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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Frauen im gewerblich-technischen Handwerk
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
22.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1332419.09.2019
Frauen im gewerblich-technischen Handwerk
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Kerstin Andreae, Dieter Janecek,
Katharina Dröge, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Julia Verlinden, Sven-Christian Kindler,
Stefan Schmidt, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frauen im gewerblich-technischen Handwerk
Der Fachkräftemangel hat nach Ansicht der Fragesteller das
gewerblichtechnische Handwerk seit Langem erreicht (als gewerblich-technische Berufe
werden nachfolgend die Berufe der Berufsgruppen 07 bis 65 der
Klassifizierung der Berufe, Ausgabe 1992 gezählt, ohne die Gruppe der Ernährungsberufe
39 bis 43). Insbesondere die Industrie und das Handwerk bilden hier aus.
Trotzdem wurde und wird das Potenzial, das Frauen für diese Berufe mitbringen, aus
Sicht der Fragesteller noch zu wenig erschlossen. So wird nur jeder fünfte
Handwerksbetrieb (19,4 Prozent) von einer Frau geführt und jede vierte
Gründung im Handwerk erfolgt durch eine Frau- diese Zahlen umfassen auch
nichttechnisch-gewerbliche Handwerksberufe, weshalb sie in diesem Bereich
nochmal deutlich niedriger sein dürften (www.zdh.de/fachbereiche/soziale-siche
rungssysteme/frauen-im-handwerk/). Zwar gibt es seit einigen Jahren einen
begrüßenswerten Wandel hin zu mehr Frauen im Handwerk und in anderen
technischen Berufen, jedoch reichen die Maßnahmen zur Gewinnung von
Frauen in diesen Berufen, wie einzelne Werbekampagnen (z. B. ZDH Broschüre
„Frauen können alles“) nicht aus. Die Auflistungen der zehn lehrlingsstärksten
Ausbildungen bei Männern und Frauen zeigen, wie unterschiedlich gelagert die
Interessen liegen: Während die Friseurin, die Kauffrau für Büromanagement
und die Lebensmittelfachverkäuferin bei den Frauen die Liste mit deutlichem
Abstand anführen, sind es bei den Männern der Kraftfahrzeugmechatroniker,
der Elektroniker und der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik. Jedoch kommen danach bei den Frauen genauso wie bei den
Männern die Kraftfahrzeugmechatronikerin, die Tischlerin und die Malerin und
Lackiererin bei den zehn gefragtesten Ausbildungsberufen vor. Dennoch stehen
einer weiblichen Auszubildenden im Kfz-Handwerk 26 männliche
Auszubildende gegenüber, bei den Tischlerinnen beträgt dieses Verhältnis eine Frau zu
sieben Männern (www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/
kennzahlen-handwerk/frauen-im-handwerk/?L=0).
Die Frauen, die in diesen Gewerken als Handwerkerinnen tätig sind oder sein
wollen, haben nach Auffassung der Fragesteller nach wie vor häufig mit
Vorbehalten zu kämpfen. Klischeevorstellungen über die körperliche Belastbarkeit
spielen hier eine Rolle, während z. B. Pflegeberufe als selbstverständlich für
Frauen geeignet angesehen werden, trotz der großen körperlichen Belastungen.
Solche Klischees schaden Frauen und Männern, weil sie dazu führen, dass
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13324
19. Wahlperiode 19.09.2019
Frauen sich selbst oft unterschätzen und von anderen unterschätzt werden und
weil sie Männer daran hindern, übergroße Belastungen anzusprechen und sie so
ihre Gesundheit in Gefahr bringen. Auch das außerhalb der Baubranche recht
unbekannte Beschäftigungsverbot für Frauen in vielen Bauberufen in
Westdeutschland, das bis 1994 galt, hat nach Meinung der Fragesteller die
Vorstellungswelten vieler Menschen geprägt.
Es gilt nach Ansicht der Fragesteller deshalb, bestehende Hürden für Frauen am
Arbeits-, Aus- und Fortbildungsmarkt abzubauen. Neben der Förderung von
weiblichen Vorbildern, die andere Frauen ermutigen, ungewöhnliche Wege zu
gehen, und der Förderung von Frauen-Netzwerken gilt es auch, Sexismus und
Klischeevorstellungen abzubauen. Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf gibt es nach Ansicht der Fragesteller viel zu tun. Beim Mutterschutz etwa
gilt aufgrund von hohen Belastungen durch z. B. Staub, Lärm und schweres
Heben meist ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft ein
Beschäftigungsverbot. Während Arbeitnehmerinnen für diese Zeit Ausgleichszahlungen von
ihrem Arbeitgeber erhalten, gelten die Mutterschutzregelungen für weibliche
Selbstständige nicht. Sie müssen sich auf andere Weise für berufliche
Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft absichern. Dies stellt auch
deshalb ein besonderes Problem dar, weil sich verhältnismäßig viele
Handwerkerinnen für die Selbstständigkeit entscheiden, um überhaupt den erlernten
Beruf ausüben zu können. Denn eine abhängige Beschäftigung zu finden, ist für
Frauen in diesem Bereich nach wie vor schwieriger. Auch nutzen viele Frauen
die Möglichkeit der selbstständigen Arbeit, um Arbeitszeiten flexibel zu
gestalten und eigene Nischen zu besetzen (www.zdh.de/fachbereiche/
wirtschaftenergie-umwelt/statistik/kennzahlen-handwerk/frauen-im-handwerk/?L=0).
Wir fragen die Bundesregierung:
Datengrundlage:
1. Wie viele Personen beginnen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
eine Ausbildung als Tischlerin, Malerin und Lackiererin, Kfz-
Mechatronikerin, Elektronikerin, Metallbauerin und als
Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (bitte Jahreswerte nach
Gewerken ab 1998 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig
ausweisen)?
2. Wie viele Auszubildende im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-
Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnikanlagenhandwerk haben nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich ihre Ausbildung innerhalb des ersten, zweiten oder dritten Lehrjahres
abgebrochen (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998 getrennt für
Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?
3. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich ihre Ausbildung im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-
Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau-, und Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnikanlagenhandwerk mit der Gesellenprüfung abgeschlossen, und wie
waren die Erfolgsquoten (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998
getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?
4. Wie viele Handwerker und Handwerkerinnen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich eine erfolgreiche Meisterprüfung im Tischler-,
Maler- und Lackierer-, Kfz-Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenhandwerk abgelegt, und wie
waren die Erfolgsquoten (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998
getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?
5. Wie viele Handwerker und Handwerkerinnen arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung sozialversicherungspflichtig im Tischler-, Maler- und
Lackierer-, Kfz-Mechatronik-, Elektronik- und Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnikanlagenhandwerk (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998
getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?
6. Wie viele Handwerker und Handwerkerinnen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 7b der
Handwerksordnung im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-
Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnikanlagenhandwerk erhalten (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab
2004 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig
ausweisen)?
7. Wie viele Handwerksbetriebe im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-
Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnikanlagenhandwerk werden nach Kenntnis der Bundesregierung von
Frauen, und wie viele partnerschaftlich geführt, und wie hoch ist der
jeweilige Anteil an allen Handwerksbetrieben des jeweiligen Gewerkes?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Auswirkungen der
Handwerksnovelle 2004 auf den Frauenanteil in den B1-Gewerken bei den
Auszubildenden, den Gesellenprüfungen, den Meisterprüfungen, bei der
Führung von Betrieben sowie bei Gründungen, und wie bewertet sie diese?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Frauenanteil in
Meisterprüfungsausschüssen in Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-
Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnikanlagengewerken, und wie bewertet sie diesen (bitte nach
Gewerken sowie, falls bekannt, Entwicklungen über mehrere Jahre hinweg
aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist der Frauenanteil beim Aufstiegs-BAföG in Bezug auf die
Anzahl der Personen, die das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, und in
Bezug auf die Fördersumme (bitte für die Jahre seit 2002 aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen erhielten beim Aufstiegs-BAföG einen Darlehnserlass
bei Prüfungserfolg (bitte für die Jahre seit 2009 und nach Geschlechtern
sowie, falls möglich, nach Handwerk aufschlüsseln)?
12. Wie viele Meisterstücke wurden im Rahmen eines Aufstiegs-BAföGs
gefördert (bitte für die Jahre seit 2002 und nach Geschlechtern
aufschlüsseln)?
13. Wie hoch waren die durchschnittlichen Förderungen für ein Meisterstück
im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs (bitte für die Jahre seit 2002 und nach
Geschlechtern aufschlüsseln)?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Frauen aus
dem gewerblich-technischen Handwerk nach der Gesellenprüfung den
Beruf wechseln, und ob dieser Anteil höher ist als bei den männlichen
Handwerkern, und wie bewertet sie diese?
15. Wie viele Personen im gewerblich-technischen Handwerk haben
Leistungen zur Eingliederung nach § 16c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) und Gründungszuschuss nach § 93, 94 SGB III erhalten (bitte für
die Jahre seit 2002 und nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
16. Wie viele Frauen mit einem gewerblich-technischen Berufsabschluss
waren durchschnittlich im letzten Jahr arbeitslos gemeldet?
17. Wie viele Arbeitslose wurden durch Arbeitsagenturen und Jobcenter im
letzten Jahr ins gewerblich-technische Handwerk vermittelt, und wie viele
davon waren Frauen?
Spezifische Hürden für Frauen in Handwerksberufen:
18. Welche spezifischen Hürden für Frauen sind in männerdominierten
Branchen des Handwerks nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin
vorhanden, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
19. Welche Schutzbestimmungen gelten für die selbstständige schwangere
Unternehmerin eines Handwerksbetriebes im Vergleich zu den Regelungen für
Angestellte, welche während der gesamten Schwangerschaft nicht mit
Arbeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen sie schädlichen Auswirkungen
von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder
Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm
ausgesetzt sind, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
20. Welche Möglichkeiten bestehen für selbstständige Frauen in Tischler-,
Maler- und Lackierer-, Kfz-Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagengewerken sowie im
Handwerk generell, sich für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch
Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern?
21. Besteht für eine schwangere selbstständige Frau, welche sich freiwillig
gesetzlich versichert hat, mit einer entsprechenden Wahlerklärung nach § 44
Absatz 2 SGB V, und welche Arbeiten realisiert, bei denen sie schädlichen
Auswirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von
Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von
Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt ist, nach Ansicht der Bundesregierung die
Möglichkeit, sich von einem Arzt ein Beschäftigungsverbot auferlegen zu
lassen, und wenn ja, bewertet die Bundesregierung diese Möglichkeit als
ausreichend zum Schutz der schwangeren Frauen, auch in finanzieller
Hinsicht?
22. Welche Lücken sieht die Bundesregierung bei den derzeitigen
Möglichkeiten zur Absicherung beruflicher Unterbrechung wegen Schwangerschaft
für Selbstständige?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Lücken
zu schließen?
23. Zu welchen Ergebnissen kam die ressortübergreifende Arbeitsgruppe,
welche – wie in der Antwort zu Frage 24 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/2983 angekündigt – im Rahmen der gemeinsamen Initiative
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Frauen gründen –
Gründerinnen und Unternehmerinnen in Deutschland stärken“ vereinbart wurde,
um für Selbstständige während Schwangerschaft und Stillzeit bessere
Bedingungen zu schaffen?
Wie sind der derzeitige Stand und der weitere Zeitplan für die Umsetzung
der Ergebnisse?
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der
werdenden Mütter im Handwerk, welche aufgrund eines Beschäftigungsverbotes
teilweise oder völlig mit ihrer Arbeit als Handwerkerin aussetzen müssen,
und wie viele von ihnen infolge dessen ihren Handwerksberuf vollständig
aufgegeben haben?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Problematik?
25. Sieht die Bundesregierung das österreichische Modell der „Betriebshilfe“,
bei dem der Betrieb einer schwangeren Selbstständigen ohne
Unterbrechung weiterlaufen kann, weil eine Aushilfe gestellt wird (siehe
www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gesundheit_und_sicherheit/
mutterschutz/leistungen_selbststaendige/Seite.2930100.html), als geeignet
an, Benachteiligungen von selbstständigen Frauen bei Schwangerschaft zu
verringern?
26. Welche spezifischen Probleme beim Elterngeld für selbstständige Frauen
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inanspruchnahme
von Krankengeld bei Erkrankung eines gesetzlich oder privat versicherten
Kindes durch angestellte und selbstständige Frauen (durchschnittliche
Höhe, durchschnittliche Dauer) im Vergleich zu Männern?
28. Gilt die Vorschrift in § 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung, dass für
Betriebe mit weniger als neun Beschäftigten eine von innen abschließbare
(Unisex-)Toilette ausreicht, also keine zwei nach Geschlechtern getrennten
Toiletten notwendig sind, nach Ansicht der Bundesregierung ab neun
Vollzeitäquivalenten oder ab neun „Köpfen“?
Wie ist die Situation auf Baustellen?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen Unisex-
Toiletten auch für größere Betriebe?
29. Entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung die für Frauen und
Männer unterschiedlichen Vorgaben in Bezug auf zu tragendes Gewicht in der
„Hettinger Tabelle“ dem Stand der aktuellen arbeitsmedizinischen
Forschung, und stellt das nach Ansicht der Bundesregierung ein Hindernis für
die Ausübung bestimmter Handwerksberufe dar?
Frauenförderung
30. Welche Netzwerke zur speziellen Förderung oder Beratung von Frauen im
Handwerk existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche
davon fördert sie (bitte jeweils angeben, ob bundesweites oder
länderspezifisches Netzwerk, sowie seit wann es existiert, sowie bei Bundesförderung
seit wann und wie lange es mit wie viel Fördermitteln gefördert wurde)?
Falls die Bundesregierung kein solches Netzwerk fördert, warum nicht?
31. Welche spezifischen Förderungen gibt es für Frauen im Handwerk, und gab
es schon Evaluationen dieser Förderungen, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis kamen diese (bitte nach Programm oder Projekt einzeln aufführen,
sowie Fördervolumen und Jahr nennen)?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 ergriffen oder
gefördert, um die Akzeptanz von Frauen als Auszubildende in
gewerblichtechnischen Handwerken zu erhöhen, da diese wie in der Studie „Frauen
im Handwerk – Status Quo und Herausforderungen“ von Katarzyna
Haverkamp von 2015 beschrieben, gegenüber männlichen Bewerbern
benachteiligt werden?
33. Sieht die Bundesregierung Sexismus und beständiges Bezugnehmen auf
Sexualität und Geschlecht als Problem im gewerblich-technischen
Handwerk an, und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen fördert sie?
34. Von welchen zusätzlichen Maßnahmen gegen Sexismus im Handwerk hat
die Bundesregierung Kenntnis, und wie bewertet sie diese?
35. Ist das Thema Sexismus im Programm „unternehmensWert:Mensch“ des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der
Beratungen zur Personalführung und des zentralen Handlungsfeldes
„Chancengleichheit & Diversity“ explizit Bestandteil (bitte begründen)?
36. Plant die Bundesregierung bei den Überarbeitungen der bundesweit
geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, für das Handwerk zukünftig
eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden?
Berlin, den 26. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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