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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Registermodernisierung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1320313.09.2019

Registermodernisierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Registermodernisierung Datenbestände der öffentlichen Verwaltung werden, wenn sie Informationen enthalten, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind und zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie für die amtliche Statistik genutzt werden, als Register bezeichnet. Für eine Digitalisierung der Verwaltung, hin zum E-Government, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller moderner Register und der Möglichkeit, Daten unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten zu verbinden. Dies würde nach Ansicht der Fragesteller eine Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen ermöglichen, eine Verbesserung der Datengrundlage für staatliche Entscheidungen und amtliche Statistik darstellen und den Zugriff auf staatliche Daten für die Wirtschaft erleichtern. Der IT-Planungsrat schreibt zur Registermodernisierung, dass die bestehende Registerlandschaft dezentral und heterogen sei und Daten häufig nicht an die Behörden bzw. Register übermittelt werden können, obwohl diese Daten zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Laut IT-Planungsrat werden Daten oftmals mehrfach erfasst und es bestehen Inkonsistenzen. Die Nutzung bereits vorhandener Daten bei der Verwaltung durch modernisierte und vernetzte Register ermöglicht laut IT-Planungsrat ein effizientes und wirtschaftliches Verwaltungshandeln und entlastet gleichzeitig Bürger und Unternehmen (www.it- planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojekte/Registermodernisierung/ Registermodernisierung_node.html). Gemäß einem Gutachten des nationalen Normenkontrollrats aus dem Jahr 2017 ( w w w . n o r m e n k o n t r o l l r a t . b u n d . d e / r e s o u r c e / b l o b / 72494/476004/12c91fffb877685f4771f34b9a5e08fd/2017-10-06-download- nkr-gutachten-2017-data.pdf, Seite 13) sei die heutige Registerlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht dafür geeignet, den Informationsreichtum der öffentlichen Verwaltung optimal zu nutzen. Daher sei eine grundlegende Modernisierung erforderlich. Der Zugang zu verlässlichen Registerdaten würde nach Ansicht der Fragesteller den Verwaltungszeitaufwand enorm verringern und zu einer qualitativ hochwertigen Verwaltungserledigung beitragen. Ebenso ist nach Ansicht der Fragesteller ein eindeutiges Identitätsmanagement und ein standardisierter Datenaustausch zwischen den Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten ohne ein modernes Register nicht denkbar (Zensus 2021). In anderen europäischen Staaten bedarf es für die Erhebung dieser Daten oftmals nur einer dementsprechenden Software (www.springerprofessional.de/ohne-moderne-register-ist- keindigitaler-staat-zu-machen/16672162). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13203 19. Wahlperiode 13.09.2019 Die Basis für behördliche Entscheidungen (Antrags- und Genehmigungsverfahren) sind Registerdaten. Ein Austausch von Registern unter den verschiedenen Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten findet nach Ansicht der Fragesteller häufig nach wie vor mit einem Papierausdruck statt. Ein wesentlicher Vorteil einer modernen Registerlandschaft wäre nach Ansicht der Fragesteller eine raschere und friktionsfreie Umsetzung der Vorgaben des Online- Zugangsgesetzes. In Zukunft bräuchte man bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen keine Nachweise mehr zu verschicken. Dadurch könnten vollständig digitale Prozesse ablaufen (www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojekte/ Registermodernisierung/Registermodernisierung_node.html). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kann man diesbezüglich nachlesen, dass „eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger festschreibt“ verankert werden soll. „Damit ermöglichen wir Behörden, Daten über gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip). Wir werden die öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrats prüfen.“ (Koalitionsvertrag, Zeile 2035 bis 2042). Auch zur Umsetzung des Once-only-Prinzips sind verlässliche und miteinander verknüpfte Registerdaten unumgänglich. „Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien und erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen.“ (Koalitionsvertrag, Zeile 2890 bis 2898). „Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Herbst 2018 den Bund gebeten, unter Beteiligung der Länder ein Projekt Registermodernisierung aufzulegen und dabei die Anregungen aus dem Gutachten des Normenkontrollrats zur Registermodernisierung aufzunehmen. Die Innenministerkonferenz hat ebenfalls im Herbst 2018 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gebeten, unter Beteiligung des IT-Planungsrats und der Arbeitskreise I und II der Innenministerkonferenz geeignete Arbeitsstrukturen aufzubauen und das Thema verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der Registermodernisierung zu behandeln“ (www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojek te/Registermodernisierung/Registermodernisierung_node.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Normenkontrollrats, dass die heutige Registerlandschaft in Deutschland nicht dafür geeignet ist, den Informationsreichtum der öffentlichen Verwaltung optimal zu nutzen und eine grundlegende Registermodernisierung unverzüglich erforderlich ist (siehe die Ausführungen dazu in der Vorbemerkung)?  2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bestehende Registerlandschaft dezentral und heterogen ist und Daten häufig nicht an die Behörden bzw. Register übermittelt werden können, obwohl diese Daten zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden?  3. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass Daten von den unterschiedlichen Behörden oftmals mehrfach erfasst werden und Inkonsistenzen bestehen?  4. Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebenen Zielen (Opt-in-Lösung, Once-only-Prinzip usw.) zu rechnen?  5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren“, und welche Umsetzungsziele leitet die Bundesregierung daraus ab?  6. Hat die Bundesregierung die Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz (Herbst 2018) angenommen, dass unter Beteiligung der Länder ein Projekt Registermodernisierung aufzulegen und dabei die Anregungen aus dem Gutachten des Normenkontrollrats zur Registermodernisierung aufzunehmen sei (siehe Ausführungen dazu in der Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich gesetzt? b) Wie, und wann wurden diese Maßnahmen umgesetzt bzw. werden umgesetzt?  7. Hat die Bundesregierung die Vorschläge der Innenministerkonferenz (Herbst 2018), dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), unter Beteiligung des IT-Planungsrats und der Arbeitskreise I und II der Innenministerkonferenz geeignete Arbeitsstrukturen aufzubauen und das Thema „verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement“ als Teil der Registermodernisierung zu behandeln, angenommen (siehe Ausführungen dazu in der Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden durch das BMI unter Beteiligung des IT-Planungsrats gesetzt? b) Wie, und wann wurden bzw. werden diese Maßnahmen umgesetzt umgesetzt?  8. Welche konkrete Rolle wird bei der Modernisierung der Registerlandschaft die Föderale IT-Kooperation (FTIKO) bzw. das Statistische Bundesamt einnehmen?  9. Inwiefern werden nach Ansicht der Bundesregierung bei einer Umsetzung auf eine moderne Registerlandschaft die Zielvorgaben des Online- Zugangsgesetzes (OZG) tangiert? 10. Welche, und wie viele der 575 OZG-Leistungen wurden bisher von der Bundesregierung umgesetzt? Welche konkreten Maßnahmen wurden davon in Bezug auf eine Registermodernisierung getroffen und/oder umgesetzt? Ist der Zielzeitplan der Bundesregierung in Bezug auf das OZG – Ende 2022 – einzuhalten? 11. Welche konkreten Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung als erstes gesetzt werden, um eine Modernisierung der Registerlandschaft voranzutreiben und umzusetzen? 12. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang (Registermodernisierung, Einführung von Basisregistern) bereits vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? 13. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang (Registermodernisierung, Einführung von Basisregistern) bereits vom Bundesinnenministerium gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? 14. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf das vom IT-Planungsrat beschlossene Steuerungsprojekt Registermodernisierung bereits gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? 15. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang (Registermodernisierung, Einführung eines Bildungsregisters) bereits vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? 16. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Ausländerzentralregister bereits gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? 17. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Gebäude- und Wohnungsregister (in Bezug auf Zensus und Grundsteuer) bereits gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? 18. Welchen konkreten Inhalt hatte der Bericht des BMI über die bisher eingeleiteten Schritte hin zu einer Registermodernisierung, welcher bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (6. Juni 2019 in Berlin) vom BMI an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übergeben wurde (www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/unterrichtungen/00100/unterrich tung-19-00151.pdf TOP 1.4.2)? 19. Welche Bundesbehörden werden bei der Umgestaltung, Umsetzung und Modernisierung der Registerlandschaft federführend eingebunden, und welche konkreten Aufgaben werden welche Bundesbehörden übernehmen (bitte um nach Bundesministerien und Bundesbehörden aufschlüsseln)? 20. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der konkreten Umsetzung der Maßnahmen der Leitlinien für eine Modernisierung der Registerlandschaft des IT-Planungsrats auszugehen, und in welchem Umsetzungsstand befinden sich die festgeschriebenen Maßnahmen (www.it-planungsrat.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/28_Sitzung/TOP17_Anla ge1_Leitlinien-Modernisierung_Registerlandschaft.pdf?__blob=publicati onFile&v=4). Berlin, den 15. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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