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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sozialer Arbeitsmarkt - eine Bilanz der ersten sechs Monate
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
14.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1362026.09.2019
Sozialer Arbeitsmarkt - eine Bilanz der ersten sechs Monate
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Uwe Witt und
der Fraktion der AfD
Sozialer Arbeitsmarkt – eine Bilanz der ersten sechs Monate
Im Jahr 2019 wurde mit § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
und § 16i SGB II von der Bundesregierung das Teilhabechancengesetz mit
neuen Instrumenten zu den Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt
geschaffen. Eine weitere Bezeichnung dafür ist „Sozialer Arbeitsmarkt“
(www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-
arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html).
Personen, die nach § 16e SGB II gefördert werden können, müssen mindestens
zwei Jahre arbeitslos sein. Der einstellende Arbeitgeber erhält zwei Jahre lang
einen Lohnkostenzuschuss. Dieser beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im
zweiten Jahr 50 Prozent des Lohnes.
Personen, die nach § 16i SGB II gefördert werden können, müssen mindestens
sechs von sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und älter als
25 Jahre sein. Der einstellende Arbeitgeber erhält fünf Jahre lang einen
Lohnkostenzuschuss. Dieser beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. In den
drei Folgejahren sinkt dieser um je 10 Prozent.
Die geschaffenen Stellen müssen sozialversicherungspflichtig sein. Gefördert
werden sowohl Stellen bei gemeinnützigen Trägern, bei der öffentlichen Hand
als auch bei Wirtschaftsunternehmen. Als Lohnuntergrenze gilt der
Mindestlohn. Es werden auch Stellen mit Tariflöhnen gefördert.
Finanziert werden diese Instrumente mit insgesamt 4 Mrd. Euro bis 2022. Das
Geld dafür stammt aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 11).
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) lässt sich nach Ansicht der Fragesteller
selbst durch das Teilhabechancengesetz subventionieren, siehe Bundesagentur
für Arbeit, Weisung im SGB II, Zentrale der BA, AM 42, 2.7.3
Personalhaushalt vom 23. Januar 2019 (https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/
download/documents/dok_ba040168.pdf). Laut dieser Quelle stehen dafür 400
gesperrte Stellen zur Verfügung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag
30. Juni 2019 nach dem Teilhabechancengesetz geschaffen worden (bitte
aufschlüsseln nach § 16e SGB II und § 16i SGB II, nach Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigung und Jobcenterbezirken)?
2. Wie viele geförderte Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Stichtag 30. Juni 2019 mit dem Mindestlohn, einem Tariflohn oder ei-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13620
19. Wahlperiode 26.09.2019
nem sonstigen Lohn vergütet (bitte nach § 16e SGB II und § 16i SGB II,
nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung und Jobcenterbezirken
aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Stundenlohn aller Geförderten (bitte nach § 16e SGB II und § 16i SGB II
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Anspruchsberechtigte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Stichtag 30. Juni 2019 nach § 16e SGB II und § 16i SGB II in
Deutschland, aufgeschlüsselt nach Jobcenterbezirken?
5. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag 30. Juni 2019 zu Abbrüchen von Beschäftigungsverhältnissen,
aufgeschlüsselt nach Jobcenterbezirken, die nach § 16e SGB II und § 16i SGB II
gefördert sind, durch
a) den Arbeitgeber,
b) den Arbeitnehmer,
c) Nichtantritt,
d) Abberufung durch die Jobcenter?
6. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit Frage 5 Sanktionen seitens der Jobcenter, aufgeschlüsselt
nach Jobcenterbezirken, verhängt?
7. Wie viele Weiterbildungsmaßnahmen und Coachings wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. Juni 2019 nach § 16e SGB II
und § 16i SGB II, aufgeschlüsselt nach Jobcenterbezirken, abgeschlossen?
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Frage 7,
aufgeschlüsselt nach Jobcenterbezirken?
9. Wie viele Teilnehmer schlossen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Frage 7 erfolgreich ab?
10. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Frage 7, aufgeschlüsselt nach
Jobcenterbezirken?
11. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag 30. Juni 2019 in Behörden oder Ämtern, die dem Bund unterstehen,
nach § 16e SGB II und § 16i SGB II gefördert beschäftigt (bitte nach Name
oder Art der Behörde und Anzahl der Personen aufschlüsseln)?
12. Wie viele der nach Frage 11 beschäftigten Personen erhalten nach Kenntnis
der Bundesregierung den Mindestlohn (bitte nach Name oder Art der
Behörde und Anzahl der Personen aufschlüsseln)?
13. Wie lautet die Definition in Behörden oder Ämtern (insbesondere bei der
Bundesagentur für Arbeit), die dem Bund unterstehen, für eine „gesperrte
Stelle“?
14. Wie viele Stellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem
Zeitraum 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 in Behörden oder Ämtern
(insbesondere bei der Bundesagentur für Arbeit), die dem Bund unterstehen
„gesperrt“?
15. Welche Anzahl von Stellen, gefördert nach § 16e SGB II und § 16i SGB II,
prognostiziert die Bundesregierung zu den Stichtagen 1. Januar 2020,
1. Juli 2020 und zum 1. Januar 2021 insgesamt für Deutschland (bitte nach
§ 16e SGB II und § 16i SGB II aufschlüsseln)?
16. Welche Anzahl von Stellen, gefördert nach § 16e SGB II und § 16i SGB II,
plant die Bundesregierung zu den Stichtagen 1. Januar 2020, 1. Juli 2020
und zum 1. Januar 2021 insgesamt für Behörden oder Ämter, die dem Bund
unterstehen (bitte nach Name oder Art der Behörde und Anzahl der
Personen aufschlüsseln)?
17. Welche Anzahl von Stellen, gefördert nach § 16e SGB II und § 16i SGB II,
sieht die Bundesregierung zu den Stichtagen 1. Januar 2020, 1. Juli 2020
und zum 1. Januar 2021 insgesamt für Deutschland als Erfolg für den
„Sozialen Arbeitsmarkt“ an?
Berlin, den 26. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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