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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die finanzielle Unterstützung der Türkei durch Deutschland und die Europäische Union
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
09.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1345923.09.2019
Die finanzielle Unterstützung der Türkei durch Deutschland und die Europäische Union
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko,
Fabio De Masi, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber und
der Fraktion DIE LINKE.
Die finanzielle Unterstützung der Türkei durch Deutschland und die
Europäische Union
Am 15. Juli 2019 haben die Außenminister der EU-Staaten wegen der
Erdgaserkundungen Strafmaßnahmen gegen die Türkei beschlossen. So sollen unter
anderem EU-Gelder für die Türkei gekürzt und die Verhandlungen über ein
Luftverkehrsabkommen eingestellt werden. Die EU-Außenminister forderten
die EU-Kommission zudem auf, einen Vorschlag für Finanzsanktionen gegen
türkische Verantwortliche zu erarbeiten, die an den Bohrungen beteiligt sind
(AFP vom 16. Juli 2019). Die EU will nach Ansicht der Fragesteller
mutmaßlich die Türkei mit diesen Strafmaßnahmen dazu bewegen, die Erdgassuche vor
Zypern einzustellen. Die Türkei hält den Norden von Zypern seit 1974 besetzt
und will sich mit den Bohrungen eigene Anteile am Erdgasgeschäft sichern.
Von 2005 bis 2017 hat die Türkei die sogenannten EU-Heranführungs- bzw.
Vorbeitrittshilfen in Höhe von ca. 7,3 Mrd. Euro erhalten. Allein von 2015 bis
2017 waren es ca. 1,8 Mrd. Euro. Der Finanzierungsanteil Deutschlands von
rund 20 Prozent betrug entsprechend ca. 360 Mio. Euro zwischen 2015 und
2017 (Bundestagsdrucksache 19/4637, Frage 17 ff.).
Für Heranführungshilfen für die Türkei im aktuellen IPA-II-
Finanzierungszeitraum 2018 bis 2020 werden 1,181 Mrd. Euro veranschlagt, die sich auf die
Jahre 2018 bis 2020 wie folgt verteilen: 2018: 387 Mio. Euro; 2019: 395 Mio.
Euro und 2020: 399 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu
Frage 17). Unter anderem soll es nun eine Kürzung der finanziellen EU-
Beitrittshilfen für das kommende Jahr von den ca. 400 Mio. auf 250 Mio. Euro
geben (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-first-warum-sich-die-tuerkei-
starkfuehlt/24668432.html).
Auch wurde die Europäische Investitionsbank (EIB) aufgefordert, die
Konditionen für Finanzhilfen an die Türkei zu überprüfen (AFP vom 16. Juli 2019).
Die Höhe der Unterzeichnungen von Kreditverträgen der EIB in der Türkei
betrug von 2013 bis 2017 ca. 9,3 Mrd. Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) hat im definierten Zeitraum nicht in Wertpapiere des türkischen Staates
investiert. Allerdings machte die KfW Entwicklungsbank in besagtem Zeitraum
Zusagen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro und die KfW IPEX-Bank in Höhe von ca.
1,6 Mrd. Euro. Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
(DEG) machte Zusagen in Höhe von etwa 247 Mio. Euro und die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) in Höhe von etwa 8,4 Mrd.
Euro (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 22 ff.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13459
19. Wahlperiode 23.09.2019
Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 hat die
Bundesregierung Lieferungen und Leistungen deutscher Unternehmen in Höhe von
20,9 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Davon entfielen
10,7 Mrd. Euro auf Einzeldeckungen (635 Geschäfte). Sammeldeckungen
machten 10,2 Mrd. Euro aus. Vier der 635 Einzeldeckungen betrafen
Rüstungsgeschäfte (U-Boote, Flugzeugbetankungsfahrzeuge, Flughafenschlepper
und Trainingsflugzeuge) in Höhe von 1,13 Mrd. Euro (Schriftliche Frage 67 auf
Bundestagsdrucksache 19/2083).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die für das
Haushaltsjahr 2017 für die Türkei angesetzten Heranführungshilfen aus
IPA II in Höhe von 493 Mio. Euro abgerufen (Bundestagsdrucksache
19/4637, Antwort zu Frage 16), und für welche konkreten Programme bzw.
Projekte in welchen Sektoren wurden diese nach Kenntnis der
Bundesregierung verwendet?
2. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die für das
Haushaltsjahr 2018 für die Türkei angesetzten Heranführungshilfen aus
IPA II in Höhe von 387 Mio. Euro abgerufen (Bundestagsdrucksache
19/4637, Antwort zu Frage 17), und für welche konkreten Programme bzw.
Projekte in welchen Sektoren wurden diese nach Kenntnis der
Bundesregierung verwendet?
3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gekürzt werden sollen?
Wenn ja, in welcher Höhe sollen diese in den Jahren 2019 und 2020
gekürzt werden, und welche konkreten Programme bzw. Projekte in welchen
Sektoren sollen davon betroffen sein?
4. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Kürzungen der
Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gegenüber der Europäischen
Kommission dafür einsetzen, dass die verbleibenden Mittel für eine verstärkte
inhaltliche Fokussierung der Programme auf Demokratie, gute
Regierungsführung, Grund- und Menschenrechte vorgesehen werden
(Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 20)?
5. Wie viele Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen
(sogenannte Hermesbürgschaften) hat die Bundesregierung 2018 und bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2019 übernommen (bitte für die Jahre getrennt
unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung
des Exportvorhabens)?
Wie viele dieser Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte für die
Jahre getrennt unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten
Beschreibung des Exportvorhabens)?
6. Wie viele Hermesbürgschaften für den Export in die Türkei wurden 2018
und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 bei der Bundesregierung beantragt,
und wie viele davon wurden positiv beschieden (bitte nach Jahr, Höhe der
Bürgschaft und Antragsteller auflisten)?
Wie viele davon betrafen Rüstungsgüter (bitte nach Jahr, Höhe der
Bürgschaft und Antragsteller auflisten)?
7. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische
Investitionsbank im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019
Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen
aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden
Geschäfts bzw. Projekts auflisten)?
8. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische
Zentralbank (EZB) im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019
Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen
aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des
betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)?
9. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kreditanstalt
für Wiederaufbau im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019
Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen
aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden
Geschäfts bzw. Projekts auflisten)?
10. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung im Jahr 2018 und zum aktuellen
Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben
sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter
Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)?
11. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass aus ihrer
Sicht die Frage nach Öffnung weiterer Verhandlungskapitel mit der Türkei
derzeit nicht im Raum steht (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu
Frage 18 f.)?
12. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor Auffassung, dass die Erteilung
eines Mandats an die Europäische Kommission zu Verhandlungen über
eine Modernisierung der Zollunion angesichts der derzeitigen Lage in der
Türkei, insbesondere im Rechtsstaatsbereich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich ist (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 29)?
13. Wie viele Treffen des gemeinsamen Ausschusses der EU-Türkei-Zollunion
hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 und bis dato im
Jahr 2019 gegeben, und welche konkreten bzw. detaillierten Fragen der
Implementierung, von Umsetzungsdefiziten und Entwicklungen mit Blick auf
Handelshemmnisse in der EU-Türkei-Zollunion wurden behandelt (bitte
entsprechend nach Jahren mit Datum und Ort des Treffens beantworten)?
Berlin, den 27. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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