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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Produkttestung

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

18.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1331318.09.2019

Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Produkttestung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Hermann Otto Solms, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Produkttestung Für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen kann es notwendig sein, Eingriffe oder Behandlungen an Tieren vorzunehmen, mit denen Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere oder ihre Nachkommen einhergehen können. Diese Tierversuche sind in Deutschland durch das Tierschutzgesetz geregelt; zudem wurde 2010 die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere verabschiedet. So ist der Einsatz von Tierversuchen in Deutschland und der Europäischen Union (EU) immer weiter eingeschränkt worden, wodurch beispielsweise der Einsatz von Versuchstieren für die Entwicklung von dekorativen und pflegenden Kosmetikprodukten (z. B. Lippenstift) verboten ist. Nach Zahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde der Großteil (43 Prozent) an Versuchstieren im Jahr 2014 für Grundlagenforschung eingesetzt. Weiter wurden 16 Prozent zur Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren, 11 Prozent zur Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten, 14 Prozent in der toxikologischen Sicherheitsprüfung und 16 Prozent für sonstige Zwecke, wie etwa genetische Versuche, verwendet (www.bmel.de/DE/ Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierforschung.html?docId=7027766). Gerade in der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung sind Versuche an Tieren auch auf längere Sicht unverzichtbar, denn oftmals können biochemische Prozesse nur durch Untersuchungen an einem lebenden Organismus vollständig verstanden werden (www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/ geschaeftsstelle/publikationen/tierversuche_forschung.pdf). Auch komplexe Mechanismen der biomedizinischen Forschung, die sich in lebenden Organismen abspielen, sind häufig nur vollständig mithilfe von Versuchstieren zu erklären. Zudem stellen Experimente direkt am Menschen, wie etwa zu Medikamentenverträglichkeit, aus ethischen Gründen keinen gangbaren Weg dar. Bei der Bewertung von Tierversuchen muss daher genau zwischen biowissenschaftlicher Grundlagenforschung und einzelnen Teilbereichen, wie etwa der Toxikologie, differenziert werden. So können neben den wissenschaftlich unersetzbaren Arbeiten der Grundlagenforschung am Tier bereits einzelne molekulare und zelluläre Abschnitte biochemischer Prozesse mittels Alternativmethoden, wie Deutscher Bundestag Drucksache 19/13313 19. Wahlperiode 18.09.2019 etwa Computersimulationen oder oder In-vitro-Experimenten untersucht werden. Aus ethischen Gründen wird auch innerhalb der Forschungslandschaft angestrebt, den Versuchstierverbrauch auf das nötige Minimum zu verringern und zu beschränken. Zudem schwindet die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Tierversuchen fortschreitend. Somit wird es weitgehend als Ziel gesehen, Tierversuche zu reduzieren und dort, wo möglich, überflüssig zu machen. Als Leitlinie im Umgang mit Tierversuchen gilt in der Wissenschaft das ethische Prinzip der „3R“. Die beiden britischen Forscher William Russell und Rex Burch veröffentlichten 1959 in „The Principles of Humane Experimental Technique“ das sogenannte „3R“-Prinzip, welches für die drei Begriffe Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern) steht. Das 3R- Prinzip wird als gemeinsamer Handlungsgrundsatz gesehen, welcher die Vermeidung von Tierversuchen sowie die Verbesserung der Bedingungen für Versuchstiere zum Ziel hat. Die stetige Weiterentwicklung von tierfreien Versuchsmethoden und -verfahren kann hierbei als vielversprechende Lösung gesehen werden, um Tierversuche fortlaufend zu ersetzen. Aus Sicht der Fraktion der FDP nimmt die Förderung der Erforschung sogenannter Alternativmethoden eine zentrale Rolle in der Verringerung des Versuchstierverbrauchs und Verbesserung des Tierschutzes ein. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 für Tierversuche in Deutschland eingesetzt (bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der Versuche aufschlüsseln)?  2. Wie haben sich die Versuchszwecke nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 verändert (bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der Versuche aufschlüsseln)?  3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und Zweck der eingesetzten Versuchstiere in anderen Staaten der EU vor? a) Wie hat sich die Anzahl an Tierversuchen demnach innerhalb der EU in den letzten fünf Jahren entwickelt? b) Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene vollzogen, um deren Anzahl zu verringern?  4. Wie viele Anträge auf Tierversuche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 in Deutschland insgesamt gestellt (bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der Versuche aufschlüsseln)? a) Was waren die hauptsächlich angeführten Gründe für eine Ablehnung von Anträgen nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigungsverfahren im Durchschnitt (bitte nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, aufführen)?  5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die EU-Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere EU-rechtskonform in nationales Recht umgesetzt wurde? a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Europäische Kommission am 19. Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, im Rahmen dessen bemängelt wird, das deutsche Recht weise Defizite in Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten auf? b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um auf den von der Europäischen Kommission übermittelten Mängelkatalog zu reagieren (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm)? c) Falls noch keine Maßnahmen zur Änderung des nationalen Rechts erfolgten, bis wann rechnet die Bundesregierung mit der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht zur Auflösung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens?  6. Inwieweit sieht die Bundesregierung signifikante, positive Kostenunterschiede sowie Effizienzvorteile der Alternativmethoden wie „In- vitrotesting“, „In-silico-testing“ sowie „Body-on-chip-testing“ gegenüber aktuell gängigen Tierversuchspraktiken in der Toxikologie?  7. Mit welchen Beträgen wurde die Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen (Replacement) in den Jahren 2013 bis 2018 durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Projekt, Projektträger, Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)?  8. Welcher Betrag wird im Rahmen des Bundeshaushalts 2019 für die Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen (Replacement) durch die Bundesregierung bereitgestellt (bitte nach Projekt, Projektträger, Titel im jeweiligen Einzelplan des Haushaltes sowie Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)?  9. Wie veränderte sich die finanzielle Ausstattung des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) in den Jahren 2013 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche finanziellen Mittel zur Förderung des Bf3R sind im Bundeshaushalt 2019 veranschlagt? 10. Welche finanziellen Mittel stehen der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET), als ein wesentlicher Kompetenzbereich des Bf3R, nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 zur Verfügung? 11. Wie veränderte sich die Personalausstattung der ZEBET seit ihrer Gründung im Jahr 1989 nach Kenntnis der Bundesregierung? 12. Wie und mit welchen Mitteln fördert der Bund den Wissenstransfer in die angewandte Forschung zur Vermeidung von Tierversuchen nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Kompetenzzentren oder Kompetenznetzwerke zur Verknüpfung von Wissenschaft und angewandter Forschung auf diesem Gebiet existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Förderung erhalten diese? 13. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung weiterer Bedarf zur Förderung der Vernetzung und Koordination von Einrichtungen und Initiativen aus einzelnen Bundesländern? Wie schätzt die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung dieser Initiativen durch die Länder ein? 14. Welche finanziellen Mittel zur Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen stellt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bereit? a) Wie entwickelte sich der Etat der EU zur Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen in den letzten 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Welche EU-weiten Forschungsprojekte, die zum Ziel haben, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Vermeidung von Tierversuchen für einen praxisgerechten Einsatz und eine breite Anwendung weiterzuentwickeln, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung? 15. Welche durch Drittmittel finanzierten Projekte zur Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen finden derzeit in bundeseigenen Forschungseinrichtungen statt? 16. An welchen deutschen Universitäten finden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Forschungsprojekte zur Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung des Versuchstierverbrauchs statt (bitte nach Projekt und Hochschule aufführen)? 17. Welche alternativen Untersuchungsverfahren, die eine Reduzierung der Versuchstierverwendungen (Reduce) mit sich bringen, wurden seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung neu zugelassen (bitte nach Untersuchungsziel, Methode und Zulassungsjahr angeben)? 18. Welche alternativen Untersuchungsverfahren, die eine Vermeidung der Versuchstierverwendungen (Replace) mit sich bringen, wurden seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung neu zugelassen (bitte nach Untersuchungsziel, Methode und Zulassungsjahr angeben)? 19. Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassungsverfahren von Alternativmethoden vor dem Hintergrund der Fragen 17 und 18 im Durchschnitt? Werden seitens der Bundesregierung Maßnahmen in Erwägung gezogen, um die Zulassungsverfahren zu beschleunigen? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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