BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Dorschfanglimits für Anglerinnen und Angler

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

25.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1355425.09.2019

Dorschfanglimits für Anglerinnen und Angler

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Dorschfanglimits für Anglerinnen und Angler Im Jahr 2017 hat die EU-Kommission begonnen, über die Fischerei hinaus auch das Freizeitangeln im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU zu regulieren. Erstmals durften Anglerinnen und Angler an der Ostsee nur noch fünf Dorsche am Tag entnehmen, aktuell sind es sieben. Diese Gleichsetzung von erwerbsmäßiger Fischerei und Hobbyaktivitäten ist nach Auffassung der Fragestellernicht nur unverhältnismäßig und falsch, sie treibt auch seltsame Blüten. So gelten laut Kommission die Bestimmungen der Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) für die Berufsfischerinnen und Berufsfischer auch für Anglerinnen und Angler – zum Beispiel die Anlandepflicht von untermaßigen Dorschen, die mit der Handangel gefangen und schonend abgehakt in der Regel überlebensfähig sind. Sollte die Freizeitangelei im kommenden Jahr von neuen Beschränkungen betroffen sein, würde das nach Ansicht der Fragesteller den Angeltourismus an den Küsten stark treffen. Der Angeltourismus an der deutschen Nord- und Ostsee steht weiterhin vor großen Schwierigkeiten. In den letzten zwei Jahren mussten durch die Beschränkungen der Freizeitangelei bereits gut 60 Prozent der Hochseeangelschiffe aufgeben (vgl. www.netzwerk-angeln.de/angelpoli tik/395-baglimit-dorsch-2020-angeltourismus-an-der-ostsee-letzte-abfahrt- thuenen.html). Weitere Beschränkungen sind nach Ansicht der Fragesteller für die noch existierenden Betriebe nicht zu verkraften. Das betrifft gerade kleinere Betriebe und viele Angestellte, die davon betroffen sind. Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag steht ganz klar zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Bestandsbewirtschaftung. Wir suchen Lösungen, die nachhaltig für die Dorschbestände, aber auch für den Angeltourismus und die kommerzielle Fischerei wirken. Lösungen, die nicht nur nachhaltig klingen, sondern nachweislich dem Dorsch, der kommerziellen Fischerei und vor allem der wirtschaftlich so wichtigen Freizeitangelei mit dem Angeltourismus helfen – neben Schleswig-Holstein gerade auch im Osten, in Mecklenburg- Vorpommern. Das muss das erklärte Ziel der Wissenschaft und der Politik sein. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13554 19. Wahlperiode 25.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Aufhebung der Schonzeit für die kommerzielle Fischerei (vgl. www.blinker.de/angelmethoden/meeresangeln/angelgewaesser/ ostseefangquote-aktuelle-entscheidungen-auf-einen-blick/) nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf die aktuelle Reproduktion des Dorsches in der westlichen Ostsee (bitte erläutern)?  2. Wie beeinflusst eine Schonzeit für die kommerzielle Fischerei die Reproduktion beim Dorsch in der westlichen Ostsee?  3. In welchem Rahmen würde eine Schonzeit sich positiv auf die Bestandsentwicklung im ersten Jahr und in den folgenden fünf Jahren beim Dorsch in der westlichen Ostsee auswirken?  4. Trifft es zu, dass der Verzicht von Anglerinnen und Anglern auf den Fang von Laichdorsch vom Thünen-Institut des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagen wurde (vgl. www.dafv.de/projekte/europaarbeit/item/312-angeln-in-der-ostsee- 2020.html)?  5. Welche direkten Auswirkungen hat das Angeln nach Erkenntnis der Bundesregierung auf die Reproduktion des Dorsches in der westlichen Ostsee?  6. Wie hoch waren die realen Fänge von Anglerinnen und Anglern (Entnahme) beim Dorsch in der westlichen Ostsee in den Monaten Februar und März der Jahre 2017, 2018 und 2019?  7. Wie hoch ist der Anteil der Fänge (Entnahme) in den „typischen“ Laichgebieten des Dorsches?  8. Gibt es Modellrechnungen der Bundesregierung bzw. des Thünen-Instituts, wie sich eine Schonzeit im Februar und März eines Jahres auf die Entwicklung des Dorsches in der westlichen Ostsee im ersten und in den folgenden fünf Jahren auswirken würde? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?  9. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptursachen für die ausbleibende Reproduktion beim Dorsch in der westlichen Ostsee nach dem aktuellen Stand der Forschung (bitte unter Nennung der Auswirkung auflisten)? 10. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als zwingend erforderlich an, um die Reproduktion wieder dauerhaft zu verbessern? 11. Sieht die Bundesregierung die Freizeitfischerei grundsätzlich als eine Bedrohung für die Fischbestände in der westlichen Ostsee an (bitte begründen)? 12. Gibt es Modellrechnungen der Bundesregierung bzw. des Thünen-Instituts, wie sich eine Anhebung des Mindestmaßes auf 45 cm – wie es der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern als freiwillige Selbstverpflichtung beschlossen hat (vgl. www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpom mern/Angler - in-MV-Nur-noch-groessere-Dorsche-an landen , dorsch232.html), auf die Entwicklung des Dorsches in der westlichen Ostsee im ersten und in den folgenden fünf Jahren auswirken würde? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die realen Fänge durch Anglerinnen und Angler (Entnahme) von Dorsch in der westlichen Ostsee bei Dorschen zwischen 38 cm und 45 cm in den Jahren 2017, 2018 und 2019? 14. Welche aktuellen technisch umsetzbaren Möglichkeiten sind der Bundesregierung in Anbetracht des Anlandegebots in der kommerziellen Fischerei beim Dorsch bekannt, um den Beifang von kleinen Dorschen zu optimieren, und zu welchem Anteil kommen diese in der westlichen Ostsee zum Einsatz? 15. Welche Projekte hat die Bundesregierung zum selektiven Fang beim Dorsch in den vergangenen zehn Jahren gefördert (Summe, Zeitraum, Institution), und welche Schlussfolgerungen hat sie aus den Ergebnissen gezogen? Welche Projekte plant sie dazu? 16. Wenn es nach dem aktuellen technischen Entwicklungsstand möglich wäre, die Fanggeräte so zu verbessern, dass man gezielter nur Dorsche ab 45 cm fängt, woran scheitert nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Umsetzung? 17. Ist der Bundesregierung die Situation des Angeltourismus bekannt, der seit der Einführung unter drastischen Einbrüchen leidet, insbesondere in den strukturschwachen Regionen an den Küsten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern https://ruteundrolle.de/2018/12/17/hochseean geln-oder-kuttersterben/? 18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des Thünen- Instituts die Auswirkungen der Anglerfänge auf den Hochseeangelschiffen auf die Bestände beim Dorsch in der westlichen Ostsee? 19. Welche Maßnahmen zum Bestandsschutz sind nach Expertise der Bundesregierung am besten mit dem Angeltourismus in Einklang zu bringen? 20. Welche Verbände beteiligt die Bundesregierung an Vorhaben mit Auswirkungen auf den Angeltourismus in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung des Angeltourismus beim Meeresangeln in Deutschland, der vom Thünen-Institut auf ca. 118 Mio. Euro p. a. geschätzt wird, und werden diese gleichberechtigt mit der kommerziellen Fischerei behandelt? 21. Sieht die Bundesregierung die Beschränkung der Fangmengen für Anglerinnen und Angler als zwingend erforderlich für den Bestandserhalt, oder geht es nach Auffassung der Bundesregierung dabei um die Verteilung der Fangmengen zwischen Anglerinnen und Anglern und kommerzieller Fischerei? Berlin, den 4. September 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen