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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Registermodernisierung
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
01.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1320313.09.2019
Registermodernisierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der
Fraktion der AfD
Registermodernisierung
Datenbestände der öffentlichen Verwaltung werden, wenn sie Informationen
enthalten, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind und
zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie
für die amtliche Statistik genutzt werden, als Register bezeichnet. Für eine
Digitalisierung der Verwaltung, hin zum E-Government, bedarf es nach Ansicht
der Fragesteller moderner Register und der Möglichkeit, Daten
unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten zu verbinden. Dies würde
nach Ansicht der Fragesteller eine Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
für Bürger und Unternehmen ermöglichen, eine Verbesserung der
Datengrundlage für staatliche Entscheidungen und amtliche Statistik darstellen und den
Zugriff auf staatliche Daten für die Wirtschaft erleichtern.
Der IT-Planungsrat schreibt zur Registermodernisierung, dass die bestehende
Registerlandschaft dezentral und heterogen sei und Daten häufig nicht an die
Behörden bzw. Register übermittelt werden können, obwohl diese Daten zur
Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Laut IT-Planungsrat werden Daten
oftmals mehrfach erfasst und es bestehen Inkonsistenzen. Die Nutzung bereits
vorhandener Daten bei der Verwaltung durch modernisierte und vernetzte
Register ermöglicht laut IT-Planungsrat ein effizientes und wirtschaftliches
Verwaltungshandeln und entlastet gleichzeitig Bürger und Unternehmen (www.it-
planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojekte/Registermodernisierung/
Registermodernisierung_node.html).
Gemäß einem Gutachten des nationalen Normenkontrollrats aus dem Jahr 2017
( w w w . n o r m e n k o n t r o l l r a t . b u n d . d e / r e s o u r c e / b l o b /
72494/476004/12c91fffb877685f4771f34b9a5e08fd/2017-10-06-download-
nkr-gutachten-2017-data.pdf, Seite 13) sei die heutige Registerlandschaft in der
Bundesrepublik Deutschland nicht dafür geeignet, den Informationsreichtum
der öffentlichen Verwaltung optimal zu nutzen. Daher sei eine grundlegende
Modernisierung erforderlich.
Der Zugang zu verlässlichen Registerdaten würde nach Ansicht der Fragesteller
den Verwaltungszeitaufwand enorm verringern und zu einer qualitativ
hochwertigen Verwaltungserledigung beitragen. Ebenso ist nach Ansicht der
Fragesteller ein eindeutiges Identitätsmanagement und ein standardisierter
Datenaustausch zwischen den Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten ohne ein
modernes Register nicht denkbar (Zensus 2021). In anderen europäischen Staaten
bedarf es für die Erhebung dieser Daten oftmals nur einer dementsprechenden
Software (www.springerprofessional.de/ohne-moderne-register-ist-
keindigitaler-staat-zu-machen/16672162).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13203
19. Wahlperiode 13.09.2019
Die Basis für behördliche Entscheidungen (Antrags- und
Genehmigungsverfahren) sind Registerdaten. Ein Austausch von Registern unter den verschiedenen
Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten findet nach Ansicht der
Fragesteller häufig nach wie vor mit einem Papierausdruck statt. Ein wesentlicher
Vorteil einer modernen Registerlandschaft wäre nach Ansicht der Fragesteller eine
raschere und friktionsfreie Umsetzung der Vorgaben des Online-
Zugangsgesetzes.
In Zukunft bräuchte man bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen keine
Nachweise mehr zu verschicken. Dadurch könnten vollständig digitale
Prozesse ablaufen (www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojekte/
Registermodernisierung/Registermodernisierung_node.html).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kann man diesbezüglich
nachlesen, dass „eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der
Bürgerinnen und Bürger festschreibt“ verankert werden soll. „Damit ermöglichen wir
Behörden, Daten über gemeinsame Register und eindeutige,
registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip). Wir werden die
öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des
Normenkontrollrats prüfen.“ (Koalitionsvertrag, Zeile 2035 bis 2042). Auch zur
Umsetzung des Once-only-Prinzips sind verlässliche und miteinander verknüpfte
Registerdaten unumgänglich. „Damit Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein
behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen
Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält.
Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online
anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen Steuern und
Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und
öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien und
erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den
Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen.“ (Koalitionsvertrag, Zeile 2890 bis
2898).
„Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Herbst 2018 den Bund gebeten,
unter Beteiligung der Länder ein Projekt Registermodernisierung aufzulegen und
dabei die Anregungen aus dem Gutachten des Normenkontrollrats zur
Registermodernisierung aufzunehmen. Die Innenministerkonferenz hat ebenfalls im
Herbst 2018 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gebeten,
unter Beteiligung des IT-Planungsrats und der Arbeitskreise I und II der
Innenministerkonferenz geeignete Arbeitsstrukturen aufzubauen und das Thema
verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der
Registermodernisierung zu behandeln“ (www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojek
te/Registermodernisierung/Registermodernisierung_node.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der Feststellung des Normenkontrollrats, dass die heutige
Registerlandschaft in Deutschland nicht dafür geeignet ist, den
Informationsreichtum der öffentlichen Verwaltung optimal zu nutzen und eine
grundlegende Registermodernisierung unverzüglich erforderlich ist (siehe die
Ausführungen dazu in der Vorbemerkung)?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bestehende
Registerlandschaft dezentral und heterogen ist und Daten häufig nicht an die Behörden
bzw. Register übermittelt werden können, obwohl diese Daten zur
Erfüllung der Aufgaben benötigt werden?
3. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass Daten von
den unterschiedlichen Behörden oftmals mehrfach erfasst werden und
Inkonsistenzen bestehen?
4. Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebenen Zielen (Opt-in-Lösung,
Once-only-Prinzip usw.) zu rechnen?
5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten des
Nationalen Normenkontrollrats „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen:
Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren“, und welche
Umsetzungsziele leitet die Bundesregierung daraus ab?
6. Hat die Bundesregierung die Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz
(Herbst 2018) angenommen, dass unter Beteiligung der Länder ein Projekt
Registermodernisierung aufzulegen und dabei die Anregungen aus dem
Gutachten des Normenkontrollrats zur Registermodernisierung
aufzunehmen sei (siehe Ausführungen dazu in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
diesbezüglich gesetzt?
b) Wie, und wann wurden diese Maßnahmen umgesetzt bzw. werden
umgesetzt?
7. Hat die Bundesregierung die Vorschläge der Innenministerkonferenz
(Herbst 2018), dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI), unter Beteiligung des IT-Planungsrats und der Arbeitskreise I
und II der Innenministerkonferenz geeignete Arbeitsstrukturen aufzubauen
und das Thema „verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement“ als Teil
der Registermodernisierung zu behandeln, angenommen (siehe
Ausführungen dazu in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden durch das BMI unter
Beteiligung des IT-Planungsrats gesetzt?
b) Wie, und wann wurden bzw. werden diese Maßnahmen umgesetzt
umgesetzt?
8. Welche konkrete Rolle wird bei der Modernisierung der Registerlandschaft
die Föderale IT-Kooperation (FTIKO) bzw. das Statistische Bundesamt
einnehmen?
9. Inwiefern werden nach Ansicht der Bundesregierung bei einer Umsetzung
auf eine moderne Registerlandschaft die Zielvorgaben des Online-
Zugangsgesetzes (OZG) tangiert?
10. Welche, und wie viele der 575 OZG-Leistungen wurden bisher von der
Bundesregierung umgesetzt?
Welche konkreten Maßnahmen wurden davon in Bezug auf eine
Registermodernisierung getroffen und/oder umgesetzt?
Ist der Zielzeitplan der Bundesregierung in Bezug auf das OZG – Ende
2022 – einzuhalten?
11. Welche konkreten Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung
als erstes gesetzt werden, um eine Modernisierung der Registerlandschaft
voranzutreiben und umzusetzen?
12. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang
(Registermodernisierung, Einführung von Basisregistern) bereits vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesetzt?
a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen?
13. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang
(Registermodernisierung, Einführung von Basisregistern) bereits vom
Bundesinnenministerium gesetzt?
a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen?
14. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bezug auf das vom IT-Planungsrat beschlossene Steuerungsprojekt
Registermodernisierung bereits gesetzt?
a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen?
15. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang
(Registermodernisierung, Einführung eines Bildungsregisters) bereits vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung gesetzt?
a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen?
16. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Ausländerzentralregister bereits
gesetzt?
a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen?
17. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Gebäude- und Wohnungsregister (in
Bezug auf Zensus und Grundsteuer) bereits gesetzt?
a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen?
18. Welchen konkreten Inhalt hatte der Bericht des BMI über die bisher
eingeleiteten Schritte hin zu einer Registermodernisierung, welcher bei der
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (6. Juni
2019 in Berlin) vom BMI an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übergeben
wurde (www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/unterrichtungen/00100/unterrich
tung-19-00151.pdf TOP 1.4.2)?
19. Welche Bundesbehörden werden bei der Umgestaltung, Umsetzung und
Modernisierung der Registerlandschaft federführend eingebunden, und
welche konkreten Aufgaben werden welche Bundesbehörden übernehmen
(bitte um nach Bundesministerien und Bundesbehörden aufschlüsseln)?
20. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der konkreten Umsetzung
der Maßnahmen der Leitlinien für eine Modernisierung der
Registerlandschaft des IT-Planungsrats auszugehen, und in welchem Umsetzungsstand
befinden sich die festgeschriebenen Maßnahmen (www.it-planungsrat.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/28_Sitzung/TOP17_Anla
ge1_Leitlinien-Modernisierung_Registerlandschaft.pdf?__blob=publicati
onFile&v=4).
Berlin, den 15. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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