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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verzögerungen bei der Entwicklung der "Eurodrohne"

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

23.07.2024

BT19/1338023.09.2019

Verzögerungen bei der Entwicklung der "Eurodrohne"

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE. Verzögerungen bei der Entwicklung der „Eurodrohne“ Die Entwicklung und Serienfertigung der „Eurodrohne“ wird sich nach Medienberichten bis Ende des nächsten Jahrzehnts verzögern („European MALE UAV will not arrive until late 2020s: OCCAR“, www.flightglobal.com/ vom 20. August 2019). Dies betrifft nach Ansicht der Fragesteller auch die Auslieferung erster Exemplare an die Bundeswehr, die ursprünglich für 2027 geplant war. Die Bundesregierung ging zuletzt „unverändert davon aus“, dass die Entwicklung eines serienreifen Systems bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein werde (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 2). Die „Eurodrohne“ soll in einem Werk bei Airbus gefertigt werden, der Konzern fungiert dabei als „Generalunternehmer“. Im Mai hat Airbus ein Angebot und einen detaillierten Programmplan vorgelegt. Noch in diesem Jahr sollte auch die Unterzeichnung des „Global Contract“ der beteiligten Regierungen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien für die Entwicklung, Beschaffung und den Anfangsflugbetrieb der „Eurodrohne“ unterzeichnet werden. Auch dies soll sich nun verzögern. Die Bundesregierung hatte erfolgreich die Aufnahme der „Eurodrohne“ als Projekt „European MALE RPAS“ in die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ/PESCO) angebahnt (Bundestagsdrucksache 19/7439, Frage 1). Auf diese Weise soll ihr Betrieb mit einem „PESCO-Aufschlag“ von 10 Prozent aus dem Europäischen Verteidigungsfonds, den die Fragestellerinnen und Fragesteller für EU-rechtswidrig halten, gefördert werden. Von einer solchen Förderung könnten die vier Entwicklernationen sowie die Tschechische Republik, die dem SSZ-/PESCO-Projekt beitrat, profitieren. Die „Eurodrohne“ wird als bewaffnungsfähige Aufklärungsdrohne entwickelt. Im Rahmen der Definitionsstudie wird die zukünftige Bewaffnung zunächst nicht untersucht. Die europäische Beschaffungsbehörde OCCAR, die für die Durchführung des Gesamtprojekts zuständig ist und hierfür eine Programmabteilung in Hallbergmoos eingerichtet hat (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 18), zeigt jedoch bereits ein Modell mit Raketen („European MALE RPAS Stage 2 offer submitted“, Pressemitteilung OCCAR vom 29. Mai 2019). Die Verzögerungen in der Entwicklung der „Eurodrohne“ sollen Medienberichten zufolge unter Berufung auf den französischen Senat in schwer umsetzbaren Forderungen des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung begründet sein (s.o.). Mit zwei Motoren und einem Gewicht von 10 Tonnen sei die Drohne „zu schwer, zu teuer und damit zu schwer zu exportieren“. Das Bundes- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13380 19. Wahlperiode 23.09.2019 ministerium der Verteidigung nennt als Anforderungen der Bundeswehr an die „Eurodrohne“ den Flugbetrieb bei Tag und Nacht, „widrigen Witterungsbedingungen einschließlich vorhergesagter bzw. gemeldeter moderater Vereisung“, Turbulenzen sowie Flügen in Gewitternähe (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 5). Missionen sollen in mindestens zwei räumlich getrennten Einsatzgebieten auch unter Bedingungen des „elektronischen Kampfes“, also der Störung der Steuerung und Missionsführung durch gegnerische Kräfte möglich sein. Mit einem „überlappenden Einsatz mehrerer Systeme“ will die Bundeswehr bis zu fünf Tage durchgehend über einem bestimmten Gebiet aufklären. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Geht die Bundesregierung weiterhin „unverändert davon aus, dass die Entwicklung eines serienreifen Systems [„Eurodrohne“] bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein wird“ (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 2)?  2. Welchen Zeitplan veranschlagen hingegen die OCCAR und Airbus nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung des Systems, und wann könnte demnach ein Erstflug erfolgen („European MALE UAV will not arrive until late 2020s: OCCAR“, www.flightglobal.com vom 20. August 2019)?  3. Wann rechnet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand mit der Auslieferung von „Eurodrohnen“ an die Bundeswehr?  4. Was ergaben die Kostenschätzungen beteiligter Rüstungskonzerne hinsichtlich der Gesamtkosten für das Projekt „Eurodrohne“, und inwiefern konnten diese inzwischen validiert werden (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 11)?  5. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung derzeit für ihre bestellten 16 „Eurodrohnen“ sowie die benötigten Anlagen zur Steuerung und Missionsführung?  6. Wann soll die Definitionsphase der „Eurodrohne“ nach gegenwärtigem Stand enden?  7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die Unterzeichnung des „Global Contract“ der beteiligten Regierungen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien für die Entwicklung, Beschaffung und den Anfangsflugbetrieb der „Eurodrohne“ verzögert und nicht mehr für 2019 anvisiert ist?  8. Was ist der Bundesregierung über die Gründe der Verzögerung des Projekts „Eurodrohne“ bekannt?  9. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass unter den Betreibernationen der „Eurodrohne“ Dissens über deren Ausstattung und Fähigkeiten herrscht? 10. Was ist der Bundesregierung über eine Kritik des französischen Senats an schwer umsetzbaren Forderungen des Bundesministeriums der Verteidigung bekannt, und wie hat sie darauf reagiert? 11. Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung derzeit mehr Prioritäten auf den Inlandsflugbetrieb der „Eurodrohne“ setzt (s.o.)? 12. Inwieweit rückt die Bundesregierung im Rahmen der Koordinierung und Harmonisierung der Nutzeranforderungen der Partnernationen von weiteren, in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/7439 genannten Anforderungen an die „Eurodrohne“ ab? 13. Welche weiteren Abweichungen von den in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/7439 genannten Vereinbarungen der Partnernationen zur „Eurodrohne“ (etwa Anfangsflugbetrieb, Finanzierungsschlüssel, Beschaffungsumfang) sind der Bundesregierung bekannt? 14. Welche weiteren Studien zur Unterstützung der „nationalen Entscheidungsfindung“ hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/7439 in Auftrag gegeben, und wer führt diese durch, und wann sollen diese vorliegen? 15. Wie werden die Vorschläge für die Umsetzung von systemseitigen Ausweichverfahren in der Entwicklungsphase der „Eurodrohne“ weiterverfolgt (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 10)? a) Welche derzeit in Analogie zur bemannten Luftfahrt marktverfügbare Technologie soll aus Sicht der Bundesregierung verbaut werden? b) Welche „amerikanischen Standards“ sollen übernommen werden? c) Was versteht die Bundesregierung unter der „Einführung amerikanischer Technologie“ für die „Eurodrohne“? d) Welchen Stand hat die „Neuentwicklung eines Detect-and-Avoid- Systems parallel zur Erstellung diesbezüglicher europäischer Standards“? 16. Welchen Stand hat die Erarbeitung von Grundlagen für die militärische Musterzulassung der „Eurodrohne“, und wann soll diese abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 13)? 17. Nimmt die Bundesregierung an, dass Latenzzeiten kürzer sind, wenn eine Steuerung von Langstreckendrohnen (etwa über eine Relaisstation) soweit möglich über fiberoptische Kabel erfolgt, auch wenn ihr hierzu keine „quantitativen Werte“ bekannt sind (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 21)? 18. Welche weiteren Regierungen erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme am Projekt „Eurodrohne“ (auch im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit – SSZ/PESCO)? 19. Trifft es aus Sicht der Bundesregierung weiterhin zu, dass die „Eurodrohne“ als ein „Aufklärungsmittel“ entwickelt wird (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 5)? 20. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der OCCAR für die zukünftige Bewaffnung der „Eurodrohne“ bekannt, und welche Raketen oder Lenkbomben zeigt die Organisation in ihrem Modell für die von der Bundesregierung als „Aufklärungsmittel“ bezeichnete „Eurodrohne“ („European MALE RPAS Stage 2 offer submitted“, Pressemitteilung OCCAR vom 29. Mai 2019)? Berlin, den 29. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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