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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abfindung von Witwenrenten

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1359526.09.2019

Abfindung von Witwenrenten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, René Springer, Sebastian Münzenmaier, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD Abfindung von Witwenrenten Eine Witwenrente wird auf Antrag bei der ersten Wiederheirat mit dem 24- fachen Monatsbetrag der Witwenrente abgefunden (vgl. § 107 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__107.html). Die Vorschrift soll den Start in eine neue Ehe erleichtern und so einen Anreiz zur Aufgabe nichtehelicher Lebensgemeinschaften geben (vgl. Kreikebohm/von Koch, SGB VI § 107 RN 1 unter Verweis auf das Bundessozialgericht – BSG, Beschluss vom 21. Juli 1977– GS 1/76–, BSGE 44, 151 zu § 1302 der Reichsversicherungsordnung – RVO – a. F.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Für wie viele Witwen- und Witwerrenten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 1992 bis 2018 auf Antrag eine Rentenabfindung gewährt (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)? 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 1992 bis 2018 der durchschnittliche Abfindungsbetrag und die in Bezug genommene durchschnittliche Bruttorente (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)? 3. Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Empfänger einer Witwenrentenabfindung im Zeitraum von 1992 bis 2018 (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Rentenabfindungsempfänger die zuvor, mit Blick auf die Anrechnung eigenen Einkommens, nur eine gekürzte Witwenrente bezogen haben, und wie hat sich dieser Abfindungsempfängeranteil in der Zeit von 1992 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13595 19. Wahlperiode 26.09.2019 5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen anteiligen Verwaltungskosten je Witwen- bzw. Witwerrentenfall einschließlich der jährlichen Einkommensüberprüfung (schätzweise Angaben ausreichend)? Berlin, den 2. September 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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