BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten und das Gemeinsame Analyse- und Abwehrzentrum illegale Migration in Berlin Treptow (G-SIG: 16010935)

Anordnung der Einrichtung des GASIM, Einhaltung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten, Rechtsgrundlage für die Einbindung der Länder, Überschneidungen mit dem GTAZ, Zugriffsrechte auf Akten und Datensätze, Kontrolle der Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten, Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie IOM, ICMPD und der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/235203. 08. 2006

Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten und das Gemeinsame Analyse- und Abwehrzentrum illegale Migration in Berlin-Treptow

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 17. Juli 2006 wurde das „seit gut zwei Monaten“ (Süddeutsche Zeitung, 18. Juli 2006) arbeitende „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration“ (GASiM) der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem Ziel der Verwirklichung eines „ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes der illegalen Migration“ arbeiten im GASiM 36 Mitarbeiter von BKA, Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, der Finanzkontrolle/ Schwarzarbeit und des Auswärtigen Amts zusammen. Einer Presseerklärung des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Vorstellung des GASiM ist zu entnehmen, dass die Länder in die Zusammenarbeit des GASiM, die „dauerhaft“ und mit „operativen“ (Pressemitteilung BMI vom 17. Juli 2006) Zielsetzungen erfolgt, einbezogen werden sollen.

Es ist umstritten ob das verfassungsrechtlich geforderte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei nicht schon durch eine unbeschränkte informationelle Zusammenarbeit aufgehoben wird. Die Errichtung einer „zentralen Stelle, welche die unterschiedlichen befassten Behörden dauerhaft zusammenbringt“ (ebda.) und ausdrücklich mit operativen Aufgaben und Befugnissen versieht, überschreitet aber eindeutig eine bisher verbal immer noch betonte Grenze.

Der Rahmen des GASiM ist aber offensichtlich noch weiter gesteckt.

Gleich nebenan in Berlin-Treptow residiert seit Dezember 2004 das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ), das eine „ähnliche Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung praktiziert“ (Süddeutsche Zeitung, a. a. O.). 40 Behörden des Bundes und der Länder sind dort akkreditiert, vom Bundeskriminalamt über das Bundesamt für Verfassungsschutz und den entsprechenden Landeskriminalämtern und Landesämtern für den Verfassungsschutz, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst bis hin zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und zum Generalbundesanwalt, tauschen dort Informationen aus, analysieren die Lage und stimmen operative Maßnahmen ab.

Die angestrebte Kooperation beider Zentren würde zu einem Super- Sicherheitsdienste Zentrum führen, in dem Informationsflüsse, Datenerfassung und -verarbeitung und operative Maßnahmen jeglicher Kontrolle entzogen und in einen gemeinsamen Geheimbereich der Sicherheitsbehörden verlagert würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wer hat die Einrichtung des GASiM mit welcher konkreten Aufgabenstellung angeordnet, und inwiefern wurde in der Planungs- und Einrichtungsphase das Trennungsgebot zur Richtschnur genommen?

2

Welche Abteilungen der beteiligten Bundes- und Länderbehörden haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis welcher Auswahlverfahren in das GASiM abgeordnet?

3

Wie teilen sich die derzeit 35 bis 36 Mitarbeiter auf die beteiligten Institutionen im GASiM auf, und wie wird sich die Personalstruktur in den nächsten Jahren 2007 bis 2009 entwickeln (bitte mit Dienstgrad und Dienststellung angeben)?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form wird die Einbindung der Länder in diese dauerhafte Kooperation von Polizei und Geheimdiensten zu operativen Zwecken stattfinden?

5

Gibt es derzeit personelle Überschneidungen zwischen dem GASiM und dem „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ) oder sind solche geplant, und in welcher Form soll das GTAZ „ebenfalls in die Kooperation“ (Süddeutsche Zeitung, 18. Juli 2006) eingebunden werden?

6

Welche originären Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse entstehen für die im GASiM arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und welche rechtlichen Grundlagen und Normen regeln sie?

7

Nach welchen Kriterien leiten die im GASiM vertretenen Behörden welche Informationen und Daten dem GASiM zu?

8

Wie ist sichergestellt, dass alle Arbeitsebenen, Arbeitsbereiche und Projektteams Zugang zu allen beim GASiM eintrefenden Informationen und Daten haben?

9

Auf welche Datenbanken hat das GASiM im Regelbetrieb und bei Einbeziehung der Länder auf welchen Rechtsgrundlagen Zugriff?

10

Bringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim GASiM ihre Zugriffsrechte auf Akten und Datensätze aus den entsendenden Behörden mit?

11

Wo und auf welcher Rechtsgrundlage werden die beim GASiM auflaufenden Daten gespeichert und verarbeitet?

12

Wie sind bei operativen Maßnahmen die Grenzen der Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten definiert, und wer kontrolliert ihre Einhaltung?

13

In welchen Bereichen ist ein Austausch bzw. eine Zusammenarbeit mit der International Organisation for Migration (IOM), dem International Centre of Migration Policy Development (ICMPD) und der Europäischen Grenzschutzagentur (Frontex) geplant, und wie wird die Zusammenarbeit ausgestaltet sein?

Berlin, den 31. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen