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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den sogenannten "Islamischen Staat" (IS)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

30.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1320013.09.2019

Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den sogenannten "Islamischen Staat" (IS)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den sogenannten Islamischen Staat Die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ (IS) ist eine ausländische terroristische Vereinigung, die u.a. aus dem irakischen Ableger des Terrornetzwerks al-Qaida hervorgegangen ist. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Regierungen im Irak und in Syrien zu stürzen und einen eigenen Staat zu errichten, der die Gebiete des heutigen Irak sowie die Region „ash-Sham“ (u.a. Syrien, Libanon, Jordanien) umfasst. Neben den in diesem Gebiet stattfindenden Kampfhandlungen ist der IS in der Vergangenheit auch immer wieder mit Anschlägen in Europa tätig geworden. So werden der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ u.a. die Anschläge in Paris und Saint-Denis am 13. November 2015, in Brüssel am 22. März 2016, in Nizza am 14. Juli 2016 sowie der Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin am 19. Dezember 2016 zugerechnet. Mit Erlass des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz am 12. September 2014 wurde der Organisation in der Bundesrepublik Deutschland jegliche Betätigung untersagt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/ 2014/09/verbot-islamischer-staat.html). Eine strafrechtliche Verfolgung bereits begangener und künftiger Taten im Zusammenhang mit der sich als Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ bezeichnenden ausländischen terroristischen Vereinigung ist seit der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. Januar 2014 möglich (Bundestagsdrucksache 18/9779, Seite 9). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Gegen wie viele namentlich bekannte Personen führt der Generalbundesanwalt (GBA) aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ (bitte unter Angabe der jeweiligen Personenzahl, des betroffenen Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes und der weiteren Straftatvorwürfe beantworten)?  2. Gegen wie viele namentlich bekannte Personen führt der Generalbundesanwalt aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts von Unterstützungshandlungen im Zusammenhang mit der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ (bitte unter Angabe der jeweiligen Personenzahl, des betroffenen Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes und des Straftatbestandes beantworten)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13200 19. Wahlperiode 13.09.2019  3. In wie vielen Fällen ermittelt der Generalbundesanwalt im Rahmen von Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ gegen Unbekannt (bitte unter Angabe der Fallzahl, des betroffenen Bundeslandes und des Straftatbestandes beantworten)?  4. Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Mitglieder oder Unterstützer der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ seit dem 6. Januar 2014 statt (bitte nach Jahreszahl auflisten)?  5. In wie vielen, und in welchen Ermittlungskomplexen waren die abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ zusammengefasst (bitte nach Namen des Ermittlungskomplexes, den zugehörigen Ermittlungsverfahren und Jahr auflisten)?  6. Wie viele Besondere Aufbauorganisationen, an denen Bundesbehörden beteiligt waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich islamistischer Terrorismus/Extremismus in den Jahren 2014 bis 2019 gebildet (bitte unter Angabe des Jahres, des Namens und der beteiligten Bundesbehörden beantworten)?  7. Hat das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem 6. Januar 2014 Ermittlungen im europäischen Ausland im Zusammenhang mit namentlich bekannten Unterstützern der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ geführt, und hat das BKA entsprechende Ermittlungsersuchen an andere Staaten, die von den dort jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Wege der Rechtshilfe in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erledigt werden, gestellt?  8. In wie vielen Fällen wurden seit 2014 im Zusammenhang mit dem Fragegegenstand Europäische Ermittlungsanordnungen veranlasst?  9. Wie viele Beobachtungsvorgänge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Generalbundesanwalt seit dem 6. Januar 2014 im Bereich islamistischer Terrorismus/Extremismus eingeleitet (bitte nach Vorgang, betroffenem Bundesland, Stadt bzw. Ort und Personenzahl beantworten)? 10. Wie viele der in Frage 9 genannten Beobachtungsvorgänge betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung dabei Personen, welche als Unterstützer bzw. Unterstützerinnen der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ angesehen werden? 11. Zu wie vielen Personen aus dem Bereich islamistischer Terrorismus/ Extremismus führte nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den Jahren 2014 bis 2019 personenbezogene Beobachtungsvorgänge durch? 12. Wie viele der in Frage 11 genannten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2014 bis 2019 zugleich im Zusammenhang mit bestrebungsbezogenen Beobachtungsvorgängen des BfV erfasst worden? 13. Wie viele der in Frage 11 genannten Personen werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ zugerechnet? 14. Wie viele Ermittlungsverfahren im Bereich islamistischer Terrorismus/ Extremismus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 6. Januar 2014 maßgeblich durch Ermittlungen bzw. Informationsübermittlungen oder sonstige Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz unterstützt? 15. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder und Unterstützer bzw. Unterstützerinnen der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 6. Januar 2014 maßgeblich durch Ermittlungen bzw. Informationsübermittlungen oder sonstige Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz unterstützt? 16. In welchem Umfang dienten sogenannte Behördenzeugnisse des BfV seit Januar 2014 in Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer von Bestrebungen bzw. Gruppen des islamistischen Terrorismus a) in verdeckt geführten Ermittlungsverfahren als verdachtsbegründende Tatsachen für die Beantragung von Ermittlungsmaßnahmen bei einem Gericht, b) in strafgerichtlicher Hauptverhandlung gegen Tatverdächtige als Beweismittel? 17. Wie viele im dschihadistischen Milieu eingesetzte V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ seit Januar 2014 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? 18. Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“seit Januar 2014 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? 19. Wie viele V-Personen-Führer von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? 20. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ seit Januar 2014 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? 21. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen von welchen LfV wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ seit Januar 2014 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? 22. Gegen wie viele V-Personen, Informanten, Hinweisgeber oder menschliche Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelte bzw. ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt seit dem 6. Januar 2014 im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“? Berlin, den 20. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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