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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verzögerungen bei der Entwicklung der "Eurodrohne"
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
17.10.2019
Aktualisiert
23.07.2024
BT19/1338023.09.2019
Verzögerungen bei der Entwicklung der "Eurodrohne"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer
und der Fraktion DIE LINKE.
Verzögerungen bei der Entwicklung der „Eurodrohne“
Die Entwicklung und Serienfertigung der „Eurodrohne“ wird sich nach
Medienberichten bis Ende des nächsten Jahrzehnts verzögern („European MALE
UAV will not arrive until late 2020s: OCCAR“, www.flightglobal.com/ vom
20. August 2019). Dies betrifft nach Ansicht der Fragesteller auch die
Auslieferung erster Exemplare an die Bundeswehr, die ursprünglich für 2027 geplant
war. Die Bundesregierung ging zuletzt „unverändert davon aus“, dass die
Entwicklung eines serienreifen Systems bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein
werde (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 2).
Die „Eurodrohne“ soll in einem Werk bei Airbus gefertigt werden, der Konzern
fungiert dabei als „Generalunternehmer“. Im Mai hat Airbus ein Angebot und
einen detaillierten Programmplan vorgelegt. Noch in diesem Jahr sollte auch
die Unterzeichnung des „Global Contract“ der beteiligten Regierungen aus
Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien für die Entwicklung, Beschaffung
und den Anfangsflugbetrieb der „Eurodrohne“ unterzeichnet werden. Auch dies
soll sich nun verzögern.
Die Bundesregierung hatte erfolgreich die Aufnahme der „Eurodrohne“ als
Projekt „European MALE RPAS“ in die Ständige Strukturierte
Zusammenarbeit (SSZ/PESCO) angebahnt (Bundestagsdrucksache 19/7439, Frage 1). Auf
diese Weise soll ihr Betrieb mit einem „PESCO-Aufschlag“ von 10 Prozent aus
dem Europäischen Verteidigungsfonds, den die Fragestellerinnen und
Fragesteller für EU-rechtswidrig halten, gefördert werden. Von einer solchen
Förderung könnten die vier Entwicklernationen sowie die Tschechische Republik, die
dem SSZ-/PESCO-Projekt beitrat, profitieren.
Die „Eurodrohne“ wird als bewaffnungsfähige Aufklärungsdrohne entwickelt.
Im Rahmen der Definitionsstudie wird die zukünftige Bewaffnung zunächst
nicht untersucht. Die europäische Beschaffungsbehörde OCCAR, die für die
Durchführung des Gesamtprojekts zuständig ist und hierfür eine
Programmabteilung in Hallbergmoos eingerichtet hat (Bundestagsdrucksache 18/13346,
Antwort zu Frage 18), zeigt jedoch bereits ein Modell mit Raketen („European
MALE RPAS Stage 2 offer submitted“, Pressemitteilung OCCAR vom 29. Mai
2019).
Die Verzögerungen in der Entwicklung der „Eurodrohne“ sollen
Medienberichten zufolge unter Berufung auf den französischen Senat in schwer umsetzbaren
Forderungen des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung begründet
sein (s.o.). Mit zwei Motoren und einem Gewicht von 10 Tonnen sei die
Drohne „zu schwer, zu teuer und damit zu schwer zu exportieren“. Das Bundes-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13380
19. Wahlperiode 23.09.2019
ministerium der Verteidigung nennt als Anforderungen der Bundeswehr an die
„Eurodrohne“ den Flugbetrieb bei Tag und Nacht, „widrigen
Witterungsbedingungen einschließlich vorhergesagter bzw. gemeldeter moderater Vereisung“,
Turbulenzen sowie Flügen in Gewitternähe (Bundestagsdrucksache 19/7439,
Antwort zu Frage 5). Missionen sollen in mindestens zwei räumlich getrennten
Einsatzgebieten auch unter Bedingungen des „elektronischen Kampfes“, also
der Störung der Steuerung und Missionsführung durch gegnerische Kräfte
möglich sein. Mit einem „überlappenden Einsatz mehrerer Systeme“ will die
Bundeswehr bis zu fünf Tage durchgehend über einem bestimmten Gebiet
aufklären.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Geht die Bundesregierung weiterhin „unverändert davon aus, dass die
Entwicklung eines serienreifen Systems [„Eurodrohne“] bis zum Jahr 2025
abgeschlossen sein wird“ (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu
Frage 2)?
2. Welchen Zeitplan veranschlagen hingegen die OCCAR und Airbus nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung des Systems, und wann
könnte demnach ein Erstflug erfolgen („European MALE UAV will not
arrive until late 2020s: OCCAR“, www.flightglobal.com vom 20. August
2019)?
3. Wann rechnet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand mit der
Auslieferung von „Eurodrohnen“ an die Bundeswehr?
4. Was ergaben die Kostenschätzungen beteiligter Rüstungskonzerne
hinsichtlich der Gesamtkosten für das Projekt „Eurodrohne“, und inwiefern
konnten diese inzwischen validiert werden (Bundestagsdrucksache 19/7439,
Antwort zu Frage 11)?
5. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung derzeit für ihre bestellten
16 „Eurodrohnen“ sowie die benötigten Anlagen zur Steuerung und
Missionsführung?
6. Wann soll die Definitionsphase der „Eurodrohne“ nach gegenwärtigem
Stand enden?
7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die
Unterzeichnung des „Global Contract“ der beteiligten Regierungen aus Deutschland,
Frankreich, Italien und Spanien für die Entwicklung, Beschaffung und den
Anfangsflugbetrieb der „Eurodrohne“ verzögert und nicht mehr für 2019
anvisiert ist?
8. Was ist der Bundesregierung über die Gründe der Verzögerung des Projekts
„Eurodrohne“ bekannt?
9. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass unter den
Betreibernationen der „Eurodrohne“ Dissens über deren Ausstattung und
Fähigkeiten herrscht?
10. Was ist der Bundesregierung über eine Kritik des französischen Senats an
schwer umsetzbaren Forderungen des Bundesministeriums der
Verteidigung bekannt, und wie hat sie darauf reagiert?
11. Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung derzeit mehr
Prioritäten auf den Inlandsflugbetrieb der „Eurodrohne“ setzt (s.o.)?
12. Inwieweit rückt die Bundesregierung im Rahmen der Koordinierung und
Harmonisierung der Nutzeranforderungen der Partnernationen von
weiteren, in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/7439
genannten Anforderungen an die „Eurodrohne“ ab?
13. Welche weiteren Abweichungen von den in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/7439 genannten Vereinbarungen der
Partnernationen zur „Eurodrohne“ (etwa Anfangsflugbetrieb,
Finanzierungsschlüssel, Beschaffungsumfang) sind der Bundesregierung bekannt?
14. Welche weiteren Studien zur Unterstützung der „nationalen
Entscheidungsfindung“ hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/7439 in Auftrag gegeben, und wer führt diese durch, und wann
sollen diese vorliegen?
15. Wie werden die Vorschläge für die Umsetzung von systemseitigen
Ausweichverfahren in der Entwicklungsphase der „Eurodrohne“ weiterverfolgt
(Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 10)?
a) Welche derzeit in Analogie zur bemannten Luftfahrt marktverfügbare
Technologie soll aus Sicht der Bundesregierung verbaut werden?
b) Welche „amerikanischen Standards“ sollen übernommen werden?
c) Was versteht die Bundesregierung unter der „Einführung
amerikanischer Technologie“ für die „Eurodrohne“?
d) Welchen Stand hat die „Neuentwicklung eines Detect-and-Avoid-
Systems parallel zur Erstellung diesbezüglicher europäischer Standards“?
16. Welchen Stand hat die Erarbeitung von Grundlagen für die militärische
Musterzulassung der „Eurodrohne“, und wann soll diese abgeschlossen
sein (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 13)?
17. Nimmt die Bundesregierung an, dass Latenzzeiten kürzer sind, wenn eine
Steuerung von Langstreckendrohnen (etwa über eine Relaisstation) soweit
möglich über fiberoptische Kabel erfolgt, auch wenn ihr hierzu keine
„quantitativen Werte“ bekannt sind (Bundestagsdrucksache 19/8411,
Antwort zu Frage 21)?
18. Welche weiteren Regierungen erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung
die Teilnahme am Projekt „Eurodrohne“ (auch im Rahmen der Ständigen
Strukturierten Zusammenarbeit – SSZ/PESCO)?
19. Trifft es aus Sicht der Bundesregierung weiterhin zu, dass die
„Eurodrohne“ als ein „Aufklärungsmittel“ entwickelt wird (Bundestagsdrucksache
19/7439, Antwort zu Frage 5)?
20. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der OCCAR für die
zukünftige Bewaffnung der „Eurodrohne“ bekannt, und welche Raketen oder
Lenkbomben zeigt die Organisation in ihrem Modell für die von der
Bundesregierung als „Aufklärungsmittel“ bezeichnete „Eurodrohne“
(„European MALE RPAS Stage 2 offer submitted“, Pressemitteilung OCCAR
vom 29. Mai 2019)?
Berlin, den 29. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]