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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1324816.09.2019

Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei Das im Jahr 397 nach unserer Zeitrechnung von syrisch-orthodoxen Mönchen gegründete Kloster Mor Gabriel bei Mardin im Südosten der Türkei zählt zu den ältesten Klöstern weltweit und stellt ein religiös-kulturelles Zentrum für die Suryoye (Eigenbezeichnung für mehrere christliche Volksgruppen im Mittleren Osten, darunter Aramäer, Assyrer, Chaldäer u.a.) dar. Seit 2008 sieht sich das Kloster einer Flut von Gerichtsverfahren und systematischen Enteignungsprozessen ausgesetzt, die es in seiner Existenz bedrohen. Im Jahr 2011 sprach der Oberste Gerichtshof der Türkei 27,6 Hektar Landfläche dem türkischen Staat zu. Daraufhin zog die Mor-Gabriel-Stiftung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort wurde die Klage auf die Rückübertragung von Kirchengrundstücken acht Jahre später im Mai 2019 wegen „fehlender Unterlagen“ abgewiesen (https://anfdeutsch.com/kultur/egmr-weist-klage-von-mor- gabriel-stiftung-ab-11414). Zwischen den Jahren 2013 und 2018 hat die türkische Regierung rund hundert historische Kirchengüter der Suryoye in den Provinzen Diyarbakir und Mardin konfisziert. Im Februar 2018 wurde per Dekret des Staatspräsidenten die Rückgabe eines Teiles der kirchlichen Liegenschaften an die syrisch-orthodoxe Kirche angeordnet. Noch ist die Übertragung aller beschlagnahmten Kirchengüter nicht vollzogen worden. Viele Suryoye befürchten, dass ihr Jahrtausende altes Kulturerbe mit Klöstern und Kirchen aus frühchristlicher Zeit veräußert oder gar in Moscheen umgewandelt werden sollen (https://anfdeutsch.com/kultur/ egmr-weist-klage-von-mor-gabriel-stiftung-ab-11414). Das Hochplateau Tur Abdin bei Mardin ist die Heimatregion der türkischen Assyrer und Aramäer. Während des Völkermordes an den Armeniern in den Jahren 1915/1916 kamen auch hunderttausende Suryoye ums Leben. Durch den Vertrag von Lausanne im Jahre 1923 wurde den syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei, anders als den jüdischen, armenischen und griechisch-orthodoxen Gemeinden, kein Minderheitenstatus zugesichert. Der Eigentumserwerb, Bau oder Unterhalt von Kirchengebäuden ist damit mit Schwierigkeiten für die Gemeinden verbunden; die Ausbildung des Priesternachwuchses und der offizielle Unterricht in der aramäischen Sprache sind sogar verboten. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mit rund 150.000 Aramäerinnen und Aramäern bzw. Assyrerinnen und Assyrern heute eine der größten Exilgemeinden (www.domra dio.de/themen/kirche-und-politik/2018-05-28/tuerkei-gibt-kloester-und- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13248 19. Wahlperiode 16.09.2019 kirchen-aramaeer-zurueck). Viele von ihnen betrachten nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Kirchen und Köster in der Osttürkei weiterhin als spirituelle Zentren und zeigen sich dementsprechend beunruhigt über die sukzessive Enteignung von Kirchengrundstücken. Rückkehrer aus der Bundesrepublik Deutschland in der Tur Abdin, darunter solche mit deutscher Staatsbürgerschaft, beklagten 2016, von der Deutschen Botschaft trotz der zugespitzten Sicherheitslage angesichts des erneuten Krieges zwischen der türkischen Armee und kurdischen Rebellen in dieser Region allein gelassen zu werden (www.tagesspiegel.de/politik/aramaeer-in-der-tuerkei-die-rueckkehrer/ 12929688.html). Noch vor zehn Jahren war dies nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller anders. Damals verfolgte die deutsche Botschaft die Entwicklungen um das Kloster Mor Gabriel sehr genau, wobei der Kontakt zu türkischen Regierungsstellen als auch zu Vertretern des Klosters regelmäßig gesucht wurde ( w w w . b u n d e s t a g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 494382/59bc7c46853639a747bf4734f99abe56/Das-Kloster-Mor-Gabriel- data.pdf). Im Jahr 2012 beschloss der Deutsche Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die Existenzgrundlage des Klosters Mor Gabriel sichert (Bundestagsdrucksache 17/9185; www.evangelisch.de/inhalte/3674/15-06-2012/bundes tag-fordert-weiteren-einsatz-fuer-kloster-mor-gabriel). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die generelle Situation von christlichen Suryoye bzw. Assyrerinnen und Assyrern sowie Aramäerinnen und Aramäern in der Türkei? a) Wie viele Assyrer und Aramäer bzw. Suryoye leben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei, und wie viele davon in der Tur Abdin bei Mardin? b) Inwieweit bestehen für Assyrer und Aramäer Einschränkungen bei der freien Auslebung ihrer Religion oder dem Gebrauch und der Lehre der aramäischen Sprache? c) Inwieweit, und in welcher Form sind der Bundesregierung Drohungen oder Hetze vonseiten der türkischen Regierungspartei AKP und ihr nahestehender Medien, vonseiten anderer Parteien oder durch radikalislamische Gruppierungen gegen Assyrer und Aramäer in der Türkei bekannt (vgl. www.meforum.org/7243/turkey-turns-on-its-christians)? d) Haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern von Gemeinden bzw. Verbänden von christlichen Suryoye bzw. Assyrerinnen und Assyrern sowie Aramäerinnen und Aramäern in der Bundesrepublik Deutschland getroffen, wenn ja, wann, und welche Informationen wurden der Bundesregierung übermittelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Konfiszierungen und Enteignungen von Kirchengrundstücken und Gebäuden assyrischer Christen in der Türkei in den letzten Jahren? a) Wie viele, und welche Grundstücke von welcher Gesamtfläche wurden auf welcher rechtlichen Grundlage konfisziert oder enteignet, und wem wurden diese Grundstücke übertragen? b) Inwieweit, auf welcher rechtlichen Grundlage, und aus welchem Grund wurden wie viele konfiszierte oder enteignete Grundstücke mit welcher Gesamtfläche zwischenzeitlich wieder an Kirchengemeinden oder Stiftungen oder sonstige ursprüngliche Besitzer zurückgegeben? c) Welche generellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der Enteignungen und Konfiszierungen kirchlicher Grundstücke in der Türkei? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Enteignungsprozessen gegen das Kloster Mor Gabriel, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Türkeipolitik unter Berücksichtigung des ihr mit Bundestagsdrucksache 17/9185 erteilten Auftrages, sich in Abstimmung mit den EU- Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die Existenzgrundlage des Klosters Mor Gabriel sichert? 4. Inwieweit, und wann, und mit welcher Reaktion hat die Bundesregierung die Situation von assyrischen und aramäischen Christinnen und Christen sowie die Enteignung und Konfiszierung kirchlichen Eigentums (einschließlich des Eigentums kirchlicher Stiftungen wie der Mor Gabriel Stiftung) bislang gegenüber der Türkei angesprochen? 5. Haben sich Verbände oder Gemeinden von Suryoye bzw. Assyrern und Aramäern in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Konfiszierung kirchlichen Eigentums in der Türkei an die Bundesregierung gewandt, und wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung auf deren Sorgen und Forderungen eingegangen? 6. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Konfiszierung und Enteignung von kirchlichen Grundstücken und Gebäuden in der Türkei eine Gefahr für das Recht auf freie Ausübung des Glaubens der assyrischen und aramäischen Christen und generell die weitere Existenz assyrisch-aramäischer Kultur in der Türkei? 7. Wie viele Suryoye bzw. Assyrer und Aramäer aus der Türkei haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt, und in wie vielen Fällen wurde diesem Antrag stattgegeben bzw. ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jahren und Schutzstatus aufgliedern)? Berlin, den 14. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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