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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich Planfeststellung

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

09.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1321716.09.2019

Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich Planfeststellung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich Planfeststellung Die Bundesregierung beabsichtigt nach den Angaben der mittelfristigen Finanzplanung für die Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, im Jahr 2023 rund 2,1 Mrd. Euro bereitzustellen. Nach Auffassung der Fragesteller wären für eine sachgerechte Mittelausstattung bereits heute schon rund 3 Mrd. Euro jährlich notwendig, um bis 2030 einen Großteil der Vorhaben abschließen zu können bzw. zumindest mit dem Bau beginnen zu können. Dies stellt zusätzliche Anforderungen an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das als Bundesoberbehörde bei der Durchführung der eisenbahnrechtlichen Planrechtsverfahren die Federführung hat. Auch beim Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) soll bis 2021 eine höhere Mittelausstattung von dann 1 Mrd. Euro jährlich erreicht werden. Ein erheblicher Anteil der Mittel des GVFG- Bundesprogramms wird für den Ausbau und die Erweiterung der S-Bahnnetze sowie weiterer Nahverkehrsstrecken in den Verdichtungsräumen eingesetzt, für die ebenfalls eisenbahnrechtliche Planrechtsverfahren erforderlich sind. Der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene und des GVFG- Bundesprogramms kommen nach Ansicht der Fragesteller bei der Verkehrswende zentrale Bedeutung zu. Für die genannten eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsvorhaben ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Planfeststellungsbehörde. Für die zügige Bearbeitung der entsprechenden Planfeststellungsverfahren kommt der Personalausstattung des Referats 51 sowie der Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamts eine Schlüsselrolle zu. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten höheren Investitionen für den Neu- und Ausbau von Bundesschienenwegen, dem Anwachsen der Mittel beim GVFG- Bundesprogramm und den Mitteln für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (hier vor allem Plangenehmigungsverfahren), ist nach Auffassung der Fragesteller absehbar, dass die derzeitige Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich Planfeststellung nicht ausreicht, um das größere Investitionsvolumen in Form einer wachsenden Zahl von Planrechtsverfahren bewältigen zu können. Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller auch nicht nachvollziehbar, warum der Personalbestand des Eisenbahn- Bundesamts im Bereich Planfeststellung von 153 besetzten Planstellen im Jahr 2010 auf 139 besetzte Planstellen im Jahr 2018 gesunken ist (s. Bundestagsdrucksache 19/7010). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13217 19. Wahlperiode 16.09.2019 Die von der Bundesregierung im Zuge der „Planungsbeschleunigung“ ersonnene Zusammenführung der Funktionen „Planfeststellungsbehörde“ und „Anhörungsbehörde“ beim Eisenbahn-Bundesamt waren Anfang 2019 noch nicht mit einem Konzept unterlegt (s. Bundestagsdrucksache 19/7010). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personalstellen waren zum Stichtag 1. Januar 2019 sowie zum Stichtag 30. Juni 2019 im Referat 51 (Planfeststellung) und in den Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamts nach dem Stellenplan vorgesehen, und wie viele Stellen waren tatsächlich besetzt (bitte für jede Außenstelle des EBA die Personalstellen im Bereich Planfeststellung gesondert angeben)?  2. Wie soll sich der Personalbestand im Referat 51 (Planfeststellung) und in den Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamts nach der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte für jede Außenstelle des EBA die Personalstellen im Bereich Planfeststellung für jedes Jahr der mittelfristigen Finanzplanung gesondert angeben)?  3. Sind die 82 Planstellen für den Bereich „Anhörung“, für die das Eisenbahn-Bundesamt bereits 2018 die Zuweisung für den Bundeshaushalt 2020 beantragt hat, von der Bundesregierung bei der Hauhaltsaufstellung für den Bundeshaushalt 2020 vollumfänglich berücksichtigt worden, sodass die Stellenbesetzung 2020 erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht?  4. Wie weit ist der Prozess der Zusammenführung der Funktionen „Planfeststellungsbehörde“ und „Anhörungsbehörde“ beim Eisenbahn-Bundesamt gediehen, und welche qualifizierten Zwischenschritte sind bei diesem Prozess schon erreicht worden bzw. sollen bis zu welchem Termin erreicht werden?  5. Hat die Bundesregierung mit den Anhörungsbehörden der Länder Verwaltungsvereinbarungen, mit denen die Übernahme des fachkundigen Personals der bisherigen Anhörungsbehörden zum EBA geregelt wird, abgeschlossen? Wenn nein warum nicht? Wenn ja, wie soll der Übergang des Personals auf Basis der Vereinbarungen organisiert werden?  6. Ist bei der Zusammenführung der Funktionen „Planfeststellungsbehörde“ und „Anhörungsbehörde“ in den EBA-Außenstellen künftig derselbe Sachbereich (dieselbe Organisationseinheit) für Planfeststellung und Anhörungsverfahren zuständig oder wird ein eigener Sachbereich bzw. eine eigene Organisationseinheit „Anhörungsbehörde“ mit einer entsprechenden Spezialisierung geschaffen?  7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit vorrangig eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren in den jeweiligen Anhörungsbehörden der Länder bearbeiten, hat das Eisenbahn-Bundesamt bis jetzt übernommen?  8. Bis wann soll der Personalübergang von den Anhörungsbehörden der Länder zum Eisenbahn-Bundesamt abgeschlossen werden?  9. Bis wann will die Bundesregierung die Zusammenführung der Funktionen „Planfeststellungsbehörde“ und „Anhörungsbehörde“ beim Eisenbahn- Bundesamt abschließen? 10. Wie viele eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – AEG) hat das Eisenbahn-Bundesamt seit 2010 (einschließlich) bearbeitet (bitte jahresweise Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren und der abgeschlossenen Verfahren angeben)? 11. Wie viele eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungen hat das Eisenbahn- Bundesamt seit 2010 (einschließlich) bearbeitet (bitte jahresweise Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren und der abgeschlossenen Verfahren angeben)? 12. Wie viele der seit 2010 (einschließlich) neu eingeleiteten eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren entfielen auf Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, Vorhaben des GVFG-Bundesprogramms, Vorhaben im Zuge der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I und II und Vorhaben der Lärmsanierung? 13. Wie viele der seit 2010 (einschließlich) durch das Eisenbahn-Bundesamt nach § 18 AEG erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse entfielen auf Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, Vorhaben des GVFG-Bundesprogramms, Vorhaben im Zuge der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I und II und Vorhaben der Lärmsanierung? 14. Für wie viele der 875 zu ersetzenden bzw. zu sanierenden Eisenbahnbrücken der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) II war ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, und bei wie vielen Eisenbahnbrücken reichte eine Plangenehmigung (ggf. auch „Planverzicht“ angeben) aus? 15. Wie viele Eisenbahnbrücken soll die DB AG in der ersten Phase (2020 bis 2024) der LuFV III ersetzen bzw. sanieren, und bei wie vielen Bauwerken ist ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Plangenehmigung erforderlich (ggf. auch „Planverzicht“ angeben)? 16. Hat die Bundesregierung ermittelt, welcher zusätzliche Personalbedarf sich im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn-Bundesamts durch die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Erhöhung der Investitionslinie beim Bedarfsplan Schiene ergibt? Wenn ja, wie viele zusätzliche Personalstellen sind im Bereich Planfeststellung des EBA erforderlich, um die Verfahren sachgerecht und zügig bearbeiten zu können (bitte Personalbedarf in Planstellen bzw. Vollzeitäquivalenten angeben)? Wenn nein, warum nicht? 17. Hat die Bundesregierung ermittelt, welcher zusätzliche Personalbedarf sich im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn-Bundesamts durch die vorgesehene Erhöhung der Investitionslinie beim GVFG-Bundesprogramm auf 1 Mrd. Euro ergibt? Wenn ja, wie viele zusätzliche Personalstellen sind im Bereich Planfeststellung des EBA erforderlich, um die eisenbahnrechtlichen Verfahren des GVFG-Bundesprogramms sachgerecht und zügig bearbeiten zu können (bitte Personalbedarf in Planstellen bzw. Vollzeitäquivalenten angeben)? Wenn nein, warum nicht? 18. Hat die Bundesregierung ermittelt, welcher zusätzliche Personalbedarf sich im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn-Bundesamts durch die vorgesehene Erhöhung der Mittel für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III ergibt? Wenn ja, wie viele zusätzliche Personalstellen sind im Bereich Planfeststellung des EBA erforderlich, um die eisenbahnrechtlichen Verfahren zur Umsetzung der LuFV III (hier vor allem Plangenehmigungsverfahren) sachgerecht und zügig bearbeiten zu können (bitte Personalbedarf in Planstellen bzw. Vollzeitäquivalenten angeben)? Wenn nein, warum nicht? 19. Wie viele neue Planstellen im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn- Bundesamts will die Bundesregierung im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung schaffen (bitte Stellenaufwuchs bis 2023 in Relation zur Zahl der Planstellen insgesamt für alle Außenstellen des EBA angeben)? Berlin, den 22. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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