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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege - Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.10.2019

Aktualisiert

04.03.2024

BT19/1359426.09.2019

Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege - Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege – Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik Unter der Annahme, dass alle sonstigen Faktoren gleich bleiben, wird allein der demografische Wandel dazu führen, dass der Bedarf an Pflegevollkräften (Fachkräfte und Helfer) bis 2025 eine Lücke von rund 200.000 Pflegekräften aufweist. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Zahl der Erwerbspersonen durch Zuwanderung das Angebot an Pflegepersonal von rund 500.000 auf 930.000 steigern könnte (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/ beschaeftigte.html). Anlässlich seiner Anwerbereise für Fachkräfte in der Pflege nach Pristina, Kosovo, hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn im Juli 2019 erklärt, dass der Bedarf an Fachkräften in Deutschland derzeit so groß sei, dass mindestens 50.000 Kräfte fehlen. Zumindest ein Teil der fehlenden Fachkräfte sollen aus dem Ausland rekrutiert werden (www.spiegel.de/wirt schaft/soziales/pflegenotstand-jens-spahn-wirbt-im-kosovo-um-pflegekraefte- a-1277400.html). Nach dem Bericht der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2019 waren in der Altenpflege 583.000 Personen beschäftigt, davon rund 313.000 Personen als examinierte Fachkräfte. Ungefähr 270.000 Personen, also knapp die Hälfte der Gesamtbeschäftigten gingen einer Tätigkeit als Altenpflegehelfer nach, für die üblicherweise keine oder nur eine bis zu zwei Jahre lange Ausbildung erforderlich ist. In der Krankenpflege waren im Juni 2018 770.000 examinierte Fachkräfte beschäftigt. Der Helferanteil mit 130.000 Personen ist in der Krankenpflege deutlich geringer als in der Altenpflege. Als Folge der Alterung der Gesellschaft sei davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen steige und damit einhergehend mit einem weiter steigenden Bedarf an Pflegekräften zu rechnen sei (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/ Arbeitsmarktberichte/Berufe/generische-Publikationen/Altenpflege.pdf). Der kommissarische Leiter des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Prof. Ulrich Walwei, hat im Interview mit der Zeitung „Die Welt“ vom 30. Juli 2019 ausgeführt, dass die Ausbildungsneigung der Flüchtlinge noch steigerungsfähig sei, insbesondere im Bereich der Pflege (Die Welt, 30. Juli 2019, S. 4). Näherungsweise führte er aus, dass unter den seit 2015 aus den acht wichtigen Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Pakistan, Nigeria, Somalia und Iran zu uns gekommenen Erwerbsfähigen etwa 35 Prozent, also ungefähr 400.000 Personen einer Beschäftigung nachgehen. Dabei sei es schwer, die restlichen Erwerbsfähigen für eine Berufsausübung oder eine Ausbildung in sog. Mangelberufen wie in der Pflege zu ge- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13594 19. Wahlperiode 26.09.2019 winnen. Genaue Angaben seien zurzeit jedoch noch nicht möglich, da das Ausländerzentralregister noch nicht mit der Beschäftigungsstatistik verknüpft sei. Allerdings habe die Bundesregierung diese Verknüpfung inzwischen rechtlich ermöglicht (Die Welt, 30. Juli 2019, S. 4). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Seit wann hat die Bundesregierung die Verknüpfung zwischen dem Ausländerzentralregister und der Beschäftigungsstatistik rechtlich ermöglicht? 2. Wann wurde die Verknüpfung bereits durchgeführt? Wenn noch keine Verknüpfung erfolgt ist, warum nicht? 3. Plant die Bundesregierung eine Veröffentlichung ihrer Ergebnisse des Auslesens der verknüpften Daten, und in welcher Form, und bis wann? 4. Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele Asylzuwanderer eine Beschäftigung in der Altenpflege oder in der Krankenpflege ausüben (bitte gesondert angeben nach Jahren von 2015 bis 2018 in der Altenpflege nach Aufenthaltsstatus, Fachkräften – Examinierte, Spezialisten, Experten – und Hilfskräften, ebenso in der Krankenpflege, aber hier insbesondere Personen die dem Tätigkeitsfeld 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ zugeordnet sind)? Wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung dann zurzeit? 5. Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele Asylzuwanderer eine Aus- oder Weiterbildung nach bisheriger Form in der Altenpflege oder in der Krankenpflege ausüben? Wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung dann zurzeit? 6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Asylzuwanderer seit 2015 aus Staaten nach § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV, Liste nach Anlage zu § 38 BeschV) stammen und in Gesundheitsberufen tätig sind? Wenn nein, warum nicht, und wird sich die Bundesregierung entsprechende Kenntnisse verschaffen? 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um erwerbsfähige Asylzuwanderer vermehrt in Mangelberufen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, in Beschäftigung zu bringen? Berlin, den 21. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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