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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Reform des Berufskrankheitenrechts
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
09.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1345723.09.2019
Reform des Berufskrankheitenrechts
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser,
Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg,
Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Reform des Berufskrankheitenrechts
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten
von den Berufsgenossenschaften anerkannt, das geht nach Ansicht der
Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6044 hervor.
Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer werden demnach nicht
entschädigt, obwohl sie schwer erkrankt sind. Die niedrige Anerkennungsquote
geht aus Sicht der Fragesteller insbesondere auf Defizite im bestehenden
Berufskrankheitenrecht zurück. Aus Sicht der Fragesteller sind die derzeitigen
Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten zu hoch und müssen
zugunsten der Betroffenen abgesenkt werden. Als LINKE sprechen wir uns
deshalb bereits seit Jahren für eine Reform des Berufskrankheitenrechts aus.
In ihrem Koalitionsvertrag von 2017 haben CDU, CSU und SPD angekündigt,
„das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln“ zu wollen. Bislang wurde
hierzu von der Bundesregierung noch nichts umgesetzt. Deshalb soll die
Bundesregierung befragt werden, wie es um eine Reform des Berufskrankheitenrechts
in Deutschland steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anzeigen mit Verdacht auf eine Berufskrankheit wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 gestellt
(bitte in Summe sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und
jeweils jährlich ausweisen)?
2. Wie viele angezeigte Berufskrankheiten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 anerkannt (bitte in
Summe sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und jeweils jährlich
ausweisen)?
3. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
von 2007 bis 2018 an einer Berufskrankheit gestorben (bitte in Summe
sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und jeweils jährlich
ausweisen)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13457
19. Wahlperiode 23.09.2019
4. Wie viele Klagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
von 2007 bis 2018 aufgrund einer Ablehnung der Anerkennung als
Berufskrankheit, wie viele dieser Klagen waren für den Kläger bzw. die Klägerin
erfolgreich, und wie erklärt sich die Bundesregierung die Ergebnisse (bitte
jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
5. Wie viele der Klagen, im Zusammenhang mit der Ablehnung der
Anerkennung als Berufskrankheit, gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2007 bis 2018 bis vor das Bundessozialgericht (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
a) Trifft es zu, dass der Bundesregierung hierzu keine Daten vorliegen, und
warum ist dies der Fall?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage können nach Kenntnis der
Bundesregierung Kläger das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit der
Ablehnung der Anerkennung als Berufskrankheit anrufen?
6. Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten durchschnittlich und im Median in den
Jahren von 2007 bis 2018 (bitte für alle Berufskrankheiten gesondert
ausweisen)?
7. Wie oft dauerte das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit in
den Jahren von 2007 bis 2018 unter einem Jahr, zwischen ein und zwei
Jahren, zwischen zwei und fünf Jahren, zwischen fünf und zehn Jahren und
über zehn Jahre bzw. ist noch offen (bitte auch nach Krankheiten
aufschlüsseln und die entschiedenen Fälle in Bezug zu den gemeldeten Fällen
setzen)?
8. Bei welchen drei Berufskrankheiten dauerte das Verfahren zur
Anerkennung einer Berufskrankheit in den Jahren von 2007 bis 2018
durchschnittlich am längsten, und welche sind die Ursachen?
9. Wie viele Gewerbeärzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2007 bis 2018 in den einzelnen Bundesländern gegeben (bitte
jeweils einzeln und in Summe aufschlüsseln)?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es zu
wenige Landesgewerbeärzte in Deutschland gibt?
b) Was unternimmt die Bundesregierung, um dazu beizutragen, dass es
wieder flächendeckend Landesgewerbeärzte in Deutschland gibt?
10. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Ankündigung aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „das
Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln“ zu wollen, umzusetzen?
a) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung bei der Reform des
Berufskrankheitenrechts aus?
b) Wird eine gesetzliche Verankerung des ärztlichen
Sachverständigenbeirates „Berufskrankheiten“ angestrebt, und wenn nein, warum nicht?
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Hürden
für die Anerkennung von Berufskrankheiten im Interesse der Betroffenen
abgesenkt werden müssen, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 3. September 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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