[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Rainer Kraft,
Enrico Komning, Martin Hess, Jörn König, Jens Maier, Verena Hartmann,
Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD
Abtransport einer Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst
In Berlin-Karlshorst werden Baugrundstücke des Bundes von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für den Wohnungsbau erschlossen
(
www.bz-berlin.de/berlin/lichtenberg/hier-sollen-wohnungen-entstehen-
aberunter-der-erde-lagert-noch-plutonium). Auf einem davon betroffenen
Grundstück in der Köpenicker Allee 120–130, 10318 Berlin liegt die Außenstelle des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) (
www.competitionline.com/de/ergebnis
se/116933). Auf dem Gelände des BfS befand sich früher das Staatliche Amt
für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen
Republik (
www.bbr-server.de/bauarchivddr/archiv/tglarchiv/tgl30001bis40000/
tgl30501bis31000/tgl-30665-1-dez-1981.pdf).
Aus dieser Zeit lagert dort eine radioaktive Strahlenquelle. Bei der Quelle
handelt es sich um eine Plutonium-Beryllium-Quelle, einen Zylinder mit einem
Durchmesser von 6 × 9,5 Zentimetern (
www.bfs.de/SharedDocs/Kurzmeldun
gen/BfS/DE/2018/0131-sichere-verwahrung.html). Die Quelle enthält kleinere
Mengen Kernbrennstoff. Nach der Wiedervereinigung wurde speziell für die
sichere Aufbewahrung von derartigem Material auf dem Gelände ein Bunker
gebaut.
Die BImA will weitere Teile des Areals des BfS in Berlin-Karlshorst abgeben
und Gebäudekomplexe aus der Nutzung nehmen. Aufgrund der zu erwartenden
baulichen Veränderungen werden Alternativen für den weiteren Verbleib und
einen Abtransport der Quelle geprüft. Hierzu gehören nationale wie
internationale Optionen (
www.tagesspiegel.de/berlin/neutronenstrahler-in-berlin-lichten
berg-das-radioaktive-erbe-von-karlshorst/20913396.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist ein Abtransport der Plutonium-Beryllium-Quelle geplant?
a) Falls ja, ist ein Ablaufplan vom BfS abgestimmt worden?
b) Wenn ein Ablaufplan abgestimmt wurde, wie ist der vermutliche zeitliche
Horizont?
2. An welchen Ort soll die Strahlenquelle verbracht werden?
Wie wird die Verbringung durchgeführt, und welche gesetzlichen
Vorschriften (bitte präzisieren) müssen dabei beachtet werden?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13619
19. Wahlperiode 26.09.2019
3. Wie hoch ist der von der Landessammelstelle an den Bund abzuführende
Kostenanteil bei Annahme der Plutonium-Beryllium-Strahlenquelle?
4. Ist eine Stichprobenprüfung der Plutonium-Beryllium-Quelle in Hinsicht auf
Einhaltung der Endlagerungsbedingungen erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
5. Ist eine Stellungnahme der BfS bezüglich der Endlagerfähigkeit erfolgt?
a) Liegt ein Prüfbericht eines Sachverständigen vor?
b) Wenn ein Prüfbericht vorliegt, wo ist dieser einzusehen?
6. Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) für die Strahlenschutzvorsorge Grenzwerte festgelegt und
Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge ergriffen?
7. Wurde vom BMU die Verantwortung der Strahlenschutzvorsorge für die
oben genannte Strahlenquelle auf das Land Berlin übertragen?
Berlin, den 4. September 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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ISSN 0722-8333]