[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu,
Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns,
Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Tätigkeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr
Im Juli 2017 wurde beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwesen der
Bundeswehr (ZMSBw) eine Ansprechstelle für militärhistorischen Rat
eingerichtet. Sie soll vor allem Dienststellen der Bundeswehr „ein handlungssicheres
und angemessenes Vorgehen“ hinsichtlich der NS-Zeit und der Wehrmacht
anbieten (
www.zmsbw.de/html/aktuelles/dokumentdm_entry/ansprechstellefuer
m i l i t a e r h i s t o r i s c h e n r a t e i n g e r i c h t e t ? t e a s e r = 2 & P H P S E S S I D =
e7151616667d747263af6240d2bcfb79).
Die Fragesteller haben in der Vergangenheit wiederholt den Umstand kritisiert,
dass innerhalb der Bundeswehr überhaupt Bedarf an solchen Unterrichtungen
existiert, wie sie die Ansprechstelle anbietet. Nach Ansicht der Fragesteller ist
der fehlende Wille zum radikalen Bruch mit der Wehrmacht nicht zuletzt darauf
zurückzuführen, dass die Bundeswehr von Wehrmachtsoffizieren aufgebaut
wurde, die größtenteils bis zuletzt den faschistischen Raub- und
Vernichtungskrieg befürwortet und aktiv geführt hatten. Nie abflauende Berichte über
Wehrmachtsverherrlichung in der Truppe, aber auch weiterhin vorhandene
Kasernenbenennungen nach nazitreuen Wehrmachtsgenerälen zeigen die Problematik
deutlich.
In diesem Zusammenhang halten es die Fragesteller für interessant, Aufschluss
über das Beratungsbedürfnis innerhalb der Bundeswehr zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Anfragen hat es aus der Bundeswehr an die Ansprechstelle für
militärhistorischen Rat (AmR) seit dem 22. August 2017 gegeben (bitte jeweils
vollständig beantworten)?
a) Was war konkreter Gegenstand der Anfrage?
b) Wie lauteten die darauf bezogenen Ratschläge der AmR?
c) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die anfragende
militärische Dienststelle bzw. der anfragende Soldat den Empfehlungen der
AmR nachgekommen?
2. Welche ergänzenden Angaben kann die Bundesregierung zur
Ergebniszusammenfassung zur Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
18/13513 hinsichtlich jener Anfragen machen, die zum damaligen Zeitpunkt
noch nicht abschließend bearbeitet waren?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13535
19. Wahlperiode 25.09.2019
3. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern und mit
welchem Ergebnis die Pioniertruppe die aktuelle inhaltliche Bedeutung des
nach Auffassung der AmR durch Erich Honecker belasteten Ausspruchs
„Semper prorsum nunquam retrorsum“ geprüft hat (vgl. Antwort zu Frage 5
auf Bundestagsdrucksache 18/13513)?
Wird dieser Ausspruch aus DDR-Zeiten weiterhin in der Bundeswehr
verwendet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland?
4. Sind an die AmR Informationen herangetragen worden, die auf eklatante
Missachtung der Richtlinien der Traditionspolitik innerhalb der Bundeswehr
hindeuten, und falls ja, welche, und wie hat die AmR bzw. haben andere
militärische Dienststellen hierauf reagiert?
5. Ist die AmR auch zur Beratung hinsichtlich Formulierungen in Reden und
Ansprachen in Anspruch genommen worden (bitte ggf. vollständig
anführen)?
6. Gab es Anfragen von Dritten (Traditionsvereinen,
Reservistenkameradschaften, Journalisten, Vereinen, Politikern usw.) an die AmR, und wenn ja,
welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (bitte soweit
möglich nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die qualitative und quantitative Bilanz
der AmR in den ersten beiden Jahren ihrer Existenz, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
8. Wie ist die AmR personell und finanziell ausgestattet?
Berlin, den 5. September 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]