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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kennzahlen und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisationen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1329818.09.2019

Kennzahlen und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisationen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Dr. Irene Mihalic, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kennzahlen und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisationen In Deutschland engagieren sich fast 2 Millionen. Menschen freiwillig und ehrenamtlich in Rettungs- und Sanitätsdiensten, dem Technischen Hilfswerk (THW), der Freiwilligen Feuerwehr und sonstigen Organisationen des Bevölkerungsschutzes (vgl. www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Foerde rungEhrenamt/foerderungehrenamt_node.html; www.feuerwehrverband.de/ statistik.html; www.thw.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hintergrund/Jahresbe richte/jahresbericht_2018.pdf?__blob=publicationFile). Damit ist das freiwillige Engagement in diesen Organisationen die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Den Organisationen kommt aber auch in alltäglichen Einsatzsituationen eine wichtige Rolle zu. So stellen z. B. in ländlichen Regionen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr den abwehrenden Brandschutz sicher und leisten beispielsweise bei Verkehrsunfällen schnell technische Hilfe. Der Anteil an Freiwilligen in den Feuerwehren in Deutschland beträgt rund 95 Prozent (www.feu erwehrmagazin.de/wissen/so-funktioniert-feuerwehr-in-deutschland-77805). Daneben stellt das freiwillige Engagement dieser Menschen in vielen Kommunen auch eine wichtige Säule der kommunalen Daseinsvorsorge dar, ohne die diese schlichtweg so nicht erhalten werden könnte (vgl. u.a. Zweiter Engagementbericht der Bundesregierung, S. 287 ff.). Damit leisten sie nach Ansicht der Fragesteller einen enorm wichtigen Beitrag zur Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung in der Fläche des Landes. Schätzungen gehen davon aus, dass durch freiwillige Arbeit im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen in Deutschland Dienstleistungen im Umfang von etwa 50 Mrd. Euro (oder 33 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung in diesem Bereich) erwirtschaftet werden (vgl. http://ziviz.info/sites/ziv/files/zivilgesellschaft_in_zahlen_abschluss bericht_modul_1.pdf, S. 72). Der Wert des bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisation ist nach Auffassung der Fragesteller für die Gesellschaft also unverkennbar und bedarf daher politischer Unterstützung auf verschiedenen politischen Ebenen, wo diese möglich ist und effektiv bei den Organisationen vor Ort ankommen. Das Ehrenamt steht aber unter Druck. Der demografische Wandel, sich verstärkende Stadt-Landgefälle und veränderte Lebensentwürfe stellen die Organisati- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13298 19. Wahlperiode 18.09.2019 onen vor große Herausforderungen und führen dazu, dass es oftmals schwieriger wird, Mitglieder lange an eine Organisation zu binden. Eine solche langfristige Bindung ist aber aus Sicht der Fragesteller unbedingt notwendig, um umfangreiche Ausbildungsinhalte zu vermitteln, die die Freiwilligen in Einsatzsituationen benötigen. Für diese Entwicklung muss die Politik Antworten finden und die Organisationen bei der Gewinnung von Freiwilligen unterstützen. Ein wichtiger Schritt hierbei kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Öffnung für Personengruppen sein, die bisher wenig in Blaulichtorganisationen vertreten sind. So bleibt der Anteil von engagierten Frauen (Zweiter Engagementbericht der Bundesregierung, S. 185), Personen mit Migrationshintergrund (Freiwilligensurvey 2014, S. 598) oder Älteren (Freiwilligensurvey 2014, S. 140) unter der gesellschaftlichen Normalverteilung bzw. auch unter dem Niveau anderer Tätigkeiten bürgerschaftlichen Engagements zurück. Dennoch sind auch hier positive Trends erkennbar sind, z. B. ein steigender Frauenanteil in den Freiwilligen Feuerwehren. Erfreulich ist zudem der überdurchschnittlich hohe Anteil von jungen Menschen, die sich in Blaulichtorganisationen engagieren, die damit weiterhin offenkundig ein Beispiel für gute Nachwuchsgewinnung sind (vgl. Freiwilligensurvey 2014, S. 140). Ein weiteres Anliegen vieler Engagierter ist eine zusätzliche, spürbare Anerkennungskultur für ihre Leistung. Eine Möglichkeit hierfür stellen beispielsweise steuerfreie Pauschalen wie die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, ÖPNV-Zuschüsse (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) – ggf. über eine Ehrenamtskarte – oder die Anrechnung von Engagementleistungen auf Ausbildung, Studium oder Rentenpunkte dar. Hier ist nach Ansicht der Fragesteller unklar, in welche Richtung die Bundesregierung im Zuge ihrer Engagementförderung bereit ist, weitreichendere Maßnahmen als derzeit vorhanden zu ergreifen. Um die Datenbasis für die Anliegen zu verbessern und auf dieser Grundlage Maßnahmen entwickeln zu können, fragen wir die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in a) einer freiwilligen Feuerwehr, b) einer Hilfsorganisation, c) dem THW, d) sonstigen Organisationen des Bevölkerungsschutzes?  2. Wie hat sich die Anzahl der in Frage 1a bis 1d genannten Personengruppen in den letzten 15 Jahren insgesamt und in ländlichen und urbanen Räumen sowie Ost- und Westdeutschland entwickelt?  3. Gedenkt die Bundesregierung, einem Mitgliederschwund in spezifischen Regionen politische Maßnahmen entgegenzusetzen, und wenn ja, welche?  4. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem in der Konzeption Zivile Verteidigung beschriebenen, nicht auszuschließenden Rückgang an verfügbaren Einsatzkräften (vgl. Konzeption Zivile Verteidigung, S. 16)?  5. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um freiwilliges Engagement in den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu stärken?  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen, um freiwilliges Engagement in den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu stärken?  7. Wurde der Förderpreis „Helfende Hand“ evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?  8. Wie steht die Bundesregierung der Entwicklung gegenüber, dass die Zahl von Mitgliedern in den freiwilligen Feuerwehren seit Jahren sinkt, und welche Maßnahmen gedenkt sie, in Zusammenarbeit mit den Ländern zu ergreifen, um die Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wieder zu erhöhen (vgl. www.feuerwehrverband.de/statistik.html)?  9. Wie steht die Bundesregierung der Entwicklung gegenüber, dass seit Jahren die Zahl der Ehrenamtlichen im THW sinkt, und welche Maßnahmen ergreift sie in Zusammenarbeit mit dem THW zur Stabilisierung bzw. erneuten Erhöhung der Freiwilligenzahlen (vgl. THW Jahresbericht 2014 bis 2018)? 10. Wie steht die Bundesregierung der Tatsache gegenüber, dass der Anteil von hauptamtlich Mitarbeitenden im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz gegenüber Ehrenamtlichen sinkt (von 6,3 Prozent 2012 auf 4,8 Prozent 2017; vgl. ZiviZ Datenreport 2017, S. 103), und wie gedenkt die Bundesregierung – gemäß ihrem Bekenntnis, Hauptamt zur Unterstützung von Ehrenamt zu fördern (Koalitionsvertrag S. 118) –, dem entgegenzuwirken? 11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil engagierter Frauen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in Blaulichtorganisationen zu erhöhen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? 13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von Menschen mit Behinderungen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? 14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von älteren Personen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? 15. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich im Verlauf der letzten 15 Jahre die Anzahl an tätlichen Übergriffen oder Beleidigungen gegenüber Engagierten aus Blaulichtorganisationen im Zuge ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten bundesweit entwickelt haben oder ob Behinderungen der ehrenamtlichen Tätigkeit zugenommen haben? 16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um verbale, non-verbale und körperliche Gewalt gegenüber Einsatzkräften entgegenzutreten? 17. Wie steht die Bundesregierung der Forderung gegenüber, durch mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeiten einen Anspruch auf Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwirken, wie es beispielsweise die Tafel Deutschland e.V. fordert (https://weact.campact.de/petitions/rentenpunkte- fur-das-ehrenamt-2)? 18. Inwiefern plant die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die allen Angehörigen der Blaulichtorganisationen – insbesondere der ehrenamtlich tätigen – kostenlose Bahnfahrten ermöglicht (vgl. www.sued deutsche.de/politik/verteidigung-thw-chef-feiern-von-polizei-und-feuer w e h r - o e f f e n t l i c h - m a c h e n - d p a . u r n - n e w s m l - d p a - com-20090101-190729-99-247961)? Wie begründet die Bundesregierung, falls sie solche Freifahrten für die Angehörigen der Blaulichtorganisationen nicht beschließen will, dass insbesondere freiwillige Mitglieder der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren oder des THW nicht in ähnlicher Weise wie Soldatinnen und Soldaten von einer solchen Regelung profitieren sollen? 19. Ist die Bundesregierung mit den Ländern in einem Dialog bezüglich der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche in Blaulichtdiensten, um vergleichbare Bedingungen zu erreichen, und wann hat der letzte Austausch mit den Ländern zu dieser Frage stattgefunden? 20. Wie steht die Bundesregierung außerdem zu Zuschüssen zu ÖPNV-Tickets für Ehrenamtliche aus Bundesmitteln, insbesondere im Bereich der Bundesorganisation THW? 21. Wird sich die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern für eine Anrechnung von Engagement und Ehrenamt für die Studienplatzzulassung in Form eines „Studienplatzbonus“ einsetzen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? 22. Setzt sich die Bundesregierung für eine wechselseitige Anerkennung von im Ehrenamt erlangten Qualifikationen für berufliche Zwecke bzw. für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Ehrenamt (z. B. Führungs- und Maschinenlehrgänge) ein? 23. Rechnet die Bundesregierung mit einer weiteren Zunahme von unwetterbedingten Einsätzen (z. B. Überschwemmungen, Starkregenfälle, Stürme sowie Trockenperioden und damit verbundene Wald- und Flächenbrände) im Zuge der Klimakrise? 24. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den hohen bzw. ggf. steigenden (siehe Frage 23) unwetterbedingten Einsatzbelastungen für die Arbeit von Freiwilligen? Welche politischen Konsequenzen ergeben sich für die Engagementpolitik der Bundesregierung ggf. daraus? 25. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement von ungebundenen Spontanhelferinnen und Spontanhelfern? 26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ungebundene Spontanhelferinnen und Spontanhelfer besser einzubinden? 27. Welche Bedeutung hat die Einführung von rescEU sowie die Stärkung des europäischen Katastrophenschutzes für die Ehrenamtlichen der Organisationen des Bevölkerungsschutzes nach Auffassung der Bundesregierung? Berlin, den 26. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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