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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
04.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1327618.09.2019
Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung
Das Grundgesetz (GG) konstituiert die Staatsverfassung der Bundesrepublik
Deutschlands als parlamentarisches Regierungssystem, in dem sich die
Regierung auf die Regierungsmehrheit im Parlament stützt (vgl. Artikel 63, 67, 68
und 69 GG). Als modifizierte Form des parlamentarischen Regierungssystems
hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte
Gewaltenverschränkung ausgeprägt, in der Regierung und Parlamentsmehrheit einen Verbund mit
enger Zusammenarbeit bilden. Die Kontrolle der Regierung und die
Gewaltenteilung werden in diesem System in besonderem Maße durch die Arbeit der
Opposition (vgl. BVerfGE 142, 25), die kritische Öffentlichkeit, aber auch
durch die Mitwirkung weiterer Verfassungsorgane an der Gesetzgebung (vgl.
Artikel 70 ff. Grundgesetz), an der Besetzung von Ämtern im Staatswesen (vgl.
Artikel 54, 63, 94 Grundgesetz) oder an der Kontrolle der
Verfassungsmäßigkeit der Gesetze gewährleistet (vgl. Artikel 93 Grundgesetz). Aufgrund der
Gewaltenverschränkung zwischen Deutschem Bundestag und Bundesregierung
kommt der Mitwirkung der weiteren Verfassungsorgane, aber auch der
unabhängigen Institutionen (vgl. Artikel 88 Grundgesetz) an der staatlichen
Willensbildung besondere Bedeutung zu.
Personelle Kontinuität bei der Besetzung von Ämtern, insbesondere beim
Wechsel zwischen den Verfassungsorganen, steht mit der vom Grundgesetz
beabsichtigten wirksamen Gewaltenteilung in einem steten Spannungsfeld. Von
öffentlichem Interesse ist nach Ansicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund
nicht allein die De-jure-Gewaltenteilung gemäß den konstitutionellen Vorgaben
des Grundgesetzes, sondern darüber hinaus die De-facto-Gewaltenteilung durch
eine Besetzung der Verfassungsorgane mit unterschiedlichen politischen
Verantwortungsträgern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen und welchen Fällen der Besetzung eines Richteramtes am
Bundesverfassungsgericht erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel
a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied der Bundes- oder einer
Landesregierung, oder
b) von einem Staatssekretär in einem Bundes- oder einem
Landesministerium, oder
c) von einem Mitarbeiter in einem Bundes- und Landesministerium, oder
d) von einem ehemaligen Mitglied der Regierung der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13276
19. Wahlperiode 18.09.2019
in ein Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht?
2. Wie viele Bundesministerämter und Ämter eines Staatssekretärs sind in der
Bundesregierung seit dem 3. Oktober 1990 besetzt worden?
3. In wie vielen und welchen Fällen der Besetzung eines Bundesministeramtes
oder des Amtes eines Staatssekretärs in einem Bundesministerium erfolgte
jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel von einem aktiven oder
ehemaligen Mitglied des Deutschen Bundestages in solch ein Amt?
4. In wie vielen und welchen Fällen erfolgte bei der Besetzung eines
Bundesministeramtes oder des Amtes eines Staatssekretärs in einem
Bundesministerium jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel
a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied eines Landesparlaments,
oder
b) von einem Mitglied einer Landesregierung
in solch ein Amt?
5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige
Richter am Bundesverfassungsgericht jeweils pro Legislaturperiode
a) Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in einem
Bundesministerium, oder
b) Mitarbeiter in einem Bundesministerium, oder
c) Mitglied einer Landesregierung?
6. In wie vielen Fällen sind seit dem 3. Oktober 1990 Mitarbeiter oder
Mitglieder der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden jeweils pro
Legislaturperiode in Unternehmen der öffentlichen Hand mit
Bundesbeteiligung gewechselt?
7. Wie viele Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in
Bundesministerien oder ehemalige Angestellte in Bundesministerien und der
Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden wechselten seit dem
3. Oktober 1990 jeweils pro Legislaturperiode in Ämter der Deutschen
Bundesbank?
8. Wie viele und welche der Bundesbeauftragten waren nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils vor ihrer Ernennung
a) Mitglieder oder Mitarbeiter einer Bundes- oder einer Landesregierung
oder Mitglieder des Deutschen Bundestages, oder
b) trugen anderweitig politische Verantwortung in einem der
Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder?
Berlin, den 18. Februar 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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