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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Dorschfanglimits für Anglerinnen und Angler
(insgesamt 21 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
25.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1355425.09.2019
Dorschfanglimits für Anglerinnen und Angler
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner,
Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali,
Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der
Fraktion DIE LINKE.
Dorschfanglimits für Anglerinnen und Angler
Im Jahr 2017 hat die EU-Kommission begonnen, über die Fischerei hinaus
auch das Freizeitangeln im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU
zu regulieren. Erstmals durften Anglerinnen und Angler an der Ostsee nur noch
fünf Dorsche am Tag entnehmen, aktuell sind es sieben. Diese Gleichsetzung
von erwerbsmäßiger Fischerei und Hobbyaktivitäten ist nach Auffassung der
Fragestellernicht nur unverhältnismäßig und falsch, sie treibt auch seltsame
Blüten. So gelten laut Kommission die Bestimmungen der Gemeinsamen
Fischerei Politik (GFP) für die Berufsfischerinnen und Berufsfischer auch für
Anglerinnen und Angler – zum Beispiel die Anlandepflicht von untermaßigen
Dorschen, die mit der Handangel gefangen und schonend abgehakt in der Regel
überlebensfähig sind.
Sollte die Freizeitangelei im kommenden Jahr von neuen Beschränkungen
betroffen sein, würde das nach Ansicht der Fragesteller den Angeltourismus an
den Küsten stark treffen. Der Angeltourismus an der deutschen Nord- und
Ostsee steht weiterhin vor großen Schwierigkeiten. In den letzten zwei Jahren
mussten durch die Beschränkungen der Freizeitangelei bereits gut 60 Prozent
der Hochseeangelschiffe aufgeben (vgl. www.netzwerk-angeln.de/angelpoli
tik/395-baglimit-dorsch-2020-angeltourismus-an-der-ostsee-letzte-abfahrt-
thuenen.html). Weitere Beschränkungen sind nach Ansicht der Fragesteller für
die noch existierenden Betriebe nicht zu verkraften. Das betrifft gerade kleinere
Betriebe und viele Angestellte, die davon betroffen sind.
Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag steht ganz klar zum Prinzip
der Nachhaltigkeit bei der Bestandsbewirtschaftung. Wir suchen Lösungen, die
nachhaltig für die Dorschbestände, aber auch für den Angeltourismus und die
kommerzielle Fischerei wirken. Lösungen, die nicht nur nachhaltig klingen,
sondern nachweislich dem Dorsch, der kommerziellen Fischerei und vor allem
der wirtschaftlich so wichtigen Freizeitangelei mit dem Angeltourismus helfen
– neben Schleswig-Holstein gerade auch im Osten, in Mecklenburg-
Vorpommern. Das muss das erklärte Ziel der Wissenschaft und der Politik sein.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13554
19. Wahlperiode 25.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Aufhebung der Schonzeit für die kommerzielle Fischerei (vgl.
www.blinker.de/angelmethoden/meeresangeln/angelgewaesser/
ostseefangquote-aktuelle-entscheidungen-auf-einen-blick/) nach Kenntnis der
Bundesregierung Auswirkungen auf die aktuelle Reproduktion des
Dorsches in der westlichen Ostsee (bitte erläutern)?
2. Wie beeinflusst eine Schonzeit für die kommerzielle Fischerei die
Reproduktion beim Dorsch in der westlichen Ostsee?
3. In welchem Rahmen würde eine Schonzeit sich positiv auf die
Bestandsentwicklung im ersten Jahr und in den folgenden fünf Jahren beim Dorsch
in der westlichen Ostsee auswirken?
4. Trifft es zu, dass der Verzicht von Anglerinnen und Anglern auf den Fang
von Laichdorsch vom Thünen-Institut des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagen wurde (vgl.
www.dafv.de/projekte/europaarbeit/item/312-angeln-in-der-ostsee-
2020.html)?
5. Welche direkten Auswirkungen hat das Angeln nach Erkenntnis der
Bundesregierung auf die Reproduktion des Dorsches in der westlichen
Ostsee?
6. Wie hoch waren die realen Fänge von Anglerinnen und Anglern
(Entnahme) beim Dorsch in der westlichen Ostsee in den Monaten Februar und
März der Jahre 2017, 2018 und 2019?
7. Wie hoch ist der Anteil der Fänge (Entnahme) in den „typischen“
Laichgebieten des Dorsches?
8. Gibt es Modellrechnungen der Bundesregierung bzw. des Thünen-Instituts,
wie sich eine Schonzeit im Februar und März eines Jahres auf die
Entwicklung des Dorsches in der westlichen Ostsee im ersten und in den folgenden
fünf Jahren auswirken würde?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
9. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptursachen für die
ausbleibende Reproduktion beim Dorsch in der westlichen Ostsee nach
dem aktuellen Stand der Forschung (bitte unter Nennung der Auswirkung
auflisten)?
10. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als zwingend erforderlich
an, um die Reproduktion wieder dauerhaft zu verbessern?
11. Sieht die Bundesregierung die Freizeitfischerei grundsätzlich als eine
Bedrohung für die Fischbestände in der westlichen Ostsee an (bitte
begründen)?
12. Gibt es Modellrechnungen der Bundesregierung bzw. des Thünen-Instituts,
wie sich eine Anhebung des Mindestmaßes auf 45 cm – wie es der
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern als freiwillige
Selbstverpflichtung beschlossen hat (vgl. www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpom
mern/Angler - in-MV-Nur-noch-groessere-Dorsche-an landen ,
dorsch232.html), auf die Entwicklung des Dorsches in der westlichen
Ostsee im ersten und in den folgenden fünf Jahren auswirken würde?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die realen Fänge
durch Anglerinnen und Angler (Entnahme) von Dorsch in der westlichen
Ostsee bei Dorschen zwischen 38 cm und 45 cm in den Jahren 2017, 2018
und 2019?
14. Welche aktuellen technisch umsetzbaren Möglichkeiten sind der
Bundesregierung in Anbetracht des Anlandegebots in der kommerziellen Fischerei
beim Dorsch bekannt, um den Beifang von kleinen Dorschen zu
optimieren, und zu welchem Anteil kommen diese in der westlichen Ostsee zum
Einsatz?
15. Welche Projekte hat die Bundesregierung zum selektiven Fang beim
Dorsch in den vergangenen zehn Jahren gefördert (Summe, Zeitraum,
Institution), und welche Schlussfolgerungen hat sie aus den Ergebnissen
gezogen?
Welche Projekte plant sie dazu?
16. Wenn es nach dem aktuellen technischen Entwicklungsstand möglich wäre,
die Fanggeräte so zu verbessern, dass man gezielter nur Dorsche ab 45 cm
fängt, woran scheitert nach Erkenntnissen der Bundesregierung die
Umsetzung?
17. Ist der Bundesregierung die Situation des Angeltourismus bekannt, der seit
der Einführung unter drastischen Einbrüchen leidet, insbesondere in den
strukturschwachen Regionen an den Küsten in Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern https://ruteundrolle.de/2018/12/17/hochseean
geln-oder-kuttersterben/?
18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des Thünen-
Instituts die Auswirkungen der Anglerfänge auf den Hochseeangelschiffen
auf die Bestände beim Dorsch in der westlichen Ostsee?
19. Welche Maßnahmen zum Bestandsschutz sind nach Expertise der
Bundesregierung am besten mit dem Angeltourismus in Einklang zu bringen?
20. Welche Verbände beteiligt die Bundesregierung an Vorhaben mit
Auswirkungen auf den Angeltourismus in Anbetracht der wirtschaftlichen
Bedeutung des Angeltourismus beim Meeresangeln in Deutschland, der vom
Thünen-Institut auf ca. 118 Mio. Euro p. a. geschätzt wird, und werden
diese gleichberechtigt mit der kommerziellen Fischerei behandelt?
21. Sieht die Bundesregierung die Beschränkung der Fangmengen für
Anglerinnen und Angler als zwingend erforderlich für den Bestandserhalt, oder
geht es nach Auffassung der Bundesregierung dabei um die Verteilung der
Fangmengen zwischen Anglerinnen und Anglern und kommerzieller
Fischerei?
Berlin, den 4. September 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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