BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Datensammeln von Providern in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1320416.09.2019

Datensammeln von Providern in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Datensammeln von Providern in Deutschland Laut Medienbericht pflegen große Provider, wie zum Beispiel die Deutsche Telekom oder Vodafone, eine „gewisse Datensammelwut“. Dies unterstellte der Leiter der Abteilung für Forensische Informations- und Kommunikationstechnik beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin bei einer Diskussion zu „In dubio pro Data“ am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft den genannten Providern. Der Forensiker widersprach bei dieser Gelegenheit auch der Politik und der Exekutive, dass seit der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung drastische Ermittlungsdefizite bestünden. Aktuell würden, laut dem Leiter der Abteilung für Forensische Informations- und Kommunikationstechnik beim Landeskriminalamt Berlin, Strafverfolger digitale Beweise von Smart-Home- Geräten, intelligenter Lautsprechertechnik (z. B. Alexa von Amazon) oder Spielkonsolen bis hin zu Speicherkarten erheben (www.heise.de/newsticker/ meldung/Digitale-Strafverfolgung-Kripo-Leiter-ruegt-Datensammelwut-bei- grossen-Providern-4485227.html). Telekomanbieter speichern, trotz Verstoßes gegen Europarecht, Telefon- und Internetverkehrsdaten mit einer maximalen Speicherfrist von 80 Tagen. Diese gespeicherten Verkehrsdaten können an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und weitere berechtigte Stellen weitergeleitet werden, sofern ein gesetzlich definierter Grund vorliegt (siehe www.netzwelt.de/datenschutz/95572_2-vorrats datenspeicherung-so-lange-daten-deutschland-gespeichert.html). Auch der Bundesregierung ist das Problem bekannt und wird intensiv diskutiert, wie exemplarisch folgenden Medienberichten zu entnehmen ist: www.welt.de/politik/deutschland/article126633974/Bundesregierung-will- Mrd.-Daten-sammeln.html, https://netzpolitik.org/2018/luegen-fuer-die- vorratsdatenspeicherung-das-bka-praesentiert-neue-propaganda-wir-kontern/ #spendenleiste. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Aussagen des Leiters der Abteilung für Forensische Informations- und Kommunikationstechnik beim Landeskriminalamt Berlin? 2. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller und des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Forensikers, dass durch die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung keine drastischen Ermittlungsdefizite bei Ermittlungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und weiteren berechtigten Stellen entstanden sind? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13204 19. Wahlperiode 16.09.2019 3. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass große Provider in der Bundesrepublik Deutschland auch ohne das Instrument der Vorratsdatenspeicherung jahrelang eine gewisse „Datensammelwut“ (Zitat siehe www.heise.de/newsticker/meldung/Digitale-Strafverfolgung-Kripo-Leiter- ruegt-Datensammelwut-bei-grossen-Providern-4485227.html) pflegten, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dies gegenwärtig von den Providern weiterhin betrieben wird? 4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Provider (Telekomanbieter) Verkehrsdaten von Kunden bis zu 80 Tage speichern und gemäß Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) an Ermittlungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und weitere berechtigte Stellen und Behörden weitergeleitet werden (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Falls ja, an welche Bundesbehörden werden regelmäßig Daten von welchen Providern weitergeleitet, und welche Daten und Informationen werden weitergeleitet? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gesetzgeberischen Handlungsbedarf, vor allem vor dem Hintergrund, dass in Erwägungsgrund 50 der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke als die, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, nur zulässig sein sollte, wenn die Verarbeitung mit den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar ist? 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Provider welche konkreten Informationen und Daten wie lange auf Vorrat speichern? 7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Strafverfolgungsbehörden digitale Beweise von Smart-Home-Geräten, intelligenter Lautsprechertechnik (z. B. Alexa von Amazon), Spielkonsolen und Speicherkarten erheben? Falls ja, unter welcher Rechtsgrundlage werden digitale Beweise von Smart- Home-Geräten, intelligenter Lautsprechertechnik, Spielkonsolen und Speicherkarten von wem erhoben? 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Zulässigkeit der Transkribierung und Auswertung von Mitschnitten von Sprachsoftware, wie zum Beispiel Alexa von Amazon, und wie bewertet die Bundesregierung das potenzielle Risiko der Weitergabe der verarbeiteten Daten an staatliche Stellen, insbesondere an Geheimdienste? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Daten von Sprachsoftware von staatlichen Stellen, insbesondere von Geheimdiensten, eigenständig erhoben beziehungsweise von Softwareanbietern intelligenter Lautsprechertechnik angefordert oder bezogen wurden? Berlin, den 14. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen