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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1349624.09.2019

Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen Im Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen (UN) werden biometrische Daten von Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern gesammelt, um diese zweifelsfrei zu identifizieren und Nahrung zu verteilen („Ohne Gesichts-Scan kein Essen“, www.sueddeutsche.de vom 6. August 2019). Die Hilfsbedürftigen müssen sich in einem biometrischen Authentifizierungssystem mit Fingerabdrücken sowie Iris- und Gesichtsscans registrieren. Jede weitere biometrische Datensammlung erhöht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr des Zugriffs durch nicht berechtigte Personen. Medienberichten zufolge besteht beispielsweise die Huthi-Bewegung darauf, Zugang zu den erhobenen Daten zu erhalten. Das mögliche Hacken und Kopieren solcher Dateien durch staatliche und nichtstaatliche Verfolger von schutzbedürftigen Geflüchteten birgt weitere, nicht absehbare Gefahren. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erinnert die beschriebene Praxis an die Kolonialzeit. Bedürftige und Schutzlose werden zur Preisgabe ihrer sensiblen Daten gezwungen, die Technik und Finanzierung dieser Biometrisierung stammt aus Industrieländern. Denkbar ist aus Sicht der Fragesteller auch, dass im Rahmen von UN-Hilfsprogrammen gesammelte Daten von Militärs oder Geheimdiensten aus NATO-Mitgliedstaaten genutzt werden. Eine solche Sammlung und Verarbeitung von „Daten von Kriegsschauplätzen“ (sog. battlefield data oder battlefield information) wird unter anderem von der Polizeiorganisation Interpol vorangetrieben (Bundestagsdrucksache 19/10080). Entsprechende Projekte sind aus Syrien und dem Irak bekannt. Weitere Möglichkeiten zur polizeilichen Nutzung militärischer und geheimdienstlicher Informationen hatte der EU-Terrorismusbeauftragte im Ratsdokument 6336/19 dargestellt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchen Projekten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH werden nach Kenntnis der Bundesregierung biometrische Daten schutzbedürftiger Personen, Geflüchteter sowie Migrantinnen und Migranten verarbeitet oder eine solche Sammlung und Verarbeitung durch Behörden des Gastlandes unterstützt? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13496 19. Wahlperiode 24.09.2019  2. Welche Projekte des Auswärtigen Amts oder des „Polizeiprogramms Afrika“ beinhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung bei der Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten (auch an neu eingerichteten Grenzstationen, vgl. Bundestagsdrucksachen 19/3594 und 19/10345, Anlage 1)?  3. Welche Dokumenten- und Urkundenschulungen haben die Projektbeteiligten in den verschiedenen Phasen des „Polizeiprogramms Afrika“ oder in anderen Projekten der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten lokaler Polizei- und Grenzbehörden durchgeführt, und wie war die Bundespolizei daran beteiligt?  4. Welche einzelnen Maßnahmen fördert das Auswärtige Amt im Rahmen des „Grenzmanagementprogramms Phase III ‚From Barriers to Bridges‘“ in der Tschadsee-Region, und wer sind die begünstigten Behörden in den betreffenden Ländern (Bundestagsdrucksache 19/10345, Anlage 1)?  5. An welchen Maßnahmen im Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen, in denen biometrische Daten schutzbedürftiger Personen, Geflüchteter sowie Migrantinnen und Migranten verarbeitet oder eine solche Sammlung und Verarbeitung durch Behörden des Gastlandes unterstützt werden, ist die Bundesregierung in welchen Ländern mit welchem Personal, welcher Ausrüstung bzw. welchen finanziellen Mitteln beteiligt?  6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Ländern der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ein „biometrisches Identitätsmanagement-System“ („Biometric Identity Management System“) eingerichtet hat (vgl. www.unhcr.org/protection/basic/550c 304c9/biometric-identity-management-system.html)? a) Inwiefern handelt es sich dabei um ein zentrales oder dezentral vernetztes System, und wo ist dieses physisch angesiedelt? b) Welche Hard- und Software welcher Hersteller wird hierfür genutzt, und wer ist mit der Bereitstellung und Pflege beauftragt? c) Welche Kosten sind für die Einrichtung des Systems entstanden, und wie werden diese getragen? d) Welche biometrischen Daten werden in diesem System erhoben? e) Wie viele Fingerabdrücke, Gesichts- und Irisscans von wie vielen Erwachsenen und Kindern sind derzeit in dem System gespeichert?  7. Wer darf nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Informationen im „biometrischen Identitätsmanagement-System“ der Vereinten Nationen zugreifen, und unter welchen Umständen ist eine Weitergabe an Regierungen sowie deren Polizeien, Geheimdienste oder Militärs erlaubt?  8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren Länder perspektivisch an dem „biometrischen Identitätsmanagement-System“ der Vereinten Nationen teilnehmen sollen?  9. Was weiß die Bundesregierung über Maßnahmen zur Datensicherheit des „biometrischen Identitätsmanagement-Systems“, und welche Defizite sind ihr bekannt geworden? 10. Was weiß die Bundesregierung über die geplante oder bereits erfolgte Einführung Blockchain-basierter Bezahlsysteme in Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen? 11. Welche Maßnahmen haben die EU-Kommission und deutsche Bundesministerien nach Kenntnis der Bundesregierung im Sudan gestoppt, nachdem offenkundig wurde, dass damit die Rapid Support Forces (RSF) unterstützt worden sind, die für Massaker verantwortlich sein sollen („EU stoppt Migrationspakt mit Sudan“, www.spiegel.de vom 19. August 2019)? a) Worum handelt es sich bei dem „Zentrum für Datenaustausch über Menschenhandel und Menschenschmuggel“ in Khartum, das ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen worden sein soll? b) Auf welche Weise waren Bundesbehörden und die EU-Kommission in den Aufbau oder Betrieb dieses Zentrums involviert? 12. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge und Diskussionen bekannt, das Schengener Information System (SIS) verstärkt für den Austausch von Informationen unter Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „Gefechtsfeldinformationen“ zu nutzen (Ratsdokument 10991/19), und was ist ihr über Ergebnisse eines hochrangigen Treffens der EU-Kommission mit EU-Agenturen, der US-Regierung, Interpol und den Vereinten Nationen im Juli 2019 bekannt, um auch außerhalb der Europäischen Union die Sammlung, den Austausch und die Verarbeitung dieser Informationen zu verbessern (a. a. O.)? 13. Was ist der Bundesregierung über die Fortführung von Interpol- Kontrollaktionen „Adwenpa“ bekannt, und in welchen afrikanischen Ländern wurden diese seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11307 durchgeführt? a) Welche Mittel hat die Bundesregierung zur Entwicklung und Durchführung der Interpol-Kontrollaktionen „Adwenpa“ bereitgestellt (bitte für die einzelnen Phasen darstellen), und welche weiteren Mittel sind geplant? b) Welche Technik nutzt Interpol bei den Kontrollaktionen? 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Ländern Interpol im Projekt FIRST („Facial Imaging, Recognition, Searching and Tracking“) lokale Behörden zur Erhebung biometrischer und biografischer Daten von Inhaftierten ausbildet oder ausrüstet (vgl. „Global police community approves measures to enhance global security“, Interpol vom 12. April 2018)? 15. Was ist der Bundesregierung über ein Interpol-Projekt „Iraq Battlefield evidence“ bekannt, und inwiefern nimmt sie daran teil (Bundestagsdrucksache 19/10080, Antwort zu Frage 13)? 16. In wie vielen Fällen informierte das Bundeskriminalamt Interpol darüber, dass zu einem über die Polizeiorganisation verteilten Festnahmeersuchen (Red Notice) Strafklageverbrauch eingetreten ist, und es daher gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstößt, wenn die Betroffenen vom ausschreibenden Staat mithilfe von Interpol weiterverfolgt und daher auch im EU-Ausland verhaftet und ausgeliefert werden können (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts – VG – Wiesbaden Nr. 10/2019 vom 3. Juli 2019; bitte für deutsche, EU- und ausländische Staatsangehörige getrennt ausweisen)? Wie soll das Verbot der Doppelbestrafung aus Sicht der Bundesregierung bei Interpol besser verankert werden, damit das Freizügigkeitsrecht für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten nicht ausgehebelt wird? 17. Verfügt Interpol aus Sicht der Bundesregierung über ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/680 oder liegen ihr entsprechende Garantien der Europäischen Union vor, dass europäische Strafverfolgungsbehörden mit Interpol bedenkenlos Daten austauschen können? 18. Welche Staaten nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Fingerabdruckdatenbank Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke (Kommissionsdokument COM (2018) 827 final vom 13. Dezember 2018)? 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wo die „Kriminalitätsinformationszelle“ von Europol und Frontex zum Datentausch mit Geheimdiensten und Militär der EU-Mitgliedstaaten nach dem Umbau der EU- Militärmission EUNAVFOR MED zu einer ausschließlichen Operation mit bemannten und unbemannten Luftaufklärern angesiedelt war und ist, und was weiß die Bundesregierung über Pläne zum Abbruch oder zum Ausbau dieser „Kriminalitätsinformationszelle“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/353)? 20. Inwiefern nutzt Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen seines Mandates auch Gefechtsfeldinformationen, und welche Pläne oder Überlegungen sind ihr hierzu seit der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10080 bekannt geworden? 21. In welchem Umfang hat sich die Bundesregierung seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10080 an einen Attaché der US-Botschaft gewandt, um „Daten von Kriegsschauplätzen“ zu bestimmten Beschuldigten oder Verdächtigen zu erlangen? 22. Welche biometrischen Informationen haben Bundesbehörden daraufhin von US-Behörden erlangt, und inwiefern betraf dies auch Daten unbekannter Personen? Berlin, den 21. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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