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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abtransport einer Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

09.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1361926.09.2019

Abtransport einer Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Rainer Kraft, Enrico Komning, Martin Hess, Jörn König, Jens Maier, Verena Hartmann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD Abtransport einer Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst In Berlin-Karlshorst werden Baugrundstücke des Bundes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für den Wohnungsbau erschlossen (www.bz-berlin.de/berlin/lichtenberg/hier-sollen-wohnungen-entstehen- aberunter-der-erde-lagert-noch-plutonium). Auf einem davon betroffenen Grundstück in der Köpenicker Allee 120–130, 10318 Berlin liegt die Außenstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) (www.competitionline.com/de/ergebnis se/116933). Auf dem Gelände des BfS befand sich früher das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik (www.bbr-server.de/bauarchivddr/archiv/tglarchiv/tgl30001bis40000/ tgl30501bis31000/tgl-30665-1-dez-1981.pdf). Aus dieser Zeit lagert dort eine radioaktive Strahlenquelle. Bei der Quelle handelt es sich um eine Plutonium-Beryllium-Quelle, einen Zylinder mit einem Durchmesser von 6 × 9,5 Zentimetern (www.bfs.de/SharedDocs/Kurzmeldun gen/BfS/DE/2018/0131-sichere-verwahrung.html). Die Quelle enthält kleinere Mengen Kernbrennstoff. Nach der Wiedervereinigung wurde speziell für die sichere Aufbewahrung von derartigem Material auf dem Gelände ein Bunker gebaut. Die BImA will weitere Teile des Areals des BfS in Berlin-Karlshorst abgeben und Gebäudekomplexe aus der Nutzung nehmen. Aufgrund der zu erwartenden baulichen Veränderungen werden Alternativen für den weiteren Verbleib und einen Abtransport der Quelle geprüft. Hierzu gehören nationale wie internationale Optionen (www.tagesspiegel.de/berlin/neutronenstrahler-in-berlin-lichten berg-das-radioaktive-erbe-von-karlshorst/20913396.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist ein Abtransport der Plutonium-Beryllium-Quelle geplant? a) Falls ja, ist ein Ablaufplan vom BfS abgestimmt worden? b) Wenn ein Ablaufplan abgestimmt wurde, wie ist der vermutliche zeitliche Horizont? 2. An welchen Ort soll die Strahlenquelle verbracht werden? Wie wird die Verbringung durchgeführt, und welche gesetzlichen Vorschriften (bitte präzisieren) müssen dabei beachtet werden? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13619 19. Wahlperiode 26.09.2019 3. Wie hoch ist der von der Landessammelstelle an den Bund abzuführende Kostenanteil bei Annahme der Plutonium-Beryllium-Strahlenquelle? 4. Ist eine Stichprobenprüfung der Plutonium-Beryllium-Quelle in Hinsicht auf Einhaltung der Endlagerungsbedingungen erfolgt? Wenn nein, warum nicht? 5. Ist eine Stellungnahme der BfS bezüglich der Endlagerfähigkeit erfolgt? a) Liegt ein Prüfbericht eines Sachverständigen vor? b) Wenn ein Prüfbericht vorliegt, wo ist dieser einzusehen? 6. Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für die Strahlenschutzvorsorge Grenzwerte festgelegt und Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge ergriffen? 7. Wurde vom BMU die Verantwortung der Strahlenschutzvorsorge für die oben genannte Strahlenquelle auf das Land Berlin übertragen? Berlin, den 4. September 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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