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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Sport in der nationalen Forschungsförderung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1320616.09.2019

Der Sport in der nationalen Forschungsförderung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Victor Perli, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Der Sport in der nationalen Forschungsförderung Der Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 (Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2600) erscheint alle zwei Jahre und umfasste diesmal 375 Seiten. Gerade mal eine Seite (S. 222) ist nach Ansicht der Fragesteller der Sportförderung und Sportforschung gewidmet. Welchen Stellenwert der Sport in der bundesdeutschen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung hat, wird nicht nur an seinem Anteil im Bericht, sondern auch am finanziellen Anteil deutlich. So lag im Berichtszeitraum des Forschungsberichtes 2014 dieser Anteil lediglich bei rund 0,1 Prozent. Die Sportförderung und Sportforschung sind überwiegend auf den Leistungssport ausgerichtet. Hierfür gibt es ein Wissenschaftliches Verbundsystem Leistungssport (WVL) mit der Bundeseinrichtung „Bundesinstitut für Sportwissenschaft“ (BISp) in Köln sowie (koordiniert durch das BISp) das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) in Leipzig und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) in Berlin. Auf der Seite 222 des Forschungsberichtes 2018 wird auf das Wissenschaftliche Verbundsystem für den Leistungssport und auf die 2016 beschlossene Spitzensportreform verwiesen. Einer der fehlenden Bestandteile in dem Konzept „Eckpunktepapier zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ vom 24. November 2016 (siehe www.bmi.bund.de), welches das Bundeskabinett am 15. Februar 2017 zur Kenntnis nahm, war das Konzept zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen Verbundsystems. Auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., wann dieses Konzept vorgelegt werde, antwortete die Bundesregierung sowohl am 29. September 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13657) als auch am 29. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5361), dass sie einen festen Zeitpunkt noch nicht benennen könne. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13206 19. Wahlperiode 16.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Inwieweit kann der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und anderen Bundesbehörden, den Sportverbänden und der Wissenschaft definierte Forschungsbedarf mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln abgedeckt werden? In welchen Bereichen kann der bestehende Bedarf derzeit nicht (annähernd) gedeckt werden, und was sind dafür die Ursachen?  2. Wie hat sich der Anteil der Sportförderung in der bundesdeutschen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte pro Jahr die absoluten Summen sowie den prozentualen Anteil gegenüber der gesamten Förderung durch den Bund nennen)?  3. In welchem Umfang wurden das BISp, IAT und FES vom Bund gefördert (bitte den jeweiligen Umfang gesamt, darunter institutionelle Förderung, bauliche Maßnahmen sowie Projekte, aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2014 inklusive der Planungen für die Jahre 2020 bis 2023 nennen)? Inwieweit sind aus Sicht des zuständigen Bundesministeriums diese Förderungen ausreichend bzw. bedarfsdeckend?  4. Gibt es am BISp, IAT und/oder FES militärische Forschungsprojekte, und wenn ja, welche (bitte alle abgeschlossenen, laufenden und bereits geplanten Projekte ab dem Jahr 2014 mit dem Titel bzw. Inhalt des Projektes, Projektzeitraum, Umfang der finanziellen Förderung sowie der zuständigen Bundesbehörde nennen)?  5. Welche Ziele und Veränderungen werden aus Sicht der Bundesregierung mit dem Konzept zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen Verbundsystems angestrebt? Wo liegen die Konflikte und Ursachen, die dazu führten, dass das Konzept bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt wurde, und bis wann soll es vorliegen?  6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. mit deren Unterstützung beim BISp, IAT und/oder FES oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (seit 2014) auf dem Gebiet der Sportforschung aktive internationale Kooperationsbeziehungen, und inwieweit gibt es hier auch eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und/oder anderen Bundesbehörden?  7. Gab es seit 2014 bzw. gibt es derzeit eine Zusammenarbeit mit der Sportmedizin der Universität in Freiburg, und wie gestaltet bzw. gestaltete sich diese?  8. Welchen Stellenwert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sportmedizin sowie die Dopingbekämpfung in der Sportforschung, und wie äußert sich dieser Stellenwert (bitte auch konkrete Aktivitäten bzw. Maßnahmen des Bundes seit dem Jahr 2014 nennen)?  9. Wie hat sich seit dem Jahr 2014 der Anteil der Sportforschung für den paralympischen Spitzensport sowie andere Bereiche des Sports für Menschen mit Behinderungen entwickelt, zum Beispiel für die Special Olympics? 10. In welcher Weise nützen die Forschungsergebnisse des BISp, IAT und FES oder auch andere vom Bund geförderte Forschungen der Entwicklung des Breiten-, Schul- und/oder Gesundheitssports? Gibt es für diese Sportbereiche (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern) auch spezifische Forschungsprojekte, und wenn ja, welche (bitte ab dem Jahr 2014 nennen)? 11. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung für Publikationen und Schriften des BISp geworben? In welchem Umfang, und von wem werden diese Produkte nachgefragt? Berlin, den 20. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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