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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Nutzen, Risiken und Kosten von Masernimpfungen
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
14.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1362126.09.2019
Nutzen, Risiken und Kosten von Masernimpfungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg,
Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn,
Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Nutzen, Risiken und Kosten von Masernimpfungen
Die Bundesärztekammer wies in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf
eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention
(Masernschutzgesetz) am 29. Mai 2019 darauf hin, dass hinsichtlich einer
Impfpflicht für in Gesundheitseinrichtungen arbeitende Erwachsene Lösungen
gefunden werden müssen für die, „wie in der Regel … vor 1970 Geborenen,
die beispielsweise eine Maserninfektion hatten. Bei diesen Personengruppen
sollen serologische Untersuchungen durchgeführt werden und/oder diese
müssen unnötigerweise mit Masern/Mumps/Röteln(MMR)-Kombinationsimpfstoff
geimpft werden“ (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downlo
ads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/Masernschutzgesetz-RefE.pdf).
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) sind circa 90 Prozent der erstgeimpften
Kinder (www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Masern_Imp
fen.html) durch die erste Impfung bereits ausreichend gegen Masern geschützt.
Folglich gilt analog zu den obigen Feststellungen der Bundesärztekammer:
Circa 90 Prozent der Erstgeimpften, bei der derzeitigen Erstimpfungsquote von
über 97 Prozent (https://bit.ly/2Zl7fcv) somit circa 88 Prozent aller Kinder,
werden nach Ansicht der Fragesteller unnötigerweise einer zweiten
Maserimpfung unterzogen. Die Bundesärztekammer schlägt für Erwachsene serologische
Untersuchungen, also eine Bestimmung des Antikörper-Titers vor, um
festzustellen, wer eine Impfung benötigt und bei wem sie hingegen keinen Sinn
macht, weil sie unnötig ist (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_uplo
ad/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/Masernschutzgesetz-RefE.pdf).
Das RKI führt dazu aus (www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-
Liste_Masern_Impfen.html): „Eine Titerkontrolle nach der ersten MMR-
Impfung ist möglich, ist jedoch nach STIKO-Empfehlungen nicht sinnvoll.
Falsch positive Laborbefunde können für alle zu testenden Komponenten nicht
ausgeschlossen werden. Da aktuell kein monovalenter Mumpsimpfstoff
verfügbar ist, soll vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen MMR verwendet
werden. So müssten Titerkontrollen zu allen drei Komponenten durchgeführt
werden, was auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, wenn dieses
routinemäßig bei allen Kindern erfolgt. Etwa 10 % der Kinder müssten nach einer
Titerkontrolle aufgrund einer unzureichenden Immunität allein gegen Masern
eine weitere Impfung erhalten. Andere Kinder müssten eine weitere MMR-
Impfung erhalten, wenn keine ausreichende Immunität gegen Mumps
aufgebaut werden konnte. Dies würde ca. 35 % der Kinder betreffen.“
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13621
19. Wahlperiode 26.09.2019
65 Prozent der erstgeimpften Kinder werden somit nach Ansicht der
Fragesteller derzeit unnötigerweise ein zweites Mal gegen Mumps geimpft. Das RKI
weiter: „Zudem sollte überlegt werden, dass es sich bei der venösen
Blutentnahme, die für eine Titerkontrolle notwendig ist, um einen medizinischen
Eingriff handelt. Eine Blutentnahme stellt für das Kind unter Umständen eine
erhebliche Belastung dar. Auch hier können unerwünschte Wirkungen auftreten
(z. B. Infektionen, Blutungen). Zudem stellt sich die Frage, in wie fern venöse
Blutentnahmen bei allen einmalig gegen MMR geimpften Kindern, die
nachfolgende Beurteilung der serologischen Befunde und die dann ggf. anfallenden
Wiedervorstellungen von Kindern, die eine zweite MMR-Impfung benötigen,
im Praxisalltag organisatorisch umsetzbar sind.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Eingriffe
„Blutentnahme“ und „Impfung“?
2. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
medizinischen Risiken beim Eingriff „Blutentnahme“ von denen beim Eingriff
„Impfung“ in qualitativer und quantitativer Hinsicht?
3. Hält die Bundesregierung die Blutabnahme im Vergleich zu einer Impfung
(d. h. einer Injektion) für ein milderes Mittel gleicher Eignung zur
Sicherstellung des Schutzes vor Masern, und falls nein, warum nicht?
4. Sind der Bundesregierung andere Möglichkeiten bekannt, eine Immunität
gegen Masern nachzuweisen, als die Bestimmung des Antikörper-Titers?
Falls ja, welche?
5. Wird die Wirksamkeit von Impfstoffen nach Kenntnis der Bundesregierung
generell über resultierende Antikörper-Titer belegt?
Wenn nein, wie dann?
6. Wird die Wirksamkeit von Masernimpfstoffen nach Kenntnis der
Bundesregierung über resultierende Antikörper-Titer belegt?
Wenn nein, wie dann?
7. Sind die laut RKI nicht auszuschließenden falsch-positiven Laborbefunde
bei Titerkontrollen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach Kenntnis
der Bundesregierung eine theoretische Möglichkeit, oder wurden sie
bereits beobachtet?
Falls sie beobachtet wurden, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit
falschpositiver Laborbefunde jeweils für die Masern-, Mumps- und Röteltiter?
8. Wäre die Möglichkeit falsch-positiver Laborbefunde bei der Titerkontrolle
nach Kenntnis der Bundesregierung nicht auch ein relevantes Problem,
falls der Wirksamkeitsnachweis für Impfstoffe über resultierende
Antikörper-Titer erbracht wird?
Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Kosten verursachen nach Kenntnis der Bundesregierung
Titerkontrollen nach einer MMR-Impfung größenordnungsmäßig insgesamt und
jeweils für die drei Einzelkomponenten?
In welchem Verhältnis liegen diese nach Kenntnis der Bundesregierung zu
den bei einer erneuten Impfung größenordnungsmäßig entstehenden
Kosten?
10. Welchen organisatorischen Mehraufwand benötigt nach Kenntnis der
Bundesregierung die Beurteilung eines vorgelegten serologischen
Befundes gegenüber der Prüfung der stattgehabten oder nicht stattgehabten
Impfung mittels Kontrolle des Impfausweises o. Ä.?
Berlin, den 26. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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