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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rückführungs-, Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche Staatsbürger in den ehemaligen IS-Gebieten
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
14.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1346624.09.2019
Rückführungs-, Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche Staatsbürger in den ehemaligen IS-Gebieten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Konstantin von Notz, Filiz Polat,
Omid Nouripour, Beate Walter-Rosenheimer, Annalena Baerbock,
Luise Amtsberg, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger,
Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Uwe Kekeritz,
Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner,
Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rückführungs-, Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche
Staatsbürger in den ehemaligen IS-Gebieten
Nach jüngeren Presseinformationen sind schätzungsweise 70 bis 80 mit
deutscher Staatsangehörigkeit oder aus Deutschland zum sogenannten Islamischen
Staat (IS) ausgereiste Personen in Syrien und im Irak wegen möglicher oder
erwiesener Unterstützung, Mitgliedschaft oder Beteiligung an terroristischen
Taten des IS inhaftiert (ZDF, 15. August 2019). Insbesondere seit dem Fall der
letzten Stellungen des IS im syrischen Baghus will ein Großteil der Inhaftierten
nun zurück nach Deutschland. Viele Herkunftsländer, darunter auch
Deutschland, weigern sich jedoch bislang, ihre Staatsangehörigen zurück ins Land zu
holen. Als Begründung betont die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
immer wieder, Deutschland fehle eine diplomatische Vertretung in Syrien, und
in den Kurdengebieten gäbe es keinen richtigen Staat, was ein geordnetes
Auslieferungsverfahren nicht möglich mache (www.tagesspiegel.de/politik/ueberga
be-an-syrischer-grenze-deutschland-nimmt-vier-kinder-von-is-
anhaengernzurueck/24919120.html).
Es stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob die Bundesregierung
überhaupt eine Strategie hinsichtlich der Rückführung und möglicher
Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen für rückgeführte deutsche
Staatsangehörige aus ehemaligen IS-Gebieten verfolgt. Die Frage bleibt nach
Einschätzung der fragenstellenden Fraktion aus mehreren Gründen relevant:
Zum einen ist es eine wichtige Frage für die innere Sicherheit, weil eine
ungeordnete Rückkehr mutmaßlicher ehemaliger Kämpferinnen und Kämpfer sehr
gefährlich wäre. Dabei bestünde die Gefahr des Untertauchens bis hin zu
Planungen von Anschlägen. Zum anderen ist die Situation der betroffenen
Personen und insbesondere die ihrer minderjährigen Kinder zu bedenken. Es ist nach
Auffassung der Fragesteller nicht gewährleistet, dass ehemalige Kämpferinnen
und Kämpfer in den ehemaligen IS-Gebieten nach rechtsstaatlichen Kriterien
der Strafverfolgung zugeführt werden können oder nach Verbüßung ihrer Strafe
eine Chance auf Resozialisierung haben. Für Minderjährige gilt: Jeder weitere
Tag in den Lagern ist ein verlorener für die volle Integration und Prävention
hier in Deutschland. Ein Verbleib der Minderjährigen in den ehemaligen IS-
Gebieten erhöht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr der Radikalisierung, was
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13466
19. Wahlperiode 24.09.2019
erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheitslage zur Folge hätte. Weiterhin
würde ein Ausbleiben der Rückführung der vielen hundert ausländischen
ehemaligen IS-Kämpfer und ihrer möglichen Unterstützer eine dauerhafte
Herausforderung für die ohnehin äußerst fragile Sicherheitssituation in der Region
bedeuten. Die Bundesrepublik Deutschland trägt Verantwortung gerade für die
unter humanitär prekären Umständen untergebrachten Babys, Kinder und
Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Nicht zuletzt steht diese Thematik auch im Kontext der europäischen und
internationalen Debatte über den Umgang mit Rückkehrerinnen und Rückkehrern
aus ehemaligen IS-Gebieten. Eine einheitliche Strategie der betroffenen Länder
erscheint nach wie vor in weiter Ferne. Die Bundesregierung muss sich nach
Ansicht der Fragesteller endlich klar für die Rückführung deutscher
Staatsangehöriger sowie eine internationale Strategie einsetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat
ausgereisten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 noch in Syrien und
dem Irak (bitte nach Ländern aufschlüsseln, und bitte auch Schätzungen
angeben, falls keine genauen Zahlen bekannt sind)?
a) Wie viele dieser Personen sind Minderjährige, und wie viele sind
Kinder?
b) Wie viele dieser Personen verfügen neben der deutschen
Staatsangehörigkeit noch über weitere Staatsangehörigkeiten (bitte nach Staaten,
Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Personen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung noch auf freiem Fuß, und wie viele hiervon sind Kinder oder
Minderjährige (bitte aufschlüsseln)?
d) Wie viele dieser Personen befinden sich in syrischen bzw. irakischen
Gefängnissen, und in welchen Städten befinden sich diese (bitte nach
Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)?
e) Wie viele dieser Personen befinden sich in den Händen der Syrian
Democratic Forces – SDF– (bitte nach Kindern, Minderjährigen und
Erwachsenen aufschlüsseln)?
f) Wie viele dieser Personen sind männlich beziehungsweise weiblich
(bitte soweit möglich nach Frage 1b und 1c aufschlüsseln)?
2. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 aus Deutschland zum
sogenannten Islamischen Staat ausgereist, und wie viele sind im gleichen
Zeitraum wieder nach Deutschland zurückgekehrt?
3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Chancen ein, in Syrien sowie
dem Irak festgehaltene deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
zeitnah nach Deutschland zu überführen?
a) Welche administrativen Hürden stehen einer Rückführung der deutschen
Staatsangehörigen aus Syrien (bisher bzw. gegenwärtig) entgegen, und
wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, diese zu
überwinden?
b) Welche administrativen Hürden stehen einer Rückführung der deutschen
Staatsangehörigen aus dem Irak (bisher bzw. gegenwärtig) entgegen,
und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, diese zu
überwinden?
c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine
konsularische Betreuung in Syrien trotz der Schließung der deutschen
Botschaft (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/8739) zu ermöglichen, und sind derzeit sonstige Bundesbehörden
oder nachgeordnete Behörden in Syrien tätig (falls ja, welche, und
welcher Form)?
d) Welche Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis
der Bundesregierung in Syrien geöffnet, und in welcher Form steht die
Bundesregierung mit diesen im Austausch oder arbeitet mit diesen
zusammen?
4. Inwiefern liegt der Bundesregierung ein Angebot der irakischen Regierung
vor, nichtirakische IS-Angehörige, darunter auch deutsche
Staatsangehörige, strafrechtlich im Irak zu verfolgen (vgl. www.dailymail.co.uk/news/
article-6907279/Austria-wants-Islamic-State-fighters-tried-U-N-style-
tribunals.html)?
Erwägt die Bundesregierung, von diesem Angebot allein oder zusammen
mit anderen Staaten Gebrauch zu machen, auch wenn irakische
Staatsangehörige von der Strafverfolgung ausgeschlossen blieben?
5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den erfolgreich
durchgeführten Rückführungen sieben schwedischer Waisenkinder sowie 110
kosovarischer Staatsangehöriger aus dem Flüchtlingslager Al-Haul im
nordöstlichen Syrien in ihre Heimatländer (Die Kinder des Krieges,
Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2019)?
6. In welcher Höhe wurden den Ländern Finanzmittel für die Koordination
der Rückkehr nach Deutschland bereitgestellt?
7. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung Pläne, weitere deutsche
Staatsangehörige über den Nordirak nach Deutschland rückzuführen (vgl.
www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-auswaertiges-amt-rettet-waisenkin
der-von-is-anhaengerinnen-a-1282521.html), z. B. mit Unterstützung der
ortsansässigen internationalen (Hilfs-)Organisationen wie dem
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), dem Internationalen Rote Kreuz
oder medico international e.V., und inwiefern ist mit der Rückholung der
im o. a. Presseartikel genannten Kinder ein Weg aufgezeigt worden, auf
dem man die Rückkehr aus Syrien auch ohne konsularischen Zugang
organisieren kann?
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der Verhandlungen über ein
internationales Sondertribunal z. B. im Irak für Verbrechen des IS, und
welche weiteren Verhandlungsschritte sind aktuell geplant (www.dw.com/
de/ein-sondertribunal-f%C3%BCr-is-straft%C3%A4ter-im-irak/
a-49065562-0)?
9. Gegen wie viele in den ehemaligen IS-Gebieten befindliche Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
seit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 bereits ein
Ermittlungsverfahren in Deutschland oder im jeweiligen Staat des aktuellen
Aufenthalts oder anderswo wegen Teilnahme an bzw. Unterstützung von
IS-Aktivitäten eingeleitet, und gegen wie viele liegt ein Haftbefehl vor
(bitte die Straftatbestände, die den jeweiligen Schwerpunkt des
Ermittlungsverfahrens bilden, auflisten)?
a) Wie viele potenzielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den
ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im
jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo angeklagt
(bitte nach den maßgeblichen Straftatbeständen aufschlüsseln)?
b) Wie viele potentielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den
ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im
jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo verurteilt
(bitte nach den maßgeblichen Straftatbeständen aufschlüsseln)?
c) Inwiefern droht diesen Personen nach Erkenntnissen der
Bundesregierung aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-
Aktivitäten die Todesstrafe (bitte nach Personen und Ort der Inhaftierung
aufschlüsseln)?
d) Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung diesen Personen
juristischen sowie konsularischen Beistand?
10. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Eröffnung eines Ermittlungsverfahren bzw. eine Anklageerhebung bzw. eine
Verurteilung in Syrien oder dem Irak oder in einem anderen Land aufgrund
Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten auf die Möglichkeit,
die Person nach ihrer Rückkehr nach Deutschland hier in
Untersuchungshaft zu nehmen?
11. Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat
ausgereisten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 noch in anderen
Ländern außer Syrien und Irak (bitte nach Ländern aufschlüsseln, und bitte
auch Schätzungen angeben, falls keine genauen Zahlen bekannt sind)?
a) Wie viele dieser Personen befinden sich in welchen Ländern nach
Erkenntnissen der Bundesregierung auf freiem Fuß?
b) Wie viele dieser Personen befinden sich in welchen Ländern nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in Haft?
c) Verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf letztgenannte Personen,
welche in anderen Ländern aktuell in Haft sind, Pläne in Bezug auf eine
etwaige Rückführung nach Deutschland, z. B. aufgrund eines Ersuchens
des Lands des aktuellen Aufenthalts?
12. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland derzeit im Bereich Islamismus als sogenannte Gefährder, und
wie viele als sogenannte relevante Personen eingestuft?
a) Wie viele dieser eingestuften Personen sind jeweils Rückkehrerinnen
oder Rückkehrer aus ehemaligen IS-Gebieten (bitte nach „Gefährdern“
und „relevanten Personen“ aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren als
sogenannte Gefährder oder relevante Personen im Bereich Islamismus
wieder ausgestuft?
13. Inwiefern müssen nach Kenntnis der Bundesregierung IS-Rückkehrer und
IS-Rückkehrerinnen nach der Rückkehr in Deutschland mit einem
Ermittlungsverfahren rechnen?
a) Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Rückkehr dieser Personen als
Risiko für die innere Sicherheit Deutschlands ein?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung die Überwachung der nach ihrer
Rückkehr in Freiheit bleibenden Personen?
a) Inwiefern haben sich deutsche Sicherheitsbehörden bereits mit
Strategien zu möglichen Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen in
diesem Kontext auseinandergesetzt, und wie würden diese konkret
aussehen (bitte nach maßgeblichen Vorgehensweisen aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung, Angehörige der IS-Rückkehrerinnen und IS-
Rückkehrer in diese Maßnahmen miteinzubeziehen, und wenn ja, wie?
14. Welche Schlüsse zieht und ggf. welche nächsten Handlungsschritte leitet
die Bundesregierung aus dem Bericht „Umgang mit Rückkehrern aus den
jihadistischen Kampfgebieten“ (Stand: 20. März 2019) der länderoffenen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Ganzheitliche Fallbearbeitung im Umgang
mit islamistisch radikalisierten Personen in der Praxis“ ab, welcher bei der
210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und
Innensenatoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel besprochen wurde?
Inwiefern liegen bereits Ergebnisse oder Teilergebnisse einer
Fortschreibung der Studie „Radikalisierungshintergründe und -verläufe von aus
Deutschland nach Syrien Ausgereisten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/8066) vor, und was sind die wesentlichen
aktuellen Erkenntnisse (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
18/8066)?
15. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions-
und Deradikalisierungsarbeit Islamismus werden seitens des Bundes
aktuell mit je welcher Summe im Bundeshaushalt gefördert (bitte auch nach
Einzelplänen aufschlüsseln)?
16. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions-
und Deradikalisierungsarbeit Islamismus sind vor allem auf rückkehrende
und rückgeführte Erwachsene ausgerichtet, und welche zusätzlichen sind in
Planung?
17. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions-
und Deradikalisierungsarbeit Islamismus sind vor allem auf rückkehrende
und rückgeführte Kinder ausgerichtet, und welche zusätzlichen sind in
Planung?
18. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte erfolgen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf
Präventions- und Deradikalisierungsarbeit im Rahmen des Strafvollzuges?
a) Welche Maßnahmen zur Deradikalisierung von inhaftierten IS-
Angehörigen unternimmt die Bundesregierung konkret in Haftanstalten, und
wie bereitet sie sich auf mögliche zukünftige IS-Häftlinge in deutschen
Gefängnissen vor?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der
islamischen Seelsorger in Gefängnissen mit IS-Rückkehrerinnen und IS-
Rückkehrern zu erhöhen?
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des
amerikanischen Bundesverteidigungsministeriums, das in einem aktuellen
Bericht von einem Erstarken des IS und der Schwäche der örtlichen
Sicherheitskräfte warnt (www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-penta
gon-warnt-vor-comeback-in-syrien-und-im-irak-a-1280795.html)?
20. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den 3.000 ausländischen
Mitgliedern, die sich laut dem Pentagon-Bericht unter den 14.000 bis
18.000 IS-Angehörigen befinden, deutsche Staatsangehörige, und kennt die
Bundesregierung ihren Aufenthaltsort?
21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei Anschlägen des IS in Nord-
und Westprovinzen des Irak dieses Jahr 274 Personen getötet wurden, und
hält die Bundesregierung den Irak für die Rückführung von Flüchtlingen
für sicher (www.dw.com/de/is-die-dschihadistische-hydra/a-50102351)?
22. Besteht laut Bundesregierung weiterhin die Gefahr einer Verfolgung von
Jesidinnen und Jesiden im Irak durch den IS, und welche Konsequenzen
zieht sie aus dem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg,
das keine Gefahr mehr für die Verfolgung von Jesidinnen und Jesiden sieht
(www.focus.de/politik/deutschland/richter-keine-gefahr-mehr-im-
nordirakg r u n d s a t z u r t e i l - g e r i c h t - l e h n t - a s y l a n t r a e g e - v o n - j e s i d e n -
ab_id_10979658.html)?
Berlin, den 30. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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