgniserregende Entwicklung, denn Arbeit darf nicht krank machen. Hier ist nach Ansicht der Fragenden auch der Gesetzgeber gefragt, um für ausreichenden Schutz vor Berufskrankheiten zu sorgen, etwa indem er Forschung zu Berufskrankheiten fördert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „erforscht die Bedingungen und die Entwicklungen innerhalb der Erwerbsarbeit, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute und in Zukunft bestmöglich zu schützen und zu fördern“ (vgl. BAuA-Homepage: https://t1p.de/cdfz). Allerdings ist völlig offen, inwiefern sich die BAuA an der Erforschung und Prävention von Berufskrankheiten beteiligt. Geforscht wird zu Berufskrankheiten auch an verschiedenen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Überblick über die bestehenden Forschungsvorhaben und deren Finanzierung besteht aber bislang nicht. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel interessant, wie sich die Zahl der Lehrstühle für Arbeitsmedizin in den letzten Jahren entwickelt hat. Der Prävention von Berufskrankheiten als Aufgabe nehmen sich in der Bundesrepublik Deutschland auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im November 2018 eine neue Positionierung zur Prävention beschlossen (vgl. https://t1p.de/an38). Erklärtes Ziel ist es dabei, unter der Prämisse einer „Vision Zero“, eine „Welt ohne (…) Berufskrankheiten“ zu schaffen. Was die DGUV im Einzelnen dafür tut, und welche Mittel sie dafür bereitstellt, bleibt aus Sicht der Fragesteller offen. Um einen Überblick über die Erforschung und Prävention von Berufskrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland zu bekommen, soll die Bundesregierung befragt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Kosten haben Berufskrankheiten in den Jahren von 2007 bis 2018 verursacht, und welchen Anteil davon tragen nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die Berufsgenossenschaf- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13191 19. Wahlperiode 13.09.2019 ten (bitte in Summe sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und jeweils jährlich ausweisen)?  2. Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verhütung von Berufskrankheiten in den Jahren von 2007 bis 2018 entfallen, und welche Leistungen wurden in diesem Zusammenhang im Einzelnen von Berufsgenossenschaften übernommen (bitte einzeln und jährlich aufschlüsseln)?  3. Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Prävention von arbeitsbezogenen Erkrankungen in den Jahren von 2007 bis 2018 entfallen, und welche Leistungen wurden in diesem Zusammenhang im Einzelnen von den Krankenkassen übernommen (bitte einzeln und jährlich aufschlüsseln)?  4. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Unfallversicherung ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert wird? a) Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschätzung von Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Metall, in: „Soziale Sicherheit 7/2019“, dass die Arbeitgeber ein Interesse an geringen Anerkennungsquoten und Leistungen im Berufskrankheitenrecht haben, um die Lohnnebenkosten niedrig zu halten? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von Hans-Jürgen Urban (vgl. ebenda) in diesem Zusammenhang, „dass der Gesetzgeber durchaus bewusst hohe Hürden für die Anerkennung einer Berufskrankheit aufgestellt hat“?  5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Erforschung von Präventionsmöglichkeiten bei Berufskrankheiten zu den Aufgaben der BAuA gehört (bitte begründen)?  6. Welchen Anteil hat nach Kenntnis der Bundesregierung die BAuA bei der Steigerung der Qualität der Berufskrankheitenverfahren und -forschung?  7. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis heute bei der BAuA zu Berufskrankheiten (bitte jährlich ausweisen)? a) Wie viele Mittel werden dafür jährlich ausgegeben (bitte in Summe sowie nach Sach- und Personalmitteln ausweisen)? b) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung mit einer Reform des Berufskrankheitenrechts, die Sach- und Personalmittel mit Berufskrankheitenbezug auszuweiten?  8. Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BAuA mit Bezug auf die Erforschung von Berufskrankheiten eingesetzt (bitte darstellen für die Jahre von 2007 bis 2018)? Inwiefern sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf?  9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung der Unfallversicherungsträger an der Forschung zur Prävention von Berufskrankheiten in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich und in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? a) In welcher Höhe wurde dabei eigene Forschung der Unfallversicherungsträger finanziert? b) In welcher Höhe haben sich die Unfallversicherungsträger an fremder Forschung beteiligt? c) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern die Ergebnisse der geförderten Forschung veröffentlicht werden? 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die staatliche Förderung der unabhängigen arbeitsmedizinischen Forschung in den letzten zehn Jahren (bitte in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Etat bei der DGUV, den einzelnen Berufsgenossenschaften sowie der BAuA in den Jahren von 2007 bis 2018, um die Bevölkerung über Berufskrankheiten, die Prävention von Berufskrankheiten und die Möglichkeiten der Entschädigung von Berufskrankheiten aufzuklären (bitte für die Institutionen nach Schwerpunkten geordnet, in Summe und für jedes Jahr gesondert ausweisen)? 12. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Erkenntnisse aus anerkannten sowie abgelehnten Berufskrankheiten für die Prävention von Berufskrankheiten genutzt, etwa indem Belastungsschwerpunkte identifiziert werden, und inwiefern bestehen Maßnahmenpläne bei den Unfallversicherungen? 13. Wie will die DGUV nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer „Vision Zero“ eine „Welt ohne (…) Berufskrankheiten“ erreichen (vgl. www.dguv.de/de/praevention/visionzero)? a) Was sind die konkreten Schritte, um das Ziel zu erreichen? b) Wie sieht der Zeitplan dafür aus, bzw. wann soll das Ziel erreicht werden? c) In welcher Höhe werden Mittel dafür bereitgestellt (bitte insgesamt und jährlich ausweisen)? d) Inwiefern wird dafür mit anderen europäischen bzw. internationalen Partner zusammengearbeitet? 14. Wie viele Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner hat es in den Jahren 2007 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland gegeben (bitte Zahlen jährlich sowie in Summe und nach Bundesländern ausweisen)? a) Wie alt waren diese Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner im Durchschnitt? b) Wie viele davon waren männlich bzw. weiblich? 15. Wie viele Lehrstühle für Arbeitsmedizin hat es in den Jahren 2007 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland gegeben (bitte Zahlen jährlich und nach Bundesländern ausweisen)? 16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den vergangenen Jahren Lehrstühle für Arbeitsmedizin in Essen, Hannover, Heidelberg, Homburg/Saar, Rostock und Ulm (vgl.: www.buzzfeed.com/de/danieldrep per/krank-durch-arbeit-und-keiner-zahlt) sowie in Lübeck (www.ln-on line.de/Thema/S/Studieren-in-Luebeck/Die-Uni-Luebeck-braucht- wiedereine-Arbeitsmedizin) geschlossen wurden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? 17. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2007 bis 2018 Bundesmittel zur Erforschung von Berufskrankheiten bereitgestellt (bitte Zahlen jährlich ausweisen)? 18. Welche Forschung zu Berufskrankheiten aufgrund psychischer Belastungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und was tut die Bundesregierung, um diese zu fördern? 19. Welchen Wissenstransfer auf europäischer Ebene bezüglich der Prävention von Berufskrankheiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und was tut sie, um diesen zu fördern? Berlin, den 19. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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