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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den sogenannten "Islamischen Staat" (IS)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
30.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1320013.09.2019
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den sogenannten "Islamischen Staat" (IS)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den
sogenannten Islamischen Staat
Die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw.
„Islamischer Staat“ (IS) ist eine ausländische terroristische Vereinigung, die u.a. aus
dem irakischen Ableger des Terrornetzwerks al-Qaida hervorgegangen ist. Sie
hat sich zum Ziel gesetzt, die Regierungen im Irak und in Syrien zu stürzen und
einen eigenen Staat zu errichten, der die Gebiete des heutigen Irak sowie die
Region „ash-Sham“ (u.a. Syrien, Libanon, Jordanien) umfasst. Neben den in
diesem Gebiet stattfindenden Kampfhandlungen ist der IS in der Vergangenheit
auch immer wieder mit Anschlägen in Europa tätig geworden. So werden der
Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer
Staat“ u.a. die Anschläge in Paris und Saint-Denis am 13. November 2015, in
Brüssel am 22. März 2016, in Nizza am 14. Juli 2016 sowie der Anschlag am
Breitscheidplatz in Berlin am 19. Dezember 2016 zugerechnet. Mit Erlass des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz am 12. September
2014 wurde der Organisation in der Bundesrepublik Deutschland jegliche
Betätigung untersagt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/
2014/09/verbot-islamischer-staat.html). Eine strafrechtliche Verfolgung bereits
begangener und künftiger Taten im Zusammenhang mit der sich als Islamischer
Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ bezeichnenden
ausländischen terroristischen Vereinigung ist seit der Ermächtigung durch das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. Januar 2014
möglich (Bundestagsdrucksache 18/9779, Seite 9).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gegen wie viele namentlich bekannte Personen führt der
Generalbundesanwalt (GBA) aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft
in der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw.
„Islamischer Staat“ (bitte unter Angabe der jeweiligen Personenzahl, des
betroffenen Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes und der weiteren
Straftatvorwürfe beantworten)?
2. Gegen wie viele namentlich bekannte Personen führt der
Generalbundesanwalt aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts von
Unterstützungshandlungen im Zusammenhang mit der Organisation „Islamischer Staat im Irak
und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ (bitte unter Angabe der
jeweiligen Personenzahl, des betroffenen Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes
und des Straftatbestandes beantworten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13200
19. Wahlperiode 13.09.2019
3. In wie vielen Fällen ermittelt der Generalbundesanwalt im Rahmen von
Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen der
Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer
Staat“ gegen Unbekannt (bitte unter Angabe der Fallzahl, des betroffenen
Bundeslandes und des Straftatbestandes beantworten)?
4. Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit
Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Mitglieder oder Unterstützer der
Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer
Staat“ seit dem 6. Januar 2014 statt (bitte nach Jahreszahl auflisten)?
5. In wie vielen, und in welchen Ermittlungskomplexen waren die
abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder oder
Unterstützer der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“
bzw. „Islamischer Staat“ zusammengefasst (bitte nach Namen des
Ermittlungskomplexes, den zugehörigen Ermittlungsverfahren und Jahr
auflisten)?
6. Wie viele Besondere Aufbauorganisationen, an denen Bundesbehörden
beteiligt waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich
islamistischer Terrorismus/Extremismus in den Jahren 2014 bis 2019 gebildet
(bitte unter Angabe des Jahres, des Namens und der beteiligten
Bundesbehörden beantworten)?
7. Hat das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem 6. Januar 2014 Ermittlungen
im europäischen Ausland im Zusammenhang mit namentlich bekannten
Unterstützern der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in
Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ geführt, und hat das BKA entsprechende
Ermittlungsersuchen an andere Staaten, die von den dort jeweils zuständigen
Strafverfolgungsbehörden im Wege der Rechtshilfe in eigener
Zuständigkeit und Verantwortung erledigt werden, gestellt?
8. In wie vielen Fällen wurden seit 2014 im Zusammenhang mit dem
Fragegegenstand Europäische Ermittlungsanordnungen veranlasst?
9. Wie viele Beobachtungsvorgänge wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Generalbundesanwalt seit dem 6. Januar 2014 im Bereich
islamistischer Terrorismus/Extremismus eingeleitet (bitte nach Vorgang,
betroffenem Bundesland, Stadt bzw. Ort und Personenzahl beantworten)?
10. Wie viele der in Frage 9 genannten Beobachtungsvorgänge betrafen nach
Kenntnis der Bundesregierung dabei Personen, welche als Unterstützer
bzw. Unterstützerinnen der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in
Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ angesehen werden?
11. Zu wie vielen Personen aus dem Bereich islamistischer Terrorismus/
Extremismus führte nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) in den Jahren 2014 bis 2019 personenbezogene
Beobachtungsvorgänge durch?
12. Wie viele der in Frage 11 genannten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2014 bis 2019 zugleich im
Zusammenhang mit bestrebungsbezogenen Beobachtungsvorgängen des BfV erfasst
worden?
13. Wie viele der in Frage 11 genannten Personen werden dabei nach Kenntnis
der Bundesregierung der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in
Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ zugerechnet?
14. Wie viele Ermittlungsverfahren im Bereich islamistischer Terrorismus/
Extremismus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 6.
Januar 2014 maßgeblich durch Ermittlungen bzw. Informationsübermittlungen
oder sonstige Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz
unterstützt?
15. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder und Unterstützer bzw.
Unterstützerinnen der Organisation „Islamischer Staat im Irak und in
Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 6. Januar 2014 maßgeblich durch Ermittlungen bzw.
Informationsübermittlungen oder sonstige Maßnahmen des Bundesamtes für
Verfassungsschutz unterstützt?
16. In welchem Umfang dienten sogenannte Behördenzeugnisse des BfV seit
Januar 2014 in Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder oder
Unterstützer von Bestrebungen bzw. Gruppen des islamistischen
Terrorismus
a) in verdeckt geführten Ermittlungsverfahren als verdachtsbegründende
Tatsachen für die Beantragung von Ermittlungsmaßnahmen bei einem
Gericht,
b) in strafgerichtlicher Hauptverhandlung gegen Tatverdächtige als
Beweismittel?
17. Wie viele im dschihadistischen Milieu eingesetzte V-Personen des
Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer
Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ seit Januar 2014
als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen?
18. Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz
wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und in
Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“seit Januar 2014 als Zeugen bzw. Zeuginnen
vernommen?
19. Wie viele V-Personen-Führer von welchen Landesämtern für
Verfassungsschutz (LfV) wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak und
in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ als Zeugen bzw. Zeuginnen
vernommen?
20. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen des
Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Organisation
„Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ seit
Januar 2014 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen?
21. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen
von welchen LfV wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts gegen die Organisation „Islamischer Staat im Irak
und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“ seit Januar 2014 als Zeugen
bzw. Zeuginnen vernommen?
22. Gegen wie viele V-Personen, Informanten, Hinweisgeber oder menschliche
Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelte bzw. ermittelt
das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt seit dem 6. Januar
2014 im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen die Organisation
„Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ bzw. „Islamischer Staat“?
Berlin, den 20. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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