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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Datensammeln von Providern in Deutschland
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
01.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1320416.09.2019
Datensammeln von Providern in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der
Fraktion der AfD
Datensammeln von Providern in Deutschland
Laut Medienbericht pflegen große Provider, wie zum Beispiel die Deutsche
Telekom oder Vodafone, eine „gewisse Datensammelwut“. Dies unterstellte der
Leiter der Abteilung für Forensische Informations- und
Kommunikationstechnik beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin bei einer Diskussion zu „In dubio
pro Data“ am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft den genannten
Providern. Der Forensiker widersprach bei dieser Gelegenheit auch der Politik
und der Exekutive, dass seit der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
drastische Ermittlungsdefizite bestünden. Aktuell würden, laut dem Leiter der
Abteilung für Forensische Informations- und Kommunikationstechnik beim
Landeskriminalamt Berlin, Strafverfolger digitale Beweise von Smart-Home-
Geräten, intelligenter Lautsprechertechnik (z. B. Alexa von Amazon) oder
Spielkonsolen bis hin zu Speicherkarten erheben (www.heise.de/newsticker/
meldung/Digitale-Strafverfolgung-Kripo-Leiter-ruegt-Datensammelwut-bei-
grossen-Providern-4485227.html).
Telekomanbieter speichern, trotz Verstoßes gegen Europarecht, Telefon- und
Internetverkehrsdaten mit einer maximalen Speicherfrist von 80 Tagen. Diese
gespeicherten Verkehrsdaten können an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte
und weitere berechtigte Stellen weitergeleitet werden, sofern ein gesetzlich
definierter Grund vorliegt (siehe www.netzwelt.de/datenschutz/95572_2-vorrats
datenspeicherung-so-lange-daten-deutschland-gespeichert.html).
Auch der Bundesregierung ist das Problem bekannt und wird intensiv
diskutiert, wie exemplarisch folgenden Medienberichten zu entnehmen ist:
www.welt.de/politik/deutschland/article126633974/Bundesregierung-will-
Mrd.-Daten-sammeln.html, https://netzpolitik.org/2018/luegen-fuer-die-
vorratsdatenspeicherung-das-bka-praesentiert-neue-propaganda-wir-kontern/
#spendenleiste.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnten Aussagen des Leiters der Abteilung für Forensische
Informations- und Kommunikationstechnik beim Landeskriminalamt
Berlin?
2. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller und des in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Forensikers, dass durch die
Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung keine drastischen Ermittlungsdefizite bei
Ermittlungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und weiteren
berechtigten Stellen entstanden sind?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13204
19. Wahlperiode 16.09.2019
3. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass große Provider
in der Bundesrepublik Deutschland auch ohne das Instrument der
Vorratsdatenspeicherung jahrelang eine gewisse „Datensammelwut“ (Zitat siehe
www.heise.de/newsticker/meldung/Digitale-Strafverfolgung-Kripo-Leiter-
ruegt-Datensammelwut-bei-grossen-Providern-4485227.html) pflegten, und
hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dies gegenwärtig von den
Providern weiterhin betrieben wird?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Provider (Telekomanbieter)
Verkehrsdaten von Kunden bis zu 80 Tage speichern und gemäß Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) an Ermittlungsbehörden,
Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und weitere berechtigte Stellen und Behörden
weitergeleitet werden (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Falls ja, an welche Bundesbehörden werden regelmäßig Daten von
welchen Providern weitergeleitet, und welche Daten und Informationen
werden weitergeleitet?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gesetzgeberischen
Handlungsbedarf, vor allem vor dem Hintergrund, dass in
Erwägungsgrund 50 der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten für andere
Zwecke als die, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben
wurden, nur zulässig sein sollte, wenn die Verarbeitung mit den Zwecken,
für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden,
vereinbar ist?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Provider welche
konkreten Informationen und Daten wie lange auf Vorrat speichern?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Strafverfolgungsbehörden digitale
Beweise von Smart-Home-Geräten, intelligenter Lautsprechertechnik (z. B.
Alexa von Amazon), Spielkonsolen und Speicherkarten erheben?
Falls ja, unter welcher Rechtsgrundlage werden digitale Beweise von Smart-
Home-Geräten, intelligenter Lautsprechertechnik, Spielkonsolen und
Speicherkarten von wem erhoben?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Zulässigkeit der Transkribierung und
Auswertung von Mitschnitten von Sprachsoftware, wie zum Beispiel Alexa
von Amazon, und wie bewertet die Bundesregierung das potenzielle Risiko
der Weitergabe der verarbeiteten Daten an staatliche Stellen, insbesondere
an Geheimdienste?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Daten von Sprachsoftware
von staatlichen Stellen, insbesondere von Geheimdiensten, eigenständig
erhoben beziehungsweise von Softwareanbietern intelligenter
Lautsprechertechnik angefordert oder bezogen wurden?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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